Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb

Vorlage: 2024/1211
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 27

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

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  • ANLAGE 1
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    Bewertung von alternativen rechtlichen Organisationsformen für die Stadtentwässerung Karlsruhe 25. September 2024 Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ECONUM Unternehmensberatung GmbH 2 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Derzeitige Organisationsstruktur des Tiefbauamtes der Stadt Karlsruhe Die Stadtentwässerung ist organisatorisch im Tiefbauamt (TBA) der Stadt Karlsruhe als eigener Bereich mit zwei Abteilungen und verschiedenen Sachgebieten integriert. Zwei getrennte Buchungskreise innerhalb des TBA grenzen den Bereich Stadtentwässerung rechnungstechnisch ab. Haushalt und Finanzbuchhaltung (Anlagevermögen, Geschäftspartner) werden im TBA für den Bereich Stadtentwässerung getrennt geführt. Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen findet innerhalb der Bereiche des TBA (u.a. Abteilung Kanalnetz des Bereichs Stadtentwässerung und Bereiche Verkehrsinfrastruktur/Mobilität) eine enge Abstimmung statt („gemeinsames Bauen“), um Synergien zu nutzen und die Baudurchführung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange aufeinander abzustimmen. Das Sachgebiet Verwaltung Stadtentwässerung bearbeitet die spezifischen Themen im Zusammenhang mit Satzungs- und Gebührenrecht, Vergaberecht und Haushaltsrecht und Gebührenkalkulation sowie Anlagenbuchhaltung. 3 Tiefbauamt Bereich Stadt- entwässerung Abteilung Kanalnetz Abteilung Klärwerk Sachgebiet Verwaltung Stadtentwässerung Sachgebiet Zentrallabor Bereich Konstruktiver Ingenieurbau / Gewässer Bereich Verkehrs- infrastruktur/ Mobilität Bauverwaltung Personal- verwaltung Baustellen- management AUSGANGSSITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Aktuelle und zukünftige Handlungsfelder im Bereich der Stadtentwässerung Handlungsfelder: Weiterentwicklung der Abwasserbehandlung: Konzept zum langfristigen Ausbau, der Sanierung und des Betriebes des Klärwerks Optimierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauches (u.a. Stromerzeugung thermische Klärschlammverwertung, Photovoltaikausbau, Stromerzeugung aus BHWK, Abwärmenutzung, Wasserstoffproduktion, Nutzung/Vermarktung von Klärgasen) Aktualisierung der Vermarktungskonzepte (Fremdschlammbehandlung, Phosphorrecycling, Wasserwerkschlamm) Einstufung des Klärwerks als Anlage der kritischen Infrastruktur (KRITIS-Anlage) Voraussichtlich weiter steigende Anforderungen infolge des Klimawandels und der sich verschärfenden rechtlichen Anforderungen Investitionsbedarf: Umsetzung der Strategie für das klimafreundliche Klärwerk 2035+ mit einem geplanten Investitionsvolumen von ca. 350 Mio. € Sanierung des Kanalnetzes mit einem geplanten Investitionsvolumen von ca. 120 Mio. € bis zum Jahr 2035 ... Sicherstellung des Investitionsbedarfsin die Daseinsvorsorgeder Stadt Karlsruhe Weiterentwicklungund Optimierungder Organisationsstrukturin wirtschaftlicher und betrieblicher Hinsicht zu einer modernen, leistungsfähigen und resilienten Einheit 4 AUSGANGSSITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Vergleich der 66 größten Abwasserbetriebe in Deutschland (Datenquelle: DWA Erfahrungsaustausch der Großstädte, Bonn 2023) 5 3% 97% Anteil an Regiebetrieben Regiebtriebe (Karlsruhe, Münster) Andere Abwasserbetriebe (Eigenbetriebe, AöR, ZV) AUSGANGSSITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Vergleich der Abwasserbetriebe in Baden-Württemberg (9 Stadtkreise) 6 1 8 Anteil an Regiebetrieben Regiebtriebe (Karlsruhe) Andere Abwasserbetriebe (Eigenbetriebe (7), AZV (1)) AUSGANGSSITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 7 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Bewertung von alternativen rechtlichen Organisationsformen 8 a.Analyse der Ausgangssituation b.Bestimmung der grundsätzlich möglichen rechtlichen Organisationsformen und ihrer grundlegenden Unterschiede c.Bestimmung der Zielsetzungender Stadt / des TBA und ihrer Bedeutung d.Erstellung eines Bewertungssystems •KO-Kriterien •Auswahlkriterien e.Anwendung der KO-Kriterien: Fokussierung auf bestimmte rechtliche Organisationsformen f.Anwendung der Auswahlkriterien: Bewertung der verbleibenden rechtlichen Organisationsformen g.Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung VORGEHENSWEISE 9 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Zur Erledigung der Aufgaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung kommen insbesondere die folgenden rechtlichen Organisationsformen in Betracht ... 10 öffentlich-rechtliche Organisationsformen Amt bzw. Regiebetrieb EigenbetriebKommunalanstaltz. B. GmbH Privatrechtliche Orga.- form originärer AufgabenträgerDrittbeauftragung keineeigene Rechtspersönlichkeit eigene Rechtspersönlichkeit integriert in Haushalt der Trägerkommune eigener Wirtschaftsplan / Jahresabschluss GRUNDSÄTZLICH MÖGLICHE RECHTLICHE ORGANISATIONSFORMEN UND IHRE GRUNDLEGENDEN UNTERSCHIEDE Die rechtlichen Organisationsformen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich... 11 MerkmalAmt / RegiebetriebEigenbetriebKommunalanstaltGmbH (u.a.) Dienstherr / ArbeitgeberStadtStadtKommunalanstaltGmbH Tarifbindung / Zusatzversorgungwie heutewie heuteneu zu gestaltenneu zu gestalten Bilanzkeine eigeneeigene (Sondervermögen)eigeneeigene WirtschaftsführungNKHR / starrbetriebswirtschaftlichbetriebswirtschaftlichbetriebswirtschaftlich RechnungswesenNKHR / DoppikNKHR oder HGBHGBHGB Steuerliche Behandlungnur im BgAsteuerbarnur im BgAsteuerbarnur im BgAsteuerbarvoll steuerpflichtig FinanzierungGebührenGebührenGebührenLeistungsentgelt PersonalvertretungPersonalrat StadtEinzelfallbetrachtung*eigene Personalvertretungeigene Personalvertretung * Nach § 5 II LPVG gelten Eigenbetriebe mit in der Regel nicht mehr als 50 Beschäftigten nicht als eigene Dienststelle. Im Übrigen istnach § 5 IV LPVG eine Zusammenfassung mehrerer Dienststellen möglich, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Beschäftigten in geheimen Abstimmungenzustimmt. GRUNDSÄTZLICH MÖGLICHE RECHTLICHE ORGANISATIONSFORMEN UND IHRE GRUNDLEGENDEN UNTERSCHIEDE 12 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Ziele der Stadt Karlsruhe und Überleitung in ein Zielsystem 13 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen. Definierte Ziele der Stadt Karlsruhe Strategische Eignung der Organisationsalternativen Sichere, nachhaltige und klimaschonende Aufgabenwahrnehmung Langfristige Absicherung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung Gewährleistung der hohen sozialen Standards und Arbeitsplatzsicherheit qualitativ Ableitung eines Zielsystems Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung quantitativ Finanzierbarkeit notwendiger Investitionen für eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung Langfristige Gebührenstabilität Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für Verwaltung und Gemeinderat Sicherung der operativen Leistungserbringung Angemessene Eigenständigkeit und Flexibilität, um wirtschaftlicheVorteile nutzen und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Umsetzung der sektorübergreifenden kommunalpolitischen Ziele der Stadt im Bereich Stadtentwässerung Insbesondere: Klimaneutralität im Jahr 2040 Nachhaltige Durchsetzung von Qualitätsstandards und Kundenorientierung sowie Umweltstandards Erhaltung gut funktionierender Strukturen Nutzung von Synergien Möglichkeit zur Prozessoptimierung Berücksichtigung der Interessen des Personals Arbeitsplatzsicherheit Strategische ZieleOperative Ziele ZIELSETZUNGEN DER STADT / DES TBA UND IHRE BEDEUTUNG 14 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 K.O-Kriterien zur Eingrenzung 5.1 14 Auswahlkriterien 5.2 17 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Bestimmung von K.O-Kriterien zur Eingrenzung möglicher Organisationsformen 15 •Keine erheblichen Mehrkosten durch die Umorganisation! •Transaktionsphase: Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung des Anlagevermögens •Betriebsphase: Keine erheblichen steuerlichen Nachteile (z. B. Umsatzsteuer) •Neue Organisationsform muss öffentlich-rechtlicher Aufgabenträgersein können! BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | K.O-KRITERIEN ZUR EINGRENZUNG Eingrenzung möglicher Organisationsformen anhand der K.O-Kriterien 16 K.O.- Kriterium Amt / RegiebetriebEigenbetriebKommunalanstaltGmbH (u.a.) Keine erheblichen Mehrkosten durch die Umorganisation Transaktionsphase Übertragung des Anlagevermögens nicht erforderlich steuerneutrale Übertragung des Anlagevermögens steuerneutrale Übertragung des Anlagevermögens im hoheitlichen Bereich Keinesteuerneutrale Übertragung des Anlagevermögens Betriebsphase Keinesteuerlichen Nachteile Keinesteuerlichen Nachteile Keineerheblichen steuerlichen Nachteile im hoheitlichen Bereich erhebliche steuerliche Nachteile (z. B. Umsatzsteuer) Originärer AufgabenträgerMöglichMöglichMöglichNicht möglich Bewertung der Organisationsformen anhand der Auswahlkriterien BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | K.O-KRITERIEN ZUR EINGRENZUNG (zu steuerlichen Auswirkungen siehe im Einzelnen Folie 33) 17 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 K.O-Kriterien zur Eingrenzung 5.1 14 Auswahlkriterien 5.2 17 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Bestimmung von Auswahlkriterien aus dem Zielsystem 18 Strategische Ziele Finanzierbarkeit notwendiger Investitionen für eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung Langfristige Gebührenstabilität Operative Ziele Sicherung der operativen Leistungserbringung Nachhaltige Durchsetzung von Qualitätsstandards und Kundenorientierung sowie Umweltstandards Umsetzungsziele Möglichkeit der Einbindung in vorhandene Strukturen der Stadt Karlsruhe GESAMTBEWERTUNG qualitativ Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für Verwaltung und Gemeinderat Erhaltung gut funktionierender Strukturen, Nutzung von Synergien und Möglichkeit zur Prozessoptimierung Angemessene Eigenständigkeit und Flexibilität, um wirtschaftliche Vorteile nutzen und auf veränderte Rahmenbedingungen reagierenzu können Berücksichtigung der Interessen des Personals und Arbeitsplatzsicherheit Umsetzung der sektorübergreifenden kommunalpolitischen Ziele der Stadt im Bereich Stadtentwässerung, insbesondere: Klimaneutrali tät im Jahr 2040 quantitativ Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung Beherrschbarkeit Umsetzungsrisiken /-aufwand (rechtlich/steuerlich/organisatorisch) BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Beschreibung der einzelnen Auswahlkriterien (I/III) 19 strategisch Finanzierbarkeitnotwendiger Investitionenfür eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung •Kann die Finanzierung von notwendigen Investitionen für eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung gesichert werden? Transparenz, Steuerungs-und Kontrollmöglichkeitenfür Verwaltung und Gemeinderat •Wie kann Einflussnahme und Kontrolledurch die Stadt Karlsruhe rechtlich gewährleistet werden? •Wie eigenständig können die Organisationseinheiten agieren? •Wie und in welchem Umfang kann die Stadt Karlsruhe die strategischen und operativen Aktivitäten (Abwasserbeseitigung / übrigen Aufgabenbereiche) erkennen und darauf Einfluss nehmen? Umsetzung der sektorübergreifenden kommunalpolitischen Zieleder Stadt im Bereich Stadtentwässerung, insbesondere: Klimaneutralität im Jahr 2040 •Wie kann die Stadt Karlsruhe zukünftige Maßnahmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Klimaneutralität im Jahr 2040 bzw. deren Umsetzung beeinflussen? •Wie kann die Stadt Karlsruhe Einfluss auf sozialpolitische Themen in Zusammenhang mit der Stadtentwässerung nehmen? Einfluss auf langfristige Gebührenentwicklung •Wie und in welchem Umfang kann das strategische Ziel einer langfristig moderaten Gebührenentwicklung durch die Stadt Karlsruhe unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen beeinflusst werden? BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Beschreibung der einzelnen Auswahlkriterien (II/III) 20 operativ Sicherung der operativen Leistungserbringung •Ist die ständige und dauerhafte Aufrechterhaltung der Pflichtaufgaben gesichert? •Wie schnell und wirksam kann auf Leistungsstörungen reagiert werden? Angemessene Eigenständigkeitund Flexibilität, um wirtschaftliche Vorteile nutzen und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können •Kann die mit der Aufgabenwahrnehmung betraute Organisation die Ausführung der Leistungen eigenständig und flexibel unter Berücksichtigung unternehmerischer Grundsätze planen, disponieren und ausführen? •Wie kurzfristig kann auf Änderungen des Aufgaben-/Leistungsumfangs reagiert werden? Erhaltung gut funktionierender Strukturen, Nutzung von Synergien und Möglichkeit zurProzessoptimierung •Welche Synergiepotentiale können von einer Organisation (neu) erschlossen werden? •Welche Dis-Synergien werden durch die Organisation vermieden? •Welche Möglichkeiten bestehen, um Prozesse effektiv und effizient zu gestalten? Berücksichtigung der Interessendes Personalsund Arbeitsplatzsicherheit •Ermöglicht die Organisation die Berücksichtigung folgender Punkte: Attraktivität des Tarif- und Entlohnungssystems, Flexibilität bei der Vergütung von Leistungsträgern, Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Anreizsystemen, Attraktivität des sonstigen Arbeitsumfelds? •Wie kann Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet werden? Nachhaltige Durchsetzung von Qualitätsstandardsund Kundenorientierungsowie Umweltstandards •Kann die Stadt Karlsruhe Qualitäts- und Umweltstandards vorgeben, unmittelbar (um-) gestalten, deren Einhaltung kontrollieren und auf Abweichungen wirksam reagieren? •Kann eine hohe Kundenorientierung erreicht werden? BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Beschreibung der einzelnen Auswahlkriterien (III/III) 21 Umsetzung Möglichkeit der Einbindung in vorhandene Strukturender Stadt Karlsruhe •Können gegebene Strukturen der Gesamtorganisation der Stadt Karlsruhe und der Gremien für die Zielstruktur genutzt werden? •Kann die neue Zielstruktur in bestehende städtische Strukturen integriert werden? Beherrschbarkeit Umsetzungsrisiken/- aufwand (rechtlich/steuerlich/organisatorisch) •Risikogeneigtheit und Beherrschbarkeit des Umsetzungsprozesses; Minimierung des rechtlichen/steuerlichen/organisatorischen Umsetzungsaufwands; Bewertung des rechtlichen Umsetzungsaufwandes (Verfahren, Beteiligung Kommunalaufsicht, Gremienbeteiligung, usw.) BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Strategische Ziele: Finanzierbarkeit notwendiger Investitionen für eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung 22 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Da das Amt / der Regiebetrieb keine eigenständige juristische Person ist, kann es eigenständig keine Kredite aufnehmen Die Aufnahme von Krediten ist abhängig von der Gesamtfinanzierung der Stadt und aktuell nur begrenzt zulässig („Investitionsdeckel“) Die Aufnahme von Krediten ist, unabhängig von der Gesamtfinanzierung der Stadt möglich, solange Zinsen und Tilgung über Gebühren (kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen) refinanziert werden Siehe LT-Drs. 16/1525 v. 31.01.2017 Durch ihre eigenständige juristische Person können Kredite aufgenommen werden, solange Zinsen und Tilgung nicht aus dem allgemeinen Haushalt bedient werden Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Strategische Ziele: Einfluss auf langfristige Gebührenentwicklung 23 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Einflussnahme auf den Haushaltsplan und Gebühren über Gemeinderat / Ausschüsse ist möglich. Direkte Einflussnahme der Politik auf die Gebührenentwicklung ist gegeben. EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Die Abhängigkeit von der Gesamtfinanzierung der Stadt (insb. „Investitionsdeckel“) limitiert die Möglichkeiten einer Investitionsstrategie, die auf eine langfristig moderate Gebührenentwicklung gerichtet ist. Einflussnahme auf den Wirtschaftsplan und Gebühren über Gemeinderat / Betriebsausschuss möglich Direkte Einflussnahme der Politik auf die Gebührenentwicklungist gegeben. Kommunalanstalt hat sich über eigene Gebühreneinnahmen zu finanzieren und trägt die Verantwortung für die Gebührenentwicklung Einflussnahme auf den Wirtschaftsplan und Gebühren über den Verwaltungsrat möglich Mitglieder des Verwaltungsrats sind BM / Beigeordneter und vom Gemeinderat bestellte Mitglieder. Dadurch Einflussnahme der Politik auf die Gebührenentwicklung möglich. Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Strategische Ziele: Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für Verwaltung und Gemeinderat 24 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Volle Transparenz bei der Leistungserbringung grundsätzlich möglich Direkte Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Beschränkter unternehmerischer Handlungsspielraum Eine weitgehende Steuerung und Einflussnahme durch unterschiedliche städtische Querschnittsfunktionen birgt das Risiko der Verwässerung von Verantwortlichkeiten Volle Transparenz bei der Leistungserbringung grundsätzlich möglich Direkte Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten (z.B. OB hat direktes Weisungsrecht gegenüber Eigenbetriebsleitung) Unternehmerischer Handlungsspielraum des Eigenbetriebs kann im Rahmen der Satzung ausgestaltet und erweitert werden Steuerungsmodell muss im Rahmen der Gründungsvorbereitung ausgestaltet werden Volle Transparenz bei der Leistungserbringung grundsätzlich möglich Unternehmerischer Handlungsspielraum der Kommunalanstalt wächst, während gleichzeitig die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten der Stadt (über Satzungsgestaltung und den Verwaltungsrat/Vorsitz) bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen bestehen bleiben Kommunalanstalt ist grds. auf große Eigenständigkeit angelegt. Über Satzung kann dies nur bedingt verändert werden. Weisungsrecht des Gemeinderates nur ggü Verwaltungsrat und nur in den in der Satzung vorgesehen Fällen. Keine unmittelbaren Weisungsrechte gegenüber dem Vorstand der Kommunalanstalt Bewertung Volle Transparenz bei der Leistungserbringung grundsätzlich möglich Direkte Kontroll-und Steuerungsmöglichkeiten Einbindung in die allgemeinen Strukturen von Verwaltung und Gemeinderat führt zu einer Aufteilung von Zuständigkeiten und zu Entscheidungsprozessen, die für die Aufgabenstellung der Stadtentwässerung, insbesondere hinsichtlich der Investitionsbedarfe im Klärwerk, nicht passend sind. Fehlende Möglichkeit zur Anwendung des HGB-Rechts verhindert insb. Kontrolle über Benchmarking. Volle Transparenz bei der Leistungserbringung grundsätzlich möglich Direkte Kontroll-und Steuerungsmöglichkeiten (z.B. OB hat Weisungsrecht gegenüber Eigenbetriebsleitung gem. § 10 Abs. 1 EigBG) Unternehmerischer Handlungsspielraum des Eigenbetriebs kann im Rahmen der Satzung ausgestaltet werden Volle Transparenz bei der Leistungserbringung grundsätzlich möglich Unternehmerischer Handlungsspielraum der Kommunalanstalt besteht, wobei Kontroll-und Steuerungsmöglichkeiten der Stadt über den Verwaltungsrat v. a. bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen bestehen bleiben. Im Einzelnen richtet sich dies nach der Anstaltssatzung. BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Strategische Ziele: Umsetzung der sektorübergreifenden kommunalpolitischen Ziele der Stadt im Bereich Stadtentwässerung, insbesondere: Klimaneutralität im Jahr 2040 25 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Die Einbringung der kommunalpolitischen Ziele kann durch den Gemeinderat / Ausschüsse gestaltet und kontrolliert werden Zukunftsfähigkeit und Flexibilität kann über den Gemeinderat / Ausschüsse proaktiv beeinflusst werden Langfristige Umsetzung der kommunalpolitischen Ziele und zukunftsorientiertes Agieren EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Durch die Einbindung in den gesamtstädtischen Kontext stehen ggf. aufgabenspezifische Ziele weniger im Fokus Kreditobergrenze(„Investitionsdeckel“) gefährdet Zielerreichung. Die Einbringung der kommunalpolitischen Ziele kann durch den Gemeinderat / Betriebsausschuss gestaltet und kontrolliert werden Zukunftsfähigkeit und Flexibilität kann über den Gemeinderat / Betriebsausschuss proaktiv beeinflusst werden Langfristige Umsetzung der kommunalpolitischen Ziele und zukunftsorientiertes Agieren Die Einbringung der kommunalpolitischen Ziele kann durch den Verwaltungsrat gestaltet und kontrolliert werden Zukunftsfähigkeit und Flexibilität kann über den Verwaltungsrat proaktiv beeinflusst werden Langfristige Umsetzung der kommunalpolitischen Ziele und zukunftsorientiertes Agieren Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Operative Ziele: Sicherung der operativen Leistungserbringung 26 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Das Amt / der Regiebetrieb hat die Hoheit über die operative Leistungserbringung Schnelle Reaktionsmöglichkeiten bei Leistungsstörungen (direkter Einfluss) und Änderungen des Aufgaben- und Leistungsumfangs Deutliche Effizienzvorteile insofern, als operative Leistungserbringung der unterschiedlichen operativen Bereiche des Amtes verknüpft ist EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Integration des Amtes / Regiebetriebes in gesamtstädtische Entscheidungsstrukturen (Querschnittsfunktionen) kann die optimale Ausgestaltung der operativen Leistungserbringung einschränken Umfangreiche Gremienbefassung können Beschaffungsvorgänge erschweren Der Eigenbetrieb hat die Hoheit über die operative Leistungserbringung Schnelle Reaktionsmöglichkeiten bei Leistungsstörungen (direkter Einfluss) und Änderungen des Aufgaben- und Leistungsumfangs Deutliche Effizienzvorteile möglich, wenn operative Leistungserbringung der operativen Bereiche des Eigenbetriebs und des Amtes verknüpft wird Effiziente Beschaffungsvorgänge möglich Die Kommunalanstalt hat die Hoheit über die operative Leistungserbringung Schnelle Reaktionsmöglichkeiten bei Leistungsstörungen (direkter Einfluss) und Änderungen des Aufgaben- und Leistungsumfangs Effiziente Beschaffungsvorgänge Weniger Effizienzvorteile realisierbar, da die operative Leistungserbringung der unterschiedlichen Bereiche aufgrund der Selbständigkeit der Kommunalanstalt nicht eng verknüpft werden kann Bei Leistungsaustausch mit Stadt stets Vertrag erforderlich. Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Operative Ziele: Angemessene Eigenständigkeit und Flexibilität, um wirtschaftliche Vorteile nutzen und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können 27 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Eingeschränkte unternehmerische Flexibilität und Eigenständigkeit Höheres Risiko, dass zusätzliche Schnittstellen mit anderen städtischen Strukturen (Querschnittsfunktionen)entstehen und Prozesse komplexer werden. Angemessene unternehmerische Flexibilität und Eigenständigkeit in Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Eigenbetriebs (z.B. Eigenbetriebssatzung) sowie der Begleitung durch die städtischen Querschnittsfunktionen Hohe unternehmerische Flexibilität und Eigenständigkeit in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Kommunalanstalt (z.B. Anstaltssatzung) sowie der Begleitung durch die städtischen Querschnittsfunktionen Hohe Flexibilität birgt das Risiko der Abweichung von gesamtstädtischen Zielsetzungen. Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Operative Ziele: Nachhaltige Durchsetzung von Qualitätsstandards und Kundenorientierung sowie Umweltstandards 28 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Dauerhafter und unmittelbarer Einfluss auf Kundenorientierung und Umsetzung von Qualitäts- und Umweltstandards Möglichkeit der Einführung einheitlicher und übergreifender Qualitäts- und Umweltstandards EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Risiko der Verzögerung von Veränderungsprozessen hinsichtlich Qualitäts- und Umweltstandards aufgrund der engen Einbindung in städtischen Gesamtkontext Dauerhafter und unmittelbarer Einfluss auf Kundenorientierung und Umsetzung von Qualitäts- und Umweltstandards Möglichkeit der Einführung einheitlicher und übergreifender Qualitäts- und Umweltstandards Dauerhafter und unmittelbarer Einfluss auf Kundenorientierung und Umsetzung von Qualitäts- und Umweltstandards Risiko, dass Qualitäts- und Umweltstandards aufgrund der Selbstständigkeit nicht einheitlich und übergreifend eingeführt werden können Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Operative Ziele: Erhaltung gut funktionierender Strukturen, Nutzung von Synergien und Möglichkeit zur Prozessoptimierung 29 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Gut funktionierende Strukturen und Synergien innerhalb des TBA EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Möglichkeiten zur Prozessoptimierung sind eingeschränkt (z. B. Anwendung HGB-Recht nicht möglich) Einbindung/Anbindung „problemlos“ möglich Synergienim operativen Bereich („gemeinsames Bauen“) können aufgrund der Nähe weiterhin genutzt werden Eigenständigkeit schafft Möglichkeiten zur Prozessoptimierung (z. B. Anwendung HGB-Recht möglich) Eigenständigkeit schafft Möglichkeiten zur Prozessoptimierung (z. B. Anwendung HGB-Recht) Risiko von Dis-Synergien aufgrund der Selbständigkeit der Kommunalanstalt Erhöhter Umsetzungsaufwand Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Operative Ziele: Berücksichtigung der Interessen des Personals und Arbeitsplatzsicherheit 30 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Keine Veränderung oder Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit (Amt / Regiebetrieb = städtisches Personal) EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Keine Veränderung oder Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit (Eigenbetrieb = städtisches Personal) Eigenbetrieb mit in der Regel ab 50 Beschäftigte hat grds. eigenen Personalrat, jedoch ist Zusammenfassung mit anderen Dienststellen möglich, wenn Mehrheit der wahlberechtigten Beschäftigten in geheimer Abstimmung zustimmt. Kommunalanstalt hat eigene Personalvertretungen, die eine aufgabenbezogene Mitbestimmung sicherstellt Im Rahmen des Personalübergangs kann Bestandsschutz geregelt werden Hohe Flexibilität hinsichtlich der Personalplanung und des Personaleinsatzes Hoher Aufwand für Personalüberleitung Neustrukturierung/Veränderung birgt generell das Risiko, dass Mitarbeiter das Unternehmen verlassen Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Umsetzungsziele: Möglichkeit der Einbindung in vorhandene Strukturen der Stadt Karlsruhe 31 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Bereits in vorhandene Strukturen eingebunden EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Einbindung/Anbindung „problemlos“ möglich Einbindung/Anbindung nur bedingt möglich. Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Umsetzungsziele: Beherrschbarkeit Umsetzungsrisiken /-aufwand (rechtlich/steuerlich/organisatorisch) 32 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Keine Umsetzungsrisiken/-aufwand EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Gründung Eigenbetrieb für hoheitliche Aufgaben praxiserprobt Gewisser Umsetzungsaufwand, aber deutlich geringer als bei Kommunalanstalt Gründung und Aufgabenübertragung AöR für hoheitliche Aufgaben ist praxiserprobt Umsetzungsrisiken abhängig von dem Erfahrungshintergrund der handelnden Personen und der Strukturiertheit / Stringenz des Umsetzungsprozesses Hoher Umsetzungsaufwand Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen 33 Amt / Regiebetrieb Stärken / Chancen Keine Ertrag- und Umsatzsteuern in der laufenden Besteuerung (mit Ausnahme gewerbliche Leistungen und Umsatzsteuerpflicht im Rahmen von § 2b UStG) EigenbetriebKommunalanstalt Schwächen / Risiken Keine Ertrag- und Umsatzsteuern in der laufenden Besteuerung (mit Ausnahme gewerbliche Leistungen und Umsatzsteuerpflicht im Rahmen von § 2b UStG) Keine Steuerbelastung im Rahmen der Transaktion (keine Ertragsteuern, keine Umsatzsteuer, keine Grunderwerbsteuer, da kein Rechtsträgerwechsel) Keine Umsatzsteuerpflicht für Leistungen des Eigenbetriebs für die Stadt und umgekehrt Übertragung von BgAs auf den Eigenbetrieb löst keine Ertragsteuern aus, solange der BgA selbst unverändert bleibt Keine Ertrag- und Umsatzsteuern in der laufenden Besteuerung (mit Ausnahme gewerbliche Leistungen und Umsatzsteuerpflicht im Rahmen von § 2b UStG) Übertragung von Vermögenaus dem hoheitlichen Bereich unterliegt nicht der Besteuerung Übertragungvon Grundstücken auf die Kommunalanstalt grunderwerbsteuerfrei, sofern diese nicht überwiegend in einem BgA verwendet werden Übertragung von Grundstücken zur überwiegenden Nutzung in BgAs löst Grunderwerbsteuer aus Steuerbelastung im Rahmen der Transaktion in Bezug auf BgAs möglich (Ertragsteuern) Ggf. vorhandene steuerliche Verlustvorträge von BgAs gehen möglicherweise verloren Unsicherheit hinsichtlich möglicher Umsatzsteuerpflicht für Leistungen der Kommunalanstalt für die Stadt und umgekehrt Einholung kostenpflichtiger verbindlicher Auskünfte beim Finanzamt notwendig Bewertung BEWERTUNG DER ALTERNATIVEN RECHTLICHEN ORGANISATIONSFORMEN | AUSWAHLKRITERIEN 34 Ausgangssituation und Aufgabenstellung 1 2 Vorgehensweise 2 7 Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede 3 9 Zielsetzungen der Stadt / des TBA und ihre Bedeutung 4 12 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen 5 14 Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung 6 34 Agenda Bestimmung von Auswahlkriterien aus dem Zielsystem 35 Strategische Ziele Finanzierbarkeit notwendiger Investitionen Einfluss auf die Gebührenentwicklung Operative Ziele Sicherung der operativen Leistungserbringung Qualitätsstandards, Kundenorientierung und Umweltstandards Umsetzungs ziele Einbindung in vorhandene Strukturen der Stadt GESAMTBEWERTUNG qualitativ Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten Erhaltung von Strukturen, Nutzung von Synergien, Prozessopt. Angemessene Eigenständigkeit und Flexibilität Interessen des Personals und Arbeitsplatzsicherheit Umsetzung der sektorübergreifenden kommunalpolitischen Ziele quantitativ Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung Beherrschbarkeit Umsetzungsrisiken /-aufwand ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG UND EMPFEHLUNG (−) (+) (−) (−) (+) (−) (+) (+) (−) (+) (−) (−) (+) (−) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (+) (−) (+) (+) (−) (+) (−) (−) (+) (−) (+) (−) (+) (−) (+) (−) (+) (−) (−) Amt / RegiebetriebEigenbetrieb Kommunalanstalt Die Gesamtbewertung auf Basis der qualitativen und quantitativen Bewertung ergibt die folgende Handlungsempfehlung Der Eigenbetrieb ist eine seit Jahren etablierte, öffentlich-rechtliche Organisationsform, mit der nahezu alle großen Städte in Baden –Württemberg die Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung erfüllen. Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der notwendigen Investitionen unabhängig von etwaigen haushaltsrechtlichen oder finanzwirtschaftlichen Restriktionen der Trägerkommune Beibehaltung einer engen politischen und verwaltungsmäßigen Einbindung in die Stadt als Trägerkommune Möglichkeit der Ausrichtung auf die wirtschaftliche Unternehmensführung bei der Erledigung der übertragenen Aufgaben Möglichkeit einer stärker eigenständigen Betriebsführung, unter Beibehaltung bestehender operativer Synergien mit anderen Bereichen des TBA, mit ausschließlich auf die betrieblichen Erfordernisse ausgerichteten Entscheidungen Mehr Transparenz und Erfolgskontrolle bei Nutzung des Gestaltungsraums bei der Ausprägung des betrieblichen Rechnungswesens Die Anwendung der handelsrechtlichen Eigenbetriebsverordnung führt zu einer unternehmerischen Wirtschaftsführung mit unternehmerischer Verantwortung und effizientem Handeln. 36 Begründung der Empfehlung Umwandlungdes Bereiches Stadtentwässerung des Tiefbauamtes der Stadt Karlsruhe in einen Eigenbetriebunter Anwendung der handelsrechtlichen Eigenbetriebsverordnung (EigBVO-HGB) ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG UND EMPFEHLUNG Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 37 Jens Petschel Partner Büro Stuttgart T: +49 (0) 711 16 46 685 M: +49 (0) 162 233 89 64 jens.petschel@econum.de Dr. Holger Weiß, LL.M. Partner Büro Freiburg T: +49 (0) 761 21149-49 M: +49 (0) 1511 819 58 26 weiss@w2k.de Jochen Storz Partner Büro Stuttgart T: +49 (0) 711 16 46 628 M: +49 (0) 170 861 97 81 jochen.storz@bansbach-gmbh.de ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG UND EMPFEHLUNG

  • ANLAGE 2
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier ANLAGE 2 Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen Detaillierte Beschreibung der Auswahlkriterien a. Finanzierbarkeit notwendiger Investitionen für eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung. Die „Finanzierbarkeit notwendiger Investitionen für eine zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Aufgabenwahrnehmung“ (siehe ANLAGE 1, Folie 22) ist ein sehr wichtiges Bewertungskriterium. Die Stadtentwässerung kann in der derzeitigen Organisationsform (Zugehörigkeit zum Tiefbauamt, Regiebetrieb) nicht eigenständig Kredite aufnehmen. Vielmehr hängt die Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten von der Gesamtfinanzierung der Stadt ab und ist aktuell auf Grund von Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörde nur begrenzt zulässig („Investitionsdeckel“). Bei einem Eigenbetrieb und einer Kommunalanstalt ist dies anders. Hier ist die Aufnahme unabhängig von der Gesamtfinanzierung der Stadt möglich, soweit Zinsen und Tilgung über eigene Einnahmen des Eigenbetriebs bzw. der Kommunalanstalt (insb. aus Gebühren und Beiträgen) refinanziert werden können. Unter diesen Voraussetzungen werden aufgenommene Kredite nicht als solche der Stadt betrachtet und werden folglich auch nicht auf das Gesamtkreditvolumen der Stadt angerechnet. b. Einfluss auf die langfristige Gebührenentwicklung Der wünschenswerte politische „Einfluss auf die langfristige Gebührenentwicklung“ (siehe ANLAGE 1, Folie 23) ist im Grundsatz bei allen drei Organisationsformen gegeben. Sowohl beim Regie- als auch beim Eigenbetrieb können der Gemeinderat und/oder der zuständige Ausschuss den Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan und die Beitrags- und Gebührensatzung bestimmen. Bei der Kommunalanstalt wäre die Einflussnahme über den Verwaltungsrat möglich. Einzelheiten richten sich jeweils nach dem Satzungsrecht. Jedoch ist der faktische Handlungsspielraum beim Regiebetrieb geringer. Hier beschränkt die Abhängigkeit von der Gesamtfinanzierung der Stadt (insb. „Investitionsdeckel“) die Möglichkeit einer langfristigen, haushaltsperiodenübergreifend angelegten, Investitionsstrategie und damit auch die Handlungsmöglichkeiten zur Sicherstellung einer langfristig moderaten Gebührenentwicklung. c. Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für Verwaltung und Gemeinderat Bezüglich des Kriteriums „Transparenz, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten für Verwaltung und Gemeinderat“ (siehe ANLAGE 1, Folie 24) ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die Transparenz der Leistungserbringung ist bei allen Organisationsformen gleichermaßen gewährleistet. Unterschiede bestehen jedoch bei den Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten. Beim Regiebetrieb bestehen durch dessen Eingliederung in die allgemeinen Organisationsstrukturen der Stadt sehr direkte und enge Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten. Das ist zwar grundsätzlich positiv, passt aber nicht zu allen Aufgabenstellungen der Stadtentwässerung, insbesondere nicht zu den Investitionsbedarfen im Klärwerk. Hier sind größere unternehmerische Handlungsspielräume sachangemessen. Als Nachteil erweist sich auch, dass das Rechnungswesen des Regiebetriebs nicht am HGB ausgerichtet werden kann, so dass eine Steuerung über Benchmarking-Systeme erschwert ist. Bei der Organisationsform des Eigenbetriebs bestehen ebenfalls direkte politische Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten, insbesondere auf Seiten des Oberbürgermeisters und des Betriebsausschusses. Gleichzeitig können aber angemessene unternehmerische Handlungsspielräume geschaffen werden. Wie groß die Spielräume sind, hängt dabei von der Ausgestaltung der Betriebssatzung, nämlich vor allem von der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen – 2 – Eigenbetriebsleitung, Betriebsausschuss und Gemeinderat ab. Die Entscheidung über den Erlass und etwaige Änderungen der Betriebssatzung liegt allein beim Gemeinderat. Die Kommunalanstalt ist – im Vergleich zu Regie- und Eigenbetrieb – auf eine deutlich größere Selbständigkeit angelegt. Eine Steuerung kann grundsätzlich nur über den Verwaltungsrat erfolgen, und zwar vor allem bei grundsätzlichen strategischen Entscheidungen. In der Anstaltssatzung kann sich der Gemeinderat Weisungsrechte gegenüber dem Verwaltungsrat vorbehalten. Direkte Weisungsmöglichkeiten gegenüber dem Vorstand sind jedoch nicht vorgesehen. Die politischen Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten sind daher insgesamt geringer. d. Umsetzung der sektorübergreifenden kommunalpolitischen Ziele der Stadt im Bereich Stadtentwässerung, insbesondere Klimaneutralität im Jahr 2040 Bezüglich dieses Kriteriums (siehe ANLAGE 1, Folie 25) ist zunächst festzustellen, dass der politische Einfluss des Gemeinderats auf die Definition und Umsetzung der Zielsetzungen durch die Stadtentwässerung bei allen Organisationsformen gewährleistet ist. Das gilt – da es sich vor allem um strategische Fragen handelt – auch für die Kommunalanstalt. Beim Regiebetrieb stehen jedoch gegebenenfalls aufgabenspezifische Ziele weniger im Fokus, weil der Regiebetrieb in den gesamtstädtischen Kontext eingebunden ist. Vor allem sind die Handlungsspielräume faktisch geringer. Die Kreditobergrenze („Investitionsdeckel“) kann die Zielerreichung – insbesondere im Bereich Klimaneutralität – sogar gefährden. e. Sicherung der operativen Leistungserbringung Bezüglich der „Sicherung der operativen Leistungserbringung“ (siehe ANLAGE 1, Folie 26) sind sowohl beim Regiebetrieb als auch bei der Kommunalanstalt gewisse Nachteile zu verzeichnen: Beim Regiebetrieb resultieren diese Nachteile aus der Integration in die gesamtstädtischen Entscheidungsstrukturen. Das kann zu ineffizienten Abstimmungsnotwendigkeiten und umfangreichen Gremienbefassungen führen, was insbesondere Beschaffungsvorgänge erschweren kann. Bei der Kommunalanstalt resultieren die Nachteile umgekehrt daraus, dass sie rechtlich verselbständigt ist, so dass die operative Leistungserbringung schlechter mit den operativen Bereichen des TBA verknüpft werden kann und bei jedem Leistungsaustausch ein Vertrag erforderlich ist. Der Eigenbetrieb weist diese Nachteile nicht auf: Auf Grund seiner wirtschaftlichen Verselbständigung ist er einerseits nicht in die gesamtstädtischen Entscheidungsstrukturen integriert und kann daher flexibler agieren. Andererseits ist er rechtlich unselbständig, was eine enge Verknüpfung seiner operativen Leistungen mit den operativen Bereichen des Tiefbauamtes ermöglicht. f. Angemessene Eigenständigkeit und Flexibilität, um wirtschaftliche Vorteil nutzen und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können Auch bei dem Kriterium „Eigenständigkeit und Flexibilität“ (siehe ANLAGE 1, Folie 27) schneidet die Organisationsform „Eigenbetrieb“ am besten ab. Sie weist insgesamt einen angemessenen Grad an unternehmerischer Flexibilität und Eigenständigkeit auf, so dass wirtschaftliche Vorteile genutzt werden können, ohne dass die Rückbindung an den Gemeinderat und die Verwaltung verloren gehen würde. Über die Betriebssatzung können geeignete Kompetenzverteilungsregeln geschaffen werden. Der Regiebetrieb weist hingegen nur eine eingeschränkte Flexibilität und unternehmerische Eigenständigkeit auf. Es können zusätzliche Schnittstellen mit anderen städtischen Strukturen entstehen und Prozesse komplexer machen. Die Kommunalanstalt bildet das andere Extrem. Hier besteht eine so hohe Flexibilität, dass das Risiko der Abweichung von gesamtstädtischen Zielsetzungen besteht. – 3 – g. Nachhaltige Durchsetzung von Qualitätsstandards und Kundenorientierung sowie Umweltstandards Was die „nachhaltige Durchsetzung von Qualitätsstandards und Kundenorientierung sowie Umweltstandards“ angeht (siehe ANLAGE 1, Folie 28), so ermöglichen alle Organisationsformen einen dauerhaften und unmittelbaren Einfluss. Bei Regiebetrieb und Eigenbetrieb besteht die Möglichkeit zur Einführung einheitlicher und übergreifender Umweltstandards. Bei der Kommunalanstalt besteht auf Grund ihrer Selbständigkeit dagegen ein gewisses Risiko, dass derartige einheitlich und übergreifende Umweltstandards nicht durchgesetzt werden können. Beim Regiebetrieb besteht wegen der engen Einbindung in den städtischen Gesamtkontext ein gewisses Risiko, dass sich Veränderungsprozesse verzögern könnten. h. Erhaltung gut funktionierender Strukturen, Nutzung von Synergien und Möglichkeiten zur Prozessoptimierung Das Kriterium „Erhaltung gut funktionierender Strukturen, Nutzung von Synergien und Möglichkeiten zur Prozessoptimierung“ (seine ANLAGE 1, Folie 29) bedarf der differenzierten Betrachtung. Würden man den Regiebetrieb fortführen, so blieben die gut funktionierenden Strukturen und Synergien innerhalb des TBA unberührt. Allerdings wären die Möglichkeiten zur Prozessoptimierung eingeschränkt, z. B. weil die Anwendung des HGB-Rechts nicht möglich ist. Bei Umwandlung in einen Eigenbetrieb könnten gut funktioniere Strukturen und Synergien (z. B. durch „gemeinsames Bauen“) ebenfalls erhalten werden. Denn es erfolgt lediglich eine wirtschaftliche, keine rechtliche Verselbständigung. Die rein wirtschaftliche Verselbständigung schafft aber gleichzeitig Möglichkeiten zur Prozessoptimierung (z. B. durch die Anwendung des HGB-Rechts). Würde man die Stadtentwässerung hingegen in eine Kommunalanstalt ausgliedern, würde dies eine deutlich weitergehende, auch rechtliche Verselbständigung, mit sich bringen. Dadurch würden sich – wie beim Eigenbetrieb – Möglichkeiten der Prozessoptimierung auftun. Gleichzeitig würde aber ein erhebliches Risiko bestehen, dass Dis-Synergien entstehen, weil die enge Anbindung an das Tiefbauamt nicht mehr ohne Weiteres aufrechterhalten werden könnte. Zudem bestünde ein deutlich erhöhter Umsetzungsaufwand. i. Berücksichtigung der Interessen des Personals und Arbeitsplatzsicherheit Die Interessen des Personals und die Arbeitsplatzsicherheit (siehe ANLAGE 1, Folie 30) können dem Grunde nach bei allen drei öffentlich-rechtlichen Organisationsformen gewahrt werden. Bei der Umwandlung in einen Eigenbetrieb verändert sich an den Beschäftigungsverhältnissen nichts. Dienstherrin des Personals der Stadtentwässerung ist nach wie vor die Stadt Karlsruhe. Was die Personalvertretung angeht, eröffnen sich zwei Möglichkeiten: Grundsätzlich hat ein Eigenbetrieb mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten einen eigenen Personalrat. Eine Zusammenfassung mit anderen Dienststellen (insbesondere der Dienststelle „Stadt“) ist aber möglich, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Beschäftigten in geheimer Abstimmung zustimmt. Im Fall der Ausgliederung in eine Kommunalanstalt kommt es hingegen zu einem Rechtsträgerwechsel. Im Rahmen des Personalübergangs kann der Bestandsschutz geregelt werden. Die Personalüberleitung bringt aber hohen Aufwand mit sich. Die Veränderung bringt ein gewisses Risiko mit sich, dass Mitarbeiter den Betrieb verlassen. j. Möglichkeit der Einbindung in vorhandene Strukturen der Stadt Karlsruhe Die Möglichkeit der Einbindung in vorhandene Strukturen der Stadt Karlsruhe (siehe ANLAGE 1, Folie 31) ist bei Fortführung des Regiebetriebs wie auch bei Umwandlung in einen Eigenbetrieb unproblematisch möglich. Bei der Kommunalanstalt gilt das nur die bedingt. Hier bringt die rechtliche Verselbständigung Restriktionen mit sich. – 4 – k. Beherrschbarkeit Umsetzungsrisiken /-aufwand (rechtlich/steuerlich/organisatorisch) Umsetzungsrisiken und Umsetzungsaufwand (rechtlich/steuerlich/organisatorisch) fallen bei Fortführung des Regiebetriebs nicht an. Bei Umwandlung in einen Eigenbetrieb sind sie gut beherrschbar. Es besteht zwar ein gewisser Umsetzungsaufwand. Dieser ist aber deutlich geringer als bei der Ausgliederung in eine Kommunalanstalt. Dagegen wäre der Aufwand bei Gründung einer Kommunalanstalt beträchtlich (siehe ANLAGE 1, Folie 32). l. Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen Was schließlich die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen betrifft, haben Regie- und Eigenbetrieb erhebliche Vorteile gegenüber der Kommunalanstalt. Im status quo des Regiebetriebs fallen in der laufenden Besteuerung grundsätzlich weder Ertrags- noch Umsatzsteuern an. Bei Umwandlung in einen Eigenbetrieb ändert sich daran nichts. Es ergeben sich auch keine Steuerbelastungen im Zuge der Transaktion). Leistungen zwischen Eigenbetrieb und Stadt sind umsatzsteuerfrei, da der Eigenbetrieb rechtlich unselbständig ist. Die Übertragung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) löst keine Ertragssteuern aus, solange der BgA selbst unverändert bleibt. Im Fall der Gründung einer Kommunalanstalt können sich hingegen steuerliche Nachteile ergeben: So löst die Übertragung von Grundstücken zur überwiegenden Nutzung in BgAs Grunderwerbssteuer aus. Steuerbelastungen können sich auch in Bezug auf BgAs ergeben (Ertragssteuern). Vorhandene Verlustvorträge können verloren gehen. Und nicht zuletzt kann der Austausch von Leistungen zwischen Stadt und Kommunalanstalt der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

  • Beschlussvorlage
