Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
| Vorlage: | 2024/1198 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gleichstellungsbeauftragte |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2024
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1198 Eingang: 22.10.2024 Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 27 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 2 Ö Behandlung Gemeinderat 17.12.2024 33 Ö Entscheidung 1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, in der aktuellen Periode (2024-2029) die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen. 2. Die Stadtverwaltung arbeitet weiter an der vollständigen Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene. Dabei wird laufend evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Träger*innen, Handlungsbedarfe bestehen. Begründung/Sachverhalt: Karlsruhe ist Vorbild in der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen* und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die unterzeichnenden Fraktionen möchten die bestehenden Strukturen samt städtischer Koordinierungsstelle trotz schwieriger finanzieller Lage erhalten. Häusliche Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Expartner bzw. Mann oder Exmann. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vorzugreifen. Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen, an die auch die Kommunen gebunden sind. Die Istanbul- Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu schaffen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Karlsruhe zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention. In Karlsruhe sind auf dem Gebiet bereits zahlreiche Träger*innen und Vereine tätig. Diese Träger*innen kämpfen mit der unsicheren Finanzierungsstruktur von Haushalt zu Haushalt, weil es sich bei den Mitteln für den Bereich Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher – 2 – Gewalt um sogenannte „freiwillige Leistungen“ handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist. Um die bestehenden Unterstützungsangebote im Bereich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe zu sichern, treten die antragstellenden Fraktionen bis zur Wahl des nächsten Gemeinderats für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur dauerhaften Finanzierung der Träger*innen ein. Unterzeichnet von: Jorinda Fahringer Dr. Iris Sardarabady Detlef Hofmann Dr. Rahsan Dogan Yvette Melchien Mathias Tröndle Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug Franziska Buresch Christina Zacharias Anne Berghoff Adina Geißinger Fabian Gaukel Kien Nguyen
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1198 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD / GB Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 2 Ö Behandlung Gemeinderat 17.12.2024 33 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Die Stadtverwaltung nimmt den interfraktionellen Antrag zur Kenntnis und weist auf die Haushaltsrelevanz hin. Die Stadt Karlsruhe hat die Schutzunterkünfte und Unterstützungsdienste bei Gewalt gegen Frauen bereits in der Vergangenheit im Rahmen der freiwilligen Leistungen kontinuierlich finanziell gefördert. Die Selbstverpflichtung wird als politische Absichtserklärung verstanden und gibt hierdurch den Trägereinrichtungen eine weiterreichende Planungssicherheit. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage können zusätzliche Finanzmittel im Bereich der freiwilligen Leistungen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. 2. Die Stadtverwaltung setzt das Konzept „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ kontinuierlich um. Die Umsetzung wird fortlaufend evaluiert und das Konzept weiterentwickelt. Ziel ist ein bedarfsgerechtes Hilfesystem für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Noch nicht bezifferbar. Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zu 1.: Die Stadtverwaltung nimmt den interfraktionellen Antrag „Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zur Kenntnis und weist auf die Haushaltsrelevanz hin. Die Stadt Karlsruhe hat die Schutzunterkünfte und Unterstützungsdienste bei Gewalt gegen Frauen bereits in der Vergangenheit im Rahmen der freiwilligen Leistungen kontinuierlich finanziell gefördert. Die Selbstverpflichtung wird als politische Absichtserklärung verstanden. Sie gibt den Trägereinrichtungen sowie den Mitarbeitenden in diesem belastenden Arbeitsfeld eine weiterreichende Planungssicherheit und verbessert die Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention findet gemeinsam mit den Trägereinrichtungen statt. Zu 2.: Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe hat am 1. Juli 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Das Konzept „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ bildet dafür die Grundlage. Neue Erkenntnisse werden in die Weiterentwicklung des Hilfesystems mit einfließen. Über die Umsetzung wird regelmäßig berichtet. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Stadt fördert das Hilfesystem Gewalt gegen Frauen durch freiwillige Leistungen aus dem derzeitigen Haushalt mit einem Betrag von 891.535 Euro. Diese Förderung soll mindestens auf dem aktuellen Niveau gehalten und nicht gekürzt werden. Die weiteren finanziellen Auswirkungen sind noch nicht bezifferbar. Angesichts der aktuellen Haushaltslage wird der Fokus bis Ende 2025 auf Maßnahmen gelegt, die ohne zusätzliche Ressourcen durch Absprachen und Synergien umsetzbar sind. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage können zusätzliche Finanzmittel im Bereich der freiwilligen Leistungen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 27 der Tagesordnung: Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt Vorlage: 2024/1198 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. November 2024
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Niederschrift 4. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Dezember 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häusli- cher Gewalt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt Vorlage: 2024/1198 Beschluss: Verweisen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) teilt mit, dass der Punkt im Gemeinderat behandelt werden solle. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass der Antrag in den Gemeinderat verwiesen worden sei. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Dezember 2024
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 33 der Tagesordnung: Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, CDU, SPD, KAL, Die Linke, Volt Vorlage: 2024/1198 Beschluss: 1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, in der aktuellen Periode (2024-2029) die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Bera- tung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen. 2. Die Stadtverwaltung arbeitet weiter an der vollständigen Umsetzung der Istanbul Kon- vention auf kommunaler Ebene. Dabei wird laufend evaluiert, inwieweit und durch wel- che Maßnahmen und Einrichtungen Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Abspra- che mit den Träger*innen, Handlungsbedarfe bestehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (35 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) Der Vorsitzende setzt die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Be- handlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Dann werde ich einmal meine Worte noch einmal überden- ken, nein, Scherz. Jede vierte Frau ist von Gewalt durch ihren Mann bzw. Partner oder Ex- Mann bzw. Ex-Partner betroffen. Häufig sind Kinder involviert. Und eine von drei Frauen macht im Laufe ihres Lebens eine sexualisierte oder körperliche Gewalterfahrung. Deswe- gen ist es wichtig, dass wir gut aufgestellt sind bei den Beratungsangeboten und dass wir hier in Karlsruhe mit zwei Frauenhäusern und zahlreichen Treffpunkten auch Schutzräume bieten. Und es ist wichtig, dass wir vielseitige Präventionsprogramme auf den Weg brin- gen. – 2 – Das Ganze labeln wir immer unter Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das ist das Über- einkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das wir hier in Karlsruhe wirklich vorbildlich umsetzen und wo wir bei- spielsweise mit unserer städtischen Koordinierungsstelle auch wirklich Vorreiterin sind. Und doch zeigen die Bestandsanalysen, dass wir Lücken haben, dass wir hier für manche Ge- waltformen keine Fachberatung haben oder dass beispielsweise für eine verfahrensunab- hängige Beweissicherung die nächste Gewaltambulanz in Heidelberg ist. Aber heute geht es nicht um ein Mehr, sondern heute geht es um das Erhalten dieser bestehenden Struktu- ren: Danke an dieser Stelle an das Team der städtischen Gleichstellungsbeauftragten und vielen Dank auch den zahlreichen Akteur*innen und Vereinen, die täglich für das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben von allen Menschen hier in Karlsruhe kämpfen. Am 10. Dezember sind die Orange Days zu Ende gegangen. Auch da ist die Stadtverwaltung dabei und macht auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam. Vielleicht haben Sie, liebe Anwesende, eine Fahne in der Stadt gesehen oder auch ein Plakat oder waren bei einer der zahlreichen Veranstaltungen. Durch solche Kampagnen wissen immer mehr Frauen, dass sie im Fall der Betroffenheit nicht alleine sind. Und glücklicherweise wenden sich so auch immer mehr Frauen an die Beratungs- und Unterstützungsangebote. Mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag gehen wir, liebe Kolleg*innen, die Selbst- verpflichtung ein, bei den kommenden zwei Doppelhaushalten, also in der aktuellen Rats- periode, die ja nun doch schon fünf Monate am Start ist, zumindest in diesem Bereich si- cherlich nicht zu kürzen. Und ich freue mich, wenn wir hier heute wieder einmal gemein- sam klarstellen, Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Mädchen hat hier in Karlsruhe keinen Platz. Stadträtin Lorenz (FW): Wir Freien verurteilen auch jegliche Art von Gewalt. Liebe Kollegin Fahringer, mir ist gerade aufgefallen, immer wenn wir zu diesem Thema sprechen, begin- nen Ihre Redebeiträge mit „jede vierte Frau“. Ich habe den Satz gerade dem Kollege Kalm- bach schon vorgesagt, war überrascht, dass Sie ihn wieder bringen, aber Sie haben recht, es ist ein absolut wichtiges Thema, und vor allem ganz besonders schlimm ist Gewalt, wenn ich jemandem körperlich überlegen bin. Allerdings sehen wir den Antrag als erledigt an, weil es gibt überhaupt keine Veranlassung, weder von seitens der Verwaltung hier zu kürzen noch vonseiten des Gemeinderates. Und daher ist es eigentlich jetzt nur noch ein- mal so ein Bekenntnis zu dem, was wir schon beschlossen haben, dass wir das beibehalten. Und daher würden wir uns, falls es zu einer Abstimmung kommt, enthalten. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Ich übernehme hiermit den Beitrag von meiner Fraktions- vorsitzenden Franziska Buresch, die heute ja leider krank ist. Genau, für uns ist eben Ge- walt gegen Frauen auch Gewalt gegen FLINTA-Personen, denn patriarchale Gewalt trifft nicht nur heterosexuelle Cis-Frauen, sondern auch queere Menschen und ist in unserer Ge- sellschaft leider weit verbreitet. Schon von klein auf wird Mädchen erzählt, dass Gewalt ge- gen sie nur ein Zeichen der Zuneigung ist. Sprüche wie, was sich liebt, das neckt sich, ver- harmlosen Gewalt, wodurch gewalttätiges Verhalten verinnerlicht wird und eben diese Ge- walt in Partnerschaften eher normalisiert wird. Besonders an dem Ort, wo wir uns eigent- lich am sichersten fühlen sollten, dem eigenen Zuhause, sind wir am stärksten von Gewalt gefährdet. Gewalt ist Alltag, Gewalt ist strukturell, Gewalt ist systemisch bedingt. Körperli- che Gewalt und im schlimmsten Fall der Femizid sind dabei die Spitze des Eisberges und das, was am Ehesten noch als sichtbar wahrgenommen wird. – 3 – Um diese Gewalt zu bekämpfen, braucht es einerseits genau das, was wir im Antrag for- dern, Mittel an Träger*innen, gerade im Bereich Schutz und Beratung, aber auch in der Prävention von Gewalt gegen FLINTA. Dabei muss der Schutzraum der Frauenhäuser auch als solcher auf allen Ebenen ernst genommen werden. Vor einem Monat wurde in Ham- burg eine Mutter von zwei Kindern, die vor ihrem gewalttätigen Ex-Partner Schutz gesucht hat, abgeschoben von einem Frauenhaus. Dieses Vorgehen, also nicht vom Frauenhaus, sondern aus diesem Frauenhaus abgeschoben werden, dieses Vorgehen ist ein verheeren- des Signal, ein historischer Tabubruch. Diese Abschiebepraxis stellt eine Bedrohung für die Arbeit der Frauenhäuser dar, die als anonyme Schutzorte für Gewaltbetroffene gedacht sind. Das zeigt, dass es mehr braucht als das, was wir fordern, liebe Kolleg*innen, und ich glaube, darüber sind wir uns auch alle im Klaren. Es braucht mehr Mittel im Bereich Prä- vention und Beratung, mehr Frauenhausplätze, und es braucht mehr, um die strukturellen Probleme, die dem ganzen System zugrunde liegen, anzugehen. Dazu gehören zum Bei- spiel auch kostenfreie Kitaplätze im Kampf gegen Armut und gegen den Gender Care Gap. Dazu gehört aber auch der sichere Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für uns. In Karlsruhe bieten wenige Kliniken und Praxen Abbrüche an. Es ist keine Rettung, jemanden zu zwingen, eine Schwangerschaft gegen den eigenen Willen auszutragen. Das ist auch Gewalt. § 218 ist ein Relikt aus einer Zeit, in der man dachte, die Kontrolle über Körper und Leben anderer Menschen stünde dem Staat zu. Diese Zeit ist vorbei, und es ist unsere Aufgabe, in Karlsruhe einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu gewähr- leisten. Also lasst uns diesen Antrag und dieses Ziel vor allem als Mindestmaß nehmen, über das wir hinausarbeiten wollen. Stadträtin Döring (KAL): Dieser Antrag ist eine politische Absichtserklärung, und es ist den antragstellenden Fraktionen auch sehr ernst mit dieser Absichtserklärung. Aktuell ist es eine knappe Million, die von der Stadt Karlsruhe für das Hilfesystem Gewalt gegen Frauen ausgegeben wird. Es gibt Geld, das deutlich schlechter angelegt ist als dieses, denn Gewalt gegen Frauen und Mädchen, häusliche Gewalt betreffen immer noch viel zu viele Men- schen. Und der Schutz dieser Menschen ist eine Aufgabe, der sich die Stadt Karlsruhe, der sich dieser Gemeinderat stellt mit großer Einigkeit und mit dem Willen, die Hilfsangebote für die Betroffenen keinem finanziellen Druck auszusetzen. Der nächste Haushalt dieser Stadt wird sich auch daran messen müssen, wie wir mit Benachteiligten und Schutzbedürf- tigen in unserer Gesellschaft umgehen. Und ja, dieser Antrag ist eine politische Absichtser- klärung, eine absolut richtige und wichtige. Und deshalb vielen Dank an alle Kolleg*innen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Wir kommen jetzt in die Abstimmung, und ich bitte sie um ihr Votum ab jetzt. – Eine mehrheitliche Zustimmung ist klar, ist ja er- sichtlich. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025