Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27: aktueller Planungsstand
| Vorlage: | 2024/1164 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 15.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.11.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.11.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.02.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Ganztag an Grundschulen Pädagogisches Konzept 2026 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern in Karlsruhe – Entwurf (Stand 06/2024) 2 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Inhaltsverzeichnis Beteiligte ......................................................................................................................................................... 3 Pädagogisches Konzept ................................................................................................................................... 4 Ziele des Ganztags an Grundschulen in der Stadt Karlsruhe ............................................................................. 4 Grundlage der pädagogischen Arbeit im Ganztag ........................................................................................... 4 Das Bild vom Kind ........................................................................................................................................... 5 Der Ganztag an Grundschulen in der Stadt Karlsruhe: das 2-Säulen-Modell .................................................... 5 Die Zeitstruktur im Ganztag ............................................................................................................................. 6 Pädagogische Arbeit im Ganztag ..................................................................................................................... 7 Mittagessen – ein pädagogisches Angebot ...................................................................................................... 7 Angebote im Ganztag ..................................................................................................................................... 8 Partizipation und demokratisches Lernen ......................................................................................................... 9 Inklusion und Vielfalt im Ganztag .................................................................................................................... 9 Kooperative Professionalität........................................................................................................................... 10 Zusammenarbeit mit Eltern ............................................................................................................................ 10 3 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Beteiligte Schul- und Sportamt, Sachgebietsleitung Ganztagsschulen Schul- und Sportamt, Teamleitungen Ganztagsgrundschulen Schul- und Sportamt, Teamleitung Ergänzende Betreuung Schul- und Sportamt, Bildungsplanung Sozial- und Jugendbehörde, Fachberatung Schülerhorte Sozial- und Jugendbehörde, Allgemeiner Sozialer Dienst Sozial- und Jugendbehörde, Hortleitungen Stadtjugendausschuss e.V., Hortleitung Stadtjugendausschuss e.V., Fachberatung Örtlicher Personalrat Sozial- und Jugendbehörde und Schul- und Sportamt Gesamtpersonalrat Stadtamt Durlach Gesamtelternbeirat der Karlsruher Kita-Einrichtungen Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe 4 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Pädagogisches Konzept Ziele des Ganztags an Grundschulen in der Stadt Karlsruhe Ziele § 24 des Achten Sozialgesetzbuches formuliert im Rechtsanspruch einen Förderanspruch; er schließt deshalb nicht nur Betreuung, sondern auch Bildung und Erziehung mit ein. Die sozialintegrative Bedeutung von Lern-, Betreuungs- und Spielorten in der Stadtentwicklung soll durch das neu entwickelte System der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gestärkt werden. Kommunales Ziel ist die Qualitätsentwicklung im Grundschulbereich. Die Bildungsangebote am Nachmittag sollen eine Förderung von Talenten ebenso einschließen wie die Förderung grundlegender Kompetenzen sowie die Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft soll ein Gremium zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung des Ganztags konzipiert und etabliert werden. Die in der Rahmenkonzeption festgelegten Ziele und Qualitätsstandards werden regelmäßig überprüft. Die gesetzliche Ganztagsgrundschule in Wahlform oder verbindlicher Form ist das Basismodell des schulischen Ganztags. Auf dem Weg dahin gibt es das 2-Säulenmodell. Im Rahmen des Ganztags können neben städtischen Angeboten auch die Angebote freier Träger, wenn sie den vorgegebenen Standards entsprechen, in den jeweiligen schulischen Konzeptionen berücksichtigt werden. Die Angebote müssen nicht nur in der Schule, sondern können auch im Umfeld der Schule stattfinden. Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die an Grundschulen inklusiv beschult werden, werden im Betreuungsschlüssel angemessen berücksichtigt. Das pädagogische Fachpersonal soll in schulischen Entscheidungsprozessen die Betreuung betreffend als Partner eingebunden werden. Für Kinder in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren soll eine ihrem Förderschwerpunkt gerecht werdende Betreuung vorgehalten werden. Schulräume sollen angemessen groß sein und multifunktional gestaltbar sein, damit den Kindern neben dem Lernen die Möglichkeiten und Gelegenheiten eröffnet werden, „unterrichtsfreie“ Zeit für selbstbestimmte Tätigkeiten und informelles Lernen nutzen zu können sowie den Grundbedürfnissen nach Rückzug und Entspannung gerecht zu werden. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Grundlage der pädagogischen Arbeit im Ganztag Verständnis von Bildung und Erziehung Bildung Bildung meint die lebenslangen und selbstständigen Prozesse zur Aneignung von Welt. Bildung ist mehr als angehäuftes Wissen, über das ein Kind verfügen muss. Kinder erschaffen sich ihr Wissen über die Welt und sich selbst durch ihre eigenen Handlungen. Kindliche Bildungsprozesse setzen verlässliche Beziehungen und Bindungen zu Erwachsenen voraus. Bildung vollzieht sich in sozialer Interaktion. (Kultusministerium Baden- Württemberg https://kindergaerten.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Fruehe+Bildung/Bildungsverstaendnis; 07.11.2023) Erziehung Erziehung meint die Unterstützung und Begleitung, Anregung und Herausforderung von Bildungsprozessen, (...). Sie geschieht auf indirekte Weise durch das Beispiel der Erwachsenen und durch die Gestaltung von sozialen Beziehungen, Situationen und Räumen. Auf direkte Weise geschieht Erziehung durch Vorbildverhalten, durch Vormachen und Anhalten zum Üben, durch Wissensvermittlung sowie durch Vereinbarung und Kontrolle von Verhaltensregeln. (Kultusministerium Baden-Württemberg https://kindergaerten.kultus- bw.de/,Lde/Startseite/Fruehe+Bildung/Bildungsverstaendnis; 07.11.2023) Grundsätzlich orientiert sich die Arbeit im schulischen Ganztag an diesen Begrifflichkeiten und findet sich im Bild vom Kind wieder. 5 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Das Bild vom Kind Kinder sind neugierige, individuelle Persönlichkeiten, die sich ausprobieren, entdecken und erforschen. Sie lernen ganzheitlich mit allen Sinnen. Sie stellen Fragen, erschließen sich Zusammenhänge, diskutieren und setzen sich mit vielen Gegebenheiten auseinander. Ihre individuelle Entwicklungs- und Lebensgeschichte und ihre Bedürfnisse bilden die Wirklichkeit der Kinder. Diese vielfältigen Grundlagen, die Kinder mitbringen, müssen Raum finden und zum Ausdruck kommen können. Mit Eintritt in die Schule verändern sich für die Kinder die Anforderungen ihres Umfeldes. Sie werden als Schulkinder von ihrer Umgebung anders wahrgenommen und müssen sich mit vielen neuen Eindrücken auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung findet in verschiedenen Lernsettings im schulischen und außerschulischen Kontext statt. Zur Entwicklung der Kinder gehört es, sich mit Gleichgesinnten und Gleichaltrigen in unbeobachteten, selbstgewählten Aktivitäten auszuprobieren und dabei auch Grenzen auszutesten. Darüber hinaus haben Kinder die Freiheit, Zeit für sich, in Ruhe oder in der Gemeinschaft zu haben. Über diese eigenen Handlugen macht sich das Kind ein Bild von der Welt und sich selbst. Es gewinnt an Autonomie und entwickelt Selbstbewusstsein. Es findet Raum, sich selbst in der Gemeinschaft zu behaupten und hat eine Stimme, die gehört wird. Der Ganztag an Grundschulen in der Stadt Karlsruhe: das 2-Säulen-Modell Der Ganztag an Grundschulen wird in Karlsruhe über die beiden Säulen (1) gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg einerseits und an Halbtagsgrundschulen mit einem (2) schulnahen Betreuungsangebot nach § 8a Schulgesetz Baden-Württemberg umgesetzt. Dieses schulnahe Angebot wird in modularer Form angeboten und von der Stadt sowie freien Trägern realisiert. 6 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Die Angebote im Überblick Gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg Halbtagsgrundschule mit modularem System (MoS) nach § 8 Schulgesetz Baden- Württemberg Modell In Wahlform oder gebundener Form Zeitmodell 4 Tage / 8 Stunden Ein Tag (Freitag) kommunale Betreuung (MoS) 5 Tage / 8 Stunden modulares System (MoS) Zeiten Buchbare Module (Zeitfenster): • Modul „Ankommen“ ab 7 Uhr • Modul „Mittag“ bis 14:00 Uhr • Modul „Nachmittag 1“ bis 15:45 Uhr • Modul „Nachmittag 2“ bis 17 Uhr Mittagessen Nur für Kinder im Ganztagszug. Nur für Kinder im Ganztag. Zuständigkeit Lehrkräfte und pädagogisches Betreuungspersonal arbeiten am Nachmittag im Tandem; es besteht Unterrichtspflicht. Angebot steht unter Schulaufsicht, wird jedoch ausschließlich von pädagogischen Fachkräften der Stadt oder freier Träger geleitet. Modul „Mittag“ (Ergänzende Betreuung) Eltern, die sich gegen die Beschulung ihrer Kinder im Rahmen der Ganztagsgrundschule entscheiden (Unterrichtspflicht am Nachmittag), steht nach Unterrichtsende am Vormittag weiterhin die Ergänzende Betreuung mit dem Modul „Mittag“ bis 14 Uhr ohne Mittagessen zur Verfügung. Modul „Mittag“ bis 14 Uhr ohne Mittagessen. Kosten Die gesetzliche Ganztagsgrundschule ist kostenfrei (bis auf das Mittagessen und bei Bedarf das Modul „Nachmittag 2“ bis 17 Uhr). Mittagessen und Module sind nicht kostenfrei (Beträge stehen noch nicht fest). Die Zeitstruktur im Ganztag Übersicht 7 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Pädagogische Arbeit im Ganztag Das Pädagogische Konzept der Grundschulen umfasst ausreichend Bewegungsmöglichkeiten, unterschiedliche Lernformen und verschiedene Möglichkeiten des sozialen Miteinanders sowie einer individuellen Entwicklung und Förderung. Eine Verlässlichkeit des Zeitrahmens und der Bezugspersonen und ein gleichwertiges Miteinander aller Akteure sind notwendig, um für die Kinder einen erforderlichen Rahmen mit Orientierung und Geborgenheit zu garantieren. Zur Schulgemeinschaft gehören: Schulleitung, Teamleitung, Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte, Sekretariate, Hausmeister*innen, Hauswirtschaftskräfte, Eltern, Sorgeberechtigte, Kinder, außerschulische Kooperationspartner*innen, Schulsozialarbeit, Schulbegleitungen. Betreuungsschlüssel Die Grundlage der pädagogischen Arbeit im Ganztag sind die Fachkräfte. Um Herausforderungen wie Inklusion, Integration, Sprachförderung und Auswirkungen der Corona-Pandemie im pädagogischen Setting gerecht werden zu können, soll das Betreuungsverhältnis im Ganztag 1:10 sein; die personellen Ressourcen sind an die sozialstrukturellen Bedarfslagen des Schulstandortes angepasst (Sozialindex der Schule, Inklusionsquote, Juniorklassen). Dabei sollen bedarfsgerecht Inklusionsfachkräfte, heilpädagogische Fachkräfte sowie Sprachfachkräfte eingesetzt werden. Pro 2 Gruppen sollte eine zusätzliche Fachkraft für Inklusion eingesetzt werden. Die Zuweisung der Fachkräfte soll nach der Gruppengröße bzw. -anzahl und nicht der Anzahl an Kindern mit festgestelltem Förderbedarf erfolgen. Fachkräfte im Ganztag Im schulischen Ganztag soll qualifiziertes Betreuungspersonal analog des Fachkräftekatalogs des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Nachschulungen von bereits in Gruppen tätigem Personal sind möglich und sollen erfolgen. Als Standard für die personelle Ausstattung je Schulstandort soll gelten: • 1 Teamleitung je Standort (Freistellung je nach Größe der Schule) • 1 Stellvertretung • Pädagogische Fachkräfte anhand der Anmeldezahlen nach Betreuungsschlüssel • Weiteres Personal (Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr (FSJ), Kooperationspartner*innen, Zusatzkräfte) Mittagessen – ein pädagogisches Angebot Das gemeinsame Mittagessen im schulischen Ganztag ist nicht als eine reine Verpflegungsaufgabe zu sehen. Es ist im Rahmen des schulischen Ganztages Bindeglied zwischen Unterrichts- und Betreuungsangeboten am Vor- und Nachmittag. Die Mittagsverpflegung muss daher auch als Bildungs- und Erziehungsaufgabe verstanden werden. Hier wird Essenskultur vermittelt, und sie ist als sozialer Treffpunkt ein Lernfeld für tägliche Handlungskompetenzen. Das Mittagessen ist grundsätzlich ein pädagogisches Setting im schulischen Ganztag und findet im Modul „Mittag“ statt (keine Parallelangebote). 8 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Das Mittagessen soll folgenden Standards entsprechen Teilnahme Verbindliche Teilnahme am Modul „Mittag“, wenn die Kinder länger als bis 14 Uhr in der Schule sind, sowohl in gesetzlichen Ganztagsschulen als auch in Halbtagsschulen mit modularem System, wenn das Kind länger als bis 14 Uhr bleibt – es gibt kein Parallelangebot. Zeit Es wird für das Mittagessen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt (mindestens 30 Minuten, ideal 45 Minuten). Die Kinder essen in einer angenehmen Atmosphäre in ihrer gleichbleibenden Gruppe mit pädagogischen Fachkräften. System − Wenn die räumlichen Möglichkeiten es zulassen, wird das Mittagessen in Schüsseln auf den Tischen ausgegeben. Hier hat jedes Kind in der Tischgruppe die Möglichkeit, zu lernen sich selbst zu portionieren, ins Gespräch über das Essen zu kommen und gemeinsam das Mittagessen einzunehmen. − Individuelle Absprachen mit Caterer z. B. zum Salat oder Nachtisch (Rohkost statt Salat, Obst statt Pudding) sollen möglich sein. − Das Essen soll für die Kinder in entspannter Atmosphäre stattfinden, das bedeutet: Essen in gleichbleibenden Gruppen. Personal Pädagogische Fachkräfte und Hauswirtschaftskräfte sind ein Team. Raum − Schöne, ansprechende Räumlichkeiten, die allen notwendigen Standards entsprechen. − Bei Schulen mit verschiedenen Schulformen (z.B. Grundschule mit weiterführender Schule) soll, wenn eine räumliche Abgrenzung nicht möglich ist, eine zeitliche Abgrenzung zwischen Primar- und Sekundarstufe erfolgen. Kosten (Beiträge stehen noch nicht fest.) Angebote im Ganztag Die Kinder werden auf ihrem Weg zur Selbständigkeit begleitet und unterstützt. Sie sollen lernen, eigenständig und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, Konflikte zu lösen und Fähigkeiten entwickeln, die sie zu unabhängigen Persönlichkeiten machen. Sie sollen den Freiraum erfahren, Neues auszuprobieren, sich in der Gemeinschaft einzufinden sich aber auch zurückzuziehen. Gleichzeitig sollen die Kinder durch die Arbeit in Gruppen und die Auseinandersetzung in dieser ihre sozialen Kompetenzen in der Gemeinschaft weiterentwickeln und ausbauen. 9 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Nachmittagsangebote Die Kinder sollen selbst entscheiden, welche Angebote sie wahrnehmen. Eine „Schnupperstunde“ oder Ähnliches ist für die Kinder hilfreich. Es gilt das Prinzip: je länger ein Angebot dauert (z.B. ein ganzes Schuljahr), desto verbindlicher sollen die Kinder daran teilnehmen. Für die Kinder der 1. Klassenstufe sollen in den ersten 6 Monaten keine Arbeitsgruppen angeboten werden. Hier liegt der Fokus noch auf dem „Ankommen“ in der Schule und im Ganztag. Wichtig ist eine gute Koordination der Angebote. Es sollte keine Konkurrenzsituation verschiedener Einrichtungen entstehen. Die Angebote sollen nicht in der Mittagessenszeit liegen. Hausaufgabenzeit Bei der Betreuung der Hausaufgaben gibt es keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern nur, dass ein Hausaufgaben-Zeitfenster zur Verfügung steht. Wenn Probleme erkennbar sind, ist eine Rückmeldung an die Lehrkräfte und Eltern sinnvoll. Multiprofessionelle Teams Die Abstimmung innerhalb der multiprofessionellen Teams soll innerhalb der Arbeitszeit erfolgen und entsprechend berücksichtigt sein. Partizipation und demokratisches Lernen Die Kinder sollen Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen, sich in die Gemeinschaft mit ihren Ideen und ihrer Kraft einbringen und aktive Mitglieder der Gesellschaft sein. Im Ganztag werden die folgenden Prinzipien gelebt: • Angebote und Gremien ermöglichen Kindern das Lernen und Erproben demokratischen Handelns. • Kinder lernen, im und für den Ganztag Verantwortung zu übernehmen, ihre Meinung zu vertreten und Konflikte konstruktiv zu lösen. • Kinder haben Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Alltags in der Einrichtung • Es gibt Regeln, die angemessenes Verhalten und soziale Kompetenzen fördern und somit die Gemeinschaft stärken. • Kinder lernen und kennen ihre Rechte (u.a. UN-Kinderrechtskonvention). Inklusion und Vielfalt im Ganztag Der Ganztag wird ein lebendiger, vielseitiger Lern- und Lebensort, an dem stärken- und ressourcenorientiert gearbeitet wird. Jedes Kind soll mit seiner Lebensbiografie Raum in diesen Ganztagsangeboten finden. Im schulischen Ganztag wird Inklusion als Anerkennung der Verschiedenheiten aller Kinder verstanden. Der Fokus liegt auf den Gemeinsamkeiten. Alle Kinder erleben gleichermaßen Wertschätzung, Partizipation und Teilhabe. „Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offenstehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.