Runder Tisch Inklusion
| Vorlage: | 2024/1205 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 23.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Ausschuss II „Finanzen, Personal und Soziales“ Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 23.10.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier OV Grötzingen Karen Eßrich, R 7600 23. Oktober 2024 Runder Tisch Inklusion am 23.10.2024 Tischvorlage Abgeschlossene Projekte: Gestaltung Mühlgraben Umzug Bürgerbüro ins Rathaus I wegen Barrierefreiheit und WC Weiterhin in Planung befindliche Projekte: Für alle Projekte fordern die Betroffenen bereits in der Planungsphase einbezogen zu werden, um die Verwaltung zu beraten. Dies wurde zugesagt: • Zugang Behindertentoilette im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen gerade in der Erprobung • Übergang zur Begegnungsstätte (Herbst-Winter 2024/2025) Bis zu einer kompletten Straßensanierung sollen kostengünstig die stärksten Absenkungen immer wieder aufgefüllt werden • Sanierung Kopfsteinpflasterbelag Im Sanierungsgebiet Ortsmitte Grötzingen: Konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest – Es soll auf Belag geachtet werden, der für Rollstuhlfahrende geeignet ist. Vorgeschlagen ist das rote Pflaster wie in Durlach z.B. Jägerstraße: Foto Peter Hartleb – 2 – • Barrierefreier Ausbau der KVV-Bahnsteige und Sicherung der höhengleichen Gleisquerung im Bahnhof Grötzingen Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Grötzingen Bahnhof ist fester Bestandteil des umfangreichen Maßnahmenpaketes der VBK zur netzweiten Herstellung der Barrierefreiheit. Aktuell gehen die VBK von einem Umbau etwa in 2026 aus, da dann größere Baumaßnahmen auf der Kraichgaubahn anstehen werden. • Barrierefreier Zugang Galerie Kunstfachwerk N6 Soll im Zuge der Sanierung des Belags und des Kunstfachwerk N6 geplant und umgesetzt werden • Behindertengerechte Toilette in der Schulturnhalle, die von außen zugänglich ist Ein Beschluss des Ortschaftsrates liegt vor. Die genaue Planung konnte aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen nicht begonnen werden.
-
Extrahierter Text
Barrierefreie Verwaltungsgebäude Nutzungen und Barriere-Situation in den Verwaltungsgebäuden RH 1 und RH 2: Hoher öffentlicher Publikumsverkehr auch ohne Termine: - Bürgerbüro, Friedhofsverwaltung und Infopoint im EG von RH1 mit schwellenlosem Eingang, Behindertentoilette und Wartebereich. Ursprünglich war diese Nutzung bis zur Baueingabeplanung im RH 2 vorgesehen, mit dem Nachteil, dass gehbehinderte Mitbürger einen Seiteneingang und einen Hubplattenlift hätte verwenden müssen. Auf Initiative der OV wurde die Planung geändert und das Bürgerbüro von RH2 ins RH1verlegt. Ursprungsplanung: Bürgerbüro in RH 2 Jetzt: Bürgerbüro in RH 1 geringe öffentliche Nutzung (Einzelgespräche nach Terminvergabe) - Standesamt, Bürger- bzw. Trausaal im 1. OG im Fachwerk-Rathaus wie bisher über Treppenlift erreichbar. - Besprechungsraum mit Teeküche im 1. OG im Fachwerk-Rathaus wie bisher über Treppenlift erreichbar, allerdings mit kleiner Schwelle - Büro Ortsvorsteherin und Mitarbeiter zentrale Dienste im Hochparterre von Rathaus 2, über bestehenden Hubplattenlift erreichbar Kein Publikumsverkehr: - Lagerräume und Besprechungsraum im DG im Fachwerk-Rathaus kein Treppenlift, jedoch bei Bedarf kurzfristig nachrüstbar. - Büros Bauamt, Teeküche und Sozialraum im 1. OG im Rathaus 2 kein Treppenlift, jedoch bei Bedarf kurzfristig nachrüstbar. - großer Besprechungsraum, ausschließlich für interne Zwecke der Ortsverwaltung im 1. OG im Rathaus 2 kein Treppenlift, jedoch bei Bedarf kurzfristig nachrüstbar. Der Bedarf entsteht sobald ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Gehbehinderung hat und diese Räumlichkeiten erreichen muss. Für den barrierefreien Zugang ins Hochparterre von RH 2 wurden in 2018/2019 ca. 70.000 ausgegeben. Die Weiterführung des Treppenliftes ins 1.OG wurde damals untersucht jedoch im Einvernehmen mit dem OSR nicht beauftragt. Die Kostenberechnung lag hierfür bei 42.000 €. Die Weiterführung des Treppenliftes ins DG wurde nicht untersucht. Der Einbau eines Aufzuges in Rathaus 2 wurde ebenfalls nicht untersucht, da dies nicht explizit als Prüfauftrag ans HGW formuliert war. Auf den ersten Blick ist aber ersichtlich, dass sehr viele Gründe gegen den Einbau eines Aufzuges sprechen: - Kein Publikumsverkehr - Denkmalschutz - statisch wäre ein immenser Aufwand nötig um einen Aufzug einzubauen: bspw. Abfangung von Holzbalkendecken und dem Dach