Erfassung der Bedarfsabdeckung der Kinderbetreuung in Karlsruhe und Möglichkeiten zur Verbesserung des Betreuungsangebots
| Vorlage: | 2024/1280 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Grünwinkel, Innenstadt-West, Oststadt, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1280 Eingang: 11.11.2024 Erfassung der Bedarfsabdeckung der Kinderbetreuung in Karlsruhe und Möglichkeiten zur Verbesserung des Betreuungsangebots Anfrage: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 44 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurden seit dem Kita-Bericht 2022 in welchen Stadtteilen neu geschaffen? 2. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren wurden seit dem Kita-Bericht 2022 in welchen Stadtteilen neu geschaffen? 3. Anhand welcher Kriterien wurden die Stadtteile in die Planungsgebiete zusammengefasst? 4. Wurde nach der Elternbefragung von 2012 eine erneute Ermittlung des Bedarfsanhalts für die Betreuung unter dreijähriger Kinder durchgeführt? a. Falls ja, was waren die Ergebnisse? b. Falls nein, wann wird die nächste Ermittlung des Bedarfsanhalts für die Betreuung unter dreijähriger Kinder durchgeführt? 5. Ermittelt die Stadt neben dem Bedarf an Betreuungsplätzen den tatsächlichen zeitlichen Betreuungsbedarf der Familien pro Betreuungsplatz in Stunden? a. Falls ja, wie hoch ist dieser im Durchschnitt in welchen Stadtteilen? 6. Ermittelt die Stadt den Betreuungsbedarf der Karlsruher Familien in Abhängigkeit von Wochentagen und Uhrzeiten? a. Falls ja, wie verteilen sich diese Präferenzen auf die Stadtteile? 7. Inwiefern erfasst die Stadt systematisch die Öffnungszeiten der einzelnen Kitas und Ihrer Gruppen? 8. Legt die Stadt über die förderfähigen Angebotsformen der Krippengruppen (HT, GT, RG, VÖ) hinaus Zeitfenster für die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertagesstätten fest? 9. Ließe sich eine Suchfunktion nach Kita-Plätzen anhand der gewünschten Öffnungszeiten, bzw. Randzeiten der Öffnungszeiten über das Kita-Portal der Stadt Karlsruhe technisch realisieren? 10. Ließe sich die Einrichtung einer Kita-Platz-Tauschbörse für Eltern innerhalb des Kita-Portals der Stadt Karlsruhe technisch realisieren? 11. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt die Gründung von Betriebs-Kitas durch in Karlsruhe ansässige Unternehmen zu befördern? – 2 – 12. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Unternehmen die Co-Finanzierung von Kitas zur Einrichtung von Belegplätzen zu erleichtern? 13. Wäre eine Verpflichtung von in Karlsruhe ansässigen Unternehmen zur Gründung von Betriebs-Kitas ab einer festgelegten Mitarbeiteranzahl rechtlich möglich? 14. Kann die Stadt durch Re-Finanzierung von Hauswirtschaftskräften, Assistenzkräften etc. Erzieher*innen entlasten? 15. Inwiefern wirkt die Stadt Karlsruhe in der TechnologieRegion Karlsruhe, im Städtebund Baden- Württemberg oder beim Deutschen Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass mehr Kommunen (und Länder) eine Selbstverpflichtung zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen eingehen? 16. Wie erfolgt die Evaluierung der Ausnutzung der durch die Stadt finanzierten Dualen Ausbildungsplätze bei den Trägern der Kindertagesstätten? 17. Inwiefern erfasst die Stadt den gesamten nicht gedeckten Personalbedarf an Kindertagestätten und -Krippen in Karlsruhe? 18. Wie groß ist der Personalbedarf in welchen Berufsgruppen an städtischen Kindertagesstätten und –krippen in Karlsruhe? 19. Wird das Programm „Direkteinstieg Kita“ zur Besetzung offener Stellen an städtischen Kindertagesstätten und –krippen in Karlsruhe genutzt? a. Falls ja, wie viele Stelle wurden bisher an wie vielen Kitas besetzt? b. Falls nein, weshalb werden Bewerber*innen aus dem Programm nicht an städtischen Kindertagesstätten und –krippen beschäftigt? 20. Inwieweit wird die Qualität der Betreuung durch aus Quereinstiegsprogrammen gewonnenen Erzieher*innen stadtweit evaluiert? a. Welche Mittel stehen der Stadt zur Verfügung um entsprechende Evaluierungen durchzuführen? 21. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt den nicht gedeckten Personalbedarf an Kindertagesstätten und -Krippen in Karlsruhe zu decken? 