Nichtannahme des Angebots zum Erwerb des Grundstücks Nr. 24826, Daimlerstraße 7, Gebäude- und Freifläche, mit 13.028 m²

Vorlage: 2024/1289
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.11.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 22

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1289 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Nichtannahme des Angebots zum Erwerb des Grundstücks Nr. 24826, Daimlerstraße 7, Gebäude- und Freifläche, mit 13.028 m² Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 20 N Vorberatung Gemeinderat 17.12.2024 22 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf die Annahme des Angebots zum Erwerb des Grundstücks Nr. 24826. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach dem Grundbuch von Maulbronn für Karlsruhe ist der Deutsch-Türkische Bildungskreis e.V., Karlsruhe, als Eigentümer folgenden Grundstücks eingetragen: Grundstück Nr. 24826 mit 13.028 m², Gebäude- und Freifläche, Daimlerstraße 7 Der Deutsch-Türkische Bildungskreis e.V. ist Trägerverein der Johannes-Keppler-Privatschulen, welche auf diesem Grundstück angesiedelt sind. Mit Kaufvertrag vom 27. Februar 2014 hatte der Deutsch-Türkische Bildungskreis e.V. das Grundstück von privat erworben. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2014 wurde auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an dem Grundstück verzichtet, unter der Voraussetzung, dass der Deutsch-Türkische Bildungskreis der Stadt ein notariell beurkundetes „unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages“ an dem Grundstück unterbreitet. Ein entsprechender Vertrag wurde am 18. Dezember 2014 beurkundet. Darin wird seitens der Stadt auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts bezüglich des Verkaufsfalls vom 27. Februar 2014 verzichtet. Ebenso wird in diesem Vertrag der Stadt ein „unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages" an dem Grundstück, gemäß im Vertrag aufgeführten Bedingungen unterbreitet. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Folgendes: - Die Eintragung einer Erwerbsvormerkung zu Gunsten der Stadt an dem Grundstück. - Das Angebot des Deutsch-Türkischen Bildungskreises e.V. an die Stadt zum Abschluss eines Kaufvertrages, welcher dem Vertrag vom 18. Dezember 2014 beigefügt und zu dessen Bestandteil wurde. - Die Bindung an das Angebot bis zum 31. Dezember 2024. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot. - Das Bestreben der Stadt, bei Annahme des Angebots dem Deutsch-Türkischen Bildungskreis e.V. ein Ersatzobjekt zu suchen, welches den bestehenden und bekannten Raumbedarf für die Johannes-Keppler-Privatschulen deckt. - Sofern die Stadt das Angebot ohne die zur Verfügungsstellung eines Ersatzobjekts annimmt, ist sie verpflichtet mit dem Deutsch-Türkischen Bildungskreis e.V. einen Mietvertrag über das derzeitige Schulgebäude sowie die Soccerhalle für den Schulsport auf dem Grundstück abzuschließen. Der Verbleib des Grundstücks bei dem Deutsch-Türkischen Bildungskreis e.V. ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Zum einen können die Johannes-Keppler-Privatschulen am bisherigen Ort weiterbetrieben werden. Zum anderen steht der Stadt zum derzeitigen Zeitpunkt kein adäquates Ersatzobjekt zur Verfügung, welches dem Deutsch-Türkischen Bildungskreis e.V. angeboten werden könnte. Eine Vermietung des Schulgebäudes sowie der Soccerhalle für den Schulsport, würde der Stadt kaum Vorteile zur Nutzung des Grundstücks erbringen. Im Gegenzug läge jedoch die Unterhaltungslast der Gebäude künftig bei der Stadt als Eigentümerin. – 3 – Im Bereich der Daimlerstraße 7 hat sich zudem seit 2014 die städtische Ausrichtung hinsichtlich der Verwendung von Grundstücken verändert. Da das dingliche Vorkaufsrecht weiterhin im Grundbuch bestehen bleibt, hat die Stadt auch künftig die Möglichkeit bei einer Veräußerung des Grundstücks über die Ausübung dieses Vorkaufsrechts zu entscheiden und gegebenenfalls das Eigentum zu erlangen. Auf Grund der dargestellten Situation empfiehlt die Verwaltung auf die Annahme des Angebots des Deutsch-Türkischen Bildungskreises e.V. zu verzichten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf die Annahme des Angebots zum Erwerb des Grundstücks Nr. 24826.

  • Lageplan
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    Daimlerstraße 8284 24802 32768 32810 24806 24801 24804 24803 24825 24820 24795 38946 24826 32784 8540/8 24803/2 24810/1 32784/1 24803/1 32784/3 32784/4 32784/2 32784/6 24826/1 32784/5 8 6 7 1 3 5 4 12 10 21 16 20 18 15 2a 5a 6a 5b 5d 1b 24808 24814 24835 7 19a 19b ́ Daimlerstraße 7 Flurst.-Nr.: 24826 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.500 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 04.12.2024 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Friedmann Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaub nis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu m achen.

  • Luftbild
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    Daimlerstraße 24801 24803 24826 38946 8540/8 24803/2 24810/1 32784/1 24803/1 32784/4 24826/1 32784/5 32784/6 5 8 6 7 4 12 10 15 2a 5a 6a 5b 5d 1b ́ Daimlerstraße 7 Flurst.-Nr.: 24826 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 04.12.2024 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Friedmann Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaub nis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu m achen.

  • Abstimmung TOP 22
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  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 22
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    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Nichtannahme des Angebots zum Erwerb des Grundstücks Nr. 24826, Daimlerstraße 7, Gebäude- und Freifläche, mit 13.028 m² Vorlage: 2024/1289 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf die Annahme des Angebots zum Erwerb des Grundstücks Nr. 24826. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024: Wir nehmen das Angebot zum Erwerb des Grundstücks Daimler Straße 7 nicht an, behalten aber weiterhin die Hand auf die Fläche. Und wenn Sie das auch so sehen, dann können Sie dem zustimmen oder es ablehnen, ab jetzt. – Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025