Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in der Ortschaft Grötzingen

Vorlage: 2024/1159
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Personal- und Organisationsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: gewählt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1159 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in der Ortschaft Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Personalausschuss 11.12.2024 1 N Vorberatung Gemeinderat 17.12.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt den/die Ortsvorsteher/-in der Ortsverwaltung Grötzingen für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat Frau Karen Eßrich in der Sitzung am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 für das Amt vorgeschlagen und gleichzeitig sein Einvernehmen mit der Wahl durch den Gemeinderat erklärt. Im Personalausschuss am 11. Dezember 2024 haben sich Frau Karen Eßrich und Herr Jens Jägle persönlich vorgestellt. Der Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin in Grötzingen zu wählen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) kann die Hauptsatzung für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung bestimmen, dass eine Gemeindebeamtin beziehungsweise ein Gemeindebeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorstehenden bestellt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht dies für den Ortsteil Grötzingen in § 21 Abs. 1 der Satzung vor. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats geknüpft. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Ortsvorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin Karen Eßrich die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Die hauptamtliche Ortsvorsteherin bzw. der hauptamtliche Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt. Bei der Bestellung der hauptamtlichen Ortsvorsteherin bzw. des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat gleichgewichtig zusammen. Gemeinderat und Ortschaftsrat haben jeweils ihre Entscheidung zur Bestellung der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers durch Wahl auszuüben (vgl. § 72 Abs. 1 GemO i. V. m. § 37 Abs. 7 GemO). Im September 2024 hatte der Ortschaftsrat Grötzingen entschieden, die Funktion der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers intern und extern auszuschreiben. In der Stellenausschreibung war als Bewerbungsfrist der 4. Oktober 2024 angegeben. Auf die Ausschreibung gingen fünf Bewerbungen ein. Drei Bewerbende konnten für das Auswahlverfahren zugelassen werden, da diese die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion erfüllen. In der Ortschaftsratssitzung am 16. Oktober 2024 hatten die zugelassenen Bewerbenden Gelegenheit, sich dem Gremium vorzustellen und Fragen zu beantworten. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat sich in der öffentlichen Sitzung mehrheitlich dafür entschieden, Frau Karen Eßrich dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe als Ortsvorsteherin vorzuschlagen und gleichzeitig sein Einvernehmen mit dieser Wahl erklärt. Aufgrund der stadtinternen Regelung sind alle zugelassenen Bewerbenden dem Personalausschuss vorzustellen, wenn das Votum im Ortschaftsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zugunsten einer Bewerbung ausgeht. Im Personalausschuss am 11. Dezember 2024 haben sich Frau Karen Eßrich und Herr Jens Jägle persönlich vorgestellt. Der Personalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin in Grötzingen zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Personalausschuss: Der Gemeinderat wählt Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin in der Ortschaft Grötzingen.