22. Stünde der trägerübergreifende Einsatz eines durch die Stadt Karlsruhe verwalteten Pools an Erzieher*innen zum Ausgleich von kurz- und mittelfristigen Personalengpässen an Kindertagesstätten und -krippen im Konflikt mit der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen? 23. Stünde der trägerübergreifende Einsatz eines durch die Stadt Karlsruhe verwalteten Pools an bei städtischen Kindertagesstätten und -krippen beschäftigten Erzieher*innen zum Ausgleich von kurz- und mittelfristigen Personalengpässen an Kindertagesstätten und -krippen im Konflikt mit der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen? 24. Welche städtischen Kindertagesstätten und –krippen sind inklusiv? 25. Wie viele U3 Plätze werden an städtischen Kindertagesstätten und –krippen für Kinder mit Behinderung bereitgestellt? – 3 – 26. Wie viele Ü3 Plätze werden an städtischen Kindertagesstätten und –krippen für Kinder mit Behinderung bereitgestellt? 27. Wie hoch ist der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung in Karlsruhe? 28. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung in Karlsruhe zu decken? Begründung der Anfrage: Zum 1.Mai 2024 hat die AWO Karlsruhe als viertgrößter Kita-Träger von 18 Kitas mit über 1000 betreuten Kindern die Öffnungszeiten der Kitas pauschal über die Einrichtungen hinweg und unbefristet um 14% gekürzt. Eine durch die Elternbeiräte der AWO-Kitas durchgeführte Befragung der Eltern ergab, dass etwa die Hälfte der Familien daraufhin die Arbeitszeiten verändern musste, sowie jede fünfte Familie den Anstellungsgrad reduzieren musste. Mehr als ein Viertel der Familien gibt an, finanzielle Einbußen als Konsequenz der Reduzierung der Betreuungsleistung hinnehmen zu müssen. Diese Umstände verdeutlichen die fundamentale Abhängigkeit berufstätiger Familien von verlässlichen und kostengünstigen Betreuungsangeboten. Darüber hinaus werfen die Ergebnisse der Umfrage eine gewichtige Frage auf: Besteht neben dem im Kita-Bericht 2022 dokumentierten Mangel an Kita- und Krippenplätzen (1136 Fehlende Plätze, bei 11461 vorhandenen) ein verdeckter, noch viel größerer Mangel an Betreuungszeiten trotz belegten Kita-Plätzen? Unterzeichnet von: Christina Zacharias Anne Berghoff Franziska Buresch
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1280 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Erfassung der Bedarfsabdeckung der Kinderbetreuung in Karlsruhe und Möglichkeiten zur Verbesserung des Betreuungsangebots Anfrage: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 44 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurden seit dem Kita-Bericht 2022 in wel- chen Stadtteilen neu geschaffen? U3 Stadtteil Platzmehrung Innenstadt-West 5 Südstadt 2 Weststadt 24 Oststadt 2 Grünwinkel 6 Rüppurr 4 Durlach 36 Wolfartsweier 10 Grünwettersbach 2 Gesamt 91 2. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren wurden seit dem Kita-Bericht 2022 in wel- chen Stadtteilen neu geschaffen? Ü3 Stadtteil Platzmehrung Innenstadt-West 14 Weststadt 10 Oststadt 7 Durlach 94 Stupferich 19 Wolfartsweier 20 Gesamt 164 3. Anhand welcher Kriterien wurden die Stadtteile in die Planungsgebiete zusammengefasst? Die Planungsgebiete wurden unter Berücksichtigung der geographischen Nähe und der Zumutbarkeit der Wegstrecken zu Fuß, der Anfahrtsstrecken mit öffentlichen Verkehrsmit- teln oder dem PKW gemäß dem Leitsatz „kurze Wege für kurze Beine“ zusammengefasst. 4. Wurde nach der Elternbefragung von 2012 eine erneute Ermittlung des Bedarfsanhalts für die – 2 – Betreuung unter dreijähriger Kinder durchgeführt? a. Falls ja, was waren die Ergebnisse? b. Falls nein, wann wird die nächste Ermittlung des Bedarfsanhalts für die Betreuung un- ter dreijähriger Kinder durchgeführt? Die Stadtverwaltung hat bislang auf eine neuerliche Elternbefragung verzichtet, da ihr der dringende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen insgesamt bekannt ist. Der Bedarf an Be- treuungszeiten und dessen kontinuierliche Steigerung mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird berücksichtigt. Bei den für den U-3-Bereich ermittelten 46% han- delt es sich um eine rechnerische Größe, welche in Planungen für zukünftige Projekte meist übertroffen wird. 5. Ermittelt die Stadt neben dem Bedarf