Auswirkungen eines fehlenden Bundeshaushaltes auf Karlsruhe

Vorlage: 2024/1320
Art: Anfrage
Datum: 18.11.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 47

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1320 Eingang: 18.11.2024 Auswirkungen eines fehlenden Bundeshaushaltes auf Karlsruhe Gemeinsame Anfrage: FÜR, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 47 Ö Kenntnisnahme 1. Der nicht beschlossene Nachtragshaushalt 2024 sah vor allem Investitionen für laufende Projekte für den Klimaschutz, der Digitalisierung oder der Verkehrsinfrastruktur vor. Wie stark ist Karlsruhe in diesen Bereichen von Bundesfördermitteln abhängig, und welche Projekte wären von Verzögerungen betroffen? 2. Welche Auswirkungen haben ausbleibende Bundesmittel auf geplante Investitionen in Bildungseinrichtungen oder soziale Infrastruktur in Karlsruhe? 3. Welche Auswirkungen haben ausbleibende Bundesmittel auf soziale Programme, wie etwa Jugend- oder Integrationsarbeit? 4. Welche Maßnahmen plant die Stadt Karlsruhe, um mögliche finanzielle Engpässe zu überbrücken, falls die Bundesmittel länger ausbleiben? 5. Welche wesentlichen Auswirkungen hat die Neuterminierung der Bundestagswahl auf die Ressourcen der Stadtverwaltung, insbesondere den Ämtern, die organisatorisch unmittelbar für die Wahl verantwortlich sind? 6. Werden aus diesem Anlass neben dem ISEK auch andere wesentliche Projekte der Stadt verzögert werden müssen? Begründung Der Bundestag wird aufgrund einer fehlenden Regierungsmehrheit auf absehbare Zeit keinen Bundeshaushalt verabschieden. In dieser Situation kann der Bund nur Ausgaben tätigen, die für den Betrieb unerlässlich sind, wie gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen, wie Renten oder Gehälter für Staatsangestellte. Förderprogramme, Investitionen und Projektmittel werden bis zur Verabschiedung des Haushalts jedoch nicht ausgezahlt, was erhebliche Auswirkungen auf Städte und Kommunen haben kann. Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach Adina Geißinger Fabian Gauckel

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1320 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtkämmerei Auswirkungen eines fehlenden Bundeshaushaltes auf Karlsruhe Gemeinsame Anfrage: FÜR, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 47 Ö Kenntnisnahme 1. Der nicht beschlossene Nachtragshaushalt 2024 sah vor allem Investitionen für laufende Projekte für den Klimaschutz, der Digitalisierung oder der Verkehrsinfrastruktur vor. Wie stark ist Karlsruhe in diesen Bereichen von Bundesfördermitteln abhängig, und welche Projekte wären von Verzögerungen betroffen? Wir gehen davon aus, dass genehmigte Vorhaben wie geplant bezuschusst werden. Wesentliche Verzögerungen sind aktuell nicht erkennbar. Für künftige Projekte und Maßnahmen ist derzeit allerdings keine verlässliche Aussage möglich. Mit Blick auf den neu zu beschließenden Bundeshaushalt ist für Karlsruhe von Bedeutung, dass aufgrund der großen Herausforderungen im Bereich Klimaanpassung und Klimaschutz auch weiterhin Fördermittel des Bundes bereit gestellt werden. Für die Bürger*innen von Karlsruhe ist zu berücksichtigen, dass die Bundesförderung für Heizungstausch nur noch für Anträge im Jahr 2024 gesetzlich gesichert ist. 2. Welche Auswirkungen haben ausbleibende Bundesmittel auf geplante Investitionen in Bildungseinrichtungen oder soziale Infrastruktur in Karlsruhe? Die konkreten Auswirkungen von möglichen ausbleibenden Bundesmittel auf geplante Investitionen für Bildungseinrichtungen und sozialen Infrastruktur können derzeit nicht abgeschätzt werden. Voraussichtlich liegen Ende Januar 2024 nähere Informationen vor. 3. Welche Auswirkungen haben ausbleibende Bundesmittel auf soziale Programme, wie etwa Jugend- oder Integrationsarbeit? Die Bundesmittel für gesetzliche Pflichtaufgaben werden weiterhin gewährt. Im Bereich der Pflichtaufgaben ohne Weisung und freiwillige Leistungen können zu den konkreten Auswirkungen von möglicherweise ausbleibenden Bundesmittel auf alle sozialen Programme, an denen die Stadt Karlsruhe und alle in Karlsruhe tätigen freien Träger mitwirken, derzeit keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Im Bereich der „Frühen Hilfen“ könnte es zum Beispiel sein, dass im Fall eines nicht verabschiedeten Bundeshaushalts §111 GG greift. Nötige gesetzliche Aufgaben sind trotzdem durchzuführen, sodass mindestens auf einen Teil der 51 Mio. Euro, die für die Bundesstiftung vorgesehen sind, zugegriffen werden kann. – 2 – Die Einschätzung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales ist, dass es bei allen Mitteln, die nicht für gesetzliche Aufgaben vorgesehen sind, eine Unsicherheit geben wird. Es sind wesentliche Auswirkungen auf die aus den Bundesmitteln finanzierten Integrationsmaßnahmen in Karlsruhe zu erwarten. Die betroffenen Maßnahmen sind insbesondere die Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse sowie die Migrationsberatungsstellen. Das Büro für Integration (BfI) steht in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Träger der Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse sowie mit den städtischen Trägern der genannten Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch noch keine konkreten Informationen darüber vor, wie das BAMF oder das Bundesministerium des Innern (BMI), das für die Migrationsberatungsstellen zuständig ist, auf die Situation reagieren werden. Das BfI beobachtet die politischen Entwicklungen aufmerksam und bereitet sich darauf vor, bei Bedarf – soweit möglich – flankierende Schritte einzuleiten, um die negativen Auswirkungen auf Karlsruhe und die betroffenen Programme so gering wie möglich zu halten. 4. Welche Maßnahmen plant die Stadt Karlsruhe, um mögliche finanzielle Engpässe zu überbrücken, falls die Bundesmittel länger ausbleiben? Zur Überbrückung von Engpässen bei der Liquidität sieht die Gemeindeordnung das temporäre Element der Kassenkredite vor. 5. Welche wesentlichen Auswirkungen hat die Neuterminierung der Bundestagswahl auf die Ressourcen der Stadtverwaltung, insbesondere den Ämtern, die organisatorisch unmittelbar für die Wahl verantwortlich sind? Aus Sicht des Amts für Stadtentwicklung / Wahlamtes stellt die vorgezogene Bundestagwahl eine große Herausforderung dar, welche nur mit erheblichem Mehraufwand bewältigt werden kann. So hat die Neuterminierung der Bundestagswahl elementare Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation sowie die Personalsituation in der Dienststelle. Die notwendigen Vorbereitungen für die Bundestagwahl 2025 müssen in weitaus kürzerer Zeit als üblich getroffen werden. Dies ist mit dem bestehenden Personal der Wahlgeschäftsstelle nicht zu leisten. Daher übernehmen Mitarbeitende aus den anderen Fachabteilungen des Amtes für Stadtentwicklung weit über das übliche Maß hinaus Aufgaben in Vollzeit aus dem Bereich der Wahlgeschäftsstelle. Daneben ist Mehrarbeit für weite Teile des Personals zwingende Voraussetzung für die Bewältigung des Aufgabenspektrums im Zusammenhang mit der Bundestagswahl. Dies führt insgesamt dazu, dass die personellen und zeitlichen Ressourcen zur Bewältigung der dem Amt obliegenden Aufgaben trotz hoher Arbeitsbelastung in allen Bereichen knapp bemessen ist. Neben dem Amt für Stadtentwicklung / Wahlamt sind weitere Dienststellen von einem Mehraufwand durch wahlspezifische Themen betroffen; insbesondere das Ordnungsamt, das Presse- und Informationsamt sowie das Personal- und Organisationsamt. – 3 – 6. Werden aus diesem Anlass neben dem ISEK auch andere wesentliche Projekte der Stadt verzögert werden müssen? Neben dem Prozess zur Erarbeitung des ISEK 2040 verzögert sich beim Amt für Stadtentwicklung / Wahlamt auch die Erarbeitung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, die dem Gemeinderat ursprünglich nach zweijähriger Erarbeitungsphase Ende des ersten Quartals 2025 vorgelegt werden sollten. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wird die Beschlussvorlage erst im dritten Quartal 2025 in den Gemeinderat gegeben. Entsprechend verzögert sich auch die Umsetzung der in den Leitlinien definierten Bausteine.

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 47
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 47 der Tagesordnung: Auswirkungen eines fehlenden Bundeshaushalts auf Karls- ruhe Anfrage: FÜR Vorlage: 2024/1320 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 47 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025