Recht auf analoges Leben
| Vorlage: | 2024/1297/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 08.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 14.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2025
Rolle: Beratung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1297/1 Eingang: 08.04.2025 Recht auf analoges Leben Änderungsantrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 4.1 Ö Beratung 1. Die Stadt Karlsruhe garantiert einen analogen Zugang für alle städtischen Dienstleistungen, insbesondere der Daseinsvorsorge. 2. Ebenso garantieren die städtischen Gesellschaften, ihre Angebote, bzw. den Zugang dazu auch analog zur Verfügung zu ermöglichen. Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Verpflichtung der Stadtverwaltung, alle Angebote für jeden zugänglich zu machen, unabhängig von der Fähigkeit oder Möglichkeit ein digitales Angebot zu nutzen. Analoge Angebote sind wichtig für die Inklusion aller Menschen. Dienstleistungen der Stadtverwaltung müssen unabhängig von der kognitiven oder körperlichen Befähigung ein digitales Angebot selbstständig zu nutzen, angeboten werden. Es braucht niederschwellige Nutzungsangebote. Betroffen sind auch Menschen, die sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Nicht jeder Mensch kann oder will sich ein Smartphone, Tablett, einen PC oder Internetzugang leisten. Es gibt immer noch Menschen ohne Emailzugang. Solange aber analoge Angebote angefragt und genutzt werden, sollen diese auch den Menschen zu Verfügung stehen, die sich in der digitalen Welt aus welchen Gründen auch immer nicht zurechtfinden. Kein Mensch darf ausgegrenzt werden. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug Sachverhalt / Begründung: