Änderung der Schulbezirke der Nordschule Neureut und der Südschule Neureut

Vorlage: 2024/1150
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.11.2024

    TOP: 2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2024

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1150 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Änderung der Schulbezirke der Nordschule Neureut und der Südschule Neureut Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 20.11.2024 2 Ö Vorberatung Ortschaftsrat Neureut 10.12.2024 2 Ö Anhörung Gemeinderat 17.12.2024 20 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss und Anhörung des Ortschaftsrats Neureut gemäß § 25 Schulgesetz Baden-Württemberg die Änderung der Schulbezirke der Nordschule Neureut und der Südschule Neureut. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 25 Absatz 1 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) hat jede Grundschule einen Schulbezirk. Gemäß § 25 Absatz 2 SchG bestimmt der Schulträger den Schulbezirk, wenn im Gebiet des Schulträgers mehrere Schulen derselben Schulart bestehen. Soweit nicht anders beschrieben, gilt jeweils die Straßenmitte als Grenze. Gemäß Schülerzahlenprognose vom August 2018 wird sich die Nordschule Neureut zu einer dreizügigen Grundschule entwickeln. Da eine Erweiterung der Nordschule am jetzigen Standort nicht möglich ist und ein (Ersatz-)Neubau aktuell eher unrealistisch erscheint, soll der Schulbezirk der Nordschule verkleinert und der Schulbezirk der Südschule vergrößert werden, sodass die Nordschule langfristig zweizügig und die Südschule dreizügig zu führen sein werden. Erweiterungsmöglichkeiten an der Südschule sind entsprechend gegeben. Der Schulbezirk der Waldschule Neureut bleibt unverändert. Die geänderten Schulbezirke beider Schulen werden im Folgenden beschrieben und sind in beigefügtem Plan anschaulich dargestellt (Anlage). Nordschule Neureut Nördliche Grenze: Stadtgrenze zwischen Hochwasserdamm östlich des Bodensees und der Eisenbahnlinie in die nördliche Hardt. Östliche Grenze: Bahnlinie in südlicher Richtung bis zur Endschleife der Nordbahn, Untere Hardtstraße bis zur Teutschneureuter Straße, Verlängerung der Teutschneureuter Straße bis zur Spöcker Straße, Spöcker Straße in südlicher Richtung bis Neureuter Querallee. Südliche Grenze: Neureuter Querallee bis Unterfeldstraße, Unterfeldstraße bis Bärenweg, Bärenweg. Westliche Grenze: Bachenweg und dessen Verlängerung in nördlicher Richtung bis zum Unteren Dammweg (bei Höhenpunkt 103,3), Unterer Dammweg in westlicher Richtung bis zum Hochwasserdamm, diesem in nördlicher Richtung folgend bis zur Stadtgrenze. Südschule Neureut Nördliche Grenze: Hochwasserdamm von Stadtgrenze in südlicher Richtung bis zum Unteren Dammweg, Unterer Dammweg in östlicher Richtung bis Höhenpunkt 103,3, dann in südlicher Richtung dem Weg folgend bis zum Bachenweg. Östliche Grenze: Bachenweg, Bärenweg bis Unterfeldstraße, Unterfeldstraße bis Neureuter Querallee, Neureuter Querallee, weiter in südliche Richtung bis Alte Kreisstraße (westlich des Hauses Nummer 25), Alte Bahnlinie bis Sanddornweg, Sanddornweg bis zur Grenze des Stadtteils Neureut. – 3 – Südliche Grenze: Grenze des Stadtteils Neureut zwischen Sanddornweg und der Trasse der Nordbahn. Westliche Grenze: Grenze des Stadtteils Neureut von der Nordbahn an, dem Hauptsammelkanal folgend bis zur Stadtgrenze beim Bodensee, Stadtgrenze in nördlicher Richtung bis zum Hochwasserdamm. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss und Anhörung des Ortschaftsrats Neureut gemäß § 25 Schulgesetz Baden-Württemberg die Änderung der Schulbezirke der Nordschule Neureut und der Südschule Neureut.

  • Anlage-Plan
    Extrahierter Text

  • Abstimmung TOP 20
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Änderung der Schulbezirke der Nordschule Neureut und der Südschule Neureut Vorlage: 2024/1150 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss und Anhörung des Ortschaftsrats Neureut gemäß § 25 Schulgