Recht auf analoges Leben
| Vorlage: | 2024/1297 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 15.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.03.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1297 Eingang: 14.11.2024 Recht auf analoges Leben Antrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 39 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 11.03.2025 2 Ö Behandlung Gemeinderat 25.03.2025 19 Ö Entscheidung Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 4 Ö Behandlung 1. Die Stadt Karlsruhe entwickelt für die Stadtverwaltung Wege, bei fortschreitender Digitalisierung Ihre Dienste weiterhin analog anzubieten. 2. Ebenso werden die städtischen Gesellschaften aufgefordert, ihre Angebote auch analog zur Verfügung zu stellen. Zweifelsfrei ist die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen und der Zugang zu Verwaltungsleistungen über digitale Kanäle ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Modernisierung der Verwaltung. Digitalisierung kann zu Vereinfachung und schnellerer Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen führen. Zweifelsfrei darf dies aber nicht dazu führen, dass Teile der Bevölkerung abgehängt oder vor weitere Barrieren gestellt werden. Fortschreitende Digitalisierung darf nicht zu digitaler Ausgrenzung werden. Dies betrifft besonders Bevölkerungsgruppen, die digitale Angebote aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage, ihres Alters oder ihrer kognitiven Befähigung nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Das gilt ebenso für Menschen, die ihre Daten nicht über digitale Kanäle zur Verfügung stellen wollen. Der Besitz und die Nutzung eines Smartphones, Computers oder einer Emailadresse dürfen nicht zur Voraussetzung werden, Dienstleistungen der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften wahrzunehmen. Insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der Nutzung des ÖPNV muss ein analoges Angebot gleichwertig zu digitalen Angeboten zugänglich sein. Ein analoges Angebot kann auf vielfältige Weise zur Verfügung gestellt werden. Ein digitaler Nachweis, bspw. über eine Emailadresse darf keine Voraussetzung für die Nutzung aller Angebote der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften werden – weder beim Kauf von ÖPNV- oder Eintrittstickets, noch bei wichtigen Verwaltungsleistungen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug Sachverhalt / Begründung:
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 39 der Tagesordnung: Recht auf analoges Leben Antrag: KAL Vorlage: 2024/1297 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1297 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Recht auf analoges Leben Antrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 39 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 11.03.2025 2 Ö Behandlung Gemeinderat 25.03.2025 19 Ö Entscheidung Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 4 Ö Behandlung Kurzfassung Da die Ämter und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe bereits heute auf eine anlass- und zielgruppenspezifische Balance analoger und digitaler Angebote setzen, bittet die Verwaltung, den Antrag als erledigt zu betrachten. Sollte der Antrag die dauerhafte Verpflichtung zur gleichwertigen Zurverfügungstellung bzw. gleichberechtigten Weiterentwicklung digitaler und analoger Angebote fokussieren, empfiehlt die Verwaltung diesen abzulehnen. – 2 – Die fortschreitende Digitalisierung bietet für die Stadt Karlsruhe große Potenziale um Verwaltungsleistungen zu modernisieren, Prozesse zu beschleunigen und den Zugang zu Dienstleistungen zu vereinfachen. Gleichzeitig müssen analoge Angebote weiterhin gewährleistet sein, um soziale Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Eine parallele und gleichberechtigte Weiterentwicklung analoger und digitaler Dienstleistungen und Produkte stellt jedoch, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt effizienten Ressourceneinsatzes und einer umfassenden Standardkritik, eine nicht unerhebliche Herausforderung für die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften dar. Um ein umfassendes Bild der Strategien und Prioritäten der Dienststellen und Gesellschaften zur Grundlage der Verwaltungsantwort zu machen, wurde eine stadtinterne Statusabfrage zur Akzeptanz und Nutzung digitaler und analoger Dienstleistungen unter 29 Dienststellen und städtischen Gesellschaften durchgeführt. Zusammengefasst zeigt die Auswertung deutlich, dass digitale Angebote zwar zunehmend genutzt werden, analoge Alternativen jedoch vorerst ein unverzichtbarer Bestandteil des Serviceangebots bleiben. Die Umfrage hat folgende zentrale Erkenntnisse hervorgebracht: 1. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften treiben die Digitalisierung aktiv voran, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Positive Beispiele sind digitale Ticketkäufe und Terminvereinbarungen, die von Nutzer*innen geschätzt werden. 2. Ein erheblicher Anteil der Dienstleistungen ist weiterhin analog verfügbar. Dies bleibt besonders für Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, ältere Menschen oder Personen mit Datenschutzbedenken essentiell. 3. Digitale und analoge Angebote müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, um niemanden auszuschließen. Die detaillierten Ergebnisse der Umfrage sowie Visualisierungen der Schwerpunkte sind diesem Dokument beigefügt. Die Stadt Karlsruhe ist sich ihrer Verantwortung bewusst, sowohl digitale Innovationen voranzutreiben als auch analoge Angebote beizubehalten, um bspw. barrierefreie Zugänge zu gewährleisten. Die Umfrageergebnisse unterstreichen, dass beide Ansätze parallel bestehen, um die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Die Verwaltung empfiehlt, digitale und analoge Weiterentwicklung einzelner Dienstleistungen anlass-, bedarfs- und zielgruppenbezogen zu diskutieren und zu betrachten. Eine allgemeingültige Verpflichtung zur gleichberechtigten Entwicklung analoger und digitaler Angebote übersteigt die Ressourcen und Kapazitäten der Verwaltung. Sich ergebende themenbezogene Ungleichgewichte (bspw. lässt sich nicht jeder Entwicklungs- und Modernisierungsschritt eines digitalen Angebots in ein analoges Pendant übersetzen oder ist nicht jede Digitalisierung eines analogen Prozessschrittes sinnvoll) sind stets produkt- und leistungsbezogen zu diskutieren und zu betrachten. Die Befragung der Dienststellen zeigt, dass die Ämter und Gesellschaften sich ihrer Verantwortung dabei bewusst sind und mit Augenmaß und Weitblick vorgehen.
