Zusammensetzung des Gemeinderats: Ausscheiden der Stadträtin Christina Zacharias mit Ablauf des 30. November 2024 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen der nachfolgenden Frau Tanja Kaufmann
| Vorlage: | 2024/1326 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1326 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Hauptamt Zusammensetzung des Gemeinderats: Ausscheiden von Stadträtin Christina Zacharias mit Ablauf des 30. November 2024 und Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen der nachfolgenden Frau Tanja Kaufmann Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Frau Tanja Kaufmann rückt für die restliche Amtszeit des Gemeinderats an Stelle von Frau Stadträtin Christina Zacharias für die Linke-Fraktion in den Gemeinderat nach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Frau Stadträtin Christina Zacharias teilte mit, dass sie zum 1. Dezember 2024 aus Karlsruhe wegziehen werde. Mit dem Wegzug ist Frau Stadträtin Zacharias technisch gesehen nicht mehr Bürgerin der Stadt Karlsruhe, was sich auch auf Ihre Wählbarkeit in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe auswirkt. Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) verliert eine Stadträtin oder ein Stadtrat die Wählbarkeit, wenn der Wegzug aus der Gemeinde erfolgt. Ebenso endet nach § 15 Abs. 2 Satz 2 GemO mit dem Verlust des Bürgerrechts, das durch den Wegzug aus Karlsruhe ausgelöst wurde, jede ehrenamtliche Tätigkeit. Die Feststellung hierüber trifft nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO der Gemeinderat. Nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der Partei „Die Linke“ nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 ist Frau Tanja Kaufmann, Karlsruhe. Frau Tanja Kaufmann rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass sie die Wahl annehme. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass bei ihr ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 29 Abs. 1 GemO nicht vorliege. Ihre Erklärung genügt dem Gesetz nach nicht, vielmehr ist gemäß § 29 Abs. 5 GemO durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Frau Tanja Kaufmann kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Christina Zacharias mit Ablauf des 30.11.2024 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs.1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 GemO sowie § 15 Abs. 2 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Tanja Kaufmann nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der Linken ab 01.12.2024 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Tanja Kaufmann kein Hinderungsgrund vorliegt.
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Zusammensetzung des Gemeinderats: Ausscheiden der Stadt- rätin Christina Zacharias mit Ablauf des 30. November 2024 und Feststellung des Nichtvor- liegens von Hinderungsgründen der nachfolgenden Frau Tanja Kaufmann Vorlage: 2024/1326 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung (GemO) fest, dass Frau Stadträtin Christina Zacharias mit Ablauf des 30.11.2024 aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 31 Abs.1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 13 GemO sowie § 15 Abs. 2 Satz 2 GemO ausscheidet. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Frau Tanja Kaufmann nach dem Ergebnis der Gemein- deratswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der Linken ab 01.12.2024 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Frau Tanja Kaufmann kein Hinderungsgrund vorliegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Ich darf Sie jetzt um Ihr Votum bitten. Ab jetzt. – Ja, alles gut. Also wir stellen im Protokoll fest, dass Frau Dr. Klingert eigentlich mit Ja stimmen wollte. Damit haben wir einen ein- stimmigen Beschluss, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025