Sport- und Spielflächen in Durlach

Vorlage: 2024/1172
Art: Antrag
Datum: 17.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2024

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Sport- und Spielflächen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1172 Eingang: 11.10.2024 Sport- und Spielflächen in Durlach CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 11.12.2024 6 Ö Kenntnisnahme Begründung: Nachdem der Basketballplatz im Weiherhofgrünzug entfernt werden musste und bisher kein Ersatzplatz hierfür gefunden werden konnte, beauftragen wir die Verwaltung, die freien Flächen innerhalb von Durlach und Aue zu prüfen, ob und wie weitere Angebote im Sportbereich geschaffen werden können. Wie aus dem CIMA-Gutachten hervorgeht, benötigen Durlach und Aue adäquate Sportflächen, besonders im Innenstadtbereich von Durlach und Aue für Kinder- und Jugendliche. Hier sollten auch die bereits bestehenden Flächen, wie z.B. der Alte Friedhof und der Weiherhofgrünzug miteinbezogen und geprüft werden, welche Angebote möglich sind oder entsprechend erweitert werden können. Antrag: Die Verwaltung prüft und berichtet dem Ortschaftsrat über freie Flächen im Stadtbereich Durlach und Aue, welche einer Sport- und/oder Spielfläche zugeführt werden können, und welche Angebote hier rechtlich realisiert oder erweitert werden können. CDU-OR-Fraktion Andreas Kehrle Dirk Müller Ulrike Dörflinger Rüdiger Miersch Steffen Zwilling Elke Graf

  • Stellungnahme Sport- und Spielflächen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1172 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Sport- und Spielflächen in Durlach CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 11.12.2024 6 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Das Gartenbauamt legt die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Prüfergebnis zur Herstellung von weiteren Spiel- und Freizeitsportanlagen im Bereich Weiherhof-Areal und Alter Friedhof dar. Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen des Gartenbauamtes zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Wunsch hinsichtlich einer guten Versorgung an Spiel- und Freizeitsportanlagen im städtischen Umfeld ist nachvollziehbar. So entstand im Jahr 2021 die Calisthenics-Anlage im Bereich der Drachenwiese Lohn-Lissen als gute Ergänzung zum dortigen Streetballkorb. Zudem wurden in den letzten Jahren mehrere Spielplätze in Durlach grundlegend saniert, darunter der Kinderspielplatz Alter Friedhof sowie Spielplätze im Bereich Lohn-Lissen (Zentral-Spielplatz, Schlesierstraße). Ende Oktober 2024 wurde der sanierte Kinderspielplatz Wachhausstraße eröffnet. Insgesamt ist Durlach im Vergleich zu anderen Karlsruher Stadtteilen im Allgemeinen gut mit Sport- und Spielflächen versorgt. Der aktuelle Bestand an Freizeitsportanlagen im Bereich Durlach Kernstadt und Aue stellt sich wie folgt dar: Im Bereich Durlach Altstadt, Lohn-Lissen, Aue und Untermühlsiedlung befinden sich folgende Freizeitsportanlagen: 3 Streetball-, 1 Basketball-, 1 Calisthenics-Anlage, 2 Bolzplatzflächen, 2 Beachvolleyballfelder und eine Skateanlage. Die öffentlichen Anlagen mit mehreren Freizeitsportanlagen im Bereich Weiherhof-Areal (Beach- Volleyball-, Hockeyfeld, Sportbox, Streetballanlage an der Schlossschule), Grünzug Lohn-Lissen (Streetball-, Calisthenicsanlage), Kinderspielplatz Pestalozzi-Schule (Streetballfeld, Bolzplatz) und Untermühlsiedlung (Beachvolleyball-, Basketballfeld und Bolzplatz) liegen in einem Abstand zwischen 650 m und 950 m Luftlinie zueinander. Diese Abstände liegen unter den Empfehlungen zur Erreichbarkeit für Jugendliche und junge Erwachsene nach dem ‚Goldenen Plan‘ (Empfehlungen der Deutschen Olympischen Gesellschaft aus dem Jahr 1959) von 1.000 Metern Fußweg und 750 Metern als Radius, die als Planungsgrundlage immer noch Gültigkeit haben. Die Außenanlagen an den Schulen (u.a. der Oberwald-, Pestalozzi- und Bergschule) und Einrichtungen sind hierbei nicht einmal berücksichtigt. Voraussetzung für die Schaffung neuer Freizeitsportanlagen in Durlach und Lohn-Lissen/Aue wie z.B. Streetball-, Basketballfelder und Bolzplätze wäre die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen mit ausreichend großem Abstand zur Wohnbebauung. Im Bereich der Kernstadt Durlach befinden sich aufgrund der gewachsenen Siedlungsstruktur mit dem Weiherhof-Areal sowie der Fläche am Alten Friedhof die einzig großräumigen Spiel- und Grünflächen in Zuständigkeit des Gartenbauamts. Der Schlossgarten wird aufgrund seiner historischen Bedeutung nicht in die Betrachtung einbezogen. In Durlach Aue ist die sogenannte Drachenwiese bei der Oberwaldschule die einzige größere städtische Freifläche in guter Erreichbarkeit zur Wohnbebauung. Darüber hinaus bestehen keine geeigneten Flächen von ausreichender Größe in städtischem Eigentum. Freizeitsport- und Trendsportanlagen sind baurechtlich genehmigungspflichtig. Im Gegensatz zu Geräuschquellen, die von Kindern unter 14 Jahren ausgehen und die gem. §22 Abs.1a Bundesimmissionsschutzgesetz in der Regel nicht als schädliche Umwelteinwirkung eingestuft werden, benötigen die Anlagen, die überwiegend von Jugendlichen über 14 Jahren und jungen Erwachsenen genutzt werden, für die Genehmigungsfähigkeit eine positive schalltechnische Untersuchung. Hier greifen die Regularien des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der ergänzenden Verordnungen und Richtlinien. Zur schalltechnischen Beurteilung werden unter anderem die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV), die Freizeitlärmrichtlinie der LAI (Bund-/Länder- Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) und die VDI 3770 – Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport herangezogen. Es wird anhand der Ausbreitung des Schalls, der von der Anlage ausgeht, bewertet, ob die geltenden Immissionsricht- bzw. Grenzwerte eingehalten werden. Die empfohlenen Abstände zwischen der Anlage und der Bebauung unterscheiden sich je nach den im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen und sind von den festgelegten Nutzungszeiten abhängig. Dabei dürfen gewisse Grenzwerte zu bestimmten Tageszeiten nicht überschritten werden. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist immer einzuhalten. Der Höchstwert an Schallemission in der Nacht liegt bei 55 Dezibel, was der Lautstärke einer leisen Unterhaltung entspricht. Der tatsächliche Abstand einer potentiellen Freizeit- oder Trendsportanlage zur Wohnbebauung ist somit ausschlaggebend für eine bauordnungsrechtliche Genehmigung. – 3 – Prüfung Bereich Weiherhofgrünzug: Nutzungsfestsetzung im südlichen Bereich: WA = allgemeines Wohngebiet Nutzungsfestsetzung im nördlichen Bereich: MI = Mischgebiet Die in der Richtlinie VDI 3770 von 2012 empfohlenen Abstände bei ganztägigen Nutzungszeiten liegt je nach Trendsportart zu allgemeinen Wohngebieten zwischen 130-210 m (Skateanlagen), 100 m (Bolzplatz) und 50 m Streetball und werden im Grünzug bei keiner der Freizeitsportarten eingehalten. Adäquate Lärmschutzmaßnahmen in Höhe der zu schützenden Gebäude / Wohnungen sind nicht realisierbar. Daher ist dieser Bereich für Freizeitsportanlagen aufgrund der Lärmemission nicht genehmigungsfähig. Prüfung Bereich Gärtnerstraße / Alter Friedhof: Nutzungsfestsetzung im südlichen Bereich: WA = allgemeines Wohngebiet Nutzungsfestsetzung im nördlichen und westlichen Bereich: MI = Mischgebiet Für den Bereich zwischen Gärtnerstraße und Altem Friedhof gelten die vorstehenden Angaben analog. Auch dieser Standort ist aus Lärmschutzgründen nicht genehmigungsfähig. Die schematische Darstellung zur Ausbreitung des Lärms an 5 Standorten im Bereich Weiherhof-Areal und Alter Friedhof / Gärtnerstraße aus dem Jahr 2019 wird ergänzend beigefügt. Prüfung Bereich Parkplatz Gärtner- / Kanzlerstraße: Der nördliche Bereich des Parkplatzes erscheint nach erster Überprüfung genehmigungsfähig für die Nutzung als Streetballanlage (Größe ca. 12 x 12 m). Derzeit befinden sich dort PKW-Stellplätze, die ein zentrales Parkplatzangebot für das Zentrum Durlach darstellen. Der Abstand von 50 m zur Wohnbebauung kann hier eingehalten werden. Beim Standort Nr. 5 liegt innerhalb des 50 m Radius ein Gebäude. Es handelt sich hier um ein Gemeindehaus mit Kindergarten, für die der Abstand von 50 m nicht relevant ist. Die Anlage eines Basketballplatzes bedeutet den Verzicht auf einen Teil der Stellplätze. Der verbleibende Teil könnte jedoch weiterhin als Parkplatz genutzt werden. Eine Einhausung mit Ballfangzaun wäre hier erforderlich, könnte jedoch trotz des Baumbestandes relativ verträglich realisiert werden. Das Gartenbauamt macht jedoch darauf aufmerksam, dass hier ein Zielkonflikt zwischen ruhendem Verkehr und Spielangebot besteht, den es abzuwägen gilt. Die Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeiten morgens und abends wären dabei einzuhalten (Werktags 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 h bis 20 Uhr). Von Vorteil dieses Standortes wäre, dass keine weiteren Flächen versiegelt werden müssten. Fazit: Auf allen städtisch verfügbaren und geeigneten Flächen wurden bereits Spiel- und Freizeitsportanlagen geschaffen. Die Ausstattung an öffentlich zugänglichen Freizeitsportanlagen in Durlach und Aue stuft das Gartenbauamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Flächen als gut ein. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Im Haushalt des Gartenbauamtes stehen für die Realisierung weiterer Vorhaben keine Mittel zur Verfügung. Neuanmeldungen werden aufgrund der Sparvorgaben sehr restriktiv gehandhabt. Es ist nicht zu erwarten, dass neue Projekte in den nächsten Doppelhaushalt aufgenommen werden. – 4 – Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen des Gartenbauamtes zur Kenntnis.

  • Anlage 1 Weiherhof_Lärmauswirkungen_Streetball
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7a 76133 Karlsruhe Abteilung FAM FB, FAM BPST Abteilungsleitung Planung AmtsleitungMaßstab Stand: G:\GBA\_PL\Projekte\19_Durlach\Projekte\Weiherhof Grünzug und KSP\Weiherhof Streetballfeld- Bauantrag\04_CAD\apl\210708_Lärmauswirkungen Steetball.dwg PlannummerProjektnummer GezeichnetSachbearbeiterDatum --- BartholmeDürr13.07.2021 1:1500 Lärmauswirkung Weiherhof Streetballfeld Durlach Lärmausbreitung 50 m Radius Streetballfeld 5 m Radius Nr.1 Nr.3 Nr.2 Nr.4 Nr.5

  • Anlage 2 Schematische Darstellung Abstände Freizeitsportanlagen
    Extrahierter Text

    Lohn-Lissen Grünzug Pestalozziplatz Pfarrer-Blink-Str. Vorplatz Karlsburg Weiherhof Grünzug ca. 620 m ca. 960 m ca. 1030 m ca. 980 m ca. 180 m G:\GBA\_PL\Spielflächen_AZ 463_021\Stellungnahmen-Vermerke_AZ 463.021\19_Durlach\CDU-OR Antrag 2024-1172\_CAD\apl\241114_Entfernung Freizeitsportanlagen_Übersichtskarte.dwg Abteilung Planung Maßstab Projektnr./ Plannr. Datum AmtsleitungAbteilung GP FB, GP BPSTGezeichnet SachbearbeitungAbteilungsleitung Planung Lammstraße 7a 76133 Karlsruhe Stand: Stadt Karlsruhe Gartenbauamt 14.11.2024 1:5000 Bartholme Häcker 14.11.2024 Übersichtskarte Entfernung von Freizeitsportanlagen Durlach Stadtkern / Aue / Untermühlsiedlung