“ (S. 9, Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik, Deutsche UNESCO-Kommission, Bonn, 2014) Übergreifende Inklusion Inklusion bezieht nicht nur Kinder mit Behinderung(en) ein, sondern auch Kinder, die durch andere Faktoren wie ihre ethnische, kulturelle oder soziale Herkunft, ihr Geschlecht, ihre Hautfarbe, ihre Sprache, ihre Religion oder Neurodiversitäten von Benachteiligungen bedroht sind. Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Belange der Kinder finden Anerkennung. Es wird ein Miteinander ohne Vorurteile, Stereotypen und Ausgrenzung gelebt. Die unterschiedlichen Lebensweisen und Lebensbedingungen der Kinder und ihrer Familien werden als Ressource und Chance für die pädagogische Arbeit verstanden, um Einfühlungsvermögen, Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt und Inklusion aktiv zu unterstützen und zu vermitteln. 10 | Ganztag an Grundschulen – Rahmenkonzeption 2026 Qualifiziertes Personal Ein entscheidender Faktor für eine gelungene inklusive Bildung ist qualifiziertes Personal, das über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt und sich in den Themengebieten der Inklusion fortbildet. Dieses ermöglicht eine individuelle Betreuung und Förderung der Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen. Im schulischen Ganztag werden Unterstützungsleistungen (z.B. Schulbegleitungen) auch für alle Bereiche und Zeiten gewährleistet. Darüber hinaus unterstützen Fachkräfte für Inklusion die Arbeit in den Gruppen. Barrierefreie Räume Barrierefreie Räume als Rückzugsort, für Impulse und Intensivarbeit sind ebenso von großer Bedeutung. Durch eine entsprechende Gestaltung dieser Räume können Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen gleichermaßen von den Angeboten profitieren und werden in ihrer Entwicklung unterstützt. Kooperative Professionalität Im schulischen Ganztag gibt es verlässliche und transparente Strukturen für die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. Die vielfältigen Professionen arbeiten auf allen Ebenen auf Augenhöhe und wertschätzend zusammen. Im schulischen Ganztag wird kooperative Professionalität gelebt • Es bestehen klare und transparente Absprachen über Zuständigkeiten, Rollen und Entscheidungskompetenzen einzelner Personen sowie feste Team- und Besprechungszeiten. • Kollegiales Feedback ist Teil der Arbeitskultur. • Pädagogische Arbeit ist Team- und Tandemarbeit. • Es findet eine gemeinsame Teamentwicklung mit der Schule statt. • Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte entwickeln ein gemeinsames pädagogisches Verständnis und Selbstverständnis für die Arbeit. • Es findet ein Austausch der Fachkräfte über die Entwicklung der Kinder statt. • Inner- und außerschulische Partner arbeiten zusammen. • Standortübergreifende Zusammenarbeit ist definiert (Zeiten für Besprechungen, Planungen etc.). • Es gibt eine gemeinsame Planung des Schuljahres, wie pädagogische Tage, Betriebsausflug, Schließtage unter Einbindung aller Akteure wie Schulsozialarbeit, Hauswirtschaftskräfte, Reinigungskräfte, etc. Zusammenarbeit mit Eltern Es besteht eine transparente und definierte Zusammenarbeit mit den Eltern. Beteiligungsprozesse durch die Eltern sind gegeben. Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil in der Schule Es bestehen feste Formate des Dialogs mit Eltern über Lernstand, Entwicklung und Verhalten ihrer Kinder im Ganztag.
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1164 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27: aktueller Planungsstand Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 20.11.2024 4 Ö Kenntnisnahme Jugendhilfeausschuss 19.02.2025 3 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Informationsvorlage gibt den aktuellen Planungsstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung an Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Primarstufe zur Kenntnis. Die aufgeführten Vorhaben zum Konzept sowie die baulichen Maßnahmen können nicht alle zum Be- ginn des Rechtsanspruchs im August 2026 umgesetzt sein. Dies lassen insbesondere die finanziellen Mittel der Stadt nicht zu. Im angeführten Pädagogischen Konzept werden Empfehlungen formuliert. Festlegungen der zu reali- sierenden Standards müssen nach der Diskussion dieses Planungsstandes erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 1. Allgemeines 1.1. Rahmenvorgaben des Landes 1.2. Umsetzung in Karlsruhe: neue Betreuungsstruktur 2. Ende des Hortangebots bzw. Umwandlung der Horte in ein modulares System 2.1. Halbtagsgrundschulen mit Hort 2.2. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen mit Hort als Doppelstruktur 2.3. Horte an Privatschulen 3. Baumaßnahmen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs 3.1. Prüfung der Schulen 3.2. Bauliche Maßnahmen an den Schulen 3.2.1. Standorte mit Mehrschichtbetrieb in der Mensa und Doppelnutzung von Klassenräumen 3.2.2. Standorte mit zwingend notwenigen Baumaßnahmen 3.3. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren 3.4. Investitionen in Schulbaumaßnahmen 3.5. Planungen für die einzelnen Schulstandorte 4. Umsetzung in Karlsruhe: Empfehlungen aus den Projektarbeitsgruppen 4.1. Empfehlungen der Projektarbeitsgruppe Pädagogisches Konzept 4.1.1. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen 4.1.2. Zeitstruktur 4.1.3. Ganztagsstruktur / möglicher Zeitverlauf 4.1.4. Betreuungsschlüssel und Qualifikation des Personals 4.1.5. Qualitätsstandards 4.2. Weitere Projektarbeitsgruppen 5. Finanzen – 3 – Zusammenfassung Auch zwei Jahre vor Beginn des Rechtsanspruchs sind die Aussagen des Landes für die kommunale Planung vage. Das Schulgesetz wurde novelliert, und die Schulträgerinnen sind nun antragsberechtigt für die Einrich- tung von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe setzt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein 2-Säulen-System bestehend aus (1) gesetzlicher Ganztagsgrundschule (kostenfrei) und (2) Halbtagsgrundschule mit modularem System (kostenpflichtig). Die Horte sollen im neuen System nicht mehr weitergeführt werden. An Standorten von Halbtagsgrundschulen soll aus den Horten das modulare System entstehen, an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen soll die Doppelstruktur mit den Horten bis zum Schuljahr 2029/30 endgültig auslaufen. Insbesondere an den Halbtagsgrundschulen stehen große Investitionen an, um die Schulen für den schulischen Ganztag zukunftsfähig zu machen. Benötigt werden Mensen, Betreuungsräume und Räume für das Betreuungspersonal. In den kommenden Doppelhaushalten muss dieser Ausbau einge- preist werden, bis dahin werden die Schulen nur eine begrenzte Ganztagskapazität anbieten können. Die Doppelnutzung von Klassenräumen bei der Umsetzung im baulichen Bestand wird unumgänglich sein. Die vom Kultusministerium geplanten Juniorklassen 1 verschärfen die Raumknappheit, da sie nicht Teil des vom Land geförderten Raumprogramms sind. Die Konzepte für das neue Betreuungssystem werden in einem partizipativen Prozess erarbeitet. In die- ser Vorlage liegen die Empfehlungen der Projektarbeitsgruppe „Pädagogisches Konzept“ vor, die von der Lenkungsgruppe im Juni 2024 verabschiedet wurden: Eltern können wählen, ob ihr Kind nach Unterrichtsende um 12 Uhr nach Hause geht, oder ein Ange- bot bis 14 Uhr, 15:45 Uhr oder 17 Uhr wahrnimmt. Der Betreuungsschlüssel soll auf 1:10 herabge- setzt werden. Im Fokus der Qualitätsstandards liegt eine verbesserte Zusammenarbeit von Stadt und Land („Kooperative Professionalität“). Es liegen bislang keine Aussagen des Landes zur zukünftigen Förderung der Ganztagsangebote vor. 1. Allgemeines 1.1. Rahmenvorgaben des Landes Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung an Grundschulen und der Primarstufe an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab dem Schuljahr 2026/27. Das heißt, ab dem 1. August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedes Kind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 1 Juniorklassen fördern Kinder, bei denen aufgrund ihres sprachlichen Entwicklungsstandes oder des Entwick- lungsstandes anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Bildungsgang der Grundschule ab der ersten Klassenstufe teilnehmen. Sie ersetzen ab Schuljahr 2026/27 die Grundschulförderklas- sen. – 4 – Der Rechtsanspruch sieht einen Umfang von acht Zeitstunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird dabei angerechnet. Er soll auch in den Ferien gelten, dabei ist von Seiten des Landes eine Schließzeit bis maximal vier Wochen geregelt. Nicht alle Grundschulen müssen den Rechtsanspruch erfüllen; das heißt, es wird weiterhin auch sogenannte Halbtagsgrundschulen geben können. Bestehende Grundschulbezirke bleiben auf- rechterhalten. Einem Antrag auf Grundschulbezirkswechsel wird jeweils zugestimmt, wenn der Rechtsanspruch an der Schule im Grundschulbezirk nicht erfüllt werden kann. Das Land hat zwei wesentliche Änderungen im Schulgesetz für die gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a vorgenommen: − die Schulträgerinnen sind nun antragsberechtigt für die Einrichtung einer gesetzlichen Ganztagsgrundschule, die Schulkonferenz muss nur noch angehört werden, − als weiteres Zeitmodell sind 5 Tage á 8 Stunden möglich. Absichtserklärung des Landes ist, dass an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZen) künftig für alle Förderschwerpunkte die gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a beantragt werden kann; die Novellierung des Schulgesetzes zu diesem Punkt steht bislang aus. Damit kommt sie für das Schuljahr 2026/27 wegen des formalen Vorlaufs des Verfahrens bereits jetzt zu spät. 1.2. Umsetzung in Karlsruhe: die neue Betreuungsstruktur Der Rechtsanspruch besteht gegenüber der Trägerin der Jugendhilfe; der Gemeinderat hat im Dezember 2023 die Umsetzung an das Schul- und Sportamt delegiert. Der Rechtsanspruch soll in Karlsruhe über zwei Säulen umgesetzt werden: I. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schulgesetz II. Halbtagsgrundschulen mit modularem System Eine Grundschule ist entweder eine gesetzliche Ganztagsgrundschule oder eine Halbtagsgrundschule mit modularem System. Von den 44 Grundschulen im Stadtgebiet sind 21 gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a Schul- gesetz und damit bereits jetzt rechtsanspruchserfüllend. Der Anteil ganztägig betreuter Kinder in Karlsruhe (entweder Hort, gesetzliche Ganztagsgrundschule im Ganztagszug oder modulares System) lag im Schuljahr 2023/24 bei 50,2 Prozent. Weitere 32,7 Prozent nehmen das Angebot der Ergänzenden Betreuung (bis maximal 14 Uhr ohne Mittagessen) war. An den bestehenden 23 Halbtagsgrundschulen soll der Rechtsanspruch durch ein kommunales modulares System (MoS) erfüllt werden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ist dies kostenpflichtig. Das