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– 1 – Anhang zur Stellungnahme zum Antrag 2024/1297 Um einen systematischen Überblick zum aktuellen Stand bzw. zukünftigen Planungen zu Veränderungen der analogen Angebote und Zugangswege der Dienstleistungen und Services der einzelnen Ämter und Gesellschaften zu gewinnen, wurde im Zeitraum von 20.12– 10.01.2025 eine Kurzumfrage durchgeführt. Die im Folgenden dargestellten Befragungsergebnisse umfassen Rückmeldungen von 29 Dienststellen und Gesellschaften, geben also einen durchaus weitreichenden, wenn auch nicht vollständigen Einblick. 1. Digital verfügbare Dienstleistungen Erfragt wurde die bereits heute ausschließlich digitale Verfügbarkeit von zu beantragenden Dienstleistungen je befragter Einheit: wie stellt sich die Zusammensetzung des Leistungsportfolios dar: ist dieses vollständig und ausschließlich digital („alle“), ist dieses teilweise vollständig digital („teilweise“) oder gibt es gar keine ausschließlich digitalen Leistungen („keine“) Der größte Teil der Befragten setzt aktuell auf analoge Angebotswege, nur 2 der Befragten bieten bereits heute Leistungen ausschließlich auf digitalem Weg an. 19 8 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 KeineTeilweiseAlle – 2 – 2. Zugangswege zu Dienstleistungen Erfragt wurde, welche Zugangswege und Kommunikationskanäle zur Leistungserbringung heute im Speziellen angeboten werden (Mehrfachnennungen möglich): Der Großteil der Ämter und Gesellschaften (83 %) bietet mehr als einen Zugangsweg an. Am häufigsten genannt ist der Antragsweg via E-Mail (86 %), über Online-Portale (69 %) sowie durch persönliche Vorsprache vor Ort (72 %). 3. Zukünftige analoge Antragsstellungen Erfragt wurde, ob für diese Anträge auch zukünftig analoge Zugangswege geplant seien: 21 19 15 25 20 0 5 10 15 20 25 30 Persönlich vor Ortper Posttelefonischper MailOnline-Portale 16 9 4 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 Ja, weiterhin möglichTeilweise, in AusnahmefällenNein, keine analogen Angebote mehr geplant – 3 – Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Dienststellen gibt an, den analogen Zugangsweg auch weiterhin aufrecht zu erhalten, ein weiteres Viertel plant dies zumindest für einen Teil der Anträge. 4. Probleme und Schwierigkeiten unveränderter analoger Zugangswege Erfragt wurde mit einer offenen Frage, welche Schwierigkeiten die befragten Dienststellen und Gesellschaften darin sehen, unverändert analoge Zugangswege und Services aufrecht zu erhalten. Die wichtigsten Antworten: 1. Fehlende technische Ausstattung für Mitarbeiter*innen. 2. Längere Bearbeitungszeiten und Parallelstrukturen: Personalmangel und parallele analoge/digitale Prozesse belasten den Workflow. 3. Hoher Zeitaufwand: Analoge Prozesse benötigen oft mehr Zeit als digitale Alternativen. 4. Interne Dokumentation: Herausforderungen bei der Nachverfolgung und Ablage analoger Anträge. 5. Verwaltungsflut und Portale: Ohne digitale Portale ist die Verwaltung der Anfragen schwierig; Mehrfachanmeldungen und Dubletten entstehen. 5. Verbesserungsvorschläge Erfragt wurde mit einer offenen Frage, welche Maßnahmen aus Sicht der Befragten unternommen werden können, um allen Bürger*innen den Zugang zu städtischen Dienstleistungen zu erleichtern: Nutzerfreundlichkeit und Transparenz • Formulare sollen leicht verständlich und übersichtlich gestaltet sein. • Verbesserte Auffindbarkeit von Informationen auf städtischen Webseiten und in anderen Medien. • Einführung übersichtlicherer Webseiten für Dienststellen mit Publikumsverkehr. Ausbau digitaler Angebote • Vorschläge wie Videotelefonie als Ergänzung zur bisherigen Kommunikation. • Schulung von Mitarbeitenden, z. B. Bürgertelefon zu digitalen Angeboten. • Digitale Signatur- und Bezahlmöglichkeiten einführen. Multifunktionale Anlaufstellen – 4 – • Einrichtung von Infoständen in Bibliotheken, um dort städtische Dienstleistungen zu bündeln (z. B. Ausweiserstellung). • Anlaufstellen für analoge Angebote sollen erhalten werden (z.B. Betonung des Erhalts von Empfangsstellen wie EF 10).
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Konkretisierung des KAL-Antrags „Recht auf analoges Leben“: Die Antwort der Verwaltung auf unseren Antrag war aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend. Ziel des Antrags ist eine dauerhafte Verpflichtung der öffentlichen Hand, alle Angebote für jeden zugänglich zu machen, unabhängig von der Fähigkeit oder Möglichkeit ein digitales Angebot zu nutzen. Wir sehen hier einen wichtigen Unterschied zwischen Angeboten der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlichen Angeboten. Der Staat ist verpflichtet alle seine Dienstleitungen, die oft verpflichtend sind, allen Menschen zugänglich zu machen. Dazu gehört unbedingt ein analoges Angebot. Analoge Angebote sind wichtig für die Inklusion aller Menschen. Dienstleistungen der öffentlichen Hand müssen unabhängig von der kognitiven oder körperlichen Befähigung ein digitales Angebot selbstständig zu nutzen, angeboten werden. Es braucht niederschwellige Nutzungsangebote. Betroffen sind auch Menschen, die sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Nicht jeder Mensch kann oder will sich ein Smartphone, Tablett, einen PC oder Internetzugang leisten. Es gibt immer noch Menschen ohne Emailzugang. Zudem ist die digitale Infrastruktur immer noch höchst störungsanfällig, wie wiederholte Hackerangriffe oder Softwarepannen zeigen. Selbst Experten für digitale Sicherheit empfehlen, analoge Angebote aufrecht zu erhalten. Konkrete Beispiele: • Tickets für die Angebote der Stadt oder städtischer Gesellschaften wie Eintritte für Museen, den Zoologischen Stadtgarten, städtische Veranstaltungen wie ‚Das Fest‘ sollen weiterhin und dauerhaft auch analog und „in Papier“ ausgegeben werden. Entsprechende Verkaufsstellen müssen gut erreichbar sein. Das gilt auch für Tickets im ÖPNV: Uns wurde zugetragen, dass eine ältere Dame versucht habe, ein Sozialticket direkt in KVV Kundenzentrum zu beantragen. Dort wurde ihr gesagt, dass sie dies online tun müsse. Die Dame verfügt weder über einen PC noch über eine E-Mail-Adresse, mit der sie das Ticket hätte beantragen können. Hilfe bekam sie im Kundenzentrum keine. • Alle Dienstleistungen der Stadt, alle Formulare, Anträge etc. soll es weiterhin vor Ort in Papierform geben, Denkbar wäre für uns auch eine Art „Analogbüro“ in den Bürgerbüros, in denen Menschen ohne digitalen Zugang Hilfestellung bekommen. Das kann das gemeinsame Ausfüllen von online-Formularen umfassen oder die Ausgabe / das Scannen von ausgedruckten Antragsformularen. Nichts zuletzt die Entwicklungen bei der Deutschen Bahn haben gezeigt, dass eine Umstellung auf ein reines digitales Angebot immer noch nennenswerte Bevölkerungsteile ausschließt. Grundsätzliche Probleme bei rein digitalen Zugängen: • Tlw. ist der Erwerb und die Weitergabe einer Fahrkarte für eine andere Person (bspw. Kinder, Besucher:innen, Menschen ohne Smartphone) per App nicht möglich (oder sehr kompliziert) • Geräte älterer Generationen mit älteren Betriebssystemen können nicht gennutzt werden, da aktuelle Apps diese oft nicht mehr unterstützen. Der Erwerb eines neuen Modells ist aber kostspielig. • Die Nutzung der Apps ist oft auf die weit verbreiteten Betriebssysteme der großen Tec-Konzerne (Apple, Google, ...) beschränkt. Weitere Argumente für den Erhalt analoger Angebote können hier nachgelesen werden: https://taz.de/Recht-auf-analoges-Leben/!6009956/ https://digitalcourage.de/digitalzwang https://www.zeit.de/digital/internet/2024-07/leben-ohne-internet-digitalisierung-smartphone-apps https://www.bagso.de/spezial/aktuelles/detailansicht/grundrecht-auf-ein-analoges-leben-gefordert/ https://www.sueddeutsche.de/meinung/digitalisierung-post-behoerden-smartphone-grundgesetz- li.3191811 https://www.rosalux.de/news/id/53184/digitale-teilhabe-und-das-recht-auf-analogen-zugang https://pca.st/episode/8b950ff1-19a5-4a1a-8e70-d04ce841f551 Die Karlsruher Liste unterstützt unbedingt die Weiterentwicklung digitaler Angebote der Stadt Karlsruhe. Für viele Menschen und auch für die zuständigen Dienststellen kann das zu einer Erleichterung und Vereinfachung von Prozessen führen. Solange aber analoge Angebote angefragt und genutzt werden, sollen diese auch den Menschen zu Verfügung stehen, die sich in der digitalen Welt aus welchen Gründen auch immer nicht zurechtfinden.
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Niederschrift 7. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 11. März 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Recht auf analoges Leben Antrag: KAL Vorlage: 2024/1297 Beschluss: Verweisen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Stadtrat Cramer (KAL) teilt mit, dass der Eindruck entstanden sei, dass der Antrag von der Verwaltung nicht verstanden worden sei. Er wünsche die weitere Behandlung im Gemeinde- rat. Stadträtin Geißinger (VOLT) bittet darum noch klarzustellen, ob es sich um eine Verpflich- tung handele und für welche Bereiche dies gelte. Der Vorsitzende bittet um eine genauere Auskunft darüber, was nicht verstanden worden sei. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen fest, dass der Antrag in den Gemeinderat verwiesen worden sei. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. März 2025
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Recht auf analoges Leben Antrag: KAL Vorlage: 2024/1297 Beschluss: Verwiesen in den Haupt- und Finanzausschuss vom 8. April 2025 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025; verwiesen aus der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2024. Stadträtin Döring (KAL): Die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft ist zweifel- los ein Schritt in die richtige Richtung, eine Modernisierung, die viele Prozesse vereinfacht und beschleunigt. Verwaltungsvorgänge können durch digitale Angebote effizienter ge- staltet werden, und da gibt es in Deutschland und auch in Karlsruhe durchaus noch Luft nach oben. Aber die fortschreitende Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Teile unse- rer Gesellschaft abgehängt oder vor unüberwindbare Barrieren gestellt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Stadtverwaltung und alle städtischen Gesellschaften verpflich- tet werden, ihre Angebote auch weiterhin analog zur Verfügung zu stellen. Digitalisierung darf nicht zur digitalen Ausgrenzung führen. Analoge Angebote sind wesentlich für die In- klusion aller Menschen. Viele Menschen können aufgrund ihres Alters, ihrer wirtschaftli- chen Lage oder ihrer kognitiven Fähigkeiten digitale Angebote nur eingeschränkt nutzen. Andere wollen aus Gründen des Datenschutzes oder der Privatsphäre ihre Daten nicht über digitale Kanäle teilen. Für diese Menschen muss es weiterhin die Möglichkeit geben, auf die Dienstleistungen der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften zuzugreifen, ohne die Notwendigkeit, ein Smartphone, einen Computer oder auch nur eine E-Mail-Adresse zu besitzen. Besonders in den Bereichen der Daseinsvorsorge, Dienstleistungen der Bürgerbü- ros oder im öffentlichen Nahverkehr muss ein analoges Angebot gleichwertig zu den digi- talen Optionen bestehen. Verwaltungsdienstleistungen und Antragsformulare dürfen nicht – 2 – nur online zur Verfügung stehen, sondern müssen auch vor Ort in Papierform zugänglich sein. Denkbar wäre auch, eine Art Analogbüro in städtischen Dienststellen einzurichten, in dem Menschen ohne digitalen Zugang Unterstützung erhalten, sei es beim Ausfüllen von On- lineformularen oder einfach auch nur beim Einscannen notwendiger Dokumente. Ein ana- loges Angebot soll auch für die Nutzung der Angebote städtischer Gesellschaften oder von anderen Freizeitangeboten, die städtisch organisiert werden, vorgehalten werden. Der Er- werb von Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, den zoologischen Stadtgarten, städti- sche Museen oder städtische Veranstaltungen wie das FEST soll weiterhin auch in analoger Form möglich sein. Dazu kommt, digitale Infrastrukturen sind immer noch höchst störungs- anfällig, wie wiederholte Hackerangriffe und Software-Pannen zeigen. Selbst Expertinnen und Experten für digitale Sicherheit empfehlen, analoge Angebote aufrechtzuerhalten. Die Karlsruher Liste unterstützt ausdrücklich die Weiterentwicklung digitaler Angebote der Stadt Karlsruhe. Für viele Menschen und auch für die zuständigen Dienststellen kann dies ein Erleichterung und Vereinfachung von Prozessen bedeuten. Solange analoge Angebote jedoch nachgefragt und genutzt werden, müssen sie den Menschen zur Verfügung stehen, die sich in einer digitalen Welt, aus welchen Gründen auch immer, nicht zurechtfinden. Stadtrat Dujmović (GRÜNE): Erst einmal möchte ich den Moment nutzen, einfach nur zu danken für diesen Fokus, also den Fokus darauf, dass Menschen nicht vergessen werden dürfen. Es ist eine kompliziertere Dienstleistung, und Menschen haben Schwierigkeiten, die auszuführen. Erst einmal danke an die Karlsruher Liste für diesen Fokus auf die Menschen. Gleichzeitig möchte ich ein bisschen abwägen und sagen, wir können nicht für jeden digi- talen Prozess einen analogen zusätzlichen Prozess schaffen. Das heißt, wir können nicht al- les noch mal auf DIN A, dem einzigen durchgesetzten Standardformat in Deutschland, aus- drucken und noch mal einscannen und wiederverwerten. Deswegen, ich finde die Richtung sehr richtig und habe auch vor der Gemeinderatssitzung schon sehr deutlich gesagt, dass ich die Grundidee richtig finde und wir daran weiterarbeiten sollten. Aber in der Art und Weise, wie sie gefordert ist, stimme ich dem Antrag so nicht zu und freue mich aber, zu- künftig auch gerne mit der Karlsruher Liste zusammen den nächsten Antrag einzubringen. Stadtrat Kehrle (CDU): Wir lehnen diesen Antrag von der KAL heute ab aus einem Grund. Digitale Angebote sollten weiter ausgebaut werden, aber auch einfacher ausgebaut wer- den. Aber trotz allem sehen wir in der Verwaltung, in den Bürgerbüros das Bemühen, den Willen, auch jedem Bürger das Angebot analog anzubieten, auch mit Hilfe der SJB. Es wird, glaube ich, keiner vergessen. Wenn es wirklich extrem schlimm ist, wird einem auch analog geholfen, und zwar ohne Antrag, auf dem kurzen Dienstweg im Bürgerbüro. Deshalb leh- nen wir diesen Antrag heute ab, sind aber auch froh über das Thema, dass auch diese Leute nicht vergessen werden. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich füge mich fast nahtlos ein. Lob euch und ich danke euch für euren Antrag, liebe KAL-Fraktion, weil wir natürlich im Prinzip genauso denken wie ihr in dem Bereich. Nur womit wir uns einfach schwertun, ist die Pauschalität und das Absolute in dem Antrag, dass wir das jetzt grundsätzlich immer machen müssen, komme was wolle, komme, was auch immer es kostet, wie aufwendig es auch immer sein mag. Wir müssen alle Prozesse anschauen, wir müssen über die Prozesse debattieren, wir müssen gucken, – 3 – aber wir werden auch Kompromisse machen müssen, wo wir vielleicht uns von dem einen oder anderen dann doch im Großen und Ganzen verabschieden. Es ist auch immer eine Frage, wie viel Qualität hat das Analoge noch, ist es wirklich komplett vergleichbar, oder finden wir Kompromisse, wie zum Beispiel bei den Bahntickets, wo wir auch lange drüber diskutiert haben, auch mit sehr unterschiedlicher Meinung dazu, wie viel analog braucht es am Ende. Diesen Spielraum müssen wir uns lassen. Den Spielraum müssen wir auch den Expertinnen und Experten der Verwaltung lassen, im Einzelfall zu finden. Wir sind Anwältinnen und Anwälte der Bürger. Wir müssen schon genau auf die Prozesse hingucken. Ihr habt auch Beispiele genannt in eurer Konkretisierung mit zum Beispiel dem Sozialticket. Das sind natürlich Dinge, da sind wir auch hellwach, wenn wir so etwas hören, und da müssen wir auch hellwach sein. Aber diese Probleme kriegt man nicht vermieden, indem man sagt, irgendwie muss es noch analog sein, weil am Ende, und jetzt wiederhole ich mich, kommt es auch immer auf die Qualität des Analogen an. Deswegen lasst uns in die Details schauen, die Arbeit müssen wir uns machen. Deswegen können wir diesem pauschalen Antrag heute leider auch nicht folgen. Stadtrat Schnell (AfD): Die Stadt meinte bereits in ihrer Stellungnahme, als der Antrag im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wurde, das Thema sei als erledigt zu betrachten. Die Antragsteller sahen das aber anders, denn wenn die Stadt von anlass- und zielgruppen- spezifischer Balance zwischen analogen und digitalen Angeboten in ihrer Stellungnahme spricht, dann heißt das im Klartext, dass nicht mehr alles in analoger Form möglich sein wird beziehungsweise bereits heute ist. Als Beispiel ist hier das Einreichen von Bauanträgen zu nennen, das aktuell nur noch in elektronischer Form möglich ist. Das einzurichten war nicht ganz einfach, wie ich bei der letzten Ortschaftsratssitzung in Neureut durch Frau Reg- ner vom Bauordnungsamt gelernt habe. Wir sollten froh sein, dass wir das jetzt endlich ha- ben. Die Nutzung der Tube in London mit der Oyster- oder Kreditkarte ist wesentlich einfa- cher, als sich hier im KVV analog ein Ticket zu besorgen. Die Deutsche Bahn fährt schließ- lich auch keine Regelzüge mehr mit Dampflokomotiven, auch wenn es Nostalgiker gibt, die das vermissen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. Stadträtin Geißinger (Volt): Erst einmal auch von uns ein Danke an die Antragstellenden. Grundsätzlich ist es so mit Fortschreiten der Digitalisierung, jeder hat jemanden in seinem Umfeld, den genau dieser Antrag trifft. Ich glaube, wir dürfen das einfach nicht vergessen. Generell pauschal zu sagen, dass es analog und digital, beides parallel geben soll, halten wir aber nicht für den richtigen Weg. Gerade Digitalisierung birgt sehr viel Chancen, auch die Verwaltung effizienter zu gestalten. Wir reden auch davon, dass analog leben können nicht unbedingt heißt, dass alles in Papier sein muss. Wir würden es zum Beispiel sehr be- grüßen, wenn es mehr Hilfestellungen gibt, wenn es Anlaufstellen gibt, aber denken Sie allein einmal zum Beispiel an die Beteiligungsplattform. Wie soll denn die auf Papier funkti- onieren? Es gibt einfach gewisse Projekte, wo in sich alleine schon der Grundgedanke lei- der nicht dafür ausreicht, um parallel zu fahren. Auch grundsätzlich würde das einfach auch Doppelstrukturen schaffen. Dann grundsätz- lich analoges Leben möglich zu machen, in dieser Variante können wir leider nicht zustim- men. Grundsätzlich würden wir es aber sehr befürworten, wenn wir uns noch einmal kon- kreter überlegen, in welchen Bereichen stehen welche Menschen vor welchen Problemen und dann entsprechend Lösungen zu erarbeiten. Da sind wir sehr offen dafür, und das können wir auch gerne die nächsten Monate gemeinsam noch mal besprechen. – 4 – Stadträtin Berghoff (Die Linke): Bei einigen Reaktionen auf den Antrag habe ich ein inneres Bild vor dem Auge mit Lagerhallen voller Papierberge. So lese und verstehe ich den Antrag gar nicht. Ich glaube, es geht darum, dass Menschen zu einer Behörde gehen können und sagen können: „Kriege ich das nicht auch auf Papier?“ Dann druckt man es ihnen aus. Ich verstehe auch nicht, wo da das Problem sein soll, muss ich ehrlich sagen. Oder verstehe ich das komplett falsch? Also so lese ich den Antrag, und wenn ich ihn so lese, gehe ich doch zu 100 Prozent mit. Stadtrat Hock (FDP/FW): Liebe Kollegin Berghoff und liebe Antragsteller, ich habe das ge- nauso gelesen, weil in dieser drastischen Darstellungsweise, wie es jetzt hier im Gemeinde- rat gerade besprochen wurde, habe ich diesen Antrag nicht gelesen. Wir als FDP/Freie Wähler-Fraktion finden den Antrag richtig und gut und würden den auch heute mitgehen. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Ich bin richtig dankbar für den Antrag, weil ich glaube, wenn wir für eine Bevölkerungsgruppe Verantwortung haben, dann ist es auch spezifisch für diese Gruppe. Deswegen glaube ich, sollten wir uns darum kümmern. Die Frage ist, wie man die Probleme löst. Das ist eine ganz andere Frage. Die müssen wir uns in der Tat stellen. Die Arbeit folgt jetzt. Jetzt pauschal alles in irgendeiner Weise analog zu machen, ist ein biss- chen hochgegriffen. Aber wir müssen das praktisch einmal durchgucken, wo macht es Sinn, in welcher Weise macht es Sinn, und wer braucht was. Die Arbeit steht bevor, aber die Sache an sich ist goldrichtig. Stadtrat Cramer (KAL): Es wird grundsätzlich, das erlebe ich schon in Kreisen, wie wir hier alle sind, wo wir sitzen, einfach nicht verstanden. Da herrscht das Wissen nicht vor, dass es Menschen gibt, die keine E-Mail-Adresse haben, dass es Menschen gibt, die keinen PC ha- ben, geschweige denn ein Smartphone und Apps und Tralala, was es sonst noch gibt. Das gibt es, massig gibt es diese Menschen, allein in Deutschland, ich glaube, anderthalb Millio- nen. Wenn man das runterrechnet auf Karlsruhe, dann sind es immer noch so viele, dass man die sozusagen nicht im Regen stehen lassen kann. Wie Frau Berghoff und jetzt auch du, der Herr Hock, feststellen, darum geht es. Es geht doch nicht um irgendwelche Papier- massen, sondern es geht darum, das war auch der Begriff, den wir jetzt benannt haben, Analogbüro, das wurde jetzt vom CDU-Vertreter auch in der Richtung gesprochen, dass man mindestens ins Bürgerbüro gehen kann und sagt, ich muss das und das machen und dass einem dann dort geholfen wird, ohne dass man fortgeschickt wird und gesagt wird: „Kaufen Sie sich ein Smartphone oder schaffen Sie sich eine E-Mail-Adresse an.“ Darum geht es, Herr Pfannkuch. Verstehen Sie? (Zuruf Stadtrat Pfannkuch/CDU) Was ist ein Phantom-Beispiel? Der Vorsitzende: Vielleicht können wir versuchen, wieder in geordnete Bahnen zu kom- men. Stadtrat Cramer (KAL): Das stimmt so nicht, also wir wünschen, dass das möglich ist. Sie gucken auf die Uhr, aber das ist jetzt unerheblich, ob Sie jetzt gern heim wollen oder nicht. Wir wollen, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, ohne sich ein digitales Endgerät anschaf- fen zu müssen, dass er seine Sachen, die er erledigen muss, auf Seiten, die die Stadt – 5 – anbietet, dass das durchgeführt werden kann. Darum geht es. Wenn jetzt Antrag abge- lehnt wird, Herr Oberbürgermeister, das sieht so aus, er wird abgelehnt, obwohl einige Fraktionen das alles ganz toll finde, aber dann doch nicht. Dann kann ich schon ankündi- gen, dass wir dann in einem halben Jahr den Antrag noch einmal stellen und hoffe, dass bis dorthin vielleicht auch die einzelnen Fraktionen sich mehr in diese Problematik reinden- ken, einfach mal sagen, okay, ich denke mich jetzt mal rein in ein Leben, was ich selber gar nicht führe und auch gar nicht führen will, aber dass viele Menschen führen müssen. Der Vorsitzende: Ich würde Ihnen folgenden Vorschlag machen. Nachdem jetzt doch durch Ihr zusätzliches Papier konkrete Vorschläge gemacht werden, die im ursprünglichen Antrag nicht drinstehen, schlage ich vor, dass wir es jetzt einfach, wenn Sie alle einverstanden sind, sonst geht es nicht, wir nehmen den Antrag noch einmal in den Hauptausschuss, la- den den Herrn Lipp ein, und wir versuchen, über die Kultur des Umgangs mit Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren, die kommen und sagen: „Ich kann das nicht.“ Ich bin sicher, dass es keinen einzigen nachweisbaren Fall gibt, in dem ein solcher Bürger weggeschickt wird. Das kann ich mir nicht vorstellen. Auch dieses eine Beispiel mit dem Sozialticket, es mag sein, ich will es nicht bestreiten, das klären wir dann noch mal bei den Verkehrsbetrie- ben. Möglicherweise ist das KVV-Zentrum aber die falsche Anlaufstelle, das weiß ich nicht. Aber lassen Sie uns über die Kultur des Miteinanders reden. Wenn Sie in Lettland, in Däne- mark, überall unterwegs sind, wo die Digitalisierung viel weiter fortgeschritten ist, dann sa- gen die, wir machen 80 bis 95 Prozent der Dinge digital und für alle restlichen 5 Prozent haben wir dann die Zeit, uns um jeden Einzelnen so zu kümmern, dass er am Ende an sein Ziel kommt. Das muss die Grundeinstellung sein. Was nicht geht, und ich glaube, das ist auch deutlich geworden, ist, für jeden digitalen Vorgang, der manchmal auch deswegen günstiger ist, weil er weniger Verwaltungsauf- wand macht oder überhaupt erst möglich ist, weil es digital gibt, jetzt auch noch ein analo- ges Format in Papierform irgendwo dahinzulegen. Das würde leider doch zu großen Schränken voller Papier führen. Aber insofern würde ich das gerne aufnehmen, weil ich glaube, da sind wir uns einig. Lassen Sie uns über die Kultur des Miteinanders in unseren Bürgerdiensten versuchen, das aufzunehmen, ohne dass ich auf der Homepage lesen möchte, jeder, der keinen Bock auf digital hat, kommt zu uns, und dann erledigen wir al- les. Dann stellen sich da nämlich Leute in Reihe auf, die es sehr wohl digital können, die aber einfach jetzt an der Stelle es einfacher finden, wenn sie die städtischen Dienstarbeiter schaffen lassen. Was wir auch nicht machen können, die DB. Das war ein FDP-Minister, der gesagt hat, wir brauchen analog gar nicht mehr, wir machen die Bahncard nur noch digi- tal, was übrigens dazu führte, dass zwei meiner Familienmitglieder sie zwar bezahlt haben, aber nicht nutzen können, weil sie die Geräte nicht haben. Das ist eine echte Frechheit. Das meinen wir gerade nicht. Trotzdem kann es aus meiner Sicht nicht sein, dass wir jetzt im Bürgerbüro sagen: „Na ja, Sie können auch bei uns Ihre Bahncard beantragen.