  • Stellenausschreibung
    Extrahierter Text

    Ihre Aufgaben Sie sind Vorsitzende*r des Ortschaftsrates Grötzingen Als Leiter*in der örtlichen Verwaltung sind Sie für den ordnungsgemäßen Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates sowie die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der örtlichen Verwaltung verantwortlich Sie nehmen alle Aufgaben der Stadtteilkulturstelle wahr Ihr Profil Sie erfüllen die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis der Kommunalverwaltung und verfügen über fundierte Berufserfahrung im kommunalen Bereich Sie besitzen Leitungserfahrung und überzeugende Führungseigenschaften, auch in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien Ein sicheres Auftreten, verbunden mit Kommunikationsstärke und Überzeugungskraft sowie ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Kooperationsfähigkeit zeichnen Sie aus Sie pflegen engen Kontakt zu Bürger*innen und sind vertraut mit Repräsentationsaufgaben Der lebendige Kontakt mit örtlichen Vereinen und die Förderung bürgerschaftlichen Engagements sind Ihnen ein wichtiges Anliegen Wir bieten Eine interessante und verantwortungsvolle Führungsposition mit gesellschaftlicher Relevanz Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben Einen eigenen Betriebskindergarten für Kinder von elf Monaten bis sechs Jahren Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung mit attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten Eine betriebliche Altersversorgung Ein attraktives Betriebliches Gesundheitsmanagement Ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 04.10.2024 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Kennziffer 154.24.012 an: Stadt Karlsruhe, Ortsverwaltung Grötzingen, 76124 Karlsruhe Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Christine Fischer, Referentin Dezernat 1, Telefon 0721 133-1017 Es wird darauf hingewiesen, dass Name und Wohnort der Bewerbenden in öffentlichen Gremienvorlagen genannt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Grötzingen Karlsruhe – innovativ, jung und lebendig. UNESCO-Stadt der Medienkunst, Stadt des Rechts, digitale Zukunftskommune. Führend in Technologie und Wissenschaft – eine weltoffene Stadt mit hoher Lebensqualität und ausgezeichneter Mobilität. Attraktive Arbeitgeberin mit großer Jobsicherheit für nahezu 7 000 Mitarbeiter*innen. Mit vielfältigsten Berufen, immer für die Menschen in der Stadt. Ortsvorsteher*in Die Ortsverwaltung Grötzingen mit rund 9.300 Einwohner*innen sucht für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates eine*n Ortsvorsteher*in als hauptamtliche*n Gemeindebeamten*Gemeindebeamtin gemäß § 71 Absatz 2 Gemeindeordnung. Die Bestellung zum*zur Ortsvorsteher*in erfolgt vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Die Bezahlung richtet sich bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach Besoldungsgruppe A 14 LBesOBW. Nach Wiederwahl ist eine Beförderung nach A 15 LBesOBW möglich. Die jetzige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers in der Ortschaft Grötzingen Vorlage: 2024/1159 Beschluss: Der Gemeinderat wählt Herrn Jens Jägle im zweiten Wahlgang zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Grötzingen. Abstimmungsergebnis: 1. Wahlgang: Jens Jägle 22 Stimmen, Karen Eßrich 21 Stimmen 2. Wahlgang: Jens Jägle 24 Stimmen, Karen Eßrich 21 Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Personalausschuss am 11. Dezember 2024: Sie haben der Vorlage entnommen, dass es hier eine Vorstellung im Personalausschuss und eine Empfehlung sowohl des Ortschaftsrats als auch des Personalausschusses gegeben hat. Es findet jetzt eine geheime Wahl statt. Ich brauche jetzt wieder zwei eifrige Wahlhel- fer*innen. Ich schaue einmal, wer sich da gerne zur Verfügung stellen möchte. Herr Gaukel und Herr Löffler, vielen Dank. Sie kommen schon einmal nach vorne, und wir gucken schon einmal in die Wahlurne hinein. Und wir würden dann mit dem Austeilen der Stimm- zettel beginnen. (Die Stimmzettel werden ausgeteilt) Wie Sie wissen, hat es drei Kandidat*innen gegeben, und alle drei stehen jetzt auch auf dem Stimmzettel, weil sich niemand erklärt hat, dass er nicht mehr zu diesem Wahlgang antreten möchte. Das ist für die, die im Personalausschuss waren, vielleicht ein bisschen ir- ritierend, aber es gab keine offizielle Verlautbarung, dass jemand zurückgezogen hätte. Haben jetzt alle einen Stimmzettel? Noch einen Moment abwarten bitte, bis alle einen Stimmzettel haben. Es haben alle einen Stimmzettel. Damit ist der Wahlgang eröffnet, und Sie können sich jetzt nach vorne begeben und Ihre Stimme abgeben. – 2 – (Beginn der Wahlhandlung: 15:41 Uhr, Ende der Wahlhandlung: 15:45 Uhr, die Stimmzettel werden ausgezählt) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben folgendes Ergebnis. Auf Herrn Jägle entfallen 22 Stimmen, auf Frau Eßrich 21 Stimmen und wir haben zwei Enthaltungen. Damit gibt es keine Mehrheit der anwesenden Stimmen, und wir müssen noch einmal in eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten. Wir bereiten jetzt gerade neue Stimmzettel vor und würden einen zweiten Wahlgang einleiten. So, die Stimmzettel sind schon fertig und wer- den jetzt ausgeteilt. Es wird um eine kurze Unterbrechung gebeten, aber ich würde trotz- dem meinen, dass wir die Stimmzettel schon einmal austeilen und danach kurz unterbre- chen, bevor wir in den Wahlgang einsteigen. (Die Stimmzettel für den 2. Wahlgang werden ausgeteilt) Bei der Kommunalwahl haben Sie die Stimmzettel auch schon vorher, kleine Brücke. Ich habe den Wahlgang noch nicht eröffnet, sondern wir haben nur die Stimmzettel jetzt aus- geteilt, und dann können wir noch eine kurze Pause zwischenschalten. (Unterbrechung der Sitzung von 15:45 Uhr bis 15:50 Uhr) Ich frage in die Runde, ob wir jetzt dann den Wahlgang eröffnen können. Sie nicken mich alle an. Das ist gut. Wer fehlt noch? Ich frage, ob es noch den Wunsch gibt auf Unterbre- chung oder ob ich den Wahlgang eröffnen kann. Gibt es noch? Okay. Also die Unterbre- chung ist aufgehoben. Wir treten jetzt in den eigentlichen Wahlvorgang ein, weil Sie ha- ben den Stimmzettel, und Sie können ihn jetzt ausfüllen. Dann können wir hier vorne mit dem Einsammeln beginnen. Das können wir jetzt tun. Dann können Sie sich hier vorne dann, bitte ich, schon mal vorne anreihen. (Beginn der Wahlhandlung: 15:51 Uhr, Ende der Wahlhandlung: 15:53 Uhr, die Stimmzettel werden ausgezählt) Wir haben ein Ergebnis. Auf Herrn Jägle entfielen 24 Stimmen, auf Frau Eßrich 21 Stim- men, keine Enthaltungen. Damit ist Herr Jägle noch nicht gewählt, sondern weil der Ort- schaftsrat sein Einvernehmen geben muss, geht es jetzt wieder in den Ortschaftsrat zurück. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025