Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesens (Friedhofsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2024/1261 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 06.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2024
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1261 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesens (Friedhofsgebührensatzung) Anhörung des Ortschaftsrates Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 11.12.2024 2 Ö Anhörung Kurzfassung Ortschaftsräte sind gemäß der Hauptsatzung der Stadt bei wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören, wobei zur Definition regelmäßig auch die Änderung von Satzungen, gemeint ist. Der Ortschaftsrat Wolfartsweier wird zur Änderung des Gebührenverzeichnisses der allgemeinen Friedhofsgebührensatzung (Anlage 1) angehört. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2024 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich wie in den Vorjahren von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad von ca. 84% sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen sind die nach den Vorschriften der §§ 11 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 -817.866,30 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von ca. 84% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 80,31% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg auf einem guten Niveau. Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1 bei. Das Gebührenverzeichnis für das Jahr 2024 ist in der Anlage 1a einsehbar. 1 Quelle: Stk „Ergebnisse der Umfrage zu Steuer-, Gebühren- und Beitragssätzen 2023“ (RE 2021) – 3 – Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27. Februar 2024 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2024 auf 1,5 Prozent bis auf weiteres festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2025 berücksichtigt. 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 - Friedhof und Bestattung - weist aus Vorjahren noch Unterdeckungen auf, die mit der Gebührenkalkulation 2025 zum Teil ausgeglichen werden sollen. Die Verwaltung schlägt vor, die noch offenen Kostenunter- und überdeckungen aus dem Jahr 2021 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von -160.403,40 Euro aus dem Jahr 2022 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -18.892,20 Euro und aus dem Jahr 2023 mit einem saldierten Teilbetrag von -1.686,57 Euro in die Gebührenkalkulation 2025 einzubeziehen. Über die Einbeziehung der danach noch offenen Ergebnisausgleiche 2021, saldiert -138.000,00 Euro, 2022 saldiert -121.062,13 Euro und 2023 saldiert -288.070,71 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien auf 80 Prozent festzusetzen. Mit den vom Friedhof- und Bestattungsamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung 1 und 2 wurde eine zusätzliche Gebührenerhöhung bei den Reihengräbern, Wahlgräbern und Kolumbarien ab dem 01.01.2024 notwendig. Für die Gebührenkalkulation 2024 und 2025 ergaben bzw. ergeben sich dadurch höhere Kostendeckungsgrade. Die Verwaltung empfiehlt, die Gebührensätze zu beschließen. Höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen sollen den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden. 2.2 Bestattungsgebühren Die Einbeziehung der Unterdeckungen aus den Jahren 2021 bis 2022 und allgemein gestiegene Personal- und Sachaufwendungen erfordern bei den Bestattungsgebühren notwendige Gebührenerhöhungen. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1). 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2025 auf 246.882,31 Euro. – 4 – Aufgrund gestiegener Sachaufwendungen insbesondere auch für die Sanierung und Unterhaltung der teilweise denkmalgeschützten Leichen- und Trauerhallen sind Gebührenanpassungen erforderlich. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen erhöhen sich daher von 115 Euro auf 120 Euro und für die Nutzung der Trauerhallen von 330 Euro auf 338 Euro. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls entstünde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind wegen steigender Sachaufwendungen für die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich daher von derzeit 390 Euro auf 400 Euro brutto. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen, die Einbeziehung von Unterdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z. B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab, machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung berechnet sich unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes und der angepassten durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 23 Minuten unverändert auf 30 Euro.
