Aktueller Stand zur Altersfeststellung angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge
| Vorlage: | 2024/1201 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1201 Eingang: 22.10.2024 Aktueller Stand zur Altersfeststellung angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchlinge Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 35 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen 2023 in Karlsruhe an; wie viele sind es seither monatlich? 2. Bei welchem Anteil konnte 2023 und in den Monaten seither zweifelsfrei anhand der Ausweispapiere festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um Minderjährige handelt? 3. Bei welchem Anteil wurde 2023 und in den Monaten seither durch Röntgen der Hand zweifelsfrei (+/- 2 Jahre) festgestellt, ob es sich um eine minderjährige Person handelt oder nicht? 4. Unter den unter 3. genannten, dem Röntgen der Hand unterzogenen Personen, welcher Anteil wurde als unter-18-jährig (+/- 2 Jahre) festgestellt? 5. Wie plant die Stadtverwaltung zukünftig sicherzugehen, dass es sich bei den als sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereisten Fremden tatsächlich um Minderjährige handelt? Welche Methoden zur Alterbestimmung sollen dazu angewendet werden – kurz-, mittel- und langfristig? 6. Welche Kosten – inklusive der anteiligen Verwaltungskosten – entstehen der Stadtverwaltung derzeit pro minderjährigem unbegleiteten Flüchtling pro Jahr oder pro Monat, unabhängig davon, an wen diese Kosten ganz oder teilweise weiterverrechnet werden können? Sachverhalt / Begründung: Für jeden der sogenannten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge wurden in Deutschland in den letzten Jahren je nach Wohnort bis zu 120 Tausend Euro an Steuergeldern pro Jahr aufgewendet. Wer den deutschen Steuerzahler ohne jede Vorleistung derart zur Kasse bittet, sollte zweifelsfrei nachweisen müssen, dass er tatsächlich zur Gruppe der Begünstigten zählt, so wie jeder andere Bürger auch, der staatliche Leistungen beantragt. Dem Normalbürger ist es unerklärlich, dass er in bestimmten Berufen Röntgenaufnahmen als Teil seiner Einstellungsuntersuchung über sich ergehen lassen muss, wenn dies dagegen angeblich minderjährigen Flüchtlingen nicht zugemutet werden kann, die aufgrund ihres Status als Minderjährige in den Genuss von jährlich bis zu 120.000 Euro staatlicher Leistungen kommen und ihre Familien nachholen dürfen. Vor diesem Hintergrund ist es auch für die Bürger Karlsruhes von Interesse, wie sich die Zahl der sogenannten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aktuell darstellt, und welche Kosten dies heute für die Steuerzahler bedeutet. Auf den Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion aus dem Oktober 2019, das tatsächliche Alter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mittels Röntgen der Hand- Knochen festzustellen, hatte die Stadtverwaltung im November 2019 wie folgt geantwortet: – 2 – „Bereits heute werden medizinische Untersuchungen zur Feststellung des Alters von unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern in Zweifelsfällen und entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt. Zu Ihrem Antrag vom 20. Oktober 2019 bezieht die Verwaltung wie folgt Stellung: Im „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vom 28. Oktober 2015 ist das behördliche Verfahren zur Altersfest-stellung von unbegleitet eingereisten Kindern und Jugendlichen geregelt. Im Paragraph 42 f SGB VIII Satz 1 heißt es „Das Jugendamt hat im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Personen deren Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen.“ Weiterhin heißt es in Satz 2: „Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das Jugendamt in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Alters zu veranlassen. [...] die Untersuchung darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihres Vertreters durchgeführt werden.“ Diese Inaugenscheinnahme gemäß § 42 f SGB VIII wird bei der Stadt Karlsruhe durch ein qualifiziertes Team des Allgemeinen Sozialen Dienstes durchgeführt. Dabei werden von den Mitarbeitenden selbstverständlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten. Weiterhin orientiert sich das Jugendamt der Stadt Karlsruhe an den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) und setzt diese in der Praxis um. Seit Juni 2019 unterstützt die Landesregierung die Jugendämter unter anderem durch die Möglichkeit, bei Zweifelsfällen das Alter im Rahmen einer medizinischen Altersfeststellung in der Universitätsklinik Heidelberg festzustellen. Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich seit Beginn der Pilotphase an diesem Projekt. Im Rahmen dieses Projektes, das zum 1. Januar 2020 in den Regel-betrieb überführt wird, wird jeder ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer nach der qualifizierten Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt der Ausländerbehörde der Stadt Karls-ruhe vorgestellt, hier erkennungsdienstlich erfasst und nochmals befragt. Sollten das Jugendamt und/oder die Ausländerbehörde Zweifel an der Minderjährigkeit haben, werden die betroffenen jungen Menschen der medizinischen Altersfeststellung in Heidelberg zugeführt. Zur medizinischen Altersfeststellung muss allerdings festgestellt werden, dass auch diese keine zweifelsfreie Festlegung des tatsächlichen Alters herbeiführen kann. Diese Erkenntnis hat auch Einzug in die entsprechende Rechtsprechung gehalten. Die Streubreite liegt je nach Methodik bei einem Zeitraum von circa zwei Jahren. Klärungsbedürftig ist in diesem Kontext allein die Frage, ob Minderjährigkeit sicher ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass man immer das Mindestalter der medizinischen Altersfeststellung fest-setzen muss, um eine rechtlich verbindliche Entscheidung zu treffen. Bisher wurde bei allen Zweifelsfällen, die von der Stadt Karlsruhe der medizinischen Altersfeststellung zugeführt wurden, die Minderjährigkeit festgestellt. Es werden über das aktuelle Verfahren jetzt schon alle nicht eindeutig als minderjährig einzustufenden ankommenden unbegleiteten jungen Menschen der medizinischen Altersfeststellung zugeführt. In Fällen, in denen die Minderjährigkeit eindeutig, z. B. über Ausweispapiere aber auch durch die qualifizierte Inaugenscheinnahme, festgestellt werden kann, ist eine medizinische Altersfeststellung nicht verhältnismäßig und entspricht auch nicht den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch bei den sich bereits seit längerer Zeit in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde die Altersfeststellung gemäß der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt. Hier eine durchgängige medizinische Altersfeststellung durchzuführen wäre ebenfalls weder angemessen noch zielführend. In Einzelfällen wurde allerdings auch bei diesen jungen Menschen anlassbezogen die Altersfeststellung nochmals überprüft und gegebenenfalls die Jugendhilfe beendet. – 3 – Sollten alle vom Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführte Altersschätzungen durch medizinische Untersuchungen überprüft werden, so würden für das Jahr 2018 in 463 Fällen je 1.500 Euro Untersuchungskosten, insgesamt ca. 695.000 Euro anfallen. Für 2019 wären dies hochgerechnet auf das Gesamtjahr ca. 260 Fälle, insgesamt 395.000 Euro. Zusätzlich kämen Personalkosten in nicht abschätzbarer Höhe hinzu, um diese medizinischen Untersuchungen zu organisieren und zu begleiten.“ Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Andreas Seidler Dr. Gerhard Lenz
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1201 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aktueller Stand zur Altersfeststellung angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 35 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen 2023 in Karlsruhe an; wie viele sind es seither monatlich? Im Jahr 2023 sind 1.290 Personen, die sich als unbegleitete, geflüchtete Kinder und Jugendliche zu erkennen gegeben haben in Karlsruhe angekommen. Bei all diesen wurde durch das Jugendamt eine Altersfestsetzung durchgeführt. Hiervon wurden 57% minderjährig geschätzt. Im Jahr 2024 stellen sich die Zahlen wie folgt dar (absolute Anzahl/Quote der Minderjährigen): Januar Februar März April Mai Juni Juli August September 75/67% 57/82% 63/76% 61/84% 63/70% 82/84% 78/87% 68/84% 63/87% 2. Bei welchem Anteil konnte 2023 und in den Monaten seither zweifelsfrei anhand der Ausweispapiere festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um Minderjährige handelt? Der Großteil der Geflüchteten verfügt bei ihrer Ankunft in Deutschland über keine Ausweispapiere, da diese oftmals von Schleppern aktiv entwendet werden. Daher ist in Folge eine Altersschätzung über die Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt oder eine medizinische Altersfeststellung nötig (§42f SGBVIII). Zudem werden nicht alle vorgelegten Dokumente verbindlich anerkannt, sodass, auch wenn Dokumente vorliegen, die vorab beschriebenen Methoden zum Einsatz kommen können. Daher werden auch keine exakten Daten zu mitgeführten Dokumenten erfasst. Folgende Datenreihe ist daher eine näherungsweise Schätzung. Im Jahr 2023 wurden 126 Personen mit Ausweispapieren registriert. In 2024 stellen sich die Zahlen wie folgt dar: Januar Februar März April Mai Juni Juli August September 14 7 17 13 8 18 18 23 18 3. Bei welchem Anteil wurde 2023 und in den Monaten seither durch Röntgen der Hand zweifelsfrei (+/- 2 Jahre) festgestellt, ob es sich um eine minderjährige Person handelt oder nicht? Die medizinische Altersfeststellung fußt auf unterschiedlichen Verfahren, um das Wachstum einer Person einem Alter zuzuordnen, das Röntgen der Hand ist eines davon. Gleichzeitig führt eine medizinische Altersfeststellung stets zu einem möglichen Alterskorridor, für das weitere Verfahren ist sodann das geringstmöglich medizinisch festgestellte Alter bindend. Die Stadt Karlsruhe geht davon aus, dass die Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt valide und präzise Ergebnisse liefert. Ebenso sind medizinische Altersfeststellungen mit erheblichen Wartezeiten von mehreren Monaten verbunden. In dieser Zeit müssen die Geflüchteten weiterhin in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht werden. Daher wird eine medizinische Altersfeststellung nur in Zweifelsfällen durchgeführt. In 2023 wurden keine medizinischen Altersfeststellungen durchgeführt. In 2024 stellen sich die Zahlen wie folgt dar (absolute Anzahl/davon minderjährig): – 2 – Januar Februar März April Mai Juni Juli August September keine keine 2/2 keine 2/1 2/0 4/1 5/2 2/0 4. Unter den unter 3. genannten, dem Röntgen der Hand unterzogenen Personen, welcher Anteil wurde als unter-18-jährig (+/- 2 Jahre) festgestellt? Siehe Frage 3. 5. Wie plant die Stadtverwaltung zukünftig sicherzugehen, dass es sich bei den als sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereisten Fremden tatsächlich um Minderjährige handelt? Welche Methoden zur Altersbestimmung sollen dazu angewendet werden – kurz-, mittel- und langfristig? Die bisher angewandten Methoden sind aus der Sicht der Sozial- und Jugendbehörde gut und sicher. Die qualifizierte Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt wird stets im Vier-Augen-Prinzip von zwei Mitarbeitenden des Jugendamts durchgeführt. Hierbei fließen sowohl äußerliche, geistige und emotionale Merkmale als auch biographische Informationen in die Schätzung des Alters ein. In Zweifelsfällen wird eine medizinische Altersfeststellung durchgeführt. 6. Welche Kosten – inklusive der anteiligen Verwaltungskosten – entstehen der Stadtverwaltung derzeit pro minderjährigem unbegleitetem Flüchtling pro Jahr oder pro Monat, unabhängig davon, an wen diese Kosten ganz oder teilweise weiterverrechnet werden können? Insgesamt wurden im Jahr 2023 2.588.268 € für die vorläufige Inobhutnahme (vION, §42a SGB VIII) und die Inobhutnahme (§42 SGB VIII) von 547 UMA aufgewendet. Damit entsteht ein durchschnittlicher Fallaufwand von etwa 4.732 €. Allerdings ist die Verweildauer der jungen Menschen je nach Verteilung oder Verbleib in Karlsruhe sehr unterschiedlich, sodass in diesen Durchschnittswert sowohl von wenigen Tagen, als auch Unterbringungen über das gesamte Kalenderjahr einfließen. Hinzu kommen Aufwendungen für Anschlusshilfen (§13-§35a SGB VIII) im Jahr 2023 von 3.610.011 € für insgesamt 160 UMA. Hieraus ergibt sich ein durchschnittlicher Fallaufwand von etwa 22.563 €. Dies betrifft UMA, die dauerhaft in Karlsruhe verbleiben und bis zur Verselbstständigung durch die Jugendhilfe unterstützt werden. Die Aufwendungen für UMA werden der Stadt Karlsruhe durch das Land Baden-Württemberg grundsätzlich vollständig erstattet. Im Bereich der pädagogischen Fallbearbeitung und Altersschätzung im UMA-Team sind Arbeitgeberaufwendungen in 2023 in Höhe von 361.353 € entstanden. Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Arbeitgeberaufwendungen in 2023 in Höhe von 156.132 € entstanden. Hinzu kommen Aufwendungen im Bereich Vormundschaften, die sich nicht separat auswerten lassen, da hier die Personalausstattung noch nicht adäquat angepasst werden konnte. Die Personalaufwendungen werden der Stadt Karlsruhe durch das Land Baden-Württemberg in Teilen erstattet. Erstattungsfähig sind ausschließlich Kosten zur individuellen Perspektivplanung der jungen Menschen, was einen Teil des Arbeitsgebiets des UMA-Teams ausmacht. Alle Verwaltungskosten im eigentlichen Sinne verbleiben bei der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 35 der Tagesordnung: Aktueller Stand zur Altersfeststellung angeblich minderjähri- ger unbegleiteter Flüchtlinge Anfrage: AfD Vorlage: 2024/1201 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. November 2024