Schaffung eines Waldkindergartens in Wettersbach Interfraktioneller Antrag im Ortschaftsrat Wettersbach

Vorlage: 2024/1168
Art: Antrag
Datum: 16.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2024

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1168 Eingang: 15.10.2024 Schaffung eines Waldkindergartens in Wettersbach Interfraktioneller Antrag im Ortschaftsrat Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 12.11.2024 5 Ö Entscheidung Der Ortschaftsrat Wettersbach hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 einstimmig einen mündlichen Antrag gestellt: Der Ortschaftsrat Wettersbach beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen für die Schaffung eines Waldkindergartens in Wettersbach zu prüfen und zeitnah Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um kurzfristig den Fehlbedarf von 48 Plätzen (Kinder Ü3) zu decken. Auf die Vorlagennr.: 2024/0774 wird verwiesen. Begründung: Als schnell verfügbares und pädagogisch nachgefragtes Instrument ist der Waldkindergarten eine ideale Kita, um dringend benötigte Betreuungsplätze entstehen zu lassen und gleichzeitig damit das vielfältige Betreuungsangebot in Wettersbach (gelegen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord) zu erweitern. gez. Fraktionsvorsitzende Roland Jourdan Ursula Seliger Gundula Lüchtrath-Klöckner Peter Fehst CDU/FW-Fraktion BFW-Fraktion Bündnis90/Die Grünen- Fraktion SPD/FDP-Fraktion

  • ergänzteStellungnahmeAntrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1168 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Schaffung eines Waldkindergartens in Wettersbach Interfraktioneller Antrag im Ortschaftsrat Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 10.12.2024 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat Wettersbach, den Antrag als erledigt zu betrachten. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt in Wettersbach keine wei- tere Schaffung von Kindertagesbetreuungsangeboten über die bereits veranlassten Projekte hinaus notwendig ist. Die umfangreichen formalen Vorgaben der unterschiedlichen betroffenen Fachgebiete sind bei der Errichtung eines Waldkindergartens nicht zu unterschätzen. Auf die Erläuterungen im Fol- genden hierzu wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Sozial- und Jugendbehörde hat den Antrag des Ortschaftsrates Wettersbach geprüft. Die Stadtteile Palmbach und Grünwettersbach weisen derzeit einen niedrigen rechnerischen Fehlbedarf an Kinderbe- treuungsplätzen auf. Für das Jahr 2025 wird für beide Stadtteile insgesamt ein Fehlbedarf von 13 Plät- zen für Kinder über drei Jahre erwartet. 1 Um den Fehlbedarf zeitnah zu decken, verfolgt die Stadtver- waltung derzeit im Stadtteil Grünwettersbach ein Kita-Ausbau- und Erweiterungsprojekt in der Kinder- tagesstätte „Zur Dorfwies“. Hier werden in Zukunft zwei zusätzliche Gruppen mit bedarfsgerechter Betreuung geschaffen werden. Zudem ist im Stadtteil Palmbach eine Erweiterung der Kindertages- stätte „Henri-Arnaud-Straße“ vorgesehen. Die beiden Erweiterungen sind grundlegend ausreichend, um den rechnerischen Fehlbedarf sowohl im U3-, als auch im Ü3-Bereich zu decken. Die zusätzliche Schaffung eines Waldkindergartens würde das pädagogische Betreuungsangebot in Wettersbach zwar ergänzen, unterliegt jedoch, wie reguläre Formen der Kinderbetreuung, klaren Vo- raussetzungen und Regularien, die die Umsetzung betreffen. Die Annahme, dass es sich bei dieser Be- treuungsform um eine kurzfristig ausführbare Kindertagesbetreuungsform handelt, kann durch die Sozial- und Jugendbehörde grundsätzlich nicht bestätigt werden. In Anlehnung an die Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg gilt es, die folgenden Vorausset- zungen zu erfüllen. Voraussetzungen für die Einrichtung eines Waldkindergartens 1. Genehmigung und Trägerschaft: Waldkindergärten unterliegen denselben gesetzlichen Bestim- mungen wie konventionelle Kindertagesbetreuungsformen. Grundsätzlich ist für einen Naturkin- dergarten als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes nach § 45 SGB VIII erforderlich. Zudem muss ein Waldkindergarten als an- erkannte Einrichtung durch die Kommune genehmigt und in die Kita-Bedarfsplanung aufgenom- men werden. Träger können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein. 2. Räumliche Voraussetzungen: Ein geeignetes Wald- oder Wiesengrundstück ist ebenso erforderlich wie eine beheizbare Schutzhütte oder ein entsprechender Bauwagen, in dem alle Kinder und Be- treuungspersonen ausreichend Platz zum Aufenthalt haben. Schutzunterkünfte unterliegen der baurechtlichen Genehmigungspflicht und müssen durch das Bauordnungsamt abgenommen wer- den. Die Vorgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg und der Deutschen Gesetzlichen Unfall- versicherung sind zu beachten. Aufgrund der Beheizbarkeit muss die Schutzunterkunft durch die Brandschutzbehörde genehmigt werden. Befindet sich die Schutzunterkunft im Gefahrenbereich von Sturm, Gewitter, Schneelast, Hochwasser oder ähnlichem, ist in unmittelbarer Nähe ein beheizbares Ausweichquartier vom Trä- ger zu benennen und konzeptionell zu verankern. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind neben der Forstbehörde weitere Behörden beteiligt – etwa aus den Bereichen Naturschutz, 1 Es wurden die prognostizierten Platzbedarfe für das Jahr 2025 angegeben. Für das Jahr 2025 (13 Plätze Ü3, Stand 01.September.2024) wird ein geringerer Fehlbedarf als für das Jahr 2024 (48 Plätze Ü3, Stand 01.März 2024) prognostiziert. Grund für die Verkleinerung der Fehlbedarfe an Kitaplätzen zwischen den Jahren 2024 und 2025 für Wettersbach ergeben sich unter anderem aus der dynamischen Prognose der voraussichtlichen Bevölke- rungsentwicklung für den jeweiligen Stadtteil. Das Prognosemodell berücksichtigt Faktoren wie Geburtenraten, sowie potenzielle Zuzüge oder Abwanderungen. So kann es sein, dass in Jahren, in denen ein Neubaugebiet er- schlossen wird oder die durchschnittliche Geburtenrate steigt, andere Bedarfe an Kindertagesbetreuung notwen- dig sind als im Jahr zuvor. Mit Blick auf Grünwettersbach sind für das Schuljahr 24/25 beispielsweise viele schul- pflichtige Kinder verzeichnet, deren Bedarf an einem Betreuungsplatz im Kita-System für das Jahr 2025 nun ent- fällt. – 3 – Umweltschutz und Arbeitsschutz. Hinsichtlich der Küche gelten die Vorgaben des Amts für Veteri- närwesen. Zudem ist ein Sanitärbereich vorzuhalten, dieser unterliegt den Vorgaben des Gesund- heitsamtes. Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Ganztagsbetreuung sind ungestörte und beheizbare Schlafmöglichkeiten außerhalb des Aufenthaltsbereichs der Kinder erforderlich. Mög- lichkeiten für Büroarbeit, Ablage und Besprechungen müssen dem Datenschutz entsprechen – ge- mäß den Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg. 3. Einhaltung der Bildungsvorgaben: Wie in allen Kindertageseinrichtungen gilt auch im Waldkinder- garten der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung, der von der Landesregierung vorgegeben wird. Dies gewährleistet, dass auch in dieser besonderen Form der Betreuung die Bildungsziele er- reicht werden, die für alle Kinder im Vorschulalter in Baden-Württemberg gelten. 4. Fachpersonal: Wie in anderen Kindergärten ist auch im Waldkindergarten die Anstellung von pä- dagogisch ausgebildetem Personal nach § 7 KiTaG erforderlich. Die Fachkräfte sollten darüber hin- aus eine spezielle Weiterbildung im Bereich der Waldpädagogik durchlaufen haben, um die beson- deren Anforderungen des Alltags im Freien kompetent umsetzen zu können. 5. Elternarbeit: Eine erfolgreiche Umsetzung eines Waldkindergartens erfordert auch die enge Zusam- menarbeit mit den Eltern. Diese müssen über das Konzept umfassend informiert werden, da ein Waldkindergarten andere Anforderungen an die Betreuung und den Alltag der Kinder stellt. Eine kontinuierliche Kommunikation und Einbindung der Eltern in die pädagogische Arbeit sind essenzi- ell. Erfahrungsgemäß ist das Konzept des Waldkindergartens aufgrund der Witterungsbedingun- gen nicht für jedes Kind von Vorteil. 6. Forstrechtliche Aspekte: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen muss in allen Karlsruher Wäldern verstärkt mit natürlichen und waldtypischen Gefährdungen gerechnet werden, die sich je nach Wetterlage noch verstärken können. Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass diese Gefahren (Dürreperioden, Baumkrankheiten etc.) mit dem Klimawandel noch weiter zunehmen werden. Ne- ben der Herausforderung der Wahl eines geeigneten Standortes ist mit umfangreichen dauerhaf- ten Kosten für die Kontrolle und Pflege der Bäume am Standort des Waldkindergarten und auch an allen Zuwegen ab Waldeingang zu kalkulieren. Fazit Waldkindergärten bieten eine innovative und bereichernde Alternative zu konventionellen Betreuungs- formen, die den Kindern wertvolle Erfahrungen in der Natur ermöglichen. Auch für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach ist diese Form der Kinderbetreuung grundsätzlich aus pädagogischer Sicht geeignet. Bezüglich der Standortwahl wäre eine genaue Prüfung der Gegebenheiten vor Ort not- wendig. Zum Thema Waldkindergärten in der Stadt Karlsruhe befand sich die Sozial- und Jugendbe- hörde bereits im Austausch mit den Mitarbeitenden des Forstamts Karlsruhe. Dieses weist in diesem Zusammenhang auf den Zustand der Karlsruher Wälder, bedingt durch den Klimawandel, hin. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Forstamt ist daher bezüglich der Standortwahl unerlässlich. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine weitere Schaf- fung von Kindertagesbetreuungsangeboten über die bereits veranlassten Projekte hinaus notwendig ist. Weiterer Ausbaubedarf wird immer kurz-, mittel- und langfristig geprüft.