Thema: Bürgerfreundliche Planung und Bereitstellung von öffentlicher Lade-Infrastruktur als Voraussetzung für klimawirksame E-Mobilität in Grötzingen
| Vorlage: | 2024/1247 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 04.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.12.2024
Rolle: Behandlung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1247 Eingang: 04.11.2024 Thema: Bürgerfreundliche Planung und Bereitstellung von öffentlicher Lade-Infrastruktur als Voraussetzung für klimawirksame E-Mobilität in Grötzingen [Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion und Ortschaftsrat Breier (FDP)] - eingereicht für OR Breier FDP Grötzingen - Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 8 Ö Behandlung Bereits in der Sitzung des Grötzinger Ortschaftsrates vom 31. Januar 2024 wurde der Antrag der FDP: Errichtung einer öffentlichen E-Ladestation mit 22-kw-Ladepunkten im Wohngebiet "Im Speitel“ behandelt. Seinerzeit forderte der gesamte Ortschaftsrat eine Überprüfung des Rahmenkonzepts. Schauen wir in Suchanfragen nach öffentlichen Ladestationen, so fällt auf, dass in den dargestellten Karten Grötzingen, im Vergleich bspw. zu Ka-Durlach oder Berghausen, unterrepräsentiert mit öffentlich zugänglichen E-Ladestationen ausgestattet ist. Ohne selbst beurteilen zu können, ob die Beispiele Ka-Durlach und Berghausen bereits ausreichend ausgestattet sind, um einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, stellen wir fest: Grötzingen ist es definitiv nicht. Die grundsätzliche Forderung nach Technologieoffenheit setzt aber auch an dieser Stelle voraus, dass eine vernünftig und zielegerichtet geplante Infrastruktur vorhanden ist. In diesem Kontext beantragen wir daher: • Die Ortsverwaltung soll im Verbund gesamtstädtischer Planungen ein aktuelles Rahmenkonzept für die Bereitstellung von E-Lade-Infrastruktur für Grötzingen erarbeiten und dem Ortschaftsrat vorstellen. • Unverzüglich soll in Grötzingen erste öffentliche Ladeinfrastruktur errichtet werden, bzw. die konkreten Voraussetzungen geschaffen werden, vorzüglich an Stellen, die keinen zusätzlichen „Lade-Verkehr“ in den Ortskern hinein erzeugen und dennoch bürgerfreundlich nutzbar sind.
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1247 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Bürgerfreundliche Planung und Bereitstellung von öffentlicher Lade-Infrastruktur als Voraussetzung für klimawirksame E-Mobilität in Grötzingen [Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion und Ortschaftsrat Breier (FDP)] Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 8 Ö Behandlung Kurzfassung Das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ bildet die Basis für die Ausweisung von öffentlichen Flächen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Mit der Fortschreibung des Rahmenkonzepts (Vorlage 2024/0458, beschlossen im Gemeinderat am 22. Oktober 2024) bezieht sich dieses sowohl auf Schnelllade- als auch auf Langsam- Ladeinfrastruktur. Die Kriterien zur Eignung einer Fläche für Langsamlade-Infrastruktur sind in einem dazugehörigen Leitfaden festgelegt. Die fachliche Eignung von Flächen bewertet der verwaltungsinterne „Arbeitskreis E-Ladeinfrastruktur“ unter Federführung des Umwelt- und Arbeitsschutzes anhand des geltenden Rahmenkonzepts. Die Meldung von zu prüfenden Flächen an die Verwaltung durch die Ortschaftsräte, Ortsverwaltungen und Bürgerinnen und Bürger ist sehr wertvoll. Bei einer Begutachtung von geeigneten Flächen vor Ort wird die Ortsverwaltung regelmäßig einbezogen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Ortsverwaltung soll im Verbund gesamtstädtischer Planungen ein aktuelles Rahmenkonzept für die Bereitstellung von E-Lade-Infrastruktur für Grötzingen erarbeiten und dem OSR vorstellen. Das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ wurde 2021 unter Beteiligung der zuständigen Fachämter Tiefbauamt, Gartenbauamt, Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Wirtschaftsförderung und Umwelt- und Arbeitsschutz erarbeitet und 2024 von diesen Ämtern als fachlich-strategisches Konzept fortgeschrieben (Vorlage 2024/0458). In diesem Rahmen wurden unter anderem sowohl technische Kriterien für die Standorteignung für Schnellladesäulen angepasst als auch die städtische Strategie um das Langsamladen auf öffentlichen Flächen (Laden bis 22 kW) erweitert. Eine Kontingentverteilung von Langsam-Ladepunkten pro Stadtteil sieht für die Jahre 2025 und 2026 für Grötzingen demnach vorläufig 10 Ladepunkte vor. Wie im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 05.12.2024 vorberaten, wird die Kontingentverteilung im Zuge einer Fortschreibung des Rahmenkonzepts innerhalb der nächsten sechs Monate überarbeitet und nach weiteren Indikatoren differenziert. Die Prüfung von konkreten Flächenvorschlägen erfolgt durch die Verwaltung weiterhin anhand der Kriterien des Rahmenkonzepts. Die Ortschaftsräte, Ortsverwaltungen und Bürgerinnen und Bürger können jederzeit potenziell geeignete Flächen dem Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) melden, die dann im „Arbeitskreis E- Ladeinfrastruktur“ unter Beteiligung der genannten Ämter fachlich geprüft werden. In der Regel werden zudem in einem Vor-Ort-Termin Standorte, die gemäß Rahmenkonzept als geeignet eingestuft werden, begutachtet. Hierzu werden regelmäßig die Ortsverwaltungen eingeladen. 2. Unverzüglich soll in Grötzingen erste öffentliche Ladeinfrastruktur errichtet werden, bzw. die konkreten Voraussetzungen geschaffen werden, vorzüglich an Stellen, die keinen zusätzlichen „Lade-Verkehr“ in den Ortskern hinein erzeugen und dennoch bürgerfreundlich nutzbar sind. Eine Fläche am Grötzinger Bahnhof war eine von fünf Flächen, die im Herbst 2024 von der Stadtverwaltung für Schnelllade-Infrastruktur ausgeschrieben wurden. Derzeit läuft die Angebotsauswertung. Ein Zuschlag zum Aufbau auf dieser Fläche soll Anfang 2025 an ein Unternehmen erfolgen. Sobald die Entscheidung getroffen wurde, wird die Ortsverwaltung darüber informiert. Infolge der Fortschreibung des Rahmenkonzepts werden nun im nächsten Schritt alle in der Vergangenheit abgelehnten Standorte nach den überarbeiteten Kriterien erneut überprüft, also auch im Hinblick darauf, ob sie für Langsam-Laden geeignet sind. Geeignete Flächen für Langsam-Laden werden im FlächenTOOL der Bundesregierung veröffentlicht, woraufhin sich Betreiber melden und eine Sondernutzungserlaubnis für 10 Jahre beantragen können.