Gekündigte Erbpachtverträge Kärntnerstraße Durlach-Aue
| Vorlage: | 2024/1163 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.11.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1163 Eingang: 15.10.2024 Gekündigte Erbpachtverträge Kärntnerstraße Durlach-Aue CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.11.2024 9 Ö Kenntnisnahme Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Landessanierungsprogramm (LSP) Durlach-Aue“, gemäß der Satzung 6/2.16 vom 4. Juli 2014, zuletzt geändert am 27. Juli 2021, wurde unter anderem der hintere (westliche) Bereich der Kärntnerstraße als Sanierungsgebiet festgelegt. Konkret betrifft dies das Flurstück Nr. 55244, welches sich von der Grenzstraße bis zur Freiwilligen Feuerwehr Aue erstreckt. Dieses Flurstück grenzt unmittelbar an die Gartengrundstücke westlich der Kärntnerstraße und östlich der Westmarkstraße an. In der Vergangenheit pachteten die Anwohner die direkt an ihre Grundstücke angrenzenden Teile dieses Flurstücks über Erbpachtverträge von der Stadt Karlsruhe. Trotz der relativ schmalen Breite des Flurstücks gestalteten die Anwohner die gepachteten Teilbereiche individuell, sodass diese vollständig in ihre eigenen Gärten an der Kärntnerstraße integriert wurden. Beispiele dafür sind Bepflanzungen sowie der Bau von Holzunterständen oder Gerätehütten. Kürzlich erhielten die Eigentümer der Grundstücke jedoch Kündigungen für die Erbpachtverträge in diesem Bereich. Dies würde die Anwohner dazu zwingen, die individuell gestalteten Gartenteile zurückzubauen. In der Vergangenheit war in diesem Bereich ein Verbindungsweg von der Grenzstraße in südlicher Richtung geplant, dieses Vorhaben wurde jedoch aufgeschoben. Die Kündigung der Erbpachtverträge für das Flurstück Nr. 55244 stieß bei der Bürgerschaft von Aue auf Empörung, und es wird um Klärung gebeten. Anfrage: I. Steht diese aktuelle Maßnahme mit dem Vorhaben Sanierungsgebiet Durlach-Aue in Zusammenhang? II. Was ist hier der Sachstand? III. Welche Auswirkungen hat das auf die Anwohner, angrenzender Grundstücke? IV. Was ist in Gänze geplant im Bereich des Flurstück Nr. 55244 und dem Bereich nördlich der Freiwilligen Feuerwehr Aue? CDU-OR-Fraktion Andreas Kehrle Dirk Müller Ulrike Dörflinger Rüdiger Miersch Steffen Zwilling Elke Graf
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1163 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA i. B. m. StPlA Gekündigte Erbpachtverträge Kärntnerstraße Durlach-Aue CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.11.2024 9 Ö Kenntnisnahme Zu Frage I. und II. Mit Beschluss vom 12.09.2024 wurden die bestehenden Hausgartenverträge angrenzend an die Anwesen Ostmarkstr. 4 B, Kärntner Str. 23-27, 33 und 35 fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt, mit der Maßgabe der Weiternutzung der Flächen bis 31.12.2025 auf jederzeitigen Widerruf. Grundlage war das Bebauungsplanverfahren „Östlich der Westmarkstraße zwischen Ostmarkstraße und Am Rainle“ (Aufstellungsbeschluss durch Gemeinderat am 26. April 2016) durch welchen nun die Fußwegeverbindung sowie die Grünfläche der Stegwiesen langfristig gesichert und frei von Bebauung gehalten werden kann. Aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer- und eigentümerinnen konnte der Wunsch der Öffentlichkeit nach einer mittigen Wegeführung nicht weiterverfolgt werden. Die Umsetzung einer Durchwegung ist – wie ursprünglich mit Beginn des Sanierungsgebietes geplant - daher nur auf dem städtischen Flurstück 55244 umsetzbar. Dieser Sachverhalt und die maßgeblichen Inhalte des Bebauungsplans wurden in den Gremien (öffentliche Ortschaftsratssitzung am 16. Februar 2022 und Planungsausschuss am 10. März 2022 - Vorlage 2021/1225-) vorgestellt. Zeitgleich wurde in diesen Sitzungen die Kündigungen der bestehenden Pachtverhältnisse zur Aktivierung der städtischen Wegefläche auf dem Grundstück Nr. 55244 kommuniziert. Der Sanierungsbeirat Durlach-Aue hat dieser Vorgehensweise am 19. Juli 2022 ebenfalls zugestimmt. Zu Frage III. Die Insellage der bisher nicht durch einen Fußweg erschlossenen Grundstücke wird behoben. Zu Frage IV. Die Fußwegeverbindung soll auf dem städtischen Flurstück Nr. 55244 zwischen „Am Rainle“ und der Ostmarkstraße unter Einbindung des bestehenden Spielplatzes mit einer wassergebundenen Decke hergestellt werden. Das Gartenbauamt wird nach Vermessung der Situation vor Ort in 2025 die Entwurfsplanung erarbeiten, mit dem Ziel die Fußwegeverbindung in 2026 umzusetzen Nördlich der Freiwilligen Feuerwehr Aue grenzt ein privates Grundstück mit einer Wohnbebauung an, die im Bebauungsplan „Östlich der Westmarkstraße zwischen Ostmarkstraße und Am Rainle“ entsprechend festgesetzt wird. Die Flächen des daran angrenzenden Gartenbaubetriebs sollen künftig (nach Aufgabe des bestehenden Gartenbaubetriebs) als Teil der Stegwiesen weitestgehend von Bebauung freigehalten und als „private Grünfläche“ entwickelt werden. Der Anbau von Obst, Gemüse sowie Nutz- und Zierpflanzen ist weiterhin möglich. Die „Stegwiesen“ werden ebenfalls als private Grünflächen“ festgesetzt.