Verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel / Tiefentalstrasse
| Vorlage: | 2024/1251 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1251 Eingang: 04.11.2024, CDU-Ortschaftsratsfraktion Verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel / Tiefentalstrasse Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 11.12.2024 Ö Entscheidung Antrag: Die CDU-Fraktion beantragt verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel/Tiefentalstraße zur Reduzierung der hohen Gefahrenzone durch das derzeit hohe Tempo 100. Begründung: Die Straße Rehbuckel kann ab Abzweigung Tiefentalstraße bis Ortseingang mit Tempo 100 befahren werden. Betrachtet man das im historischen Kontext - früher Tempo 30! - erscheint das absurd, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir heute eine stärkere Bebauung des Ortes haben, dass wir heute mehr Spaziergänger in Richtung Waldlehrpfad und Waldspielplatz haben und im Medersbuckel mehr Kinder wohnen als früher. Im Anhang befindet sich eine Grafik zur Illustration beiden Gefahrenpunkte: 1. das Überfahren der aufgezeichneten Verkehrsinsel bei zu hoher Geschwindigkeit durch Schneiden der Kurve 2. Unfallgefahr für Fußgänger/Radfahrer, welche Richtung Waldlehrpfad und Spielplatz den Rehbuckel überqueren sowie Radfahrer, die auf den Radweg fahren. Regelmäßig kommt es zu gefährlichen Begegnungen mit viel zu schnell fahrenden PKWs. Durch die Möglichkeit, 100 km/h zu fahren ist hier eine massive Gefahrenzone und das Rasen bergauf begünstigt. Die bisherigen Versuche hier Abhilfe zu schaffen, haben bisher leider keine Verbesserung gebracht. Diverse Vorschläge wurden an die OV'in herangetragen, jedoch ohne Erfolg. Mit großer Sorge über die Sicherheit der Kinder und Fußgänger bringen wir die Anliegen besorgter Bürger hier nochmals ein. Handlungsbedarf und Vorschläge 1. Verlegung des Ortschilds um 50 Meter vor die Kreuzung, damit der Rehbuckel von der Verkehrsregelung innerorts (Tempo 50 oder 30) inkludiert ist. 2. rechts vor Links Regelung Medersbuckel und / oder Hinweis-Schild auf spielende Kinder und Radfahrer 3. Anpassung der bestehenden Verkehrsinsel (wie z.B. durch eine Hürdenbebauung wie die größere Verkehrsinsel im Bereich der Ortseinfahrt). Vor allem durch diesbebaute Verkehrsinsel ist das Schneiden der Fahrbahnen beim Abbiegen mit unangepasst hoher Geschwindigkeit nicht mehr möglich. – 2 – 4. Kreuzungsbereich Tiefental / Rehbuckel wird zum Kreisverkehr: So muss sich die Fahrgeschwindigkeit von und in allen Richtungen zwangsläufig reduzieren, es wird in der Ortseinfahrt nicht mehr gerast, vom Rehbuckel kommend wird der Unfallgefahrenpunkt durch Kolissionen Rehbuckel / Tiefental in beide Richtungen massiv verkleinert. 5. Selbstverständlich sind wir auch offen für möglich, bald umzusetzende Vorschläge Ihrerseits. Margarete Kögler und Petra Mangler-Dopf Anlage
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1251 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Verkehrssichernde Maßnahmen an der Kreuzung Rehbuckel / Tiefentalstrasse Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 11.12.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Ortstafel kann wegen fehlender geschlossener Bebauung nicht versetzt werden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit kann ebenfalls nicht erfolgen. Gemäß den aktuellsten Messungen liegt die Geschwindigkeit bereits überwiegend auf innerstädtischem Niveau. Die Aufrüstung der Sperrfläche wird vom Tiefbauamt geprüft. Aufgrund baulicher und technischer Bedingungen ist es in diesem Kreuzungsbereich nicht möglich einen Kreisverkehr einzurichten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Ortstafeln dürfen nach der Straßenverkehrsordnung erst dort aufgestellt werden, wo die geschlossene Bebauung beginnt. Eine solche geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. In der Straße "Rehbuckel" ist dies erst kurz vor der Einmündung des Wieselweges der Fall. Die Ortstafel kann daher nicht bereits vor der Kreuzung in der Tiefentalstraße aufgestellt werden, sondern befindet sich aktuell an der rechtmäßigen Position. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. In den vergangenen elf Jahren ist lediglich ein Unfall aktenkundig. Dieser stellt allerdings kein geschwindigkeitsbedingter Unfall dar, wodurch hier keine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt, erkannt werden kann. Die Regelhöchstgeschwindigkeit außerorts von 100 km/h kann somit nicht beschränkt werden. Hinzukommt, dass nach der aktuellsten Messung die durchschnittliche Geschwindigkeit im Querschnitt bei 39 km/h; die Grenzgeschwindigkeit von 85% der Fahrzeuge bei nur 47 km/h bei erlaubten 100km/h liegt. Eine Gefahrenlage kann hieraus nicht abgeleitet werden. 2. An Kreuzungen sollte der Grundsatz "Rechts vor Links" nur gelten, wenn die kreuzenden Straßen einen annähernd gleichen Querschnitt und annähernd gleiche, geringe Verkehrsbedeutung haben. Die Straße „Medersbuckel“ ist als Sackgasse und Wohnstraße innerorts klar weniger belastet durch den Verkehr, als die Erschließungsstraße „Rehbuckel“. Der Querschnitt der Straße „Medersbuckel“ ist ebenfalls deutlich geringer. Eine „Rechts vor Links“ Regelung ist daher nicht möglich. 3. Provisorische Lösungen werden stadtweit in der Regel, vor allem aufgrund des hohen Unterhaltungsaufwandes, nur im Vorgriff auf bauliche Maßnahmen vorgesehen. Eine bauliche Maßnahme wurde dort bislang nicht weiterverfolgt, da keine Geschwindigkeiten vorliegen, die dies erfordern. Sollte eine provisorische Lösung gewünscht sein, müsste dies aus Sicht des Tiefbauamtes in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Das Tiefbauamt stellt dann gerne die Prüfung in Aussicht. 4. Durch die vorhandenen Höhenverhältnisse sowie dem spitzen Winkel zwischen Rehbuckel und Tiefentalstraße eignet sich die Kreuzung nicht für einen Ausbau als Kreisverkehr. Der hierfür notwendige Eingriff in das umliegende Gelände hätte den Verlust von Wald entlang des Rehbuckels und der Tiefentalstraße zur Folge. Außerdem lässt sich ein Kreisverkehr nicht mit dem geplanten barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle "Medersbuckel" (Baubeginn voraus. April 2025) vereinbaren Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen