Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe 2025
| Vorlage: | 2024/1304 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1304 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfStA Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 17 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe ist seit 2022 verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Als ein nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellter und von den Mieter- und Vermietervertretungen anerkannter Regressionsmietspiegel erfüllt der qualifizierte Karlsruher Mietspiegel 2025 alle seitens des Bundes empfohlenen Standards. Bei der jetzigen Neuerstellung wurde die Datenerhebung erstmals mit Auskunftspflicht durchgeführt. In seinem Aufbau sowie seiner bewährten Struktur blieb der Mietspiegel unverändert. Neu ist, dass er auch auf möbliert vermietete Wohnungen in Karlsruhe angewendet werden kann. Der Arbeitskreis Karlsruher Mietspiegel hat den neuen Mietspiegel 2025 bereits einstimmig akzeptiert und nach § 558d BGB als qualifiziert anerkannt. Damit sind die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für die Qualifizierung – eine Anerkennung durch die beiden Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter oder durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Gemeinde beziehungsweise Gemeinderat) – bereits erfüllt. Es ist in Karlsruhe jedoch gute Tradition, dass der Gemeinderat ebenfalls zustimmt und durch sein Votum die Akzeptanz des Mietspiegels auf breiter Basis verdeutlicht. Der Gemeinderat nimmt von dem vorliegenden Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe Kenntnis und erkennt ihn als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB an. Der Mietspiegel 2025 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Gesetzliche Änderungen Seit der Mietspiegelreform 2022 ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2024 Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln herausgegeben, wonach ein qualifizierter Mietspiegel – idealerweise mittels einer Regressionsanalyse erstellt – aufgrund der hohen Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter empfohlen wird. Der 2013 erstmals veröffentlichte Karlsruher Mietspiegel wurde von Anfang an nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mittels Regressionsanalysen berechnet und als qualifiziert anerkannt. Damit erfüllte er schon immer die vom Bund nunmehr empfohlenen Standards. Um eine ausreichende Datengrundlage für den Mietspiegel sicherzustellen und die Datenqualität zu verbessern, sind die Mieter und Vermieter nunmehr gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Datenerhebung 2024 wurde deshalb erstmals mit Auskunftspflicht für die in die Stichprobe einbezogenen Haushalte durchgeführt. Beteiligte der Mietspiegelerstellung Die vorliegende siebte Ausgabe des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Karlsruhe wurde von der Statistikstelle des Amts für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und der Grundstücksbewertungsstelle sowie mit den Interessenverbänden der Mieter- und Vermieterseite neu erstellt. In einer Unterarbeitsgruppe wurde der Fragebogen gegenüber der letzten Neuerstellung 2020/2021 vor allem durch zusätzliche Fragen zur Wohnungsausstattung erweitert und – basierend auf Erfahrungen aus der Anwendung – angepasst. Die Unterarbeitsgruppe besteht neben Mitarbeitenden der Statistikstelle des Amts für Stadtentwicklung sowie des Liegenschaftsamtes aus Vertreterinnen und Vertretern des Mietervereins Karlsruhe e. V., Haus & Grund Karlsruhe e. V., der Geschäftsstelle des örtlichen Gutachterausschusses, des Fachgebiets Immobilienwirtschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), der Justiz sowie drei Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Wohnungsbaugenossenschaften und –unternehmen. Die Arbeitsergebnisse der Unterarbeitsgruppe wurden dann im großen Arbeitskreis Mietspiegel endgültig festgelegt. Der Arbeitskreis Mietspiegel setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen zusammen: Haus & Grund Karlsruhe e. V., Mieterverein Karlsruhe e. V., Volkswohnung GmbH, Mieter- und Bauverein Karlsruhe eG, Gartenstadt Karlsruhe eG, Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG, Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Baugenossenschaft, Neusiedlung Durlach eG Baugenossenschaft, SVG Wohnen eG Stuttgart, VdK- Baugenossenschaft Baden-Württemberg eG Stuttgart, BEWOG Beamten- Wohnungsgesellschaft Dr. Buschmann KG Geschäftsstelle Karlsruhe, Genossenschaft für Wohnungsbau Karlsruhe 1921 eG, FLÜWO Bauen Wohnen eG, Vonovia SE, Baugemeinschaft Ettlingen, Landgericht Karlsruhe, Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (Professur für Facility Management) des KIT, Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe, Liegenschaftsamt sowie Amt für Stadtentwicklung der Stadt Karlsruhe. In seiner Abschlusssitzung am 25. Oktober 2024 hat der Arbeitskreis Mietspiegel den nun vorliegenden Mietspiegel einstimmig akzeptiert und nach § 558d BGB als qualifiziert anerkannt. Beim qualifizierten Mietspiegel ist eine Anerkennung durch die beiden Interessenvertretungen der Vermieter- und der Mieterseite oder durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Gemeinde beziehungsweise Gemeinderat) erforderlich. Mit der Zustimmung seitens des Arbeitskreises Mietspiegel sind diese gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für die Qualifizierung bereits erfüllt und – 3 – das fristgerechte Inkrafttreten eines qualifizierten Mietspiegels für die Fächerstadt zum Jahresbeginn 2025 sichergestellt. Vor allem aus Gründen der Akzeptanz wird seitens des Bundes empfohlen, möglichst die Anerkennung aller drei Institutionen zu erreichen. In Karlsruhe ist dies seit 2013 bewährte Praxis. Methode Der Karlsruher Mietspiegel 2025 wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen und Methoden (Regressionsmietspiegel) erstellt. Er basiert auf einer repräsentativen Zufallsstichprobe von nicht preisgebundenen Wohnungen im Stadtgebiet, bei der von Anfang April bis Mitte Juni 2024 rund 12.000 ausgewählte Haushalte schriftlich befragt wurden. Aufgrund der nunmehr geltenden Auskunftspflicht konnten die Stichprobe verkleinert und damit die Kosten für die Datenerhebung erheblich reduziert werden. Befragt wurde wahlweise online oder mittels eines Papierfragebogens. Von den angeschriebenen volljährigen Haushaltsvorständen ergab sich ein Rücklauf von insgesamt 9.482 ausgefüllten Fragebogen (79 %). Dabei durften aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 558 Abs. 2 BGB) lediglich Wohnungen für den Mietspiegel berücksichtigt werden, die in den letzten sechs Jahren neu vermietet wurden oder eine Mietpreis- veränderung erfahren haben. Insgesamt konnten 6.473 mietspiegelrelevante Objekte im Karlsruher Stadtgebiet, davon 6.256 Wohnungen und 217 Einfamilienhäuser, in die regressionsanalytische Auswertung einfließen. Dies entspricht 6,2 % des gesamtstädtischen Mietwohnungsbestandes. Der Karlsruher Mietspiegel besitzt damit eine solide Datenbasis, um den hiesigen Wohnungsmarkt repräsentativ abzubilden. Repräsentativität Bei der Auswahl der zu berücksichtigenden Datensätze wurde auf die Repräsentativität hinsichtlich des Baualters, der Verteilung im Stadtgebiet sowie hinsichtlich der Eigentümerstruktur geachtet (30,1 % im Eigentum von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, 69,9 % im Eigentum privater und sonstiger Vermieter). Als Kontrollwerte dienten die seit Juli 2024 vorliegenden Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Die nachfolgenden Grafiken verdeutlichen die dem Mietspiegel zugrunde liegende repräsentative Struktur der einbezogenen Mietwohnungen in Karlsruhe nach der Eigentümerstruktur, der Verteilung nach der Baujahresklasse des Gebäudes sowie der Verteilung auf die Stadtteile. – 4 – Abbildung 1: Repräsentativität der Eigentümerstruktur Abbildung 2: Repräsentativität der Baualtersstruktur 65,6 13,3 18,7 2,4 64,7 14,2 18,5 2,6 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % Privatperson Wohnungsbaugenossenschaft/ -gesellschaft Wohnungsunternehmen Sonstiger Eigentümer Mietwohnungsbestand GWZ Zensus 2022 Datenbasis Mietspiegel 2025 17,3 12,6 32,3 15,4 4,2 8,2 2,9 1,2 2,6 3,3 16,5 13,4 31,1 15,8 5,2 7,8 3,3 1,3 2,0 3,6 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % bis 1918 1919 − 1948 1949 − 1965 1966 − 1977 1978 − 1984 1985 − 1995 1996 − 2002 2003 − 2007 2008 − 2013 2014 − 2024 Mietwohnungsbestand GWZ Zensus 2022 Datenbasis Mietspiegel 2025 – 5 – Abbildung 3: Repräsentativität bezüglich der Stadtteile Aufbau des Mietspiegels Bei dem Karlsruher Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien erstellt sowie von den Interessenverbänden der Mieter und Vermieter anerkannt wurde. In Teil I – Wohnungen (ohne Einfamilienhäuser) enthält der qualifizierte Mietspiegel die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (zwei und mehr Wohnungen) und basiert auf der Auswertung von 6.256 Wohnungen. 2,8 4,5 9,1 8,2 7,9 3,3 7,8 6,8 4,1 2,9 2,9 3,5 2,3 2,2 3,3 3,4 2,2 1,8 9,6 2,0 0,5 0,4 0,9 0,6 0,3 4,3 2,6 2,5 3,9 8,9 8,9 8,7 3,4 8,7 6,6 4,3 2,6 2,9 3,7 2,7 1,7 2,8 3,5 1,9 1,8 9,1 2,0 0,5 0,3 0,7 0,6 0,3 4,0 2,9 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 001 Innenstadt-Ost 002 Innenstadt-West 003 Südstadt 004 Südweststadt 005 Weststadt 006 Nordweststadt 007 Oststadt 008 Mühlburg 009 Daxlanden 010 Knielingen 011 Grünwinkel 012 Oberreut 013 Beiertheim-Bulach 014 Weiherfeld-Dammerstock 015 Rüppurr 016 Waldstadt 017 Rintheim 018 Hagsfeld 019 Durlach 020 Grötzingen 021 Stupferich 022 Hohenwettersbach 023 Wolfartsweier 024 Grünwettersbach 025 Palmbach 026 Neureut 027 Nordstadt Mietwohnungsbestand GWZ Zensus 2022 Datenbasis Mietspiegel 2025 – 6 – Teil II – Einfamilienhäuser gibt einen Überblick über die ortsüblichen Mietpreise für Einfamilienhäuser unter Berücksichtigung von 217 mietspiegelrelevanten Objekten. Aufgrund der geringen Fallzahlen ist Teil II – Einfamilienhäuser ein einfacher Mietspiegel. Er weist dennoch Orientierungswerte aus, die auf der gleichen Berechnungsmethode beruhen wie die in Teil I angegebenen Werte für Wohnungen. Mietbegriff und Mietpreisspannen Bei den im Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten handelt es sich um Netto- kaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat in Euro (für die Überlassung des leeren Wohnraums ohne Nebenkosten). Angegeben sind Mietpreisspannen. Damit wird Besonderheiten der einzelnen Wohnungen Rechnung getragen, wie zum Beispiel dem qualitativen Zustand der Ausstattung in der Wohnung oder den im Mietspiegel nicht aufgelisteten Wohnwertmerkmalen des Objektes. Gleiches gilt für Flächen- beziehungsweise Baualtersunterschiede von Wohnungen, die dem gleichen