an Betreuungsplätzen den tatsächlichen zeitlichen Betreu- ungsbedarf der Familien pro Betreuungsplatz in Stunden? a. Falls ja, wie hoch ist dieser im Durchschnitt in welchen Stadtteilen? Um den verschiedenen Betreuungsbedarfen der unterschiedlichen familiären Situationen gerecht zu werden, achtet die Stadt Karlsruhe neben der Diversität der pädagogischen An- gebote der Träger auf eine Bandbreite von Angebotsformen, welche unterschiedliche Öff- nungszeiten abbilden und sich an den Merkmalen der einzelnen Angebotsformen inner- halb der KiTaVO orientieren. Insofern ist eine Erfassung des Bedarfes in Stunden entbehr- lich. 6. Ermittelt die Stadt den Betreuungsbedarf der Karlsruher Familien in Abhängigkeit von Wochen- tagen und Uhrzeiten? a. Falls ja, wie verteilen sich diese Präferenzen auf die Stadtteile? Siehe Antwort Frage 5. 7. Inwiefern erfasst die Stadt systematisch die Öffnungszeiten der einzelnen Kitas und Ihrer Grup- pen? Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens werden die Öffnungszeiten der Einrichtung festgelegt und durch die Aufsichtsbehörde bewilligt. Dies erfolgt in Absprache mit der Stadt Karlsruhe und über die Aufnahme in die Bedarfsplanung. Insofern sind die Öff- nungszeiten der Kitas und Gruppen bekannt. 8. Legt die Stadt über die förderfähigen Angebotsformen der Krippengruppen (HT, GT, RG, VÖ) hinaus Zeitfenster für die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertagesstätten fest? Die Öffnungs- und Schließzeiten werden inklusive der Randzeiten im Rahmen des Be- triebserlaubnisverfahrens in Absprache mit der Kita-Bedarfsplanung festgelegt. 9. Ließe sich eine Suchfunktion nach Kita-Plätzen anhand der gewünschten Öffnungszeiten bzw. Randzeiten der Öffnungszeiten über das Kita-Portal der Stadt Karlsruhe technisch realisieren? Diese Suchfunktion ist realisiert und den Eltern bereits zugänglich. 10. Ließe sich die Einrichtung einer Kita-Platz-Tauschbörse für Eltern innerhalb des Kita-Portals der Stadt Karlsruhe technisch realisieren? – 3 – Einer Tauschbörse steht die Stadtverwaltung kritisch gegenüber. Im Fokus der Kinderta- gesbetreuung steht immer das Kindeswohl. Die Eingewöhnung eines Kindes in das soziale Gefüge einer Einrichtung ist hochsensibel. Das Herausnehmen von Kindern aus ihrer ge- wohnten sozialen Umgebung aufgrund der besseren Lage einer anderen Einrichtung (o.ä. gelagerter Gründe) sollte nicht leichtfertig realisierbar sein, sondern wohlüberlegt werden. 11. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, die Gründung von Betriebs-Kitas durch in Karls- ruhe ansässige Unternehmen zu befördern? Die Sozial- und Jugendbehörde hat hierzu ein „Konzept zur betrieblichen Kindertagesbe- treuung in Karlsruhe“ erstellt. Siehe Vorlage Nr.: 2024/1001. 12. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Unternehmen die Co-Finanzierung von Kitas zur Einrichtung von Belegplätzen zu erleichtern? Siehe Antwort Frage 11. 13. Wäre eine Verpflichtung von in Karlsruhe ansässigen Unternehmen zur Gründung von Betriebs- Kitas ab einer festgelegten Mitarbeiteranzahl rechtlich möglich? Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass dies nicht möglich ist. 14. Kann die Stadt durch Re-Finanzierung von Hauswirtschaftskräften, Assistenzkräften etc. Erzie- her*innen entlasten? Hierzu ist die Sozial- und Jugendbehörde bereits aktiv. Siehe Informationsvorlage 2024/1000. 15. Inwiefern wirkt die Stadt Karlsruhe in der TechnologieRegion Karlsruhe, im Städtebund Baden- Württemberg oder beim Deutschen Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass mehr Kommu- nen (und Länder) eine Selbstverpflichtung zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen eingehen? Siehe Antwort Frage 14. 16. Wie erfolgt die Evaluierung der Ausnutzung der durch die Stadt finanzierten Dualen Ausbil- dungsplätze bei den Trägern der Kindertagesstätten? Die Evaluation erfolgt im Rahmen des Kita-Berichtswesens. 17. Inwiefern erfasst die Stadt den gesamten nicht gedeckten Personalbedarf an Kindertagestätten und -Krippen in Karlsruhe? Die Stadt Karlsruhe erfasst den nicht gedeckten Personalbedarf über die Betriebskosten- förderung der jeweiligen Träger. 18. Wie groß ist der Personalbedarf in welchen Berufsgruppen an städtischen Kindertagesstätten und –krippen in Karlsruhe? Der Personalbedarf ist je nach Einrichtung und Angebotsform der jeweiligen Kindertages- einrichtung unterschiedlich. Der Mindestpersonalschlüssel wird durch den – 4 – Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) im Rahmen des Betriebserlaubnisver- fahrens festgesetzt. 19. Wird das Programm „Direkteinstieg Kita“ zur Besetzung offener Stellen an städtischen Kinder- tagesstätten und –krippen in Karlsruhe genutzt? a. Falls ja, wie viele Stelle wurden bisher an wie vielen Kitas besetzt? b. Falls nein, weshalb werden Bewerber*innen aus dem Programm nicht an städtischen Kindertagesstätten und –krippen beschäftigt? Im September 2024 startete in den städtischen Einrichtungen eine Auszubildende des neuen Programms „Direkteinstieg Kita“. Eine weitere vereinbarte mögliche Ausbildung wurde Seitens des Auszubildenden wieder abgesagt. Für die kommenden Jahre ist eine Er- höhung der Ausbildungsstellen für den „Direkteinstieg Kita“ bei der Stadt Karlsruhe in Planung. 20. Inwieweit wird die Qualität der Betreuung durch aus Quereinstiegsprogrammen gewonnenen Erzieher*innen stadtweit evaluiert? a. Welche Mittel stehen der Stadt zur Verfügung um entsprechende Evaluierungen durchzuführen? Eine Evaluation wird als nicht notwendig betrachtet. Grundsätzlich werden alle Ausbil- dungsformen durch geschulte, pädagogische Fachkräfte eng begleitet. Im Falle einer qua- litativen Dissonanz wird dem grundsätzlich entgegengewirkt werden. Den Trägern stehen im Rahmen ihrer Personalentwicklung und Qualitätssicherung für alle pädagogischen Fachkräfte vielfältige Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. 21. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt den nicht gedeckten Personalbedarf an Kinderta- gesstätten und -Krippen in Karlsruhe zu decken? Siehe Antwort Frage 14. 22. Stünde der trägerübergreifende Einsatz eines durch die Stadt Karlsruhe verwalteten Pools an Erzieher*innen zum Ausgleich von kurz- und mittelfristigen Personalengpässen an Kindertages- stätten und -krippen im Konflikt mit der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kin- dertagesstätten und Kinderkrippen? Der Einsatz steht nicht in Konflikt mit der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen, jedoch mit den Grundlagen der Betriebserlaubnis. 23. Stünde der trägerübergreifende Einsatz eines durch die Stadt Karlsruhe verwalteten Pools an bei städtischen Kindertagesstätten und -krippen beschäftigten Erzieher*innen zum Ausgleich von kurz- und mittelfristigen Personalengpässen an Kindertagesstätten und -krippen im Konflikt mit der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen? Siehe Antwort Frage 22. 24. Welche städtischen Kindertagesstätten und –krippen sind inklusiv? Grundsätzlich arbeiten mit Blick auf das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendli- chen (KJSG) alle städtischen Einrichtungen ihren räumlichen und personellen – 5 – Möglichkeiten entsprechend inklusiv. 25. Wie viele U3 Plätze werden an städtischen Kindertagesstätten und –krippen für Kinder mit Be- hinderung bereitgestellt? Siehe Antwort Frage 24. Wie viele Kinder pro Einrichtung aufgenommen werden (können), ist nicht pauschal zu definieren. Dies ist abhängig von räumlichen und personellen Möglichkeiten sowie davon, wie homogen bzw. heterogen die Gruppen belegt sind. 26. Wie viele Ü3 Plätze werden an städtischen Kindertagesstätten und –krippen für Kinder mit Be- hinderung bereitgestellt? Siehe Antwort Frage 25. 27. Wie hoch ist der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung in Karlsruhe? Siehe Informationsvorlage 2024/0060. 28. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung in Karlsruhe zu decken? Hierzu wurde das Projekt „Vielfalt nutzen und Bildung stärken: Qualität in der Kinderta- gesbetreuung der Stadt Karlsruhe (ViBi-Q)“ durchgeführt, welches nun in die Pilotphase gegangen ist. Siehe Informationsvorlage 2024/0060.
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 44 der Tagesordnung: Erfassung der Bedarfsabdeckung der Kinderbetreuung in Karlsruhe und Möglichkeiten zur Verbesserung des Betreuungsangebots Anfrage: Die Linke Vorlage: 2024/1280 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025