Satzung Gehwegreinigung modernisieren
| Vorlage: | 2024/1268 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 10.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.02.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1268 Eingang: 07.11.2024 Satzung Gehwegreinigung modernisieren Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 36 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 13.02.2025 1 Ö Beratung Gemeinderat 25.03.2025 18 Ö Entscheidung Die Verwaltung überarbeitet die kommunale Satzung 1/9 „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ mit dem Ziel, die Erhaltung von Wildpflanzen am Gehwegrand zu ermöglichen. Dabei sind weiterhin Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die „Satzung 1/9 über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ ist zuletzt 2002 geändert worden. Die gesellschaftlichen Ziele des Umweltschutzes insbesondere der Biodiversität werden derzeit nur in der Weise berücksichtigt, wie Gehwege gereinigt werden sollen: Der Einsatz chemischer Hilfsmittel zur Reinigung und der Einsatz von Streusalz im Winter sind untersagt. Im Zeitalter einer fortschreitenden Biodiversitätskrise und dem Überschreiten planetarer Grenzen der Belastbarkeit sollte das Wildpflanzenwachstum nur dann beschränkt werden müssen, wenn es mit den Zielen Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit nicht vereinbar ist. Stuttgart und Tübingen gehen hier mit gutem Beispiel voran – dort erstreckt sich die Reinigung durch die Anlieger auf „durch die gewöhnliche Benutzung oder auf andere Weise verursachten Verschmutzung, insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Laub“; Wildpflanzen werden nicht erwähnt und müssen somit auch nicht beseitigt werden. Unterzeichnet von: Dr. Sonja Klingert Ivo Dujmović Aljoscha Löffler Dr. Clemens Cremer Jorinda Fahringer Begründung/Sachverhalt:
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1268 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Satzung Gehwegreinigung modernisieren Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 36 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 13.02.2025 1 Ö Behandlung Gemeinderat 25.03.2025 18 Ö Entscheidung Kurzfassung Aus Sicht der Verwaltung sind die Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs maßgebend für die Nutzung und den Betrieb öffentlicher Verkehrsanlagen. Eine Änderung der Satzung führt keine Änderung der gelebten Praxis herbei. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen An den öffentlichen Straßenraum werden vielfältige, manchmal gegensätzliche Ansprüche und Erwartungen gestellt. Der Straßenbaulastträger hat jedoch die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und muss nach dem Straßengesetz die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten. Per Satzung kann dies auf die Anlieger*innen übertragen werden. Die Gehwegreinigungssatzungen der baden-württembergischen Städte gleichen sich dabei und sind nur in Details an die örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungen angepasst. In der Satzung der Stadt Karlsruhe wird vor allem auf die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Laub und Wildpflanzenwuchs ohne chemische Hilfsmittel eingegangen. Da die Verkehrssicherungspflicht im Vordergrund steht, entsteht durch die Erwähnung von Pflanzen kein Unterschied in der gelebten Praxis. Auch Pflanzen stellen durchaus ein Gefährdungspotential, insbesondere bei Nässe, dar und können die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Aktuelle Satzungen aus Freiburg (2018) und Mannheim (2016) erwähnen das Entfernen von Unkraut und Pflanzen explizit. In der gelebten Praxis fordert die Verwaltung, insbesondere im Bereich von Wohngebieten, Anlieger*innen erst nach sorgfältiger Abwägung auf, Grünbewuchs zu entfernen. Die Verwaltung empfiehlt daher, insbesondere aus Sicht der Verkehrssicherheit, an der bestehenden Satzung festzuhalten.