Tabellenfeld zugeordnet sind. Bei der Berechnung der Mietpreisspannen wurde die übliche 2/3-Spanne zugrunde gelegt, das heißt zwischen dem jeweils niedrigsten und höchsten Wert eines Feldes liegen zwei Drittel aller Werte. Jeweils ein Sechstel der Fälle am oberen und unteren Ende der Mietenskala wurden gekappt und so die üblichen Mietwerte ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf den Stand April 2024. Die in die Datenerhebung einbezogenen Wohnungen wiesen monatliche Nettokaltmieten pro Quadratmeter zwischen 3,27 € und 24,29 € auf, wobei drei Viertel der Befragten eine Miete zwischen 6 und 12 € zahlten. Im Mittel lag das Nettokaltmietenniveau in Karlsruhe bei 9,63 € pro Quadratmeter. In den vergangenen vier Jahren (von April 2020 bis April 2024) sind die Mietpreise durchschnittlich um insgesamt +14,9 % beziehungsweise +3,5 % pro Jahr gestiegen (zum Vergleich 2016 bis 2020: +14,5 % beziehungsweise +3,4 % pro Jahr). Die Preisentwicklung seit 2020 fiel in den ersten zwei Jahren (2020 bis 2022: +9,5 %) höher aus als in den Jahren 2022 bis 2024 (+4,3 %), wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht. Dieser Verlauf war nicht nur bei den Bestandsmieten, sondern auch bei den zum Vergleich herangezogenen Angebotsmieten zu beobachten – wenngleich auf einem höheren Preisniveau. Abbildung 4: Entwicklung der Karlsruher Durchschnittsmietpreise 11,96 € 13,59 € 14,41 € 8,38 € 9,18 € 9,63 € 0 € 2 € 4 € 6 € 8 € 10 € 12 € 14 € 16 € II/2020II/2022II/2024 Angebotsmiete Mietspiegel Quellen:− Angebotspreise auf Immobilienportalen, Stand: 1. September 2024 www.engelvoelkers.com/de-de/mietspiegel/baden-wuerttemberg/karlsruhe − Mietspiegel-Datenerhebung 2020 und 2024, Wohnungen ohne Möblierung +9,5 % +4,3 % +13,6 % +6,0 % – 7 – Städtevergleich Im regionalen Städtevergleich weist Karlsruhe als attraktive Großstadt und Hochschulstandort mit durchschnittlich 9,63 € Nettokaltmiete pro Quadratmeter und Monat ein vergleichsweise moderates Mietpreisniveau auf. In Stuttgart lag die durchschnittliche Nettokaltmiete bereits 2023 bei 11,04 €; neue Berechnungen aus dem ebenfalls zum Jahresbeginn 2025 erscheinenden Stuttgarter Mietspiegel wurden noch nicht bekanntgegeben. Auch die meisten anderen Vergleichsstädte wiesen schon vor zwei Jahren höhere Durchschnittsmieten auf. Lediglich in Mannheim – 2020 noch auf dem gleichen Mietniveau wie Karlsruhe – sind die Preise angesichts großer Baulandreserven und einer regen Wohnungsbautätigkeit weniger stark gestiegen. Der im Dezember 2024 erscheinende Mannheimer Mietspiegel weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 9,19 € für die Quadratestadt aus. Abbildung 5: Durchschnittsmieten im Städtevergleich Wohnungen mit Wohngemeinschaften und möblierte Wohnungen Bereits bei der Erstellung des Mietspiegels 2013 waren Wohngemeinschaften zumeist von Studierenden in Karlsruhe als Belegung von Mietwohnungen ortsüblich. Im Schnitt waren die Nettokaltmieten von WGs damals 70 Cent pro Quadratmeter und Monat teurer. Bei der jetzigen Neuerstellung des Karlsruher Mietspiegels lebten in 12,2 % der Wohnungen Personen in WGs zur Miete. Rechnet man die Einzelmieten zusammen, liegen die Nettokaltmieten im Mittel deutlich über denen vergleichbarer Wohnungen ohne WG-Belegung; je nach Wohnungsgröße schwanken die Aufschläge mittlerweile zwischen 1,25 € und 2,20 € pro Quadratmeter und Monat. Bei der Vermietung von Wohnraum an Wohngemeinschaften weist der Mietspiegel 2025 deshalb erstmals eine Spanne für den Aufschlag aus. Wie in anderen Großstädten hat auch in Karlsruhe die Bedeutung der Vermietung möblierten Wohnraums in den letzten Jahren zugenommen. Gemäß den Empfehlungen des Bundes für die Mietspiegelerstellung wurde deshalb die Möblierung als Ausstattungsmerkmal bei der Berechnung berücksichtigt und auf ihre Preisrelevanz hin untersucht. Der Datenbestand enthielt 9,8 % möbliert vermietete Wohnungen, bei denen sich ein Aufschlag von 0,60 €/Quadratmeter bis 1,95 €/Quadratmeter gegenüber der Leerraummiete vergleichbarer Wohneinheiten ergab. 14,58 € 11,50 € 11,04 € 10,67 € 10,39 € 10,01 € 9,63 € 9,19 € 0 € 2 € 4 € 6 € 8 € 10 € 12 € 14 € 16 € München 2023 Frankfurt 2024 Stuttgart 2023 Heidelberg 2023 Mainz 2023 Freiburg 2023 Karlsruhe 2025 Mannheim 2025 – 8 – Die Arbeitsgruppe Mietspiegel sprach sich explizit dafür aus, auf den Preiseinfluss einer WG-Belegung oder Möblierung im Mietspiegel hinzuweisen und diese zusammen mit Hinweisen zur preislichen Einordnung im allgemeinen Teil der Mietspiegelbroschüre unter der Rubrik „Mietbegriff“ zu platzieren. Abbildung 6: Anteil der Wohnungen mit Wohngemeinschaften und mit Möblierung © i Handhabung Der klar strukturierte Aufbau der Mietspiegelbroschüre wurde beibehalten, um den Nutzerinnen und Nutzern weiterhin eine leichte Handhabung bei der Einordnung eines Objektes zu ermöglichen. Die Ermittlung der ortsüblichen Nettokaltmiete ergibt sich aus vier aufeinander aufbauenden Schritten: Der Eingruppierung der Wohnung nach dem Baujahr, der Einstufung der Wohnungslage und der Ausstattung (einschließlich der Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes) sowie der Eingruppierung der Wohnungsgröße. Ziel dieses vierstufigen Ablaufes ist die Auswahl des im jeweiligen Einzelfall relevanten Tabellenfeldes in den Übersichten über die ortsüblichen Nettokaltmieten. Der Nutzer kann somit in vier leicht abzuarbeitenden Schritten