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    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1211 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 32 N Vorberatung Gemeinderat 17.12.2024 27 Ö Entscheidung Beschlussantrag Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf Basis der Ausführungen der Beschlussvorlage den Grundsatzbeschluss, ▪ den Bereich Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb innerhalb des Tiefbauamtes umzuwandeln und dabei die handelsrechtliche Eigenbetriebsverordnung (EigBVO-HGB) zur Anwendung zu bringen. ▪ Die Stadtverwaltung wird beauftragt, o eine entsprechende Betriebssatzung zu entwickeln und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, o unverzüglich mit den weiteren notwendigen vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Die Kosten sind gebührenfähig Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangssituation und Aufgabenstellung Das Tiefbauamt ist verantwortlich für Planung, Bau und Instandhaltung von großen Teilen der kommunalen Infrastruktur. Die Erfüllung der Aufgaben wird durch die drei Bereiche „Verkehrsinfrastruktur | Mobilität“, „Konstruktiver Ingenieurbau | Gewässer“ und „Stadtentwässerung“ sichergestellt. Dabei besteht ein enger Bezug der verschiedenen Themenbereiche untereinander, die sich im Begriff “Gemeinsames Bauen“ vereinen und durch das Ausschöpfen gemeinsamer Potenziale gekennzeichnet sind. Der in weiten Teilen gute Zustand der städtischen Infrastruktur resultiert aus dem gemeinsamen Planen, Bauen und Betreiben der Anlagen und der zugehörigen Gesamtverantwortung innerhalb des Tiefbauamtes. Der Bereich Stadtentwässerung erfüllt an dieser Stelle die hoheitlichen Aufgaben der Abwasserableitung (Kanalnetz und -betrieb) und Abwasserreinigung (Klärwerk) im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Abwasserreinigung und Klärschlammbehandlung erfolgen im Klärwerk Karlsruhe, dem zweitgrößten Klärwerk in Baden-Württemberg mit circa 875.000 angeschlossenen Einwohnerwerten und einer Reinigungsleistung von circa 100.000 m³ Abwasser pro Tag. Es handelt sich hierbei um eine große energieintensive Industrieanlage, die sich durch ihr besonderes Aufgabenspektrum und die gesetzlich vorgeschriebenen Leitplanken der Daseinsvorsorge auszeichnet. Das Klärwerk steht an dieser Stelle sowohl dem Gesetzgeber als auch den Karlsruher Bürger*innen gegenüber in der Pflicht. Dabei liegt es im Interesse der Karlsruher Bürgerschaft und der Verwaltung die Stadtentwässerung zu einem nachhaltigen, zukunftsfähigen Dienstleistungsunternehmen weiterzuentwickeln. Aus kaufmännischer Betrachtungsweise sind die erforderliche Investitionstätigkeit der kommenden Jahre sowie die in diesem Zusammenhang auftretenden komplexen abgabe- und steuerrechtlichen Themenstellungen zur Bewältigung der Abwasserableitung und Abwasserreinigung dringend zu beachten. Im Rahmen der Strategie für das klimafreundliche Klärwerk 2035+ ist dabei ein geplantes Investitionsvolumen von circa 350 Mio. € in den nächsten 10 bis 15 Jahren vorgesehen. Für die Kanalnetzsanierung ist für den Zeitraum bis zum Jahr 2035 ein Investitionsvolumen von circa 120 Mio. € geplant. Aus technischer Betrachtungsweise steht ein nachhaltiges Handeln in Bezug auf Ökologie, Ökonomie und Zuverlässigkeit der Infrastruktur der Stadtentwässerung in besonderem Fokus. Als Leitlinie dient dabei, mittels geeigneter Maßnahmen den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und den Einfluss auf Gewässer, Luft, Lärm, CO 2 -Ausstoß und Energieverbrauch möglichst umweltverträglich zu gestalten. Hierbei ist die Einstufung des Klärwerks Karlsruhe als Anlage der kritischen Infrastruktur (KRITIS-Anlage) ein wichtiger Faktor. Zudem sind weitergehende Anforderungen an die Abwasserreinigung nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu berücksichtigen. Neben der Abwasserbehandlung als hoheitliche Aufgabe zeichnen sich bereits jetzt neue Themenfelder und rechtliche Anforderungen ab, die gesetzlich gefordert werden oder aus dem Betrieb heraus entstehen. Dies umfasst im Wesentlichen zum einen die Energieerzeugung (z.B. durch Photovoltaik, den Betrieb von Blockheizkraftwerken mit Klärgasen, die Nutzung von Abwasserwärme, Gewinnung von Wasserstoff aus Abwasser) und zum anderen die Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft (z.B. Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche, Verwertung von Schlamm aus der Trinkwassergewinnung). – 3 – Die Stadtentwässerung nimmt derzeit ihre Aufgaben als Regiebetrieb im Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe wahr und besteht aus folgenden Einheiten: ▪ Ableitung von Abwasser (Abteilung Kanalnetz) ▪ Reinigung von Abwasser (Abteilung Klärwerk) ▪ Eigenkontrolle und Kontrolle der Indirekteinleiter (Sachgebiet Zentrallabor) ▪ Verwaltung (Sachgebiet Verwaltung Stadtentwässerung) Bei der Ableitung von Abwasser besteht ein enger Bezug zum Aufgabenbereich des Tiefbauamtes besonders im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und dem „gemeinsamen Bauen“. Die umfangreichen Zukunftsaufgaben der Abwasserreinigung und die Entwicklung und der Ausbau des Klärwerks zu einer klimafreundlichen Anlage bedürfen hoher Investitionen und sind im Wesentlichen ausschlaggebend für die erforderliche Neuausrichtung der Stadtentwässerung. Das Zentrallabor bleibt bei der Umgestaltung im Tätigkeitsfeld weitgehend unberührt. Das Sachgebiet Verwaltung Stadtentwässerung bearbeitet allgemeine Verwaltungsaufgaben mit der Bauverwaltung des Tiefbauamtes und die spezifischen Themen Satzungs- und Gebührenrecht, Vergabewesen und Haushalt sowie Gebührenkalkulation und Anlagebuchhaltung in eigener Verantwortung. Im bundesweiten Vergleich werden mehr als 90 Prozent der Stadtentwässerungen mit einem vergleichbaren Aufgabenfeld wie bei der Stadtentwässerung Karlsruhe nicht mehr als Regiebetrieb geführt. Zumeist ist eine Betriebsform als Eigenbetrieb mit entsprechender Rückverankerung an die Stadtverwaltung oder eine ähnliche Gesellschaftsform vorherrschend. Von den Teilnehmenden im Gebührenvergleichsranking der 66 größten Abwasserbetriebe in der Bundesrepublik, sind lediglich zwei Stadtentwässerungen noch als Regiebetriebe geführt (Datenquelle: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Erfahrungsaustausch der Großstädte, Bonn 2023). Ein entsprechendes Bild ergibt sich auch aus der durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) geführte Untersuchung zum Thema der organisatorischen Gestaltung der Abwasserbetriebe bundesweit (Datenquelle: DWA, Wirtschaftsdaten der Abwasserbeseitigung Ausgabe 2014). 97% 3% Anteil an Regiebetrieben Andere Abwasserbetriebe Karlsruhe und Münster – 4 – Es gilt die kaufmännischen und technischen Anforderungen an die Stadtentwässerung zu vereinen und sie in wirtschaftlicher und betrieblicher Hinsicht durch eine optimal angepasste Organisationsstruktur zu einer modernen, leistungsfähigen und resilienten Einheit weiterzuentwickeln. In einem Gesamtblick ist eine langfristige Zukunftsperspektive für die Organisation der Stadtentwässerung notwendig, die den umfänglichen Investitionen und Aufgaben gerecht wird. 2. Vorgehensweise Um die richtige Organisationsform für die notwendige Umorganisation zu bestimmen, hat das Tiefbauamt eine vergleichende Analyse möglicher rechtlicher Organisationsformen in Auftrag gegeben. Die Analyse wurde von der Kanzlei W2K Rechtsanwälte PartmbB, der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Bansbach GmbH und der Econum Unternehmensberatung GmbH gemeinsam erstellt und ist dieser Sitzungsvorlage als ANLAGE 1 beigefügt. Zur Erstellung der Analyse wurde zunächst die Ausgangssituation aufgenommen und es wurden die grundsätzlich möglichen Organisationsformen bestimmt. Es wurde ein Zielsystem erarbeitet und Bewertungskriterien erstellt. Auf einer ersten Stufe wurden K.O.-Kriterien definiert und angewendet. Die verbleibenden Organisationsformen wurden anhand von Auswahlkriterien vergleichend bewertet. 