Entgeltanpassung Badnerlandhalle Neureut
| Vorlage: | 2024/1222 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 29.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.11.2024
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2024
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Seite 1 Badnerlandhalle Neureut Preisliste (gültig ab 01.01.2025) Die Preisliste gliedert sich in folgende Bereiche: 1. Entgelte für die Raumnutzung 2. Entgelte für Nebenleistungen 3. Entgelte für Sonderleistungen (Personalkosten) 4. Entgelte für Fremdleistungen 1. Entgelte für die Raumnutzung Nr. Nutzung MieteBetriebskosten Entgelt insgesamt EuroEuroEuro 1580,00404,00984,00 Pauschale für jede weitere angefangene Stunde 70,0048,00118,00 2470,00330,00800,00 Pauschale für jede weitere angefangene Stunde 60,0042,00102,00 380,0057,00137,00 Pauschale für jede weitere angefangene Stunde 15,007,0022,00 4158,0053,00211,00 542,0011,0053,00 Abweichend vom Preisverzeichnis, ist eine individuelle Preisgestaltungen, je nach Nutzungsart, möglich. Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen. Der Mietanteil beinhaltet - die Ausstattung der Halle mit Tischen und Stühlen (Normmobiliar) nach den Wünschen des Mieters - die Überlassung der Künstlergarderoben und der Foyers im Erd- und Obergeschoss; bei Überlassung der Foyers in Verbindung mit Märkten (Sammlermärkte u.a.), mit gewerblichen Ausstellungen und mit Betischung/Bestuhlung erfolgt eine gesonderte Berechnung. Der Betriebskostenanteil beinhaltet - den Aufwand für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung - die Reinigungskosten. Auf- und Abbauzeiten sowie Proben des Mieters werden der Veranstaltungszeit zugerechnet und mit dem jeweiligen Zeitzuschlag belegt. Für die Vermietung der Räume und Einrichtungen in der Badnerlandhalle Neureut zu kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Ausstellungen, Vorträgen u.a. werden Entgelte entsprechend der nachfolgenden Preisliste erhoben. Großer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Mittlerer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Empore mit Nr.1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Rheinstube (Tagespauschale bei Einzelnutzung) Nebenräume (Tagespauschale bei zusätzlicher Nutzung zum Saal) Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag werden die reinen Veranstaltungszeiten zusammen-genommen. Die Miete errechnet sich in diesem Fall aus der Gesamtnutzungsdauer. Dies gilt nicht, wenn für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Eintrittsgeld oder sonstige Kostenbeiträge (z.B. Seminargebühren) erhoben werden. Seite 2 2. Entgelte für Nebenleistungen In Zusammenhang mit der Raumnutzung können als Nebenleistungen technische Einrichtungen sowie Ausstattungsgegenstände angemietet werden. Für die einzelnen Leistungen werden folgende Entgelte berechnet: Nr. NebenleistungEuro 1Beamer je Tag 55,00 2Flügel je Stunde 33,00 3Funkmikrofon je Stück und Tag 32,00 4Lautsprecheranlage die ersten 4 Stunden 42,00 jede weitere Stunde10,00 5Scheinwerferanlage die ersten 4 Stunden 45,00 jede weitere Stunde11,00 6Effektlich die ersten 4 Stunden 57,00 jede weitere Stunde21,00 7Filmleinwand ( 5 x 5 m, stationär ) je Tag 54,00 8Filmleinwand ( 3 x 3 m, mobil ) je Tag 35,00 9Vario-Podeste ( 2 x 1 m, höhenverstellbar ) je Stück und Tag 19,00 10Klapptische für gewerbliche Veranstaltungen je Stück und Tag 5,00 11Fahnen je Stück und Tag 21,00 12 13 Stromverbrauch (gesonderte Abrechnung) * Müllabfuhr (gesonderte Abrechnung) * Der Stromverbrauch für halleneigene Beleuchtungs- und Lautsprecheranlagen sowie für Projektionsgeräte ist in den Betriebskosten enthalten. Nicht enthalten ist der Stromverbrauch bei Anschluss weiterer Anlagen und Geräte durch den Mieter. Seite 3 3. Entgelte für Sonderleistungen (Personalkosten) Zusätzliche Arbeitsleistungen sowie Änderungen in der Ausstattung der Räume (z.B. Umstellung von Bankett- in parlamentarische Anordnung oder Banketteinrichtung in Reihenbestuhlung) werden als Sonderleistungen in Rechnung gestellt. Auf Anforderung des Mieters kann vom Vermieter für die Bedienung der technischen Anlagen Personal eingesetzt werden. Die Kostenermittlung erfolgt nach Zeitaufwand; Grundlage der Berechnung ist die gesamte Einsatzzeit des Personals einschließlich des Auf- und Abbaus sowie der Proben. Angefangene Stunden werden voll angerechnet. Nr. SonderleistungEuro je Stunde 1 Fachpersonal (Licht, Ton)69,00 2 Hallenmeister / Saalordner58,00 3 Garderoben-, Einlass-, Räumungshelferpersonal24,00 4 Nachtwache Über den Bedarf einer Nachtwache wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. 5Betreuung der Toilettenanlagen Über den Bedarf einer Toilettenaufsicht wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. 4. Entgelte für Fremdleistungen Nr. Fremdleistung 1 Sanitätsdienst Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen des DRK Ortsverein Neureut e.V.. 2 Feuersicherheitswache Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen der Stadt Karlsruhe. 3Sonstiges Personal 4Reinigung Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen. Die Entgelte für die Garderobennutzung können vom Mieter abgelöst werden; das von der Vermieterin gestellte Personal unterliegt einem gesonderten Preis (s. unten Nr. 3.). Die Bereithaltung für sonstiges Personal kann auch durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Die Kosten werden hierfür nach Bedarf gesondert abgerechnet. Reinigungsleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand (des Dienstleisters) gesondert abgerechnet.
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Seite 1 Badnerlandhalle Neureut Preisliste (gültig ab 01.01.2026) Die Preisliste gliedert sich in folgende Bereiche: 1. Entgelte für die Raumnutzung 2. Entgelte für Nebenleistungen 3. Entgelte für Sonderleistungen (Personalkosten) 4. Entgelte für Fremdleistungen 1. Entgelte für die Raumnutzung Nr. Nutzung MieteBetriebskosten Entgelt insgesamt EuroEuroEuro 1600,00420,001020,00 Pauschale für jede weitere angefangene Stunde 73,0050,00123,00 2489,00343,00832,00 Pauschale für jede weitere angefangene Stunde 62,0044,00106,00 383,0059,00142,00 Pauschale für jede weitere angefangene Stunde 16,007,0023,00 4164,0055,00219,00 544,0011,0055,00 Abweichend vom Preisverzeichnis, ist eine individuelle Preisgestaltungen, je nach Nutzungsart, möglich. Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen. Der Mietanteil beinhaltet - die Ausstattung der Halle mit Tischen und Stühlen (Normmobiliar) nach den Wünschen des Mieters - die Überlassung der Künstlergarderoben und der Foyers im Erd- und Obergeschoss; bei Überlassung der Foyers in Verbindung mit Märkten (Sammlermärkte u.a.), mit gewerblichen Ausstellungen und mit Betischung/Bestuhlung erfolgt eine gesonderte Berechnung. Der Betriebskostenanteil beinhaltet - den Aufwand für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung - die Reinigungskosten. Auf- und Abbauzeiten sowie Proben des Mieters werden der Veranstaltungszeit zugerechnet und mit dem jeweiligen Zeitzuschlag belegt. Für die Vermietung der Räume und Einrichtungen in der Badnerlandhalle Neureut zu kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Ausstellungen, Vorträgen u.a. werden Entgelte entsprechend der nachfolgenden Preisliste erhoben. Großer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Mittlerer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Empore mit Nr.1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Rheinstube (Tagespauschale bei Einzelnutzung) Nebenräume (Tagespauschale bei zusätzlicher Nutzung zum Saal) Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag werden die reinen Veranstaltungszeiten zusammen-genommen. Die Miete errechnet sich in diesem Fall aus der Gesamtnutzungsdauer. Dies gilt nicht, wenn für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Eintrittsgeld oder sonstige Kostenbeiträge (z.B. Seminargebühren) erhoben werden. Seite 2 2. Entgelte für Nebenleistungen In Zusammenhang mit der Raumnutzung können als Nebenleistungen technische Einrichtungen sowie Ausstattungsgegenstände angemietet werden. Für die einzelnen Leistungen werden folgende Entgelte berechnet: Nr. NebenleistungEuro 1Beamer je Tag 57,00 2Flügel je Stunde 34,00 3Funkmikrofon je Stück und Tag 33,00 4Lautsprecheranlage die ersten 4 Stunden 44,00 jede weitere Stunde10,00 5Scheinwerferanlage die ersten 4 Stunden 47,00 jede weitere Stunde11,00 6Effektlich die ersten 4 Stunden 59,00 jede weitere Stunde22,00 7Filmleinwand ( 5 x 5 m, stationär ) je Tag 56,00 8Filmleinwand ( 3 x 3 m, mobil ) je Tag 36,00 9Vario-Podeste ( 2 x 1 m, höhenverstellbar ) je Stück und Tag 20,00 10Klapptische für gewerbliche Veranstaltungen je Stück und Tag 5,00 11Fahnen je Stück und Tag 22,00 12 13 Stromverbrauch (gesonderte Abrechnung) * Müllabfuhr (gesonderte Abrechnung) * Der Stromverbrauch für halleneigene Beleuchtungs- und Lautsprecheranlagen sowie für Projektionsgeräte ist in den Betriebskosten enthalten. Nicht enthalten ist der Stromverbrauch bei Anschluss weiterer Anlagen und Geräte durch den Mieter. Seite 3 3. Entgelte für Sonderleistungen (Personalkosten) Zusätzliche Arbeitsleistungen sowie Änderungen in der Ausstattung der Räume (z.B. Umstellung von Bankett- in parlamentarische Anordnung oder Banketteinrichtung in Reihenbestuhlung) werden als Sonderleistungen in Rechnung gestellt. Auf Anforderung des Mieters kann vom Vermieter für die Bedienung der technischen Anlagen Personal eingesetzt werden. Die Kostenermittlung erfolgt nach Zeitaufwand; Grundlage der Berechnung ist die gesamte Einsatzzeit des Personals einschließlich des Auf- und Abbaus sowie der Proben. Angefangene Stunden werden voll angerechnet. Nr. SonderleistungEuro je Stunde 1 Fachpersonal (Licht, Ton)72,00 2 Hallenmeister / Saalordner60,00 3 Garderoben-, Einlass-, Räumungshelferpersonal25,00 4 Nachtwache Über den Bedarf einer Nachtwache wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. 5Betreuung der Toilettenanlagen Über den Bedarf einer Toilettenaufsicht wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. 4. Entgelte für Fremdleistungen Nr. Fremdleistung 1 Sanitätsdienst Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen des DRK Ortsverein Neureut e.V.. 2 Feuersicherheitswache Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen der Stadt Karlsruhe. 3Sonstiges Personal 4Reinigung Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen. Die Entgelte für die Garderobennutzung können vom Mieter abgelöst werden; das von der Vermieterin gestellte Personal unterliegt einem gesonderten Preis (s. unten Nr. 3.). Die Bereithaltung für sonstiges Personal kann auch durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Die Kosten werden hierfür nach Bedarf gesondert abgerechnet. Reinigungsleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand (des Dienstleisters) gesondert abgerechnet.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1222 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Entgeltanpassung Badnerlandhalle Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat 12.11.2024 3 Ö Anhörung Hauptausschuss 03.12.2024 1 N Vorberatung Gemeinderat 17.12.2024 16 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt die Entgelterhöhung der Badnerlandhalle zum 01.01.2025 (Anlage 1) und zum 01.01.2026 (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ 15.000,- € ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Entgelte der Badnerlandhalle Neureut werden turnusmäßig alle drei Jahre um 15.000,- € nach oben angepasst. Die letzte Anpassung fand zum 01.01.2024 statt. Im Zuge des Haushaltssicherungsprozesses der Stadt Karlsruhe zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurden alle Fachbereiche, wie auch Ortsverwaltungen, dazu aufgefordert, die geplanten Ausgaben und Inves- titionen streng zu überdenken. Auch die Einnahmen und Einzahlungen sollten optimiert werden, sodass ein genehmigungsfähiger Haushalt zur Wahrung und Einhaltung der kommunalen, hoheitlichen Pflicht- aufgaben entsteht. Die Ortsverwaltung Neureut brachte die Erhöhung der Entgelte der Badnerlandhalle zur Generierung von Mehrerträgen ein. Hierzu wird der dreijährige Turnus auf einen jährlichen Turnus bis 2027 erhöht. Die Entgelte der Badnerlandhalle Neureut werden damit jeweils um 15.000,- € zum 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026 und 01.01.2027 erhöht. Bisher gewährte Zuschüsse und Sonderregelungen sind auch weiterhin unverändert gültig. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: Der Gemeinderat beschließt die Entgelterhöhung der Badnerlandhalle zum 01.01.2025 (Anlage 1) und zum 01.01.2026 (Anlage 2).
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Niederschrift 4. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Dezember 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Sitzungseröffnung und Punkt 1 der Tagesordnung: Entgeltanpassung Badnerlandhalle Neu- reut Vorlage: 2024/1222 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt mit, dass Tagesord- nungspunkt 21 abgesetzt worden sei. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Be- handlung auf. Er stellt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Vorberatung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Dezember 2024
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Entgeltanpassung Badnerlandhalle Neureut Vorlage: 2024/1222 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Entgelterhöhung der Badnerlandhalle zum 01.01.2025 (Anlage 1) und zum 01.01.2026 (Anlage 2). Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (43 Ja, 2 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024: Das ist ein Beschluss, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025