die für seine Wohnung im zugehörigen Tabellenfeld abzulesende Spanne der ortsüblichen Nettokaltmiete ermitteln. Für die Einstufung der Lage und der Ausstattung der Wohnung wurde jeweils ein Punktekatalog erarbeitet, der nur Variablen berücksichtigt, die sich nachweislich auf den Mietpreis am Karlsruher Wohnungsmarkt auswirken. Die Punktekataloge dienen ausschließlich dazu, die Wohnung einer Lage- bzw. Ausstattungskategorie zuzuordnen. Die Punktwerte der einzelnen Aspekte bilden die mittels mathematisch-statistischer Analysen ermittelten realen preislichen Abweichungen vom jeweiligen Standard ab. Sie spiegeln keine bautechnische oder materialbezogene Wertigkeit der Merkmale untereinander wider. Nicht alle abgefragten Wohnungsmerkmale haben sich bei der Auswertung als mietpreisbildend erwiesen. Ließ sich kein Einfluss auf die Miethöhe nachweisen, wurden die Merkmale auch nicht in die Punktekataloge für Lage und Ausstattung aufgenommen. Sie können im Einzelfall jedoch über die Mietpreisspannen berücksichtigt werden. Bei den Merkmalen, die keinen gesicherten Preiseinfluss erkennen ließen, handelt es sich in der Regel um Dinge, die entweder keine Besonderheit mehr darstellen (zum Beispiel Rollläden zur Verdunkelung der Wohnung), oder selten beziehungsweise nicht ortsüblich sind (zum Beispiel vom Vermieter Wohngemeinschaft 12,2% keine Wohngemeinschaft 87,8% möbliert 9,8% keine Möblierung 90,2% – 9 – zusätzlich gestellter Kamin- oder Kachelofen). Dass allerdings Mängel einer Wohnung, die gefühlt preissenkend auf die Miete wirken müssten, nicht immer eine Preisrelevanz haben, ist vornehmlich auf den engen Wohnungsmarkt und die hohe Nachfrage zurückzuführen. Lärm und bioklimatische Belastung als Lagefaktor Der seit Jahren angespannte Wohnungsmarkt hat den Einfluss der Lage auf den Mietpreis in den letzten vier Jahren leicht abgeschwächt und dazu geführt, dass auch für Wohnungen mit einer hohen Immissionsbelastung Mietpreise erzielt werden, die den Nachteil preislich im Vergleich zu Wohnungen ohne diesen Mangel nicht mehr abbilden. Die Datenauswertung (Regressionsanalyse) ergab einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung und dem Mietpreis, allerdings umgekehrt als erwartet, wie die nachfolgende Abbildung 7 zeigt. Abbildung 7: Nettokaltmiete nach Lärmbelastung (Straßenlärm nachts) Die WHO stuft bereits eine Lärmbelastung von ≥55 Dezibel als gesundheitsschädigend ein. Dennoch liegen in Karlsruhe die Nettokaltmieten in Lagen mit einer höheren (gesundheitsschädigenden) Lärmbelastung durchschnittlich höher als in Lagen mit einer geringeren Lärmbelastung. Dass eine hohe Lärmbelastung keine den Mietpreis senkende Wirkung erkennen lässt, legt nahe, dass andere Lagefaktoren (beispielsweise Uni- oder Innenstadtnähe) bei der Wohnungswahl entscheiden und angesichts der Nachfrage höhere Mietpreise verlangt und auch bezahlt werden. Stark lärmbelastete Gebiete weisen zudem eine höhere Bewohnerfluktuation auf, was zu rascheren Mietpreis- anpassungen/-steigerungen und damit zu durchschnittlich höheren Mietpreisen führt. Ein vergleichbares Bild zeigt sich beim Einfluss der bioklimatischen Situation der Wohnlage auf den Mietpreis. Auch hier ergab sich ein signifikanter Zusammenhang zwischen der kleinklimatischen Belastung und dem Mietpreis, und zwar ebenfalls umgekehrt als erwartet. In Lagen mit einer hohen oder sehr hohen bioklimatischen Belastung lassen sich trotz dieser Mängel durchschnittlich hohe Nettokaltmieten erzielen; ein den Mietpreis mindernder Effekt lässt sich nachweislich nicht erkennen. 9,86 € 10,00 € 10,11 € 10,76 € 0 € 2 € 4 € 6 € 8 € 10 € 12 € 14 € ≤50 >50 − 55 >55 − 60 >60 Nettokaltmiete Lärmbelastung (dB) – 10 – Abbildung 8: Durchschnittsmiete nach bioklimatischer Belastung Sowohl die Lärm- als auch die bioklimatische Belastung sind Kriterien, die bei der Einstufung der Wohnumfeldqualität durch den Gutachterausschuss (Mikrolage) berücksichtigt werden und damit im Mietspiegel bereits enthalten sind. Energetische Beschaffenheit Neben der energetischen Ausstattung der Wohnung besitzt auch die energetische Beschaffenheit des Gebäudes einen nachweisbaren Einfluss auf den Mietpreis. Um diese abzubilden, wurden in Abstimmung mit den Experten in der AG Karlsruher Mietspiegel die Energiekennwerte aus den Energieausweisen zugrunde gelegt. Einen Energieausweis vorzulegen ist seit Jahren für die Vermieterseite bei Neuvermietungen gesetzlich vorgeschrieben, weshalb von einer hohen Verbreitung ausgegangen werden kann. Die standardisierte Erstellung der Energieausweise gewährleistet die Vergleichbarkeit der Gebäudeangaben bei der Mietspiegelauswertung, während die auskunftspflichtigen Mieterhaushalte erfahrungsgemäß kaum in der Lage sind, die Qualität durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen mit Blick auf die energetische Beschaffenheit des Objektes zuverlässig einzuschätzen. Da Energiebedarfskennwerte nicht direkt mit Verbrauchskennwerten vergleichbar sind, wurden sie hinsichtlich ihres Einflusses auf den ortsüblichen Mietpreis getrennt untersucht und im Teil I für Wohnungen separat ausgewiesen. Ein signifikanter Zusammenhang zwischen der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes und der Höhe der Nettokaltmiete konnte in den Fällen nachgewiesen werden, in denen Altbauten nicht wesentlich oder gar nicht modernisiert wurden. Für Wohnungen in solchen