Heinrich-Lilienfein-Weg 1 Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnnutzung (UG)
| Vorlage: | 2024/1302 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.11.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1302 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Heinrich-Lilienfein-Weg 1 Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnnutzung (UG) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 27.11.2024 8.1 Ö Entscheidung Erläuterung Der Bauherr beabsichtigt, Räume im linken Teil des Untergeschosses im Mehrfamilienhaus (Heinrich- Lilienfein-Weg 1) in Wohnräume umzunutzen. Derzeit befinden sich mehrere Büros in den Räumlichkeiten. Für die beabsichtigte Umnutzung soll ein neuer Abstellraum eingebaut und die vorhandene Registratur zur Küche umgenutzt werden. Der Anschluss geplanter Sanitärgegenstände erfolgt an die schon bestehende Grundstücksentwässerung. Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 503 – Hofäcker vom 7. Juli 1972. §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Umnutzung von Gewerbe (Bürofläche) in Wohnen. Im Bebauungsplan ist reines Wohnen als Nutzung festgesetzt und Gewerbe/Büroräume nur als Ausnahme zulässig. Das Bauvorhaben entspricht daher den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Stellplätze für die Wohnung sind auf dem Grundstück entsprechend den Bebauungsplanvorgaben vorhanden. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt zu, dass im linken Untergeschoss des Mehrfamilienwohnhauses im Heinrich- Lilienfein-Weg 1 die Büroräumlichkeiten zu einer Wohnung umgenutzt werden.