Einrichtung von zeitversetzten Übertragungen der Gemeinderatssitzungen

Vorlage: 2024/1199
Art: Antrag
Datum: 22.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Presse- und Informationsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2024

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.12.2024

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1199 Eingang: 22.10.2024 Einrichtung von zeitversetzten Übertragungen der Gemeinderatssitzungen Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 28 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 3 Ö Beratung Der Gemeinderat möge beschließen, die Sitzungen des Gemeinderates künftig in einer zeitversetzten Übertragung auszustrahlen, wie dies bereits vom Ortschaftsrat Durlach praktiziert wird. Begründung: 1. Förderung der Transparenz Eine zeitversetzte Übertragung ermöglicht es den Bürgern, die Entscheidungen und Diskussionen des Gemeinderates nachzuverfolgen. Dies stärkt das Vertrauen in die Arbeit des Gemeinderates und macht den politischen Prozess offener und nachvollziehbarer. 2. Erhöhung der Bürgerbeteiligung Durch die zeitversetzte Übertragung können mehr Bürger erreicht werden. Personen, die aus gesundheitlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen nicht an den Sitzungen teilnehmen können, erhalten so die Möglichkeit, sich dennoch über die kommunalpolitischen Themen zu informieren. Dies fördert die politische Teilhabe und den Diskurs in der Gemeinde. Und die Gemeindearbeit wird barrierefreier und inklusiver gestaltet. 3. Langfristige Archivierung und Nachvollziehbarkeit Durch die Aufzeichnung der Sitzungen können Bürger die Inhalte auch zu einem späteren Zeitpunkt einsehen. Dies sorgt für eine längere Nachvollziehbarkeit der Diskussionen und Entscheidungen, was besonders für die öffentliche Wahrnehmung der gemeinderätlichen Arbeit und für Journalistinnen und Journalisten wichtig ist. 4. Effiziente Informationsvermittlung Bürger können kommunale Angelegenheiten bequem von zu Hause oder unterwegs aus verfolgen, ohne persönlich anwesend sein zu müssen. Dies vereinfacht den Zugang zu Informationen und spart Zeit für die Beteiligten. 5. Vertrauensbildung und Öffentlichkeitsarbeit Eine Aufzeichnung der Gemeinderatssitzungen zeigt den Bürgern, wie Entscheidungen im Rat getroffen werden und bietet ihnen die Möglichkeit, die Arbeit des Gemeinderates im Detail nachzuvollziehen. Dies stärkt das Vertrauen in den politischen Prozess und erhöht das Interesse an lokalen politischen Themen. – 2 – Aus den genannten Gründen bitten wir den Gemeinderat, über die Einführung einer zeitversetzten Übertragung der Sitzungen abzustimmen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Andreas Seidler Dr. Gerhard Lenz

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1199 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Presse- und Informationsamt Einrichtung von zeitversetzten Übertragungen der Gemeinderatssitzungen Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 3 Ö Behandlung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Das Presse- und Informationsamt, das Hauptamt und der Zentrale Juristische Dienst bereiten die Einführung einer zeitversetzten Übertragung der Gemeinderatssitzungen bereits vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Verwaltung schafft aktuell die Voraussetzungen für die zeitversetzte Übertragung von Gemeinderatssitzungen. Sie sieht in der Übertragung einen wichtigen, zeitgerechten Bestandteil der Bürgerinnen- und Bürgerinformation beziehungsweise der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne § 20 GemO. Zudem hat ein großer Teil der Teilnehmenden bei der Gemeinderatsklausur am 8. November 2024 ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, die städtische Kommunikation um die zeitversetzte Übertragung und Aufzeichnung von Gemeinderatssitzungen zu erweitern. Rechtliche Bewertung Grenzen für Liveübertragungen und auch Aufzeichnungen sind neben der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Sitzungsverlaufs vorrangig durch das Datenschutzrecht und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gesetzt. An den rechtlichen Rahmenbedingungen für Liveübertragungen aus dem Gemeinderat hat sich in jüngerer Zeit nichts Grundlegendes geändert. Eine explizite gesetzliche Regelung, wie sie z. B. in der rheinland-pfälzischen oder hessischen Gemeindeordnung geschaffen wurde, existiert in Baden-Württemberg nicht, obwohl im Koalitionsvertrag so angekündigt. Deshalb gelten aktuell folgende Rahmenbedingungen des Landesdatenschutzbeauftragten: - Alle Anwesenden (nicht nur die aufgezeichneten Personen) müssen vorab umfassend und ausdrücklich über die Art und den Umfang von Bild- und Tonaufzeichnungen und deren Abrufbarkeit im Internet (einschließlich Löschfristen) informiert werden. - Die betroffenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie aufgezeichnete Mitarbeitende der Stadtverwaltung (wobei grundsätzlich nur von Personen in herausgehobener Führungsposition ausgegangen wird) müssen zuvor ihre explizite schriftlichen Einwilligung erteilen. - Gemeinderatsmitglieder, die nicht eingewilligt haben, sonstige Sitzungsteilnehmer (z.B. weitere Mitarbeitende der Stadtverwaltung, externe Sachverständige etc.) oder Anwesende im Publikum dürfen grundsätzlich nicht abgebildet werden, was durch entsprechende Kamerafokussierung etc. gewährleistet werden muss. Nicht zulässig sind z. B. Porträtaufnahmen oder das Heranzoomen von Personen, die nicht eingewilligt haben. Zulässig hingegen kann ein kurzer Schwenk der Kamera z. B. zur Beurteilung der Anzahl der beteiligten Anwesenden über das Plenum hinweg sein. - Die Übertragung muss zeitversetzt erfolgen, sodass sie im Zweifelsfall (z. B. auch bei Widerruf der Einwilligung in der Sitzung) bei Datenschutzverstößen unterbrochen werden kann. Technik und Organisation Die bestehende Konferenztechnik im Bürgersaal ist auf die Übertragung von Sitzungen auf Bildschirme vorbereitet. Kameras sind fest installiert, um hochauflösende Aufnahmen aus zwei Perspektiven zu ermöglichen. Für eine zeitversetzte Übertragung und Aufzeichnung sind abhängig vom Übertragungsweg und der zu wählenden Online- bzw. Social Media-Plattform Komponenten nachzurüsten. Die Kamerabedienung, Bild- und Tonregie sowie Umsetzung bzw. Begleitung des Streams, Nachbearbeitung und das Bereitstellen der Aufzeichnungen bedürfen zusätzlicher personeller Ressourcen durch einen externen Dienstleister. Nächste Schritte Sofern das Land Baden-Württemberg die Übertragung von Gemeinderatssitzungen nicht durch eine Änderung der Gemeindeordnung regelt, erstellt das Presse- und Informationsamt gemeinsam mit dem Hauptamt/ Ratsangelegenheiten und dem Zentralen Juristischen Dienst im ersten Quartal 2025 für den Gemeinderat ein konkretes Konzept zur rechtssicheren, organisatorisch und technisch durchgeplanten – 3 – und finanziell unterlegten Einführung einer zeitversetzten Übertragung der Gemeinderatssitzungen. Die Umsetzung muss vor dem Hintergrund der hiermit einhergehenden Kosten geprüft werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die genauen Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.

  • Protokoll GR 19.11.2024 TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Einrichtung von zeitversetzten Übertragung der Gemeinde- ratssitzungen Antrag: AfD Vorlage: 2024/1199 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. November 2024

  • Protokoll_HA_03.12.2024_TOP_3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Dezember 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Einrichtung von zeitversetzten Übertragungen der Gemeinde- ratssitzungen Antrag: AfD Vorlage: 2024/1199 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) führt aus, dass der Antrag am 22. Oktober gestellt worden sei. Er könne nicht nachvollziehen, weshalb es in Durlach bereits eine zeitversetzte Übertragung gebe und im Karlsruher Gemeinderat noch nicht. Er sehe, dass die Verwaltung jedoch die Übertragung umzusetzen möchte, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Er bittet da- rum, im nächsten Haupt- und Finanzausschuss über den Fortgang zu berichten. Der Vorsitzende berichtet, dass bislang auf eine rechtliche Rahmensetzung durch das Land gewartet worden sei, insbesondere um einen Umgang damit zu finden, wenn einzelne Stadträte und Stadträtinnen des Gemeinderats nicht aufgezeichnet werden möchten. Dies stelle sich in Durlach anders dar. Er sagt zu, das Thema in die Umsetzung zu bringen und im nächsten Haupt- und Finanzausschuss aufzugreifen. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) gibt zu Protokoll, dass bereits vor 4 Jahren ein Antrag zur Live- Übertragung gestellt worden sei und daran auch festgehalten werde. – 2 – Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Kenntnisnahme fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Dezember 2024