Empfehlungen zur Konsolidierung der Anzahl kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen
| Vorlage: | 2024/1213 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1213 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Empfehlungen zur Konsolidierung der Anzahl kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat beschließt die Umsetzung der Empfehlungen des Gartenbauamtes zur Reduzierung von Spielgeräten auf dem Kinderspielplatz Am Obermühlweg. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Gartenbauamt stellt die Empfehlung zur Konsolidierung der Anzahl kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen vor. Bei der Prüfung wurden folgende Kriterien berücksichtigt: • Räumliche Verteilung des Spielangebots im jeweiligen Stadtteil: Genauere Betrachtung finden Spielplätze, die relativ nah zueinander verortet sind oder in Lage und Erreichbarkeit negativ bewertet werden. Quartierspielplätze, Spielflächen mit zentraler Bedeutung sowie Freizeitsportanlagen werden grundsätzlich nicht in die Überlegungen zur Konsolidierung einbezogen. • Entfernung zum nächsten Spielplatz innerhalb des Stadtquartiers bezogen auf die Altersgruppe: Bei den Anlagen für 3- bis 6-Jährige wird die Entfernung von 200 m angesetzt, bei jenen für unter 14-Jährige wird ein Ersatzangebot im Radius von 500 m geprüft. Dabei werden trennende Verkehrsachsen berücksichtigt. Liegen die Ersatzspielflächen nicht innerhalb dieser Entfernungen, werden Rückbaumaßnahmen in der Regel nicht weiterverfolgt. • Spielplatzausstattung: Bei der Ausstattung werden in erster Linie Spielgeräte mit Mängeln betrachtet und dort, wo sie nicht im Kontext des pädagogischen Spielplatzkonzepts stehen, abgebaut und nicht ersetzt. Geräte, die besonders wartungsintensiv sind, werden im Rahmen zukünftiger Sanierungen durch wartungsärmere Geräte, wo dies möglich ist, ersetzt. • Spielwert und Attraktivität des Geräts: Je mehr Sinneserfahrungen und motorische Fertigkeiten bei einem Spielgerät trainiert werden können, desto höher wird der Spielwert des Geräts eingestuft. Oft weisen veraltete Spielgeräte einen geringeren Spielwert auf. Geräte mit geringem Spielwert kommen eher für den Rückbau in Betracht. Bei negativer Wertung des Spielwerts erfolgt bei Abgängigkeit der Geräte kein Ersatz. • Frequentierung des Spielplatzes / Spielpunktes: Stark frequentierte Spielgeräte kommen für den Rückbau nicht in Betracht. Daher wird geprüft, ob ein Gerät und die jeweilige Fläche erkennbar angenommen werden oder nicht. • Zustand bzw. Erneuerungsbedarf der Spielgeräte: Die Berichte der Jahreshauptinspektion beinhalten Aussagen zum Zustand der Spielgeräte und kontrollpflichtigen Inventare. Zur Entscheidung, ob ein Spielgerät abgebaut werden muss, dient das Ergebnis der Jahreshauptinspektion in Bezug auf die ermittelten Mängel. • Konformität der Spielgeräte mit gültigen Normen, Richtlinien und Bestimmungen: die Anforderungen an die Sicherheit der Geräte sind im Vergleich zu früheren Jahren gestiegen. Geräte, die dem aktuellen Stand der Technik nicht entsprechen, werden bevorzugt rückgebaut. Statistische Kenndaten (Anzahl Kinder / Jugendliche): Bei einigen Spielplätzen der Vorauswahl wurden im Einzugsradius von 200 bzw. 500 Metern die Bevölkerungszahlen bei der Statistikstelle im Amt für Stadtentwicklung abgefragt. Die tatsächliche Anzahl an Kindern in direkter Nachbarschaft zum Spielplatz gibt Rückschlüsse über zukünftige Bedarfe. In Grötzingen wurde der Spielplatz Am Obermühlweg aufgrund folgender Kriterien identifiziert: – 3 – • geringes Spielangebot • sicherheitstechnische Mängel am Federwippgerät • nächster Spielplatz in ca. 260 m Entfernung • Fläche über B-Plan 442 gesichert Ansicht: Das Gartenbauamt empfiehlt daher folgende Vorgehensweise: • Ersatzloser Abbau des Spielgeräts und Ausbau des Fallschutzes (Sand) • Erhalt der Findlinge • Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch ergänzendes Grün und weitere Sitzmöglichkeit – 4 – Nach Zustimmung der politischen Gremien erfolgt die Umsetzung sukzessive in Abhängigkeit von verfügbaren Personalressourcen und Sachmitteln. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Abbau des Spielgerätes und die notwendigen weiteren Maßnahmen erfolgen aus dem laufenden Budget des Amtes. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt die Umsetzung der Empfehlungen des Gartenbauamtes zur Reduzierung von Spielgeräten auf dem Kinderspielplatz Am Obermühlweg.
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Konsolidierung kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün-und Spielanlagen Grötzingen ab 2022 Gartenbauamt Öffentliche Spielflächen: Statistische Angaben Stand 31.12.2023 ▪13 öffentliche Spielanlagen ▪Bespielbare Fläche: 15.958 m² ▪Berechnung Bedarf: 15.579 m² => wohnberechtigte Bevölkerung 9164 x 1,7 m² ▪statistischer Überhang: 379 m² ▪Konsolidierung der Inventare an einer Spielfläche (ca. 270 m²) ▪Darüber hinaus besteht kein weiteres Einsparpotential. 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20222 Statistische Angaben: Stand 31.12.2023 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20223 Anzahl Bewohner/-innen:9.164 Anzahl Bewohner/-innen < 7 Jahre:530 Anzahl Bewohner /-innen 7 bis < 13 Jahre: 470 Anzahl Bewohner /-innen 13 bis < 18 Jahre: 428 Grötzingen: Konsolidierung der Inventare 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20224 Konsolidierung zeitnah Bespielbare Flächen ▪Kriterien: -geringes Spielangebot -sicherheitstechnische Mängel am Federwippgerät -nächster Spielplatz in ca. 260 m Entfernung -Fläche über B-Plan 442 gesichert => Empfehlung: ersatzloser Abbau des Federwipptiers und Ausbau Fallschutz; Erhalt von Findlingen / Sitzmöglichkeiten; Aufenthaltsqualität durch ergänzendes Grün verbessern Konsolidierung der Inventare am Spielplatz Am Obermühlweg: 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20225