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Anlage 1a Geb.Gebührenart/Geb.Gebührenart/ Nr.LeistungsbeschreibungbruttonettoNr.Leistungsbeschreibungbruttonetto 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre788,00in Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 985,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*911,00847,13 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wetters- 4.5.1.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr511,00 bach und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.1.2 davon Krematorium*400,00336,13 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld4.5.2Einstellen und Warten120,00 des Hauptfriedhofes 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 1.012,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab713,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.158,00973,115.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.929,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.056,00 2.1Erdbestattungswahlgrab5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1.1- an Wegen und in Feldern90,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.056,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte54,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen140,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte104,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.2Urnenwahlgrab84,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte48,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.619,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der 3Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesTieferlegung300,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.746,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften160,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung80,005.3Umbettung von Urnen 3.2- im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums273,005.3.1Umbettung einer Urne 3.3- im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums175,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe440,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4.1- 1. Größe (eintürig)236,00 Bestattung298,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)386,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)536,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4Bestattungsgebührenauswärts361,00 4.1Erdbestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts431,00 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.350,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren6.Baumpatenschaft (pro Jahr)** 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg6.1- an Wegen124,00104,20 6.2- in Feldern165,00138,66 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*1.190,001.126,137.Sonstige Gebühren 4.2.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr790,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht 4.2.1.2 davon Krematorium*400,00336,13erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrenentstehenden Aufwendungen gesondert berechnet 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle120,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre338,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte300,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße130,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau*64,0059,53 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau*28,0023,53 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau* 36,00 gebührenfrei Hinweis zu § 1 der Gebührensatzung (Gebührenpflicht): Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der mit */** gekennzeichneten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025 In den Gebühren nach Geb.-Nrn mit * gekennzeichnet für Teilleistungen und nach Geb.-Nrn. mit ** gekennzeichnet für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. GebührensatzGebührensatz EuroEuro gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 19. Dezember 2023 (Online Bekanntmachung vom 21. Dezember 2023) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen und der damit verbun- denen Amtshandlungen erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuer- pflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Bezahlung der Benutzungsgebühr ist beziehungsweise sind verpflichtet 2 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2024 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt, 2. wer die Bestattungseinrichtungen benutzt, 3. die nach §§ 21 Absatz 1, Nr. 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestat- tungspflichtigen Angehörigen. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht wer- den, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht ver- brauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. 3 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2024 § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen ent- halten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedhofes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Umbettun- gen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes 4 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2024 b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre745,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre932,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre888,00 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbachhiervon Krematorium390,00 und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten115,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 960,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab672,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-1.096,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.851,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.995,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1ErdbestattungswahlgrabZusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.995,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern86,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte52,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen134,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte100,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab80,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.567,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte46,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung291,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.711,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften155,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung77,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums261,00innerhalb Karlsruher Friedhöfe416,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums169,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)Bestattung282,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)226,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)367,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)508,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts341,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts406,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.320,006.Baumpatenschaft (pro Jahr) 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen120,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern161,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.150,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste hiervon Krematorium390,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfreientstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle115,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre330,00 4.3.2.2- Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte291,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße125,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau63,00 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau27,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 19. Dezember 2023, gültig ab 01. Januar 2024 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 1.2.2 und 6. als Gesamtleistung sowie den Geb.-Nrn. 4.2.1, 4.4.5, 4.4.5.1 und 4.5.1.1 für Teilleistungen sind Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten Gebührenverzeichnis
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Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre745,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 932,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre888,00 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach hiervon Krematorium390,00 und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten115,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 960,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab672,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-1.096,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.851,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.995,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.995,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern86,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte52,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen134,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte100,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab80,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.567,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte46,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung291,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.711,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften155,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung77,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums261,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe416,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums169,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung282,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)226,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)367,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)508,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts341,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts406,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.320,006.Baumpatenschaft (pro Jahr) 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen120,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern161,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.150,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste hiervon Krematorium390,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfreientstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle115,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre330,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte291,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße125,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau63,00 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau27,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 19. Dezember 2023, gültig ab 01. Januar 2024 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 1.2.2 und 6. als Gesamtleistung sowie den Geb.-Nrn. 4.2.1, 4.4.5, 4.4.5.1 und 4.5.1.1 für Teilleistungen sind Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten Gebührenverzeichnis