Aktueller Stand antirassistische Arbeit in Karlsruhe und Umsetzung des Positionspapiers "Kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit"

Vorlage: 2024/1272
Art: Anfrage
Datum: 08.11.2024
Letzte Änderung: 15.07.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 45

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1272 Eingang: 07.11.2024 Aktueller Stand antirassistische Arbeit in Karlsruhe und Umsetzung des Positionspapiers "Kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit" Anfrage: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 45 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Positionspapier? 2. Wie ist insbesondere der aktuelle Stand – auch abseits der Prüfung der Umsetzbarkeit – in folgenden Bereichen: a. Stand Finanzierung Wochen gegen Rassismus: wie hat sich die Summe über die letzten Jahre entwickelt und welche Höhe ist für nächstes Jahr geplant? Wurden diese Mittel voll ausgeschöpft? b. Wie ist der Sachstand, was die Bildung eines rassismus- und diskriminierungskritischen Referent*innen-Pool in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen lokalen Akteur*innen angeht? c. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf den Deutschen Qualifikationsrahmen? Welche Bestrebungen wurden bereits unternommen, um diesen zu erweitern? Was ist weiter geplant? d. Wie ist der Sachstand zur Einführung verpflichtender Kurse in Einfacher Sprache für Mitarbeiter*innen? e. Welche Bemühungen wurden auf kommunaler Ebene unternommen, ein kommunales Wahlrecht für Menschen ohne deutschen oder EU-Pass einzuführen? f. Unter Wirkungsfeld D steht: „Da einige Communities noch keine Schutzräume haben, werden neue geschaffen. Hierfür werden in künftigen Haushalten explizit Räumlichkeiten wie auch finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese müssen unbürokratisch verteilt werden können.“ Hier stellt sich einmal die Frage, welche Communities keine Schutzräume haben - bzw. wie versucht wird, zu erfassen, welche Communities noch Schutzräume benötigen. Was wurde hier bereits getan, um an der Situation etwas zu ändern? g. Wie hoch ist die Summe der Finanzmittel die bereitgestellt werden, um Projekte zur kulturellen Aufarbeitung zu ermöglichen. Wie hoch ist die Summe im Vergleich zu anderen kulturellen Projekte und wie stehen wir im Hinblick zu vergleichbaren Städten da? h. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zeitlich zu verkürzen? Wie werden Geflüchtete und Migrant*innen unterstützt, eine Wohnung zu finden? Wie und welche Anreize für die – 2 – private Vermietung werden entwickelt? Wie sieht die sozialpädagogische und sozialökonomische Begleitung für neue Zugewanderte aus? 3. Welche Rolle hat das regionale Demokratiezentrum hier in Karlsruhe übernommen? Was war das Aufgabenspektrum bzw. wo lag die Schwerpunktsetzung (z.B. Im Hinblick auf Prävention und Beratung)? Wie viele Stunden sind dabei aufgewendet worden? Begründung: Der Gemeinderat hat am 23.10.2023 die Verwaltung, unter Einbeziehung anderweitiger, sich bereits in der Umsetzung befindlicher Orientierungspapiere wie der Fortschreibung des Integrationsplans und der Internationalisierungsstrategie, die Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Positionspapier „Kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit“ zu prüfen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur künftigen Struktur und Ausstattung des Runden Tisches Antirassismus und Antidiskriminierung und zur Verortung der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit innerhalb der Verwaltung zu erarbeiten und die vorgeschlagenen Maßnahmen in 2024/25 im Rahmen des vorgesehenen Budgets anzustoßen. In diesem Kontext hätten wir gerne einen Sachstand zu den bisherigen Maßnahmen und die Arbeit in den angesprochenen Bereichen insgesamt. Gleichzeitig schließt in Karlsruhe ein regionales Demokratiezentrum, da hier der Förderzeitraum ausläuft. Um das Ausmaß der Lücke zu erfassen, die hier hinterlassen wird, muss festgehalten werden, welche Arbeit von dieser Stelle bisher übernommen wurde. Unterzeichnet von: Franziska Buresch Anne Berghoff Christina Zacharias

