Genehmigung von Tätigkeiten in kommunalen Interessenvertretungen als Dienstgeschäft

Vorlage: 2024/1165
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Personal- und Organisationsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • GBeschlussvorlage_komm. Interessen_Dienstgeschäft
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1165 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Genehmigung von Tätigkeiten in kommunalen Interessenvertretungen als Dienstgeschäft Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 25 N Vorberatung Gemeinderat 17.12.2024 19 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, dass bei Wahrnehmung von Aufgaben in Präsidiumssitzungen, Ausschüssen, Arbeitsgruppen und weiterer Veranstaltungen kommunaler Interessenverbände und Einrichtungen (z.B. Städtetag Baden-Württemberg, Deutscher Städtetag, Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Komm.ONE) durch Oberbürgermeister*innen und Dezernentinnen und Dezernenten, die gleichen Regelungen gelten wie für Dienstgeschäfte. Insbesondere gelten die Regelungen zur Nutzung von Dienstfahrzeugen, Genehmigung von Dienstreisen und Erstattung von Reisekosten. Die Anerkennung als dienstliche Aufgabe erfolgt durch eine Dienstreisegenehmigung des oder der Dienstvorgesetzten. Für den Oberbürgermeister wird die Genehmigung hiermit erteilt. Eventuell von Dritten erstattete (Reise-)Kosten sind abzuliefern. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch rückwirkend. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 10.000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat wiederholt strenge Regelungen zur Abgrenzung von Dienstgeschäften des jeweiligen Hauptamtes und Aufgaben, die mit der Funktion und Person von „Bürgermeister*innen“ zusammenhängen und nicht rein privat sind (GPA-Mitteilung Kommunalwirtschaft 08/2010 in der Fassung vom 22. Juni 2022) aufgestellt. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat diese Rechtsauffassung vor kurzem bestätigt. Danach stellt sich die Frage, wie die Teilnahme an Terminen in gewählten Organen von stadtfremden Körperschaften, wie Kommunalverbänden, in Präsidiums- und Ausschusssitzungen der kommunalen Landesverbände sowie eine Teilnahme an Verbandstätigkeiten auf Bundesebene zu werten sind. In solchen Institutionen bringen der Oberbürgermeister und die Dezernent*innen ihre Expertise als gewählte Amtsträger*innen einer großen Kommune ein. Auch wenn die Interessen der Stadt Karlsruhe nicht direkt vertreten werden, werden diese zumindest indirekt dadurch vertreten, da die in solchen Gremien entwickelte Entscheidungen und Weichenstellungen sich gleichermaßen auch auf die Stadt Karlsruhe auswirken. Innenministerium und GPA unterscheiden streng nach originär gesetzlicher Vertretung der Kommune in Gesellschafter-, Verbands- und Mitgliederversammlungen einerseits und ordnen diese den Dienstgeschäften zu, andererseits soll eine Mitwirkung in Arbeitsgruppen von Verbänden - wie oben beschrieben - nicht zum Hauptamt gehören. Gemäß den Ausführungen des Innenministeriums Baden- Württemberg und der GPA können die Fahrten zu Terminen der zweitgenannten Kategorie wie Dienstfahrten behandelt werden, wenn das Hauptorgan oder ein zuständiger Ausschuss dieser Handhabung zustimmen. Die Stadtverwaltung ist der Auffassung, dass eine solch strenge Trennung im Sinne der kommunalen Interessen in keiner Weise praxisnah ist. Unmittelbar demokratisch legitimierte kommunale Wahlbeamt*innen haben einen besonderen Status und bestimmen im Rahmen ihres vom Gemeinderat festgelegten Aufgabenbereichs selbst, welche konkreten Aufgaben mit kommunalem Bezug sie in ihrer Amtszeit übernehmen und damit zum Teil ihres Hauptamts machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.03.2011, 2 C 12/09). Die Tätigkeit könnte auch als Nebentätigkeit im Interesse des Dienstherrn ausgeübt werden. Die Art des Dienstgeschäftes (Dienstreise oder Nebentätigkeit auf Verlangen) ist jedoch nicht entscheidend, da es sich in beiden Fällen um Dienstgeschäfte handelt. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll daher eine Gemeinderatsentscheidung herbeigeführt werden, damit die Fahrten des Oberbürgermeister und der Dezernent*innen für die Mitarbeit in Präsidiumssitzungen, Ausschüssen oder Arbeitsgruppen beziehungsweise zu Informations- veranstaltungen kommunaler Interessenverbände und Einrichtungen (z.B. Städtetag Baden- Württemberg, Deutscher Städtetag, Europabüro der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel, Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Komm.ONE) als Dienstfahrten gewertet werden können. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der genaue finanzielle Aufwand kann nicht beziffert werden. Ausgehend von ca. 50 Terminen und durchschnittlichen Reisekosten von 200 Euro, ergibt sich ein jährlicher finanzieller Aufwand von 10.000 Euro. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Der Gemeinderat beschließt, dass bei Wahrnehmung von Aufgaben in Präsidiumssitzungen, Ausschüssen, Arbeitsgruppen und weiterer Veranstaltungen kommunaler Interessenverbände und Einrichtungen (z.B. Städtetag Baden-Württemberg, Deutscher Städtetag, Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Komm.ONE) durch Oberbürgermeister*innen und Dezernentinnen und Dezernenten, die gleichen Regelungen gelten wie für Dienstgeschäfte. Insbesondere gelten die Regelungen zur Nutzung von Dienstfahrzeugen, Genehmigung von Dienstreisen und Erstattung von Reisekosten. Die Anerkennung als dienstliche Aufgabe erfolgt durch eine Dienstreisegenehmigung des oder der Dienstvorgesetzten. Für den Oberbürgermeister wird die Genehmigung hiermit erteilt. Eventuell von Dritten erstattete (Reise-)Kosten sind abzuliefern. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch rückwirkend.

  • Abstimmung TOP 19
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Genehmigung von Tätigkeiten in kommunalen Interessenver- tretungen als Dienstgeschäft Vorlage: 2024/1165 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass bei Wahrnehmung von Aufgaben in Präsidiumssitzun- gen, Ausschüssen, Arbeitsgruppen und weiterer Veranstaltungen kommunaler Interessen- verbände und Einrichtungen (z.B. Städtetag Baden-Württemberg, Deutscher Städtetag, Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Komm.ONE) durch Ober- bürgermeister*innen und Dezernentinnen und Dezernenten, die gleichen Regelungen gel- ten wie für Dienstgeschäfte. Insbesondere gelten die Regelungen zur Nutzung von Dienst- fahrzeugen, Genehmigung von Dienstreisen und Erstattung von Reisekosten. Die Anerken- nung als dienstliche Aufgabe erfolgt durch eine Dienstreisegenehmigung des oder der Dienstvorgesetzten. Für den Oberbürgermeister wird die Genehmigung hiermit erteilt. Eventuell von Dritten erstattete (Reise-)Kosten sind abzuliefern. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch rückwirkend. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024: Hier bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025