modulare System kann erst vollumfänglich umgesetzt werden, wenn in jeder Halbtagsgrundschule ein Mittagessen angeboten werden kann und ausreichend Räume für die Betreuung zur Verfügung stehen. An allen Halbtagsgrundschulen sind hierfür Baumaßnahmen notwendig, die je nach Priorisierung in den kommenden Doppelhaushalten bis Ende der 2030er Jahre abgeschlossen sein werden. Bis dahin wird es eine beschränkte Kapazität von Ganztagsplätzen an Halbtagsgrundschulen geben, die sich mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen sukzessive erhöhen wird. Grundlage der ausgewiesenen begrenzten Ganztagskapazität (Anlage 2 und Anlage 3) sind die bestehenden Angebote an den Standorten. – 5 – Bereits jetzt ist klar, dass die Kapazität an Ganztagsplätzen zum Schuljahr 2026/27 dieselbe sein wird wie aktuell. Es wird mit der Grundschulen Bergwald auch eine Schule geben, die den Rechtsanspruch aufgrund fehlender Räume und Mensa (noch) nicht erfüllt. Gleichzeitig wird die Ganztagskapazität beispielsweise an der Grundschule am Rennbuckel sehr eingeschränkt sein. Im Jahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch nur für die Schüler*innen der ersten Klassenstufe; für die Klassenstufen 2 bis 4 ist das Ganztagsangebot eine freiwillige Leistung der Kommune. Dennoch sind alle Grundschulkinder in die Planungen einbezogen. Sollte allerdings der Fall eintreten, dass an den Halbtagsgrundschulen die Ganztagskapazität für den Bedarf aller Klassenstufen nicht ausreichend ist, werden die Kinder mit Rechtsanspruch bevorzugt werden müssen. Hier bedarf es noch einer Regelung. 2. Ende des Hortangebots bzw. Umwandlung der Horte in ein modulares System Das neue Konzept für den Ganztag an Grundschulen sieht Schülerhorte als Betreuungsangebot nicht mehr vor. Die aktuell noch bestehenden Horte sollen in das neue Betreuungssystem überführt werden. Die Verwaltung sieht dabei die nachfolgende Umsetzung vor. 2.1. Halbtagsgrundschulen mit Hort Horte an Halbtagsgrundschulen werden als modulares System weitergeführt; die Gebäude und das Personal bleiben an den Standorten erhalten. Hort Stadtteil Träger Schule Sophienstraße Innenstadt-West Stadt Gartenschule Scheffelstraße Weststadt Stadt Gutenbergschule Weinbrennerstraße Mühlburg Stadt Friedrich-Ebert-Schule Hardtstraße Mühlburg Stadt Hardtschule Lassallestraße Knielingen Stadt Viktor-von-Scheffel-Schule Am Brurain Knielingen Stadt Viktor-von-Scheffel-Schule Eggensteiner Straße Knielingen Stadt Grundschule Knielingen Hopfenstraße Grünwinkel Stadt Grundschule Grünwinkel Koelreuterstraße Grünwinkel Stadt Grundschule Grünwinkel Breite Straße Beiertheim-Bulach Stadt Grundschule Beiertheim Blütenweg Rüppurr Stadt Eichelgartengrundschule Riedstraße Rüppurr stja Riedschule Kirchplatz Hohenwettersbach KSK Grundschule im Lustgarten Waldschule Neureut KSK Waldschule Neureut Kinderinsel Süd Südstadt stja Nebeniusschule Hort an der Schule Grötzingen Stadt/ (OV) Augustenburg-GMS (GS) An Standorten von Halbtagsgrundschulen ohne Hort wird das modulare System eingeführt. 2.2. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen mit Hort als Doppelstruktur Horte an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen stellen eine Doppelstruktur dar, die nicht weiter fortgeführt werden soll. Diese Horte laufen aus. Das heißt, ab Schuljahr 2026/27 können die Schüler*innen der ersten Klasse nur noch die gesetzliche Ganztagsgrundschule als rechtsanspruchs- erfüllendes Angebot wählen. Die Klassenstufen 2 bis 4 sollen bis zum Ende ihrer Grundschulzeit weiter in den Hort gehen können, um für die Kinder keine Brüche zu erzeugen. – 6 – Ab Schuljahr 2029/30 besteht für die Klassenstufen 1 bis 4 ausschließlich die Möglichkeit, den Rechtsanspruch über die gesetzliche Ganztagsgrundschule zu realisieren. Aktuell gibt es an 8 Standorten eine solche Doppelstruktur. An den übrigen 13 gesetzlichen Ganztagsgrundschulen haben die Eltern bereits seit Jahren nur die Ganztagsgrundschule zur Wahl. Die Hortgebäude können weiterhin von den Grundschulen genutzt werden, das Personal geht in die Betreuung an den Ganztagsgrundschulen über. Dort wird es weiterhin Tandems aus Lehrkraft und pädagogischer Fachkraft geben. Hort Stadtteil Träger Schule Haid-u.-Neu-Straße Oststadt Stadt Tullaschule Frühlingstraße Oststadt Stadt Schillerschule Thomas-Mann-Straße Daxlanden Stadt Adam-Remmele-Schule Albert-Braun-Straße Oberreut Stadt Anne-Frank-Schule Weiherhof Durlach Stadt (OV) Schloss-Schule Durlach Grazer Straße Durlach Stadt (OV) Oberwaldschule Rhode-Island-Allee Nordstadt Stadt Marylandschule Kanalweg Nordstadt Stadt Marylandschule Richard-Eck-Hort Nordweststadt KSK Werner-von-Siemens-Schule Zeitplan für das Auslaufen der Horte an gesetzlichen Ganztagsgrundschulen Schuljahr Ganztagsgrundschulen Klassenstufen Hort Klassenstufen 2025/26 1 bis 4 2026/27 Beginn des Rechtsanspruchs 1 2 bis 4 2027/28 1 und 2 3 und 4 2028/29 1 bis 3 4 2029/30 1 bis 4 An den 13 Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ohne Doppelstruktur mit Hort ändert sich nichts. 2.3. Horte an Privatschulen In einem ersten Schritt werden die Horte an den öffentlichen Schulen in ein modulares System um- gewandelt. Die Horte der freien Träger an den Privatschulen werden bis auf Weiteres weitergeführt, sollen perspektivisch jedoch auch auf ein modulares Betreuungssystem umgestellt werden. 3. Baumaßnahmen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs 3.1. Prüfung der Schulen Sowohl die räumliche Kapazität als auch die Mensakapazität der 44 Grundschulen werden vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft geprüft. Dies erfolgt gemäß dem Muster-Raumprogramm für Ganztagsangebote an Grundschulen (Informationsvorlage Schulbeirat am 23.03.2022) und umfasst die Zügigkeit von Regelklassen. Es wird eine mögliche Auslastung von 100 Prozent zugrunde gelegt (gemäß der Zügigkeit und einem Klassenteiler von 25 Schüler*innen). – 7 – Dauerhaft eingerichtete Vorbereitungs- und Grundschulförderklassen werden hierbei berücksichtigt, jedoch nicht die zukünftigen Juniorklassen und ein gegebenenfalls weiterer Bedarf an Vorbereitungs- klassen. Die bisherigen Grundschulförderklassen werden ab dem 1. August 2026 in Juniorklassen überführt. In Juniorklassen werden Kinder gefördert, bei denen auf Grund des sprachlichen Entwicklungsstandes oder des Entwicklungsstandes anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwartet werden kann, dass sie zum Zeitpunkt des Beginns der Schulpflicht mit Erfolg die Grundschule besuchen können. Kinder die zum Schuljahr 2028/29 schulpflichtig werden, werden künftig verpflichtet sein, eine Juniorklasse zu besuchen. Das Land geht aktuell davon aus, dass im Endausbau etwa an jeder dritten Grundschule eine Junior- klasse eingerichtet sein wird. Die Dauer der Förderung in der Juniorklasse umfasst ein Schuljahr mit 25 Wochenstunden. Sie haben ab dem Schuljahr 2026/27 den gleichen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wie alle anderen Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Mit der Einrichtung einer Juniorklasse verändert sich die Zügigkeit der ersten Klassenstufe. Dadurch werden mehr Räume benötigt. Wenn in jeder dritten Grundschule eine Juniorklasse eingerichtet wird, wären 14 Grundschulen in Karlsruhe davon betroffen; das wäre eine Verdoppelung der derzeitigen Grundschulförderklassen. Ein Ansatz ist, die am Vormittag leerstehenden Hortgebäude für eine Mit- nutzung durch die Juniorklassen auszustatten. 3.2. Bauliche Maßnahmen an den Schulen 3.2.1. Standorte mit Mehrschichtbetrieb in der Mensa und Doppelnutzung von Klassenräumen Ohne bauliche Maßnahmen, jedoch mit einem dauerhaften Mehrschichtbetrieb in der Mensa und der Doppelnutzung von Räumen kann der Rechtsanspruch an den nachfolgenden 15 Schulen umgesetzt werden: − Augustenburg-Gemeinschaftsschule − Drais-Grundschule − Eichendorffschule − Grundschule am Wasserturm − Hans-Thoma-Schule − Hebelschule − Heinrich-Köhler-Schule − Marylandschule − Nordschule Neureut − Schillerschule − Schloss-Schule − Südendschule − Tullaschule − Weiherwaldschule − Weinbrennerschule 3.2.2. Standorte mit zwingend notwendigen Baumaßnahmen An den übrigen 29 Schulen ist das vollständige Raumprogramm noch nicht oder nur teilweise erfüllt. An einigen Schulen wird nur eine Mensa benötigt, an anderen auch Betreuungs- und Personalräume. Dies kann teilweise im Gebäudebestand der einzelnen Schulen erfolgen. – 8 – Darüber hinaus gibt es Standorte, an welchen aufgrund des Bestands oder auch wegen fehlender Erweiterungsoptionen nicht das komplette Raumprogramm erfüllt werden kann. Hier erfolgt eine Doppelnutzung von Klassenräumen. Die Schaffung neuer Betreuungsräume ist abhängig von den finanziellen Mitteln. Vorrang hat bei Bedarf die Herstellung der Mensa, um die Esseneinnahme zu gewährleisten. a) Der Rechtsanspruch kann an folgenden 15 Schulen dauerhaft durch Umsetzung einer baulichen Maßnahme erfüllt werden: − Eichelgartenschule − Gartenschule − Grundschule Am Rennbuckel − Grundschule Bergwald − Grundschule Bulach − Grundschule Daxlanden − Grundschule Grünwinkel − Grundschule Stupferich − Hardtschule − Heinz-Barth-Schule − Leopoldschule − Riedschule − Schule im Lustgarten − Südschule Neureut − Viktor-von-Scheffel-Schule b) Der Rechtsanspruch kann an folgenden 6 Schulen dauerhaft unter Einbeziehung des nächst- gelegenen Hortgebäudes erfüllt werden: − Friedrich-Ebert-Schule − Grundschule Beiertheim − Grundschule Knielingen − Gutenbergschule − Nebeniusschule − Waldschule Neureut Teilweise werden an den Hortgebäuden kleinere Baumaßnahmen notwendig sein. c) Der Rechtsanspruch kann an folgenden 8 Schulen interimsweise bis zur Fertigstellung von notwenigen Baumaßnahmen mit einem Mehrschichtbetrieb in der Mensa erfüllt werden: − Adam-Remmele-Schule − Anne-Frank-Schule − Grundschule Hagsfeld − Grundschule Rintheim − Grundschule Wolfartsweier − Oberwaldschule Aue − Pestalozzischule − Werner-von-Siemens-Schule – 9 – 3.3. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Da es für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren kein vom Land gefördertes Raum- programm gibt, wurden diese bislang nicht auf ihre Kapazitäten für den Ganztag geprüft. Schulische Baumaßnahmen richten sich nach der Maßgabe, dass nur gebaut wird, was vom Land gefördert wird. An SBBZen kann nicht mit einer Doppelnutzung von Klassenzimmern geplant werden, denn die individuellen Bedarfe aufgrund der Einschränkungen der Kinder lassen sich nicht in einer Doppel- nutzung von Klassenräumen abbilden. Zudem werden dort von den Lehrkräften Fallbesprechungen abgehalten. Bislang besteht an SBBZen kein kommunales Betreuungsangebot, 10 Prozent der Schüler*innen werden in Horten betreut. Diese Kinder müssen in das Kontingent an Plätzen für die Grundschulkinder mit einberechnet werden. 3.4. Investitionen in Schulbaumaßnahmen Die notwendigen Investitionen in die Schulen sollen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre berücksichtigt werden. Vom Bund wurden für das Land Baden-Württemberg 386 Mio. EUR an Fördermitteln für die Um- setzung des Rechtsanspruchs bereitgestellt. Anträge gemäß Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) konnten von den Kommunen mit zwei Jahren Verspätung im April 2024 gestellt werden. Die Stadt Karlsruhe hat für zehn Schulen Anträge gestellt. 3.5. Planungen für die einzelnen Schulstandorte Die Planungen für die einzelnen Schulstandorte sowie der Umsetzungstand zum Schuljahr 2026/27 mit der jeweiligen Zielperspektive 2039 sind den Tabellen in den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Dort ist die Anzahl an Ganztagsplätzen angegeben. Diese richtet sich nach der aktuell vorhandenen Kapazität. 4. Umsetzung in Karlsruhe: Empfehlungen aus der Projektarbeitsgruppe Die Projektarbeitsgruppe „Pädagogisches Konzept“ bestand aus Teilnehmenden städtischer Dienststellen, pädagogischen Fachkräften, Elternvertretungen sowie Personalvertretungen. Das übergeordnete Ziel war, Handlungsempfehlungen für einen qualitativ hochwertigen schulischen Ganztag zu formulieren. Das ausführliche Dokument befindet sich in Anlage 1. Dieses wurde in der Sitzung der Lenkungsgruppe im Juni 2024 verabschiedet. Nachfolgend werden die zentralen Empfehlungen angeführt. 4.1. Empfehlungen der Projektarbeitsgruppe Pädagogisches Konzept 4.1.1. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen Grundsätzlich soll die gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a in ihrem derzeitigen Zeitmodell von 4 Tagen / 8 Stunden mit einem Tag kommunaler Betreuung weitergeführt werden. Auch soll daran festgehalten werden, dass im Tandem von Lehrkraft und Erzieher*in gearbeitet wird. In den nächsten Jahren ist zu prüfen, wie sich diese Kooperation von Land und Stadt gestaltet. – 10 – Grundsätzlich ist dies eine freiwillige Leistung der Kommune in Qualität und Verlässlichkeit. Lehrer- wochenstunden können jedoch auch monetarisiert werden; in diesem Modell schließt die Schulleitung Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Das Angebot der Ergänzenden Betreuung bis 14 Uhr ohne Mittagessen wird bis auf Weiteres bestehen bleiben und im neuen Modul „Mittag“ aufgehen. 4.1.2. Zeitstruktur Die Zeitstrukturen von gesetzlicher Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule mit modularem System sollten auch am Nachmittag angepasst sein (siehe unten). Damit besteht in beiden Säulen die Möglichkeit, die Schule zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten zu beenden: − nach dem Vormittagsunterricht gegen 12 Uhr 2 − nach dem Modul „Mittag“ um 14 Uhr − um 15:45 Uhr − um 17 Uhr Flexible Gehzeiten sind im modularen System nicht vorgesehen, um die Angebote am Nachmittag nicht zu unterbrechen. 4.1.3. Ganztagsstruktur / möglicher Zeitverlauf 4.1.4. Betreuungsschlüssel und Qualifikation des Personals Die Grundlage der pädagogischen Arbeit im Ganztag sind die Fachkräfte. Um Herausforderungen wie Inklusion, Integration, Sprachförderung und Auswirkungen der Corona-Pandemie im pädagogischen Setting gerecht werden zu können, soll das Betreuungsverhältnis im Ganztag 1:10 sein; die personellen Ressourcen sind an die sozialstrukturellen Bedarfslagen des Schulstandortes angepasst (Sozialindex der Schule, Inklusionsquote, Juniorklassen). Dabei sollen bedarfsgerecht Inklusions- fachkräfte, heilpädagogische Fachkräfte sowie Sprachfachkräfte eingesetzt werden. 2 Je nach Läuteordnung der Grundschule. – 11 – Pro zwei Gruppen sollte eine zusätzliche Fachkraft für Inklusion eingesetzt werden. Die Zuweisung der Fachkräfte soll nach der Gruppengröße bzw. -anzahl und nicht der Anzahl an Kindern mit fest- gestelltem Förderbedarf erfolgen. Im schulischen Ganztag soll qualifiziertes Betreuungspersonal analog des Fachkräftekatalogs des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Nachschulungen von bereits in Gruppen tätigem Personal sind möglich und sollen erfolgen. Als Standard für die personelle Ausstattung je Schulstandort soll gelten: − 1 Teamleitung je Standort (Freistellung je nach Größe der Schule) − 1 Stellvertretung − Pädagogische Fachkräfte anhand der Anmeldezahlen nach Betreuungsschlüssel − Weiteres Personal (Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr (FSJ), Kooperations- partner*innen, Zusatzkräfte) 4.1.5. Qualitätsstandards Für die gesetzliche Ganztagsgrundschule gilt der Qualitätsrahmen des Landes. Die formulierten Qualitätsstandards für das modulare System erfolgen in Anlehnung an diesen Qualitätsrahmen, der als Vorlage für die Arbeitsgruppe handlungsleitend war. Herauszustellen ist die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Erzieher*innen für die Qualität des Ganztages (siehe „Kooperative Professionalität“). Dies wird eine Herausforderung für die nächsten Jahre darstellen, die Stadt und Land gemeinsam angehen müssen. 4.2 Weitere Projektarbeitsgruppen Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage liegen noch keine Ergebnisse der Projektarbeitsgruppe „Personalbedarfe“ vor. Diese beschäftigt sich mit den Themen: Qualifikation, Personalbedarfsplanung, Ausbildung und Personalgewinnung. Da der Ganztag an den Halbtagsgrundschulen zu großen Teilen im Bestand umgesetzt werden muss, wird von der Arbeitsgruppe „Räume“ definiert, welche Räume für eine (nicht vermeidbare) Doppelnutzung in Betracht kommen. Die große Herausforderung mit Blick auf die Räume besteht darin, im Sinne der städtischen Suffizienzstrategie ein hochwertiges Betreuungssetting mit einer effizienten Raumauslastung zu kombinieren, welches multifunktional und energetisch sinnvoll umgesetzt ist. Die Projektarbeitsgruppen „Finanzen“ und „Ferienbetreuung“ starten im vierten Quartal dieses Jahres. Darüber hinaus stehen die Arbeitsgruppen „Kooperationen“ und „Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ aus. 5. Finanzen Bislang ist ungeklärt, mit welchen finanziellen Aufwendungen die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Stadt verbunden ist. Die Förderrichtlinien des Landes für die kommunalen Ganztagsangebote enden im Jahr 2026, ohne weitere Informationen. Ebenso liegen keine Informationen vor über die zukünftige Förderung von Ferienangeboten und der Schülerbeförderung zu Betreuungsangeboten, die Förderung von (Nach-)Qualifizierung des Personals sowie die Förderung von außerschulischen Kooperationspartnern.