“ Das nutzt Ihnen übrigens auch nichts, weil ich es nur als digitalen Zugang habe. Wenn wir uns vielleicht auf so einen Weg einigen können, diskutieren wir jetzt nicht län- ger, lehnen auch den Antrag nicht ab, sondern ich schlage vor, wir nehmen ihn noch ein- mal in den Haupt- und Finanzausschuss, laden den Herrn Lipp ein, und dann diskutieren wir diese Kultur, denn die finde ich als Zeichen wichtig, aber gegen die, sagen wir, Maxi- malforderung, wie sie da drin steht, ich glaube, da würden wir uns überfordern, und wir würden vor allem die falschen Signale an die Bevölkerung setzen. Das wäre mein Vorschlag – 6 – zum Kompromiss. Können wir damit so umgehen? Okay, dann können wir doch vielleicht jetzt mal einen Strich machen, wenn Sie dazu noch Anregungen haben. Herr Dujmović, Sie haben sich gemeldet, aber noch etwa zehn andere. Sie wissen, was Sie für eine Verantwortung jetzt auf sich nehmen. Stadtrat Dujmović (GRÜNE): Ich wollte schon ewig mal aus irgendwelchen Büchern zitieren. Nein, da bin ich grundsätzlich einverstanden mit. Nur kurze Ergänzung, ich finde es noch ganz gut, es auch in die IT-Kommission zu bringen, zusätzlich zum Haupt- und Finanzaus- schuss, auch in die IT Kommission. Der Vorsitzende: Das können wir machen, das ist kein Thema. Also ergänzend IT-Kommis- sion, wobei die mit analog..., na ja, interessant. Mal gucken, was die uns vorschlagen. Dann können wir das für heute erst mal so beenden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025
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Extrahierter Text
Niederschrift 8. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 8. April 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Recht auf analoges Leben Antrag: KAL Vorlage: 2024/1297 Punkt 4.1 der Tagesordnung: Recht auf analoges Leben Änderungsantrag: KAL Vorlage: 2024/1297/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2024 und vom 25. März 2025 verwiesen, so- wie im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025 vorberaten. Stadträtin Döring (KAL) erläutert den von ihrer Fraktion eingebrachten Änderungsantrag. Es gehe nicht darum, Digitalisierung innerhalb der Verwaltung zu verhindern oder alle Vor- gänge innerhalb der Verwaltung analog vorzuhalten. Es gehe darum, analoge Schnittstellen vorzuhalten, so dass vor allem Dienstleistungen der Daseinsvorsorge auch auf analogem Weg zugänglich seien. Herr Lipp (Ordnungs- und Bürgeramt) stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die analo- gen und digitalen Dienstleistungen des Ordnungs- und Bürgeramtes vor. Stadträtin Wolf (GRÜNE) bedankt sich für die Präsentation. Nach wie vor hält ihre Fraktion die Grundidee, Zugangsbarrieren zu digitalen Prozessen zu senken für gut. Sie halte es je- doch für falsch, parallel analoge Zugangswege für alle Prozesse offenzuhalten. Es gehe da- rum, Prozesse von Anfang bis Ende durchzudigitalisieren. Dabei könne Digitalisierung auch viele Barrieren abbauen. Auf der anderen Seite entstünden aber auch neue Barrieren. Daher – 2 – müsse man es sich gemeinsam anschauen. Es könne dabei aber nicht die eine Lösung für al- les geben, sondern es gebe verschiedene Ansätze, wie Terminvergabe, telefonische Bera- tung. Das Bürgerbüro sei ein Teil der Lösung, vielleicht könnten auch Bibliotheken mit aus- gebildetem Personal eine Lösung sein. Den Antrag betrachte ihre Fraktion für erledigt. Stadtrat Müller (CDU) sieht es genauso wie seine Vorrednerin. Die Stellungnahme der Ver- waltung und auch der Vortrag von Herrn Lipp haben aufgezeigt, dass im Bürgerbüro sowohl eine persönliche Ansprache als auch eine Telefonie möglich sei. Darüber hinaus gebe es den digitalen Fortschritt in einen Bürgerservice, der zu beschreiten sei unter Berücksichtigung der von Herrn Lipp aufgezeigten rechtlichen Rahmenbedingen sowie des gesetzlichen Auftrags. Die Verwaltung sei auf einem guten Weg. Er habe keinen Zweifel, dass man den Bürgerser- vice sowohl digital als auch analog leisten könne. Stadträtin Melchien (SPD) ist es wichtig, dass man dahingehend sensibilisiert sei, dass nicht alle Menschen digital unterwegs seien. Dann müsse man die Möglichkeit haben, trotzdem die Dienstleistungen der Stadt in Anspruch nehmen zu können. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) freut es, dass das Ordnungs- und Bürgeramt ein offenes Haus sei, dass der Bürger hinkommen könne und ihm dann geholfen werde. Könne man die gezeigte Präsentation im Nachgang erhalten? – Der Vorsitzende sagt dies zu. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW) erläutert, seine Fraktion habe Sympathie für das Thema. Als Apo- theker habe er täglich mit dem Thema zu tun. Ein Teil der Bevölkerung habe Probleme mit der Digitalisierung. Im Bürgerbüro Ost, welches sich gegenüber seiner Apotheke befinde, gebe es ein tolles Team, welches jedem weiterhelfe. Wichtig sei, dass man das analoge An- gebot weiter aufrechterhalte. Die Idee mit den Bibliotheken mache Sinn. Stadtrat Gaukel (Volt) findet es gut, dass man über dieses Thema rede. Man sei bei der Digi- talisierung auf einem sehr guten Weg. Die Ziffer 1 des Antrags könne man als erledigt be- trachten. Bei der Überlegung mit Bibliotheken oder generell, wie man noch bessere Stellen finde oder auch weniger aufwändige, sei auch die Effizienz ein wichtiger Punkt. In der Verwaltung sehe man die Digitalisierung als Unterstützung, aber nicht als Pflicht. Über die Ziffer 2 des Antrags sei noch nicht gesprochen worden. Die Frage sei, inwieweit die städtischen Gesellschaften eingebunden seien, ob diese die gleichen Standards setzten. Stadträtin Döring (KAL) wünscht sich die gute Aufstellung und Sensibilität des Ordnungs- und Bürgeramtes für die gesamte Stadtverwaltung und auch für die städtischen Gesellschaf- ten. Darauf ziele der Antrag. Auch wenn man in einem Amt eine rechtliche Vorgabe habe, es über digitale Prozesse laufen zu haben, sollte man als Stadt ein freiwilliges Angebot ma- chen für diejenigen, die digital nicht klarkämen. – 3 – Der Vorsitzende erklärt, er habe den Vortrag von Herrn Lipp so verstanden, dass er nieman- den wegschicken dürfe, der sage, er könne es nur analog. Dies gelte nicht nur für das Ord- nungs- und Bürgeramt und dessen Rechtsbereiche, sondern für alle anderen Rechtsbereiche sämtlicher städtischer Ämter. Er nehme es als Auftrag auf, in den Ämtern zu klären, dass da, wo es möglich sei, auf die Beratungsfunktion der Kundencenter hingewiesen werde. Die städtischen Gesellschaften hätten größtenteils Kundenzentren. Er schlage vor, die Ge- schäftsführungen zu bitten, unter „Verschiedenes“ in den verschiedenen Aufsichtsräten dar- zustellen, was gehe, warum manches nicht gehe und wie es in den dortigen Kundenzentren gehandhabt werde. Stadträtin Döring (KAL) bittet um ein freiwilliges Commitment, dass es im Falle eines Falles jemanden gebe, der das mit der Person, die keinen Zugang habe, mache. Auch eine Art Lotse in der Stadtbibliothek halte sie für denkbar. Ihrer Fraktion sei wichtig, dass man diese Menschen nicht vergesse. Der Vorsitzende entgegnet, man werde einmal zusammenstellen, welche Prozesse wirklich nur digital erlaubt seien, bevor man eine offizielle Lotsenstelle in der Stadtbücherei einrichte. Damit habe er ein Problem, denn es könne nicht die Aufgabe der Stadtbücherei sein, digitale Anträge mit den Bürgerinnen und Bürgern auszufüllen. Er sage zu aufzulisten, welche Prozesse in der Stadtverwaltung nur digital gingen. Dann könne man darüber diskutieren, ob man dafür ein Beratungsangebot mache. Stadtrat Cramer (KAL) beklagt, dass man das Anliegen seiner Fraktion offenbar nicht verste- hen wolle. Er habe es nicht so verstanden, dass Herr Lipp für alle städtischen Ämter rede. Auf Zurufe, dass dies so sei, werde er sich nicht verlassen. Seine Fraktion werde die Darstel- lungen von Herrn Lipp aufarbeiten. Das Angebot, einmal dezidiert aufzuzeigen, wie es in den anderen Ämtern sei, nehme er gerne an. Man nehme es mit und werde Rückmeldung geben, wie man weiter damit verfahren wolle. Der Vorsitzende führt aus, man habe darlegen können, dass jeder Bürger die Möglichkeit ei- ner analogen Beratung habe. Es gebe ein Gesetzesvorhaben, wo man vom Land verbindlich angewiesen sei, es nur digital anzubieten, das sei die LBO. Er biete an, sich noch einmal an- zuschauen, ob es weitere gebe. Letztlich entscheide die KAL-Fraktion, ob sie Antrag wieder in den Gemeinderat hebe oder nicht. Verwehren wolle er sich dagegen, auch für seine Mitarbeitenden, dass man die Hilfsstelle für alle Formen von digitalen Anträgen werde. Die KAL-Fraktion habe dargestellt, dass man gerne eine Art Analogberatungsstelle für digitale Vorgänge verschiedenster Art wolle. Als Verwaltung tue er sich schwer, eine solche Stelle bei der Stadtbibliothek anzubieten. Dies könne man quantitativ nicht bewältigen, sei auch nicht deren Aufgabe. Er bittet die KAL nochmals darum zu überlegen, wie sie mit dem Antrag weiter verfahren wolle. Unter Ziffer 1 habe man dargelegt, dass es das heute schon gebe. Herr Lipp habe nicht für alle anderen Ämter gesprochen, aber er habe die rechtliche Grundlage dargestellt. Die rechtliche Grundlage sei, dass von der Landesverfahrensverordnung vorgeschrieben sei, dass es für alle städtischen Verfahren so sein müsse. Deswegen könne er die Darstellung von Herrn Lipp auch auf alle anderen Ämter beziehen. – 4 – Stadträtin Wolf (GRÜNE) verwehrt sich gegen den Vorwurf, dass man es nicht verstanden habe, nur weil man anderer Meinung sei. Einig sei man sich in dem Ziel, dass man Barrieren abbauen wolle. Aber man sei sich uneinig darüber, wie man diese Barriere abbauen wolle. Bereits in der Stellungnahme zum ersten Antrag wurde dargestellt, wie viele Prozesse durch- digitalisiert seien, für wie viele Prozesse es weiterhin einen analogen Zugang gebe. Dort sei auch zu lesen gewesen, dass es für einige Prozesse keinen analogen Zugang geben solle. Sie könne nicht nachvollziehen, was eine vierte Beratungsrunde mit den gleichen Informationen bringe. Sie schlage vor, es in die Überarbeitung der Digitalstrategie mitaufzunehmen und in der IT-Kommission zu überlegen, wie man bei der Digitalisierung Barrieren abbauen könne. Der Vorsitzende bittet die Antragsteller, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, zu erklären, wie man mit dem Antrag umgehen wolle. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 10. April 2025