Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an den Grundstücken Nrn. 14622, 14696/1, 14628, 14696/4, 14611 und 14624
| Vorlage: | 2024/1241/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.12.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1241/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an den Grundstücken Nrn. 14622, 14696/1, 14628, 14696/4, 14611 und 14624 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 17.12.2024 24 Ö Beratung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat genehmigt den Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Erklärung über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts abzugeben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Vorbemerkung: Nach dem Grundbuch von Maulbronn für Karlsruhe ist die Cronimet Verwaltungs GmbH, Karlsruhe als Eigentümerin folgender Grundstücke eingetragen (im beigefügten Lageplan „blau“ dargestellt): • Grundstück Nr. 14613/1 mit 3.232 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 11 • Grundstück Nr. 14697/4 mit 4.628 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 26 • Grundstück Nr. 14623 mit 19.392 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 22 • Grundstück Nr. 14695/14 mit 27 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße Außerdem nutzt die Firma CRONIMET u.a. folgende Grundstücke (im beigefügten Lageplan „grün“ dargestellt), welche sich zum Teil im Eigentum der KVVH oder privater Eigentümer befinden: • Nrn. 14612 (teilweise Nutzung durch CRONIMET), 14612/1, 14696/6, 14696, 14613/2, 14696/3, 14695/15, 14697/7, 14695/12 Die Firma CRONIMET ist Weltmarktführer im Handel und Recycling von Edelstahlschrott. Sie ist auch im Recycling von knapp verfügbaren Rohstoffen aus den Bereichen Wolfram, Superlegierungen, Titan sowie im Batterierecycling aktiv. Damit bietet das Unternehmen eine nachhaltige Lösung zur Schonung von Ressourcen und Reduzierung von Umweltbelastungen. Das weltweit aktive, inhabergeführte Familienunternehmen möchte weiterhin im Rheinhafen wachsen und an ihrem Gründungsstandort Karlsruhe investieren. Nach dem Grundbuch von Maulbronn für Karlsruhe sind folgende Grundstücke in der II. Abteilung des jeweiligen Grundbuchs unter anderem mit einem Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt Karlsruhe belastet (im beigefügten Lageplan „rot“ dargestellt): • Grundstück Nr. 14622 mit 1.770 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 12 • Grundstück Nr. 14696/1 mit 2.136 m² Gebäude und Freifläche, Südbeckenstraße 14a, 18 • Grundstück Nr. 14628 mit 526 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 18a • Grundstück Nr. 14696/4 mit 1.770 m² Betriebsfläche, Südbeckenstraße 14 • Grundstück Nr. 14611 mit 400 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 16 • Grundstück Nr. 14624 mit 2.170 m² Gebäude- und Freifläche, Südbeckenstraße 20a Mit Kaufvertrag 1850/2024 vom 05. November 2024 des Notars Dr. jur. Christian Schmitz in Mönchengladbach wurden diese Grundstücke an die CRONIMET Ferroleg. GmbH veräußert. Die oben genannten Grundstücke liegen im Rheinhafengebiet. Für diesen aktuellen Verkaufsfall verzichtet die Stadt im Benehmen mit den Rheinhäfen in der Gesamtschau auf die Ausübung des Vorkaufsrechts, da eine Ausübung des Vorkaufsrechtes aktuell, auch unter Berücksichtigung eines potentiellen Miet-/Pachtverhältnisses und der damit erforderlichen Investitions- und Abschreibungsaufwendungen keinen wirtschaftlichen Mehrnutzen mit sich bringt. Bei den Grundstücken Nr. 14622 und Nr. 14696/4 handelt es sich um „wasserseitige“ Grundstücke. Lediglich diese zwei von den insgesamt sechs erworbenen Grundstücken sind grundsätzlich für einen wasserseitigen Güterumschlag nutzbar. Auf Grund der schmalen Wasserseite sind sie jedoch für sich allein nicht für einen adäquaten Umschlag geeignet. – 3 – Die mit Kaufvertrag 1850/2024 vom 05. November 2024 erworbenen Grundstücke (im beigefügten Lageplan „rot“ dargestellt) liegen inmitten von Grundstücken, die durch die Firma CRONIMET genutzt werden (im Lageplan „blau“ und „grün“ dargestellt). Mit Erklärung über die Zusammenarbeit zur nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung von Grundstücken hat die Firma CRONIMET ihr Engagement zur nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung des Gewerbegebietareals im Rheinhafen Karlsruhe bekräftigt. Sie verpflichten sich eigenverantwortlich, bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten auf dem Areal ökologische Standards zu berücksichtigen. Der Erwerb der genannten Flächen durch die Firma CRONIMET ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Zum einen ermöglicht er die Deckung des Platzbedarfs für zukünftige Investitionen und schafft somit eine Grundlage für weiteres Wachstum. Zum anderen spricht auch die sinnvolle Arrondierung der Flächen und somit deutlich verbesserte betriebliche Abläufe, was im Sinne einer effizienten und nachhaltigen Flächennutzung ist, für die Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrechts. Ebenso liegt in der eingeschränkten Eignung der Grundstücke für einen wasserseitigen Güterumschlag einen Grund für die Nichtausübung. Aufgrund der schmalen Wasserseite von nur 70 Metern ist ein adäquater Güterumschlag nicht möglich, da für effiziente Abläufe üblicherweise eine Uferlänge von mindestens 120 bis 150 Metern benötigt wird. Der wasserseitige Güterumschlag ist zudem durch die vorhandene Trennwirkung der Bahnlinie erschwert. Auf Grund der dargestellten Situation empfiehlt die Verwaltung in diesem Verkaufsfall, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts der besagten sechs Grundstücke zu verzichten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss 1. Der Gemeinderat genehmigt den Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Erklärung über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts abzugeben.
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14709 14710 14695 14613 14623 14615 14622 14628 14624 14611 14696 14651/3 14613/2 14695/4 14651/4 14613/1 14695/1 14696/4 14696/1 14696/3 14696/2 14612/1 14696/6 14695/14 14695/11 14695/13 14695/12 14695/15 14697/2 Rheinhafen Becken 3 Südbeckenstraße 14651 14697 14650 14652 14685 14692 14694 14690 14707 14612 14614 14697/4 14697/7 14614/ 3 14698/ 2 14614/ 2 14615/ 1 14697/ 13 14697/ 12 14709 14710 14613 14615 14651/ 3 14651/ 4 Ho ch bahnstraße Südbeckenstraße Rh ei nhafen Becken 2 Rh ei nhafen Becken 4 Hansastraße 5 7 9 21 28 11 9a 9c 10 1012 14 15 16 25 22 26 18 12 19a 14a 19b 11a 25a 20a HsNr. 6 HsNr. 6a HsNr. 10 HsNr. 10a 16 13 18a Legende Eigentum Kessels GmbH, Mönchengladbach Eigentum Cronimet Verwaltungs GmbH, Karlsruhe Nutzung durch Cronimet Verwaltungs GmbH, Karlsruhe ́ Südbeckenstraße Grundstücke Kessels GmbH Dingliches Vorkaufsrecht Flurst.-Nr.: bei DIN A4 Maßstab: 1:2.000 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 22.10.2024 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruh e n icht vervielfältigt werden . Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenn tlich zu mache n.
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14709 14710 14695 14613 14623 14615 14622 14628 14624 14611 14696 14651/3 14613/2 14695/4 14651/4 14613/1 14695/1 14696/4 14696/1 14696/3 14696/2 14612/1 14696/6 14695/14 14695/11 14695/13 14695/12 14695/15 14697/2 Rheinhafen Becken 3 Südbeckenstraße 14651 14697 14650 14652 14685 14692 14694 14690 14707 14612 14614 14697/4 14697/7 14614/ 3 14698/ 2 14614/ 2 14615/ 1 14697/ 13 14697/ 12 14709 14710 14613 14615 14651/ 3 14651/ 4 Ho ch bahnstraße Südbeckenstraße Rh ei nhafen Becken 2 Rh ei nhafen Becken 4 Hansastraße 7 5 9 28 16 12 10 9c 11 9a 1012 15 14 18 22 26 25 21 19a 20a 11a 19b 14a 25a HsNr. 6 HsNr. 10 HsNr. 6a HsNr. 10a 13 16 18a Legende Eigentum Kessels GmbH, Mönchengladbach Eigentum Cronimet Verwaltungs GmbH, Karlsruhe Nutzung durch Cronimet Verwaltungs GmbH, Karlsruhe ́ Südbeckenstraße Grundstücke Kessels GmbH Dingliches Vorkaufsrecht Flurst.-Nr.: bei DIN A4 Maßstab: 1:2.000 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 22.10.2024 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruh e n icht vervielfältigt werden . Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenn tlich zu mache n.
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an den Grund- stücken Nrn. 14622, 14696/1, 14628, 14696/4, 14611 und 14624 Vorlage: 2024/1241/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt den Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vor- kaufsrechts. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Erklärung über den Verzicht auf die Aus- übung des Vorkaufsrechts abzugeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (29 Ja, 16 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft am 29. November 2024 und im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024: Auch hier geht es um die Nichtausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): An dieser Stelle wollen wir kurz begründen, warum wir dem Vorschlag der Verwaltung, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, nicht folgen wollen. Wir würden empfehlen, dass wir das Vorkaufsrecht ausüben. Solch ein Blick auf eine Immobi- lie, auf ein Grundstück ist immer natürlich etwas Zukunftsgerichtetes, und wir sind der Ein- schätzung, dass gerade an dieser Stelle im Rheinhafen, eines der wenigen echten Industrie- gebiete, die Stadt versuchen sollte, Grund und Boden langfristig zu sichern und auch mög- lichst langfristig große Flächen sich zu sichern. Man kann auf die anderen Argumente auch anders schauen, da ist auch intensiv darüber beraten worden, das erkennen wir durchaus an, sind aber der Einschätzung, dass wir im Sinne einer langfristigen Bodenpolitik hier das Vorkaufsrecht ausüben sollten. Stadtrat Cramer (KAL): Herr Oberbürgermeister, meine Fraktion kann dieser Vorlage auch nicht folgen. Wir haben zwei Gründe. Der erste Grund ist der, der auch gerade von mei- nem Kollegen von den GRÜNEN formuliert worden ist. Wir sind grundsätzlich der – 2 – Meinung, dass wir Grundstücke nicht verkaufen sollten, auch wenn Sie argumentieren, dass das hier nicht passen würde, dass man mit dem Grundstück nichts anfangen könnte, das sehen wir so nicht, und von daher werden wir dieser Vorlage heute so nicht zustim- men. Der Vorsitzende: Ich möchte nur noch einmal klarstellen, dass wir das nicht verkaufen, son- dern wir ziehen nur ein Vorkaufsrecht nicht, das uns weiter auf dem Grundstück auch er- halten bleibt, selbst wenn der Eigentümer wechselt. Ich möchte auch noch einmal beto- nen, dass wir jedes Wassergrundstück, wo wir ein Vorkaufsrecht umsetzen könnten, nor- malerweise kaufen, dass aber dieser kleine Zwickel uns an der Stelle nichts bringt. Und das ist mir noch einmal ganz wichtig, weil wir teilen völlig die Einschätzung von Herrn Stadtrat Dr. Cremer. Wir kommen nur bei diesem Grundstück zu einem anderen Ergebnis. Das ist mir noch einmal wichtig, dass wir hier keine Polarisierung hinbekommen, die vielleicht nicht gegeben ist. Stadtrat Hofmann (CDU): Vielleicht nur ganz kurz, Herr Oberbürgermeister, Sie haben zwei Sachen schon vorweggenommen. Es ist vollkommen richtig, wir müssten dieses Grund- stück erst kaufen. Wir ziehen nur das Vorkaufsrecht nicht. Also das ist nicht, dass wir etwas verkaufen. Dann zum Kollegen Dr. Cremer, auch eine Wohnbebauung im Rheinhafen wäre sowieso nur mit erhöhten Auflagen, wenn überhaupt, machbar. Also hat es auch nichts mit Wohnbebauung zu tun. (Zurufe) Ja, es ist so, das muss man ganz klar sagen, sondern es ist ein Industriegebiet dort. Und das passt überhaupt nicht, dort entsprechend jetzt eine neue Industrie anzusiedeln. Das wurde in der Vorlage auch ganz klar begründet. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich hatte mich gemeldet, um genau die Argumente zu bringen, die Sie schon gebracht haben. Es ist nicht so, dass wir es verkaufen, sondern wir üben ein- fach nur unser Vorkaufsrecht nicht aus und ermöglichen dadurch einer Firma, die zurzeit wirtschaftlich sehr erfolgreich ist, ihr Geschäft besser zu organisieren und erfolgreicher be- treiben zu können, dort im Rheinhafen. Die Stadt hat dort in der Nähe Grundstücke. Es geht nicht darum, dass wir die verkaufen, sondern die werden vermietet. Aber die Argu- mente, die Sie genannt haben, führen dazu, dass wir hier auch mitgehen können. Es geht auch darum, dass wir wirtschaftlich leistungsfähig bleiben müssen hier in der Stadt, um auch letztendlich die Steuern zu generieren, die wir brauchen, um den Wohlstand hier zu sichern. Stadträtin Melchien (SPD): Auch als SPD folgen wir der Empfehlung auf Verzicht des Vor- kaufsrechts und können Ihren Ausführungen, Herr Oberbürgermeister, vollumfänglich zu- stimmen. Auch wir sehen das prinzipiell anders, hier geht es aber um die Frage, kaufen wir, nehmen wir hier auch Mittel in die Hand, in einer Zeit, in der wir durchaus auch von einer stärkeren Priorisierung von Wünschen reden müssen. Auf der anderen Seite haben wir hier die Chance, dass Flächen sinnvoller genutzt werden und auch investiert wird in unseren Rheinhafen. Das finden wir eine gute Entscheidung an dieser Stelle. Ich möchte noch ergänzen, dass die GRÜNEN auch nichts von einer Wohnbebauung ge- sagt haben, sondern Industriepolitik. Das Argument können wir gut nachvollziehen. – 3 – Trotzdem haben wir uns an dieser Stelle eben anders entschieden, weil wir es richtig fin- den, dass nach abwegiger und sorgfältiger Prüfung eben die Entscheidung gegen das Vor- kaufsrecht fallen sollte. Stadtrat Hock (FDP/FW): Normalerweise hätte ich gedacht, dass wir jetzt nicht drüber reden müssen, aber der Kollege Dr. Cremer hat es jetzt aufgerufen, und es ist sein gutes Recht. Ich würde nur bitte empfehlen, dann auch innerhalb der Fraktion einmal zu klären, was man früher abgestimmt hat. Zu diesem Thema gibt es auch eine andere Auffassung bei an- deren. Wir haben schon einmal etwas verkauft im Hafen. Das ist nicht das erste Mal. Wir machen jetzt nur, das Vorkaufsrecht ziehen wir nicht. Deshalb, man muss auch sehen, die- ses Grundstück hat eine Breite, 7 Meter und noch ein paar. Also von daher gesehen, die Größe des Grundstückes ist jetzt nicht das, was man sich vorstellt, was man braucht. Aber ich sage es ganz ehrlich, meine Fraktion hat sich auch Gedanken darüber gemacht, und wir sind auch nicht ganz so glücklich, aber wir vertun uns nichts. Wir haben das Vorkaufsrecht weiterhin in der Hand, und deshalb würde meine Fraktion heute diesen Beschluss der Ver- waltung gerne so mittragen. Herr Oberbürgermeister, Ihre Einlassungen dazu waren völlig in Ordnung. Deshalb würde meine Fraktion das auch gerne mitgehen heute. Stadträtin Geißinger (Volt): Um es nicht weiter in die Länge zu ziehen, es wurde jetzt alles gesagt, was gesagt werden musste, warum es sinnhaft ist, dieses Grundstück nicht als Stadt zu erwerben. Es ist wichtig, dass uns das Vorkaufsrecht nicht verloren geht. Wir wer- den der Vorlage insofern folgen, und die Erklärungen spare ich mir an der Stelle jetzt. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025