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1272 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Aktueller Stand antirassistische Arbeit in Karlsruhe und Umsetzung des Positionspapiers "Kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit" Anfrage: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 45 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Prüfung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Positionspapier? Ohne die Einrichtung einer operativen Einheit, die noch aussteht und mit dem DHH 26/27, Anfang 2026, vorgesehen ist, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen des Positionspapiers nur auszugsweise möglich. Einiges davon ergibt sich aus den weiteren Antworten zu den in der Anfrage aufgeworfenen Fragen. Der Prozess der Netzwerkarbeit, wie sie durch den Runden Tisch vertieft worden ist, wird fortgesetzt 2. Wie ist insbesondere der aktuelle Stand – auch abseits der Prüfung der Umsetzbarkeit – in folgenden Bereichen: a. Stand Finanzierung Wochen gegen Rassismus: wie hat sich die Summe über die letzten Jahre entwickelt und welche Höhe ist für nächstes Jahr geplant? Wurden diese Mittel voll ausgeschöpft? Im Doppelhaushalt 2022/2023 standen insgesamt 80.000 EUR für die Wochen gegen Rassismus zur Verfügung. Davon waren 2022 für das Kulturamt 20.000 EUR zur Durchführung einer Veranstaltung anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus am 21. März vorgesehen. 2023 sollten 60.000 EUR für das Netzwerk gegen Rassismus Karlsruhe zur Durchführung einer größer angelegten Veranstaltungsreihe „Internationale Wochen gegen Rassismus in Karlsruhe“ bereitgestellt werden. In Absprache mit der die „Internationalen Wochen gegen Rassismus in Karlsruhe“ organisierenden und tragenden Zivilgesellschaft wurde im Jahr 2022 entschieden, die 80.000 EUR künftig in je 40.000 EUR pro Jahr neu aufzuteilen. Dem Netzwerk gegen Rassismus gehen jährlich 35.000 EUR zu, die über die lokale „Partnerschaft für Demokratie“ verteilt werden. Für die größere Veranstaltung der Stadt am „Internationalen Tag gegen Rassismus“ steht die Summe von 5.000 EUR zur Verfügung. Die Neuaufteilung der Haushaltsmittel wurde durch den Oberbürgermeister im Hauptausschuss am 15. März 2022 kommuniziert. Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden diese Mittel auch entsprechend eingeplant. In 2023 und 2024 wurden die Mittel nahezu komplett ausgeschöpft. Der 2023 gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 60.000 EUR bestehende Differenzbetrag wurde zur Finanzierung des Runden Tisches „ARAD“ verwendet. Auch für 2025 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 40.000 EUR zur Verfügung, wobei die Stadt ihre Veranstaltung ab 2025 als Eröffnungsveranstaltung ausrichten wird. – 2 – b. Wie ist der Sachstand, was die Bildung eines rassismus- und diskriminierungskritischen Referent*innen-Pool in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen lokalen Akteur*innen angeht? Innerhalb der Begleitgruppe zum RT ARAD wurden Kontaktdaten für den genannten Referent*innen-Pool gesammelt und an das Personal- und Organisationsamt für deren Nutzung (und die Weitergabe an andere städtische Dienststellen) zur Verfügung gestellt. Der Bereich Personalentwicklung des POA wird die Liste heranziehen und Angebote auch von diesen Referierenden einholen, wenn es um die Vergabe weiterer Fortbildungsveranstaltung gehen wird. Außerdem wird die Liste auf Anfrage an städtische Dienststellen weitergegeben. Bereits im aktuellen Fortbildungsprogramm 2024/2025 ist ein Referent dieser Liste für das Seminar „Diskriminierung und Rassismus in der öffentlichen Verwaltung? Phänomen verstehen und angemessen handeln“, unter Vertrag. c. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf den Deutschen Qualifikationsrahmen? Welche Bestrebungen wurden bereits unternommen, um diesen zu erweitern? Was ist weiter geplant? Diese Maßnahme wurde bisher nicht angegangen, da sie nicht priorisiert wurde und auch nicht einem direkten Einfluss der Stadt Karlsruhe unterliegt. d. Wie ist der Sachstand zur Einführung verpflichtender Kurse in Einfacher Sprache für Mitarbeiter*innen? In der Rubrik „Erfolgreich kommunizieren“ ab Seite 142 des stadtinternen Fortbildungsprogramms finden Mitarbeitende ein umfangreiches und vielfältiges Angebot an Kommunikationsseminaren. Ziel ist es jeweils, durch ausgewiesene Kommunikationstrainer*innen und bedarfsorientierte Inhalte (je nach Teilnehmer*innengruppe variabel) eine Breite an Kommunikationsfähigkeiten zu unterstützen und Kompetenzen für alle möglichen Kommunikationssituationen im städtischen Arbeitsumfeld zu entwickeln. Im Programm 2024/25 gibt es unter anderem ein Angebot zu „Leichter Sprache“. Keine dieser Fortbildungsveranstaltungen ist als „verpflichtend“ ausgewiesen. Nach dem städtischen Personalentwicklungsrahmenkonzept und Führungsverständnis sind die Fachbereiche und dort insbesondere die jeweilige Führung verantwortlich, Fortbildungsbedarfe zu erkennen und Verpflichtungen zur Teilnahme zu kommunizieren. e. Welche Bemühungen wurden auf kommunaler Ebene unternommen, ein kommunales Wahlrecht für Menschen ohne deutschen oder EU-Pass einzuführen? Auf Initiative des Arbeitskreises Integrationsausschuss (AKI) hat der Gemeinderat am 19.09.2023 nach erfolgter Vorberatung im Integrationsausschuss die Unterzeichnung der Petition „Unsere Städte – Unsere Stimmen“ beschlossen. Oberbürgermeister Dr. Mentrup hat die Petition am 12.07.2024 in Anwesenheit von Presse, Sachkundigen des AKI und der Integrationsbeauftragten unterzeichnet. Die Stadtverwaltung hat damit die hohe Bedeutung kommunalpolitischer Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund hervorgehoben und sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Menschen ohne deutschen oder EU-Pass ausgesprochen wenngleich es dafür einer Verfassungsänderung bedürfte. f. Unter Wirkungsfeld D steht: „Da einige Communities noch keine Schutzräume haben, werden neue geschaffen. Hierfür werden in künftigen Haushalten explizit Räumlichkeiten wie auch finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese müssen unbürokratisch verteilt werden können.“ Hier stellt – 3 – sich einmal die Frage, welche Communities keine Schutzräume haben - bzw. wie versucht wird, zu erfassen, welche Communities noch Schutzräume benötigen. Was wurde hier bereits getan, um an der Situation etwas zu ändern? Diese Maßnahme wurde bisher nicht angegangen, da sie nicht priorisiert wurde. Gleichwohl wurde am 10. Oktober 2024 der queere Begegnungsraum queerKAstle eröffnet. g. Wie hoch ist die Summe der Finanzmittel die bereitgestellt werden, um Projekte zur kulturellen Aufarbeitung zu ermöglichen. Wie hoch ist die Summe im Vergleich zu anderen kulturellen Projekte und wie stehen wir im Hinblick zu vergleichbaren Städten da? Diese Frage bezieht sich auf Schritt 2 des Wirkungsfelds E Kunst und Kultur, in dem der Begriff „kulturelle Aufarbeitung“ genannt ist: „Eine kritische Auseinandersetzung mit Quellen von Kunst und Kultur in Karlsruhe findet statt, um zu thematisieren, welche Geschichte von wem erzählt wird. In diesem Zusammenhang wird die Stadtgesellschaft für Themen wie Respekt und kulturelle Aneignung sensibilisiert“. Diese Aufgabe wird von den Kultureinrichtungen der Stadt in ihrer Arbeit u.a. Ausstellungen übernommen. h. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zeitlich zu verkürzen? Wie werden Geflüchtete und Migrant*innen unterstützt, eine Wohnung zu finden? Wie und welche Anreize für die private Vermietung werden entwickelt? Wie sieht die sozialpädagogische und sozialökonomische Begleitung für neue Zugewanderte aus? Geflüchtete haben grundsätzlich zeitlich begrenzten Anspruch auf eine sozialpädagogische Beratung und Begleitung. Diese ist gesetzlich im Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschrieben und kann durch eigene, ständige Aufgabenwahrnehmung oder durch die Beauftragung von nichtstaatlichen Trägern erfolgen. In der vorläufigen Unterbringung steht Geflüchteten für die Dauer der Unterbringung die Flüchtlingssozialarbeit zur Verfügung. Die vorläufige Unterbringung dauert bei Geflüchteten aus der Ukraine gesetzlich 6 Monate, bei Asylbewerber*innen bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung im Asylverfahren, längstens jedoch 24 Monate. Aufgrund der noch teilweise unklaren Bleibeperspektive oder auch der Bleibeabsicht spielt die Wohnungssuche jedoch noch keine prioritäre Rolle. Danach folgt der Übergang in die kommunale Anschlussunterbringung. Damit ist allein ein Statuswechsel und nicht notwendigerweise ein Unterkunftswechsel verbunden. In der Anschlussunterbringung haben Geflüchtete Zugang zum Integrationsmanagement. Kern ist hier die Beratung zu allen Fragen des Alltags, des Aufbaus einer langfristigen Perspektive in Deutschland und die Förderung der Selbständigkeit. Diesbezüglich ist die Unterstützung bei der Wohnungssuche ein wesentlicher Bestandteil. Das Integrationsmanagement kann bis zu drei Jahre nach Erstgespräch in Anspruch genommen werden. Die Beratung durch das Integrationsmanagement in der kommunalen Anschlussbringung in Karlsruhe wird aktuell im Büro für Integration verwaltet und durch drei Träger der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Internationaler Bund) umgesetzt. Geflüchtete und Migrant*innen werden außerdem bei der Wohnungssuche von den Sozialarbeitenden der Wohnraumakquise durch Kooperation aktiv unterstützt oder erhalten über die Wohnraumakquise konkrete Wohnungsangebote von privaten Vermieter*innen. Auch beim Wohnen erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung durch Mitarbeitende der Wohnraumakquise und der Koordinierungsstelle Aussiedler und Flüchtlinge. Die privaten Vermieter*innen erhalten einmalige Renovierungszuschüsse bei der Erstvermietung an am Wohnungsmarkt benachteiligte Menschen. Außerdem erhalten die Vermietenden zeitlich begrenzte Mietausfallgarantien durch die Stadt Karlsruhe. Zudem wird die soziale Begleitung der Mietenden durch die Stadt Karlsruhe sichergestellt. – 4 – In Obdachlosenunterkünften untergebrachte Personen erhalten ebenfalls Unterstützung durch Sozialarbeit zur Verkürzung des Aufenthaltes. Vorrangiges Ziel ist dabei die Anmietung einer Wohnung. Bei sprachlichen Problemen werden bei Bedarf Dolmetscher*innen eingesetzt. 3. Welche Rolle hat das regionale Demokratiezentrum hier in Karlsruhe übernommen? Was war das Aufgabenspektrum bzw. wo lag die Schwerpunktsetzung (z.B. Im Hinblick auf Prävention und Beratung)? Wie viele Stunden sind dabei aufgewendet worden? Das Regionale Demokratiezentrum Karlsruhe (RDZ) existiert seit 2018 als eines von zehn lokalen Ablegern des Demokratiezentrums BW (angesiedelt beim Sozialministerium BW). Es wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit jährlich 25.000 EUR gefördert. Besetzt ist es in Personalunion mit der Koordinierungs- und Fachstelle „Partnerschaft für Demokratie“, welche ebenfalls im Rahmen von „Demokratie leben!“ gefördert wird. Die aktuelle Förderperiode von „Demokratie leben!“ läuft Ende 2024 aus, die nächste Förderperiode ist für 2025-2032 vorgesehen. In diesem Rahmen hat das Sozialministerium BW beschlossen, das Demokratiezentrum umzustrukturieren und die Regionalen Demokratiezentren abzuschaffen. Da die Fördermittel nahezu ausschließlich für Personalmittel genutzt wurden, entsteht hier eine Lücke von ca. 30% TZ. Die Tätigkeiten des RDZ umfassen die Planung und Durchführung von Fortbildungen, Workshops und Veranstaltungen zu den Themen Demokratieförderung, Extremismusprävention und Menschenrechtsbildung, die sich vornehmlich an Kinder, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte richten, aber auch an Verwaltungsmitarbeitende sowie die breite Öffentlichkeit. Besonders zu nennen sei hier der Karlsruher Präventionstag, der mit jährlich zwischen 300 und 400 Teilnehmenden der größte Fachtag in diesem Themenbereich in Südwestdeutschland ist. Außerdem umfassen die Aufgaben Beratungsarbeit für Vereine, Initiativen und Einzelpersonen, die mit extremistischen oder diskriminierenden Äußerungen und Vorkommnissen konfrontiert sind sowie die Unterstützung dieser bei der Bildungs- und Vernetzungsarbeit. Da die Partnerschaft für Demokratie Karlsruhe gute Aussichten hat, auch in der kommenden Periode von „Demokratie leben!“ weiter Förderung zu erhalten, kann dieses Defizit zumindest teilweise aufgefangen werden. Allerdings wird es voraussichtlich auch hier eine im Vergleich zu 2024 um 20.000 EUR geringere Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geben (2024: 160.000 EUR, 2025: 140.000 EUR). Diese Situation wird noch verschärft durch die Tatsache, dass die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Karlsruhe, mit der bisher eine enge Kooperation bestand, ab dem Jahr 2025 nicht weiter gefördert wird.

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 45
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 45 der Tagesordnung: Aktueller Stand antirassistische Arbeit in Karlsruhe und Um- setzung des Positionspapiers „Kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit“ Anfrage: Die Linke Vorlage: 2024/1272 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025