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 36 der Tagesordnung: Satzung Gehwegreinigung modernisieren Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/1268 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 13. Februar 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Januar 2025
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 18 der Tagesordnung: Satzung Gehwegreinigung modernisieren Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/1268 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (18 Ja, 25 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 13. Februar 2025; verwiesen aus der Ge- meinderatssitzung am 17. Dezember 2024. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Die Welt steht vor zwei großen globalen Herausforderun- gen, die auf allen Politikebenen angegangen werden müssen. Das ist zum einen die Klima- katastrophe, zum anderen ist es aber auch das Problem des Rückgangs der Arten, und zwar sowohl was die Vielfalt betrifft als auch, was schlichtweg die messbare Menge be- trifft. Jetzt gibt es die ganz großen Lösungen. Wir schaffen Naturparke, wir ändern unsere Landwirtschaft und so weiter und so fort, aber wir brauchen auch die kleinen Dinge. Vor allem brauchen wir ein Umdenken im Kopf. Das ist genau das, worauf wir jetzt mit unse- rem Antrag hinaus wollen. Ich bin noch großgeworden in einer Zeit, in der sämtliches Grün zwischen den Ritzen von irgendwelchen Steinplatten zum Teil mit dem Messer entfernt wurde. Das können wir uns heute nicht mehr leisten. Mit dieser vorgeschlagenen kleinen Korrektur in der Satzung von Gehwegen haben wir die Chance, das Umdenken in den Köpfen ein bisschen anzustoßen. Unabhängig davon, dass Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit natürlich immer und über- all gewährleistet sein müssen, erlauben wir es den Menschen, die Wildkräuter am Gehweg- rand stehenzulassen, wenn sie es wollen. Dort können sich dann die gestressten Insekten ernähren, die dann wiederum die Nahrungsquelle für die Vögel in der Stadt werden, die wir alle haben wollen. Das Gute an der Änderung ist, es ist eigentlich die Idee der größt- möglichen Freiheit. Wer möchte, kann die Pflänzchen wegmachen, wer sie gerne behalten – 2 – möchte, kann sie stehenlassen. Das entlastet nicht nur das Tiefbauamt von weiteren Kon- troll- und Rügepflichten, sondern ist auch, also zugegebenermaßen, ein sehr kleiner, aber immerhin ein Schritt in Vereinfachung von komplizierten Regeln des Zusammenlebens, also einem Abbau von Bürokratie. Im Übrigen entspricht die Stellungnahme nicht ganz den Tatsachen. Es wurde gesagt, dass überall in Baden-Württemberg die Satzung zur Gehwegreinigung so gehandhabt wird, dass Wildkräuter weggemacht werden müssen. Das stimmt nicht. Tübingen und sogar Stuttgart, die Mutter der Kehrwoche, erlauben es, dass das Grün stehenbleiben darf. Wir haben dort nachgefragt und haben gefragt, wie es denn mit den Erfahrungen mit diesen Regelungen ist. Das Abendland ist nicht untergegangen, und es gibt auch keine größeren Probleme. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserer Satzungsänderung. Stadträtin Schütz (CDU): Um es kurz zu machen, wir sind ganz bei der Verwaltungsant- wort. Auf den Gehwegen stehen Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für Menschen und Fußgänger mit eingeschränkter Mobilität klar im Vordergrund. Hier haben Wildpflanzen jetzt nicht unbedingt etwas zu suchen, und eine Stadt muss auch für die Menschen da sein, obwohl ich mich auch immer sehr freue, wenn ich dann mal ein schönes Blümchen sehe, aber gerade an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen muss man auch denken. Wir sind umgeben vom Hardtwald, vom Oberwald im Norden und Süden mit Mähwiesen in Stupferich und im Polder Rappenwört. Karlsruhe ist Teil des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord, und es gibt den Otto-Dullenkopf-Park, die Günther-Klotz-Anlage, das Beiert- heimer Feld, den Alten Flugplatz. Karlsruhe ist eine grüne und lebenswerte Stadt. Ich denke, wir sollten auch damit aufhören, uns unsere bisherigen Bemühungen um die Bio- diversität in Karlsruhe schlechtzureden, beispielsweise indem nun Wildpflanzen auf Wegen für den Fußverkehr als zwingend erhaltenswert eingestuft werden. Ich glaube, auf einem Radweg wird man jetzt auch nicht auf die Idee kommen, das zuzulassen oder den Antrag zu stellen. Wildpflanzen gehören in die Natur oder ins Straßenbegleitgrün, jedoch nicht auf den Gehweg. Als CDU-Fraktion sehen wir daher keinen Grund, von der bisherigen Praxis unserer Satzung abzuweichen und sind mit der Verwaltungsantwort zufrieden. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wir vonseiten der SPD-Fraktion folgen der Verwaltung. Für uns ist die gegenwärtige Satzung ausreichend und das Szenario, das jetzt aufgezeigt wurde, dass in Karlsruhe jedes Blümchen, jedes Wildkraut, das in irgendeiner Ritze wächst, plattge- macht wird, dem können wir nicht folgen. Wer mit wachem Blick durch die Stadt geht, fin- det auch am Wegrand in diversen Ritzen den Löwenzahn oder andere Wildkräuter. Von daher halten wir das von der Verwaltung aufgezeigte Vorgehen, wie es bislang auch ge- handhabt wird, für den richtigen Weg. Es geht darum, verschiedene Interessen abzuwä- gen, sei es die Verkehrssicherungspflicht und anderes. In meiner Wahrnehmung ist es wahrlich nicht so, dass die Verwaltung mit aller Gewalt brachial gegen die Wildkräuter vor- geht. Stadtrat Stolz (AfD): Mir erschließt sich jetzt nicht, wie wir mit unseren Karlsruher Gehwe- gen das Weltklima retten. Die nächste Frage, brauchen wir dann einen Unkrautbeauftrag- ten, der Bußgeldbescheide erstellt, wenn das Unkraut nicht die Fassade hochwächst. Von – 3 – daher, die bestehende Satzung hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Wir stimmen der Stel- lungnahme der Verwaltung vollumfänglich zu und lehnen den Antrag ab. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Zunächst möchten wir uns bei den Antragstellern bedanken, dass sie die Fraktion sind, die die beiden großen drängendsten globalen Probleme auch hier in den Gemeinderat einbringen. Ich kann das absolut nachvollziehen, ich bin auch große Gartenfreundin. Ich habe es im Planungsausschuss schon gesagt, allein an der Um- setzung, finde ich, hapert es, wird es schwierig. Wir werden endlos Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürger haben. Die einen hätten gerne, dass der Gehweg aussieht wie eine Wiese mit Trampelpfad, und die anderen hätten natürlich gerne, dass alles Unkraut picobello weg ist. Da gibt es auch oft Beschwerden. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt bei der Kollegin unbeliebt mache, mit dem Messer Unkraut aus Ritzen kratzen, ist mein größtes Hobby, das entspannt mich total, besser als Yoga. Das könnte ich stunden- lang machen, aber man muss auch ein bisschen die Kirche im Dorf lassen. Ein Gehweg ist ein Gehweg. Liebe Kollegen von den GRÜNEN, ich kann das Ansinnen absolut verstehen. Ich habe es im Planungsausschuss gesagt, wenn Ihnen das doch so sehr am Herzen liegt, in Karlsruhe gibt es viele sogenannte „Eh da-Flächen“, die liegen genau neben dem Gehweg. Dann gehen Sie doch her, übernehmen Sie die Beet-Patenschaft, da habe ich übrigens auch mehrere. Pflanzen Sie dort blühende Pflanzen, die für das Mikroklima und für die Insekten und auch für die Vogelwelt, für Flora und Fauna richtig gut sind. Das ist eine tolle Betätigung und verschönert unsere Stadt. Es wäre vielleicht einmal ein Einstieg. Die Gehweglandschaft, die Kollegen haben es gesagt, ist in Karlsruhe vielfältig, und bisher hat sich, glaube ich, keiner gestört. Die Frage ist für mich auch, wie wollen wir denn so eine Satzung kontrollieren. Wir könn- ten jetzt nach Ihren Wünschen die Satzung ändern. Die Frage ist, wer hält sich daran, und wer kontrolliert es. Wir gehen mit der Verwaltung und lassen es gerne so, wie es ist. Stadtrat Gaukel (Volt): Ich wollte schon fast, Frau Lorenz, Sie loben, weil ich fand, das war eigentlich mit der beste Redebeitrag, nach dem der GRÜNEN, weil er inhaltlich tatsächlich Substanz hatte. Es will Ihnen auch niemand verbieten, am Ende Ihren Gehweg freizuhalten, die Ritzen, das Grün dort entfernen. Ich glaube, wenn Sie sagen, das ist Ihr Hobby, da gibt es auch genügend Leute, die Sie gerne auch zu sich zum Gehweg einladen. Wie man diese Satzung dann kontrollieren möchte, auch da würde ich Sie beruhigen, weil zu kontrollieren, dass das nicht entfernt werden muss, es geht nicht darum zu verbieten, es zu entfernen, nur dass es nicht gefordert wird. Also es ist eher die Frage, wenn wir das jetzt rausstreichen, macht das die Kontrolle der Satzung sogar einfacher. Da komme ich dann auch zu den anderen Punkten, die sagen, die Satzung ist doch toll, die hat sich be- währt, und wir wollen das nicht ändern. Das sind eher so Scheinargumente, weil in der Stellungnahme der Stadt ist doch eine gewisse Selbstwidersprache drin. Im Endeffekt sa- gen Sie, eine Änderung der Satzung führt keine Änderung der gelebten Praxis herbei. Dann tut es nicht weh, wenn wir die Satzung ändern. Für mich ist das so okay, wir haben jetzt die Satzung, da steht theoretisch drin, das muss entfernt werden, aber es wird ganz kritisch von der Stadt abgewogen, dass das überhaupt gemacht wird. Wenn wir jetzt das aber aus der Satzung rausnehmen, greift trotzdem noch die Verkehrssicherheit. Da muss die Stadt trotzdem abwägen, und es kann trotzdem angeordnet werden, Wildpflanzen, die – 4 – ein Sicherheitsrisiko darstellen, zu entfernen. Von daher verstehe ich zumindest bei den Gegensprachen nicht, was das Problem ist, die Satzung zu ändern, weil wir haben auch die gleiche Handhabung. Wir haben nur die Sache, dass nicht zum Beispiel der Nachbar sagen kann: „Hey, guck mal, da ist eine Pflanze, mach die mal weg, das stört mich, und hier steht es im Gesetz drin.“ Nein, sondern es muss im Endeffekt nachgewiesen werden. Ich glaube schon, dass es am Ende dazu führt, dass weniger Pflanzen von Menschen, die nicht so gerne sich auf den Gehweg knien und diese entfernen, entfernt werden müssen. Ich denke da gerade auch an ältere Leute, die nicht mehr so gut sind darin, sich zu bücken. Aber das ist dann, glaube ich, auch eher ein Strohmannargument. Das gebe ich gerne zu. Kurz genommen, wenn die Änderung der Satzung nicht die Praxis ändert, heißt es, die Pra- xis ist jetzt schon weiter als die Satzung. Also lasst uns die Satzung an die Praxis anpassen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025