Thema Sitzung: Runder Tisch Inklusion - Vorstellung der geänderten Planung der Renovierung des Rathauses 2

Vorlage: 2024/1242
Art: Antrag
Datum: 12.11.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.12.2024

    TOP: 7

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1242 Eingang: 30.10.2024 Thema Sitzung: Runder Tisch Inklusion - Vorstellung der geänderten Planung der Renovierung des Rathauses 2 (Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 Ö Behandlung In der Sitzung am 23. Oktober 2024 stellte die Ortsverwaltung Grötzingen die Umbaupläne für das Rathauses 2 in Grötzingen vor. Hierzu wurden die Ursprungsplanung und die aktuelle Planung als Tischvorlage ausgehändigt, In der aktuellen Planung wurde aus Gründen des Raumbedarfs auf die in der Ursprungsplanung vorgesehenen behinderungsgerechte Toilette verzichtet. In ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2024 tritt die SPD Grötzingen ausdrücklich für die Inklusion ein. In der aktuellen Fassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) vom Dezember 2014 heißt es unter § 7 L-BGG – Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr Absatz (1): Bei Neubau- und Umbaumaßnahmen sind bauliche und andere Anlagen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Landesbauordnung Baden-Württemberg, barrierefrei herzustellen. Die SPD-Fraktion Grötzingen beantragt daher, die aktuelle Planung gemäß den geltenden Gesetzen zu überarbeiten und sie mit dem Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen abzustimmen. (Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG § 15))

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1242 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Thema Sitzung: Runder Tisch Inklusion - Vorstellung der geänderten Planung der Renovierung des Rathauses 2 (Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 7 Ö Behandlung Kurzfassung: Im Rahmen der Modernisierung des Rathaus II Grötzingen wird die Verwaltung neu organisiert. Es wird auf den Einbau eines barrierefreien WCs zugunsten eines benötigten Arbeitsplatzes verzichtet. Die Nutzung des Rathaus II ist künftig nicht für Publikumsverkehr gedacht, also nicht öffentlich. Im Bedarfsfall kann mit einfachen Umbaumaßnahmen ein barrierefreies WC hergestellt werden. Der Bedarfsfall wäre gegeben, wenn ein Mitarbeiter eingestellt wird, der ein barrierefreies WC benötigt. Die Maßnahme und das Vorgehen sind mit der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die geänderte Planung der Funktionsbereiche im Rathaus II Grötzingen berücksichtigt die aktuellen personellen und räumlichen Gegebenheiten: Nutzung des Rathauses II: Das Gebäude wird zukünftig nur noch durch das Bauamt und die Haupt- und Personalverwaltung genutzt und ist nicht öffentlich zugänglich. Der Verzicht auf den ursprünglich geplanten Umbau des Bestands-WCs zugunsten eines zusätzlichen Arbeitsplatzes bedeutet, dass aktuell keine barrierefreie Toilette eingeplant ist. Die Arbeitsplätze im Hochparterre bleiben über einen vorhandenen Treppenlift erreichbar. Im Bedarfsfall könnte das WC nachträglich barrierefrei umgebaut werden, wobei dann ein Arbeitsplatz wegfallen würde. Der Raum mit dem zusätzlichen Arbeitsplatz ist derzeit für ein Führungstandem der Hauptverwaltung vorgesehen, um allen Verwaltungsmitarbeitern einen festen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Barrierefreiheit und Arbeitsstättenverordnung: Das modernisierte Rathaus I Grötzingen bietet im Erdgeschoss bereits barrierefreie Arbeitsplätze. Dies ermöglicht es, bei Bedarf schnell eine barrierefreie Alternative zu schaffen, während ein nachträglicher Umbau im Rathaus II in einem halben Jahr umsetzbar wäre. Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Wernert, unterstützt die Planung, da das Rathaus II gemäß den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und nicht der DIN 18040–1 für öffentlich zugängliche Gebäude betrachtet wird. Die ASR V3a.2 verlangt barrierefreie Anpassungen, wenn Mitarbeitende mit Behinderungen betroffen sind, und umfasst jene Bereiche, zu denen betroffene Mitarbeitende Zugang benötigen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die derzeit eingesparten Kosten könnten bei einem zukünftigen Umbau mit geringem Mehraufwand aus dem laufenden Bauunterhalt gedeckt werden.