Gebäuden (Energie- effizienzklasse „F“, „G“ oder „H“) weist der Mietspiegel einen Preisabschlag gegenüber Wohn- gebäuden mit einer besseren energetischen Beschaffenheit aus. Bei den Einfamilienhäusern in Teil II des Mietspiegels hat sich ein Preiseinfluss auch für neuere Baualtersklassen nachweisen lassen und nicht nur ein Preisabschlag bei Gebäuden der Energieeffizienzklasse „G“ oder „H“, sondern demgegenüber auch ein Aufschlag für Gebäude mit einer sehr guten Energieeffizienz (Energie- effizienzklasse „A+“ oder „A“) ergeben. Bei Wohnungen, deren Energiekennwert dem Mieterhaushalt nicht bekannt ist oder für die kein Energieausweis vorliegt, besteht die Möglichkeit, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise Einschätzungen zur energetischen Situation des Gebäudes, soweit sich ein signifikanter Preiseinfluss feststellen ließ, bei der Bestimmung der Ausstattungskategorie zu berücksichtigen. 9,55 € 9,51 € 10,14 € 10,17 € 0 € 2 € 4 € 6 € 8 € 10 € 12 € 14 € Gering Mittel Hoch Sehr hoch Nettokaltmiete Bioklimatische Belastung – 11 – Faktoren wie die Wohnungsgröße oder die Ausstattung haben in den vergangenen vier Jahren zu größeren Preisunterschieden bei den ortsüblichen Mieten geführt. So zeigen bezüglich der Ausstattung vor allem energetische Aspekte (zum Beispiel Wärmeschutzverglasung der Fenster oder Beheizung des Gebäudes mit erneuerbaren Energieträgern) sowie den Wohnkomfort steigernde Merkmale (Komfortausstattung, Barrierefreiheit) einen größeren Einfluss auf den Mietpreis als noch vor vier Jahren. Datenschutz und Neuerstellung Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte in der abgeschotteten Statistikstelle beim Amt für Stadtentwicklung. Dem Datenschutz wurde hierdurch in besonderem Maße Rechnung getragen. Der qualifizierte Mietspiegel muss im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden. Veröffentlichung und Verkauf Der Mietspiegel 2025 tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und wird zum Jahresbeginn veröffentlicht. Die Broschüre kann beim Amt für Stadtentwicklung, beim Stadtamt Durlach sowie bei allen Ortsverwaltungen gegen Barzahlung erworben werden. Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem beim Mieterverein Karlsruhe und bei Haus & Grund Karlsruhe. Die gedruckte Broschüre wird auch über die städtischen Online-Bürgerdienste kostenpflichtig vertrieben. Zudem steht der Karlsruher Mietspiegel auf der Homepage der Statistikstelle zum kostenlosen Download und in Form eines Online-Mietspiegelrechners zur Verfügung. Der Verkaufspreis für den Mietspiegel 2025 beträgt 7,50 €. Seit Inkrafttreten der § 2b Umsatzsteuergesetz am 1. Januar 2023 ist der Verkauf des Mietspiegels aus gesetzlichen Gründen umsatzsteuerpflichtig (7 Prozent). Der genannte Verkaufspreis in Höhe von 7,50 € gilt dabei als Nettobetrag. Das Angebot zum kostenlosen Download des Mietspiegels sowie der Mietspiegelrechner werden von der Bevölkerung in großem Umfang genutzt. Der neue Mietspiegel wird ab dem 1. Januar 2025 zum Download freigeschaltet. Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von dem vorliegenden Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe Kenntnis und erkennt ihn als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB an. Der Mietspiegel 2025 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. i
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe 2025 Vorlage: 2024/1304 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von dem vorliegenden Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe Kennt- nis und erkennt ihn als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB an. Der Mietspie- gel 2025 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (41 Ja, 2 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir nehmen hier den Mietspiegel zur Kenntnis, und mit unserem heutigen Beschluss machen wir ihn auch zu einem qualifizierten Mietspiegel. Damit wird aus diesem nüchternen Zahlenwerk zumindest einmal eine Leitplanke für die Karlsruher Bürger*innen, aber auch für die Vermieter*innen. Das ist nämlich so, dass in dem Miet- spiegel sich durchaus alle Parteien in einem sehr umfangreichen Verfahren zu diesem ge- meinsamen Zahlenwert bekennen und diese gemeinsame Zahlenwerk auch anerkennen. Wir möchten an der Stelle auch der Verwaltung danken, die sich noch einmal intensiv mit den Lagekriterien auseinandergesetzt hat, also ob in der Lage der Wohnung bezüglich Lärm und Mikroklima vielleicht ein neues Kriterium liegt. Das ist ein Anliegen, das wir bei der letzten Befassung des Mietspiegels mit eingebracht haben. Wir können mit der Schluss- folgerung der Verwaltung aber auch mitgehen, dass diese Themen in der Zentralität der Lage durchaus schon ausreichend berücksichtigt worden sind. So weit, so gut, dann könnte man die Debatte eigentlich beenden, weil wir dieses dann doch vielleicht nüchterne Zahlenwerk zur Kenntnis nehmen. Aber eigentlich müssen wir doch diese Vorlage auch dazu nutzen, darüber nachzudenken, welche Schlussfolgerungen wir denn daraus ziehen, welche Impulse wir vielleicht auch setzen wollen, welche Impulse der Mietspiegel bieten kann. Im ersten Moment ist es tatsächlich seine Funktion als qualifi- zierter Mietspiegel, dass er die Mieter*innen ermächtigt, auch nach dem Abschluss eines – 2 – Mietvertrages die Kriterien ihrer Wohnung zu überprüfen und auf die Vermieter*innen noch einmal zuzugehen, falls Diskrepanzen zwischen dem abgeschlossenen Mietvertrag und dann der Bewertung der Punkteskala nach dem Mietspiegel auftreten. Das ist durch- aus ein Aspekt, der öffentlich bekannt gemacht werden sollte. Es gibt mit dem Mieterver- ein, die dieses Werk auch mittragen, durchaus auch eine kompetente Beratungsinstitution, die auch in der Formulierung von entsprechenden Briefen unterstützen können, damit Mie- ter*innen auch zu ihrem Recht kommen, dass die Miete ihrer Wohnung noch einmal über- prüft wird, so wie es das Bundesgesetz auch vorsieht. Das ist durchaus auch relevant. Da sind noch ein paar Zahlen zu nennen, auf die wir vielleicht achten müssten, denn die Ange- botsmieten, das ist jetzt sehr gut, dass die einmal dargestellt sind, liegen in den letzten Jah- ren circa 50 Prozent über den Mieten nach Mietspiegel. Ob das jetzt immer eins zu eins auf die jeweilige Wohnung zutrifft, ist damit nicht gesagt. Es zeigt sich aber durchaus eine Ten- denz, die da ist, und eine Tendenz, die sich auch in der Betrachtung der letzten Mietspiegel widerspiegelt. Seit 2014 haben wir nämlich eine Steigerung von 35 Prozent bei den Durchschnittsmieten in Karlsruhe. Das ist durchaus ein Betrag, der uns Sorge machen sollte, der nämlich vielen Menschen, vielen Haushalten Sorge macht, wie sie am Ende des Monats noch über die Runden kommen, wenn sie am Anfang des Monats schon so viel von ihrem Gehalt für die Miete zahlen müssen. Das sind eigentlich die Herausforderungen, das sind eigentlich die Schlussfolgerungen, die nach diesem formalen Zahlenwerk noch für uns weiter bestehen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir hatten schon immer einen qualifizierten Mietspiegel. Das ist jetzt nichts Neues. Ich glaube, in unserem Raum, meiner Beobachtung jedenfalls, entspricht es nicht, dass wir hier verstärkt Situationen haben, wo Vermieter über dem Mietspiegel- preis bewusst sich maßlos darüber hinwegsetzen. Da wird jetzt eine Stimmung oder etwas produziert, was meines Erachtens nicht der Realität entspricht. Aber ungeachtet dessen ist klar, dass wir jetzt mit der Durchschnittsmiete bei 9,63 Euro liegen. Mal sehen, wann wir da die 10 durchbrechen. Das ist ein Wort und zeigt eindeutig, dass wir, was den Markt an- geht, einfach zu wenig Wohneinheiten haben. Da müssen wir jetzt auch langsam einmal Farbe bekennen. Wir müssen etwas dagegen tun. Natürlich kann man sagen, wir haben Bebauungspläne, die kommen irgendwann einmal, aber sie stecken alle noch irgendwo so im Schlamm, und wir wissen nicht, wann sie denn richtig erwartbar umsetzbar sind und dann auch wirklich gebaut wird. Also da geht noch viel ins Land, und deshalb werden wir wahrscheinlich auch nicht umhinkommen, andere Flächen, zusätzliche Flächen in den Blick zu nehmen, denn nur so schaffen wir es, diese Entwicklung beim Mietpreis in den Griff zu kriegen. Um das gleich vorweg zu sagen, wer mit Kappungsgrenzen jetzt wieder argumentiert, wer einen Mietpreisdeckel gerne hätte, der täuscht sich, denn mit Mietpreisdeckel schaffen wir keinen Wohnraum. Das muss man einmal verstehen, denn wir brauchen Investoren, die be- reit sind, in neuen Wohnraum zu investieren. Das ist die Botschaft, die der neue Mietspie- gel, für den wir danken, gibt. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich glaube, keiner hier im Raum würde anzweifeln, wenn ich sage, dass die adäquate Wohnraumversorgung eine der drängendsten Fragen unserer Bür- gerinnen und Bürger in dieser Stadt sind. Dieser Mietspiegel zeigt schwarz auf weiß, dass es kein subjektives Empfinden der Bürgerinnen und Bürger ist, sondern dass es sich – 3 – nachweisen lässt, dass wir tatsächlich ein Wohnraumproblem haben. Das ist kein Karlsru- her Spezifikum, das wissen wir alle, das zeigt auch der Mietspiegel. Im Vergleich mit ande- ren Städten stehen wir teilweise noch relativ moderat da, aber nichtsdestotrotz ist es natür- lich ein reelles Problem, dass wir angehen müssen. Die Probleme, die dazu führen, die sind vielfältig. Ich brauche gar nicht so arg viel dazu zu sagen, aber wir wissen alle, hohe Bevölkerungsdichte, wenig Flächen, haben wir gerade schon gehört. Schwierige Lage auf dem Wohnungsbaumarkt kommt jetzt noch hinzu. Die Kapitalmärkte sind unberechenbarer geworden, das kommt noch mit dazu. Jetzt kommen noch die knappen öffentlichen Kassen. Bund und Land hinken genauso ihren Erwartungen hinterher, den teilweise sehr hochgesteckten Zielen. Es ist sehr vielfältig. Und schön am Mietspiegel ist, dass wir diese Probleme jetzt quantifizieren können und dass wir den Mie- terinnen und Mietern, da stimme ich dem Kollegen Löffler zu, auch die Möglichkeit einer Argumentationshilfe an die Hand geben, auch sich zu orientieren auf diesem Markt, um zu erkennen, wo sie eigentlich stehen. Es gibt keine Wunderwaffe, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Das wissen wir auch. Wir haben uns intensiv beschäftigt, wir haben einen sehr umfassenden Bericht hier erarbei- tet, der diese eine Wunderwaffe nicht identifiziert, aber es gibt viele kleine Stellschrauben, und ich finde, eine Stellschraube hat jetzt dieser vorliegende Mietspiegel noch einmal klar identifiziert, und das sind die Wohngemeinschaften, die wir in Karlsruhe haben. Wir haben 42.000 Studierende, davon wohnt ungefähr die Hälfte hier in Karlsruhe, und wir haben 12,2 Prozent, das ist eine Zahl, die mich selbst auch überrascht hat, unserer Wohnungen, die in WGs genutzt werden. Grundsätzlich lässt sich gegen WGs ja überhaupt nichts Schlechtes sagen. Es ist manchmal eine sehr effiziente Wohnraumnutzung, aber man muss auch anerkennen, dass die WGs in Miete im Schnitt 1 bis 2 Euro über den normalen Woh- nungen liegen und damit die ortsüblichen Vergleichsmieten nach oben gezogen werden. Wenn man sich jetzt die Zahlen noch ein bisschen mehr anguckt, dann sieht man, wir in Karlsruhe haben tatsächlich auch bei den Studierendenwohnungen ein echtes Problem. Nur jeder zehnte Student in Karlsruhe oder Studierende kann auf einen Wohnheimplatz zurückgreifen. In anderen Städten sieht es anders aus. Sogar in der Landeshauptstadt, mit der wir uns nicht immer gerne vergleichen, aber sogar da sind wir bei 16 Prozent Versor- gungsrate, in Heidelberg sogar bei 22 Prozent. Das heißt, dieser Mietspiegel hat noch ein- mal einen weiteren Handlungsraum ganz klar aufgemacht, und das sind die Wohngemein- schaften. Am Ende geht es darum, dass wir im kommenden Jahr wieder mit einer hohen Priorität uns dem Thema Wohnraumschaffung zuwenden und auch dass Studierendenwohnen ganz klar in den Fokus nehmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Löffler hat am Anfang vieles Richtige gesagt. Auch wir sind als Fraktion mehrheitlich der Meinung, dass es gut ist, dass wir einen Mietspiegel ha- ben, einfach weil er den Markt transparent macht, sowohl für Vermieter als auch für Mie- ter, aber bei den anderen Dingen, die gesagt wurden, muss ich doch widersprechen. Also zu folgern, dass, weil die Angebotsmieten höher sind als die tatsächlichen Mieten, dass das an der vermeintlichen Absicht der Vermieter liegt, höhere Preise zu erzielen, als der Miet- spiegel hergibt, das finde ich doch sehr gewagt. Wir müssen nämlich sehen, wenn eine neue Wohnimmobilie fertiggestellt wird und neu auf den Markt kommt, dann müssen die Vermieter inzwischen 20 Euro pro Quadratmeter an Miete generieren, einfach weil durch – 4 – Betreiben der GRÜNEN, aber mit Unterstützung aller anderen Parteien, die Auflagen für den Wohnungsbau, für Neubauten sehr stark nach oben geschraubt wurden, was Däm- mung und so weiter angeht. Das heißt, wenn eine Wohnung neu auf den Markt kommt, in neu gebautes Wohngebäude, dann muss die Miete viel höher sein als die, die wir hier durchschnittlich in Karlsruhe haben. Das ist die Auswirkung Ihrer Politik als GRÜNE, die dazu führt, dass die Menschen für neue Wohnungen immer deutlich mehr Miete bezahlen müssen als bisher, und die auch dazu führt, dass keine neuen Wohnungen mehr gebaut werden, weil es in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation absehbar ist für viele Inves- toren, dass sie gar nicht mehr die Mieter finden, die ihnen diese hohen Mieten bezahlen können. Das gehört nämlich auch zur Wahrheit dazu. Und hier bei der Berücksichtigung der tatsächlichen Angebote und bei dem, was eben dazukommt, da wird dann diese Reali- tät sichtbar. Ebenfalls kann man erkennen aus diesem Mietspiegel im Vergleich zu den anderen Städ- ten, was man in Abbildung 5 der Vorlage sieht, dass wir als Stadt Karlsruhe günstiger sind, was die Miete angeht, als Heidelberg oder Freiburg. Gerade weil vorhin vonseiten der SPD auf das studentische Wohnen hingewiesen wurde. Unsere Mieten sind günstiger als in an- deren Universitätsstädten. Vor dem Hintergrund müssen wir weiterhin daran arbeiten, dass es günstigen Wohnraum gibt, aber dazu gehört aus unserer Sicht auch, dass die ganzen Regeln und Auflagen, die für Neubauten einzuhalten sind, unter die Lupe genommen wer- den müssen, weil es bringt nichts, Wohnungen zu bauen, die sich keiner leisten kann. Stadtrat Hock (FDP/FW): Der Vortrag von meinem Kollegen Dr. Huber war sehr gut. Da kann sich meine Fraktion in vielen Punkten anschließen. Auch der Kollege Pfannkuch hat vieles genannt, was der Mietspiegel hergibt und wo unsere Baustellen in unserer Stadt sind. Nur wir müssen bauen. In einer Haushaltsrede habe ich einmal gesagt, gegen das und den Mangel an Wohnraum kann man nur mit bauen, bauen, bauen entgegenwirken. Jetzt sind wir an einem Punkt, und Sie hatten es auch gesagt, natürlich die Kapitalmärkte geben im Moment das nicht so her, aber einen Stellschrauber haben wir auf jeden Fall, Herr Ober- bürgermeister, das geht an Sie, wir haben in dieser Stadt noch Baugebiete, ich nenne das C-Areal, wo ich von Ihnen erwarte, Herr Oberbürgermeister, dass die Stadt Karlsruhe in diesem Bereich sich nicht ausklinkt, sondern in diesem für die Stadt und ihre Stadtentwick- lung und für das Bauen in der Stadt wichtigen Areal jetzt in Zukunft auch dahinterklemmt, dass der Zug nicht an der Stadt Karlsruhe vorbeifährt. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, wenn wir dieses Gebiet bekommen könnten und dort eine Entwicklung hinbekommen, wird vie- les auf dem Wohnungsmarkt etwas entspannter zugehen in nächster Zeit. Deshalb, lieber Gemeinderat und liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass der OB und seine Verwaltung genau hinhört und die Gespräche jetzt schon führt, bevor wieder ein anderer sich diesen Kuchen unter den Nagel reißt. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Der Mietspiegel ist ein Instrument zur Orientierung. Aber für wen? Klar, Mieter*innen haben die Möglichkeit, nachzusehen, ob ihre Miete fair ist, ob eine anstehende Erhöhung rechtens ist. Aber sind wir einmal ehrlich, die wenigsten Mie- ter*innen machen das, zum einen, weil sie Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie sich mit ihrem Vermieter anlegen, zum anderen, weil sie gar nicht wissen wie. Solange es keine öffentliche Stelle gibt, die hier Unterstützung bietet, die Mietpreisverstöße aktiv aufdeckt und ahndet, ist und bleibt der Mietspiegel in dieser Form ein Instrument, das le- diglich für Vermieterseite wirklich von Nutzen ist. – 5 – Ich kann mich heute inhaltlich leider nur auf die Vorlage beziehen, aber da gibt es durch- aus Details, über die zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal gesprochen werden müsste, aber auch die Vorlage reicht aus. Was uns da aufstößt, ist die Tatsache, dass Wohngegen- den, die bioklimatisch und im Hinblick auf Lärm besonders belastet sind, als gute bis sehr gute Lage ausgewiesen sind und eben auch entsprechend hohe Durchschnittsmieten auf- weisen. Kurz je lauter und heißer, desto teurer. Allein das führt doch den Faktor der Lage- bewertung an sich ad absurdum. Fraglich ist, ob Gegenmaßnahmen, wie der Bebauungs- plan „Grünordnung Klimaschutz“ oder der Lärmschutzplan, den wir begrüßen, nicht künf- tig eine zusätzlich verteuernde Wirkung haben. Ähnlich verhält es sich bei den Faktoren energetische Beschaffenheit und insbesondere Barrierefreiheit. Besonders letzteres ist ein Merkmal, das nicht mit Komfortausstattung gleichgesetzt werden sollte, sondern für viele Mieter*innen dringend notwendig ist und somit eine Selbstverständlichkeit sein muss. Der Mietspiegel ist nach gesetzlichen Vorgaben erstellt und erfüllt, ich zitiere, alle seitens des Bundes empfohlenen Standards, ist in seiner jetzigen Form aber nichts anderes als eine Anleitung zur Mieterhöhung per Gesetz. Für einen fairen Mietspiegel müssen alle Wohnun- gen für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden, und zwar im bundesweiten Vergleich. Wohnen ist ein Grundrecht, das wissen wir hier alle. Und Wohnen ist gleichzeitig eines der drängendsten Probleme unserer Zeit und für viele auch ein Armutsfaktor und auch in Karlsruhe. Hier müssen wir deutlich mehr tun, und es braucht dringend eine Anlaufstelle und Kontrollinstanz, die aktiv im Sinne der Mieter*in- nen agiert und Verstöße ahndet. Stadträtin Döring (KAL): Der Karlsruher Mietspiegel ist ein auf vielen Ebenen hilfreiches In- strument, die dort genannten Parameter bewerten Wohnraum auch auf vielfältige Art und Weise. Es zeigt sehr gut, wie sich unterschiedliche Faktoren auf Mietpreise auswirken, manchmal mit scheinbar überraschenden Ergebnissen, die bei genauer Betrachtung dann aber vielleicht doch nicht so überraschend sind. Hier spielen auch Ausstattungsmerkmale eine Rolle, und die Kollegin Berghoff hat eben schon darauf hingewiesen, besonders auch Barrierefreiheit wird hier als positives Ausstattungsmerkmal wahrgenommen, das letztend- lich aber zu einer Erhöhung von Mietpreisen führt. Wir sehen also, dass hier Bedarf an bar- rierefreiem Wohnraum da ist, dass Menschen sich eine entsprechende Ausstattung wün- schen, weil barrierefreier Wohnraum für viele Menschen Erleichterungen mit sich bringt. Barrierefreier Wohnraum ist attraktiver Wohnraum. Die Frage ist jetzt allerdings, führt diese erhöhte Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum dann letztendlich dazu, dass Men- schen, die aufgrund einer Behinderung dringend diesen barrierefreien Wohnraum benöti- gen, diesen dann nicht mehr bezahlen können. Die Karlsruher Liste setzt sich seit sehr vie- len Jahren dafür ein, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, auch in unterschiedlichen Größen der Wohnungen. Und wir sind auch der Meinung, dass dieser Wohnraum zuneh- mend als sozial gebundener Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Für mich stellt sich nur die Frage, nachdem so viel Kluges schon gesagt worden ist, was können wir daraus lernen. Und es ist zum ersten Mal sehr positiv, dass wir bei einem Durchschnitt von 9,63 Euro sagen können, dass wir in Karlsruhe richtig gut dastehen. Dazu möchte ich auch sagen, dass dämpfend in Karlsruhe sicher dazu- kommt, dass wir eine gute Mixtur haben aus Wohnungsbaugenossenschaften, Gesellschaf- ten, Volkswohnungen und Privateigentum. Diese Mixtur ist wichtig, dass wir die erhalten. – 6 – Das bedeutet, dass wir auch vonseiten der Volkswohnung unsere Anstrengungen beibehal- ten müssen, zu bauen und weiter Wohnraum zu schaffen. Das ist das eine. Das andere, im Vergleich zu Mannheim wird gesagt, dass Mannheim deswegen besser da- steht als Karlsruhe, weil man dort viel bauen kann. Das wurde jetzt schon x-mal angespro- chen, aber ich möchte trotzdem noch einmal betonen, wir müssen bauen. Wenn wir sa- gen, wir müssen bauen, dann müssen wir auch Konsequenzen ziehen. Die sind wir bis jetzt nicht bereit zu ziehen. Deswegen muss es unser Thema werden, was sind die Konsequen- zen, wenn wir sagen, wir müssen bauen. Und das wäre das Thema für das nächste Jahr. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Damit ist der Mietspiegel mit großer Mehrheit als entsprechende Grundlage angenommen, vielen Dank. Wir machen jetzt eine Pause bis 17:35 Uhr. Ich bitte, dass wir ein bisschen lüften, und dann setzen wir die Sitzung fort, vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung von 17:10 Uhr bis 17:35 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025