3. Grundsätzlich mögliche rechtliche Organisationsformen und ihre grundlegenden Unterschiede Im Ausgangspunkt kommen verschiedene öffentlich-rechtliche Organisationsformen (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kommunalanstalt) und privatrechtliche Organisationsformen (insb. GmbH, GmbH & Co.KG) in Betracht (siehe ANLAGE 1, Folie 10). Allerdings können nur öffentlich-rechtlich verfasste Rechtsträger selbst Aufgabenträger der hoheitlichen Aufgabe Abwasserableitung und Abwasserreinigung sein. Eine private Gesellschaft könnte dagegen nur als Erfüllungsgehilfe des Aufgabenträgers tätig werden. Die öffentlich-rechtlichen Organisationsformen unterscheiden sich hinsichtlich der Selbständigkeit: Der Regiebetrieb ist weder rechtlich noch wirtschaftlich selbständig, sondern integraler Bestandteil der Stadtverwaltung. Dagegen ist die Kommunalanstalt sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbständig. Zwischen Regiebetrieb und Kommunalanstalt steht der Eigenbetrieb: Er ist rechtlich unselbständig, also Bestandteil der Stadt, aber wirtschaftlich als „Sondervermögen“ verselbständigt, hat also insbesondere einen eigenen Wirtschaftsplan und einen eigenen Jahresabschluss. Die Organisationsformen unterscheiden sich hinsichtlich weiterer Merkmale (siehe ANLAGE 1, Folie 11). Hervorzuheben ist, dass der Regiebetrieb im Gegensatz zu den anderen Organisationsformen 39% 32% 16% 8% 5% Stadtentwässerungen Organisationsformen Eigenbetrieb Zweckverband Anstalt des öffentlichen Rechts Regiebetrieb Sonstige – 5 – keine betriebswirtschaftliche Rechnungsführung ermöglicht und das Rechnungswesen nicht am Handelsgesetzbuch (HGB) ausgerichtet werden kann. 4. Zielsetzungen der Stadt / des Tiefbauamtes und ihre Bedeutung Das Zielsystem für die Bewertung wurde in mehreren Workshops vom Tiefbauamt, dem Zentralen juristischen Dienst und der Stadtkämmerei mit Unterstützung der Berater aufgestellt (siehe ANLAGE 1, Folie 13). Ausgangspunkt sind allgemeine qualitative und quantitative Zielsetzungen: In qualitativer Hinsicht soll die Organisationsform eine sichere, nachhaltige und klimaschonende Aufgabenwahrnehmung ermöglichen. Sie soll die Möglichkeit zu einer langfristigen Absicherung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bieten und hohe soziale Standards sowie Arbeitsplatzsicherheit gewährleisten. In quantitativer Hinsicht soll die Organisationsform unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen eine möglichst gute Wirtschaftlichkeit aufweisen. Diese allgemeinen Ziele wurden in strategische und operative Teilziele für die Organisation der Stadtentwässerung in Karlsruhe ausdifferenziert (siehe ANLAGE 1, Folie 13). Aus dem Zielsystem wurden zunächst K.O.-Kriterien abgeleitet (siehe Anlage 1, Folie 15): Eine Organisationsform kommt von vornherein nicht in Betracht, wenn es allein durch die Umorganisation zu erheblichen Mehrkosten kommen würde, sei es durch Transaktionskosten (z. B. steuerliche Belastungen anlässlich der Übertragung von Anlagevermögen), sei es durch Betriebskosten (z. B. umsatzsteuerliche Auswirkungen). Zudem muss die neue Organisationsform zwingend selbst Aufgabenträger sein können, da ansonsten unnötige Doppelstrukturen geschaffen würden. Die Anwendung dieser K.O.-Kriterien auf die möglichen Organisationsformen führt zum Ausschluss privatrechtlicher Organisationsformen (GmbH, GmbH & Co. KG etc.). Bereits die Überführung des Anlagevermögens auf eine privatrechtlich verfasste Gesellschaft würde erhebliche steuerliche Belastungen auslösen. Hinzu kämen unvermeidbare steuerliche Nachteile in der Betriebsphase (Belastung mit Ertrags- und Umsatzsteuer). Schließlich können privatrechtlich verfasste Gesellschaften keine Aufgabenträger sein. Bei der Kommunalanstalt kann es zwar ebenfalls zu gewissen negativen steuerlichen Effekten kommen; diese rechtfertigen es aber nicht, die Anstalt von der weiteren Betrachtung auszunehmen (siehe näher ANLAGE 1, Folie 16 und ergänzend Folie 33). 5. Bewertung der alternativen rechtlichen Organisationsformen Näher zu bewerten sind damit der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und die Kommunalanstalt. Als Grundlage dafür wurden aus dem Zielsystem Auswahlkriterien abgeleitet (siehe ANLAGE 1, Folien 19 bis 21) und näher beschrieben (siehe ANLAGE 2). Die Auswahlkriterien wurden sodann auf die drei Organisationsformen angewendet (siehe ANLAGE 1, Folien 22 bis 33). 6. Zusammenfassende Bewertung und Empfehlung In der Gesamtbetrachtung erzielt die Organisationsform „Eigenbetrieb“ mit deutlichem Vorsprung das beste Ergebnis. Sie schneidet bei nahezu allen Kriterien gleich gut oder besser ab als Regiebetrieb und Kommunalanstalt. Lediglich im Punkt Umsetzungsrisiken-/-aufwand ist sie etwas schlechter zu bewerten als der Regiebetrieb (siehe ANLAGE 1, Folie 35). Der Aufwand ist aber überschaubar. Er lohnt sich angesichts der großen Vorteile, die sich nach der Umwandlung in einen Eigenbetrieb ergeben (siehe ANLAGE 1, Folie 36). – 6 – → Die Leistungsfähigkeit der Stadtentwässerung und ihre Fähigkeit, die notwendigen Investitionen unabhängig von etwaigen haushaltsrechtlichen oder finanzwirtschaftlichen Restriktionen der Stadt zu tätigen, kann dauerhaft gewährleistet werden. → Die Stadtentwässerung kann – unter Beibehaltung einer engen politischen und verwaltungsmäßigen Einbindung in die Stadt Karlsruhe – auf eine wirtschaftliche Unternehmensführung bei der Erledigung der übertragenen Aufgaben ausgerichtet werden. → Es kann eine eigenständigere Betriebsführung erfolgen, ohne die operativen Synergien mit anderen Bereichen des TBA zu beeinträchtigen. → Durch die Ausprägung des betrieblichen Rechnungswesens kann mehr Transparenz und Erfolgskontrolle bei der Nutzung des Gestaltungsraums geschaffen werden. → Durch die Anwendung der handelsrechtliche Eigenbetriebsverordnung (EigBVO-HGB) kann eine unternehmerische Wirtschaftsführung mit unternehmerischer Verantwortung und effizientem Handeln gefördert werden. → Aus der Änderung der Betriebsform resultieren grundsätzlich keine nachteiligen personellen Auswirkungen. Die Beschäftigten bleiben auch nach Überführung in den Eigenbetrieb weiterhin Mitarbeitende der Stadt. Der örtliche Personalrat und Gesamtpersonalrat wurden von Beginn an in den Prozess umfassend eingebunden. → Die Mittel für den Umstellungsprozess können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden und werden im Rahmen der nächsten Haushaltsplanungen zur Verfügung gestellt. Es wird daher empfohlen, den Bereich Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb umzuwandeln und dabei die handelsrechtliche Eigenbetriebsverordnung (EigBVO-HGB) zur Anwendung zu bringen. Als weitere notwendige Arbeiten sind unter anderem eine Betriebssatzung zu entwickeln, ein Wirtschaftsplan aufzustellen und das Rechnungswesen anzupassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf Basis der Ausführungen der Beschlussvorlage den Grundsatzbeschluss, - den Bereich Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb innerhalb des Tiefbauamtes umzuwandeln und dabei die handelsrechtliche Eigenbetriebsverordnung (EigBVO-HGB) zur Anwendung zu bringen. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, - eine entsprechende Betriebssatzung zu entwickeln und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, - unverzüglich mit den weiteren notwendigen vorbereitenden Arbeiten zu beginnen.

  • Abstimmung TOP 27
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 27 der Tagesordnung: Änderung der Betriebsform des Bereichs Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb Vorlage: 2024/1211 Beschluss: Der Gemeinderat fasst nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf Basis der Ausführungen der Beschlussvorlage den Grundsatzbeschluss, - den Bereich Stadtentwässerung in einen Eigenbetrieb innerhalb des Tiefbauamtes umzuwandeln und dabei die handelsrechtliche Eigenbetriebsverordnung (EigBVO- HGB) zur Anwendung zu bringen. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, - eine entsprechende Betriebssatzung zu entwickeln und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, - unverzüglich mit den weiteren notwendigen vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024: Auch hier kommen wir zur Abstimmung ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Vielen Dank und auch noch einmal für die gute Vorbereitung über die Präsentation im Haupt- und Finanzausschuss. Das war letztes Mal nicht so eindeutig, dass das zu erwarten gewesen wäre, jetzt hier so eine Zustimmung zu erfahren. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025