Beseitigung invasiver Götterbäume angrenzend an das Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe"
| Vorlage: | 2024/1300 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 13.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1300 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Beseitigung invasiver Götterbäume angrenzend an das Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe" Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2024 2 Ö Kenntnisnahme Information (Kurzfassung) Die invasive Baumart Götterbaum (Ailanthus altissima) breitet sich im Naturschutz- und Natura-2000- Gebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ aus und beeinträchtigt dieses zunehmend durch massiven punktuellen sowie flächigen Aufwuchs. Deshalb werden im Winterhalbjahr 2024/2025 sechs große weibliche Götterbäume westlich und nördlich des Schutzgebietes durch das Gartenbauamt gefällt. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt – Stadt der biologischen Vielfalt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die invasive Baumart Götterbaum (Ailanthus altissima) breitet sich im Naturschutz- und Natura-2000- Gebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ aus. Das Gebiet ist aufgrund seiner großflächigen seltenen und geschützten Vegetationsbestände in Baden-Württemberg einzigartig und wird zunehmend durch den massiven Götterbaumaufwuchs beeinträchtigt. Neben zahlreichen Einzelpflanzen haben sich an mehreren Stellen, vor allem im Norden des Flugplatzes, große Ausbreitungsherde gebildet, welche die geschützte Mager- und Sandrasenvegetation an diesen Stellen zurückdrängen. Seit bereits einem Jahr finanzieren das Regierungspräsidium Karlsruhe sowie das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe das kostenaufwendige Zurückdrängen auf den Flächen des Schutzgebietes und auf den im Schutzgebiet zu entwickelnden Ausgleichsflächen des Baugebietes „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ (Zukunft Nord). Im Zuge eines Gesamtkonzeptes ist es wichtig, weiteren Sameneintrag in das Gebiet zu mindern. Dies geschieht durch die Fällung der weiblichen, samentragenden städtischen Götterbäume im Umfeld des Schutzgebietes. Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat die weiblichen Götterbäume im Umfeld des Alten Flugplatzes identifiziert, die sich aufgrund ihrer Nähe und des damit verbundenen Sameneintrages negativ auf das Schutzgebiet auswirken. Der Götterbaum ist auf der sogenannten schwarzen Liste der invasiven gebietsfremden Arten der EU (Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) geführt. Die auf dieser Unionsliste geführten Arten dürfen u.a. nicht zur Fortpflanzung gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Zur Abwehr einer Gefährdung der geschützten Lebensräume im Schutzgebiet Alter Flugplatz ist die Beseitigung der samentragenden Götterbäume im Umfeld des Gebiets erforderlich. Die Fällung der Götterbäume soll nach und nach erfolgen (s. Vorlage 2022/2480 für den AUG am 25.01.2023). So wurden im Frühling und Herbst 2023 bereits die ersten weiblichen neun Götterbäume an der August-Bebel-Straße gefällt. Im Winterhalbjahr 2024/ 2025 sollen die nächsten sechs großen weiblichen Götterbäume gefällt werden. Das Gartenbauamt sieht als Ersatz Nachpflanzungen heimischer Baumarten vor. Das Vorhaben wird seitens UA und GBA mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, um der Bevölkerung zu erklären, warum diese großen Bäume gefällt werden müssen. Dazu werden Flyer verteilt, die Bürgervereine informiert und Presseartikel erstellt. So werden auch die Anwohnenden der Stadtteile um den Flugplatz herum sensibilisiert und darüber aufgeklärt, Götterbäume und deren wilden Aufwuchs möglichst auch in den Gärten zu unterbinden. Um auch private Eigentümer*innen bei der Fällung von Götterbäumen im Umfeld des Naturschutzgebietes zu unterstützen, werden seitens der Stadtverwaltung Fördermittel über die Landschaftspflegerichtlinie beim Land beantragt. – 3 – Übersichtskarte über die im Winter 2024/2025 zu entfernen Götterbäume: Abbildung 1: Übersichtskarte über die zu entfernenden Götterbäume im Winterhalbjahr 2024/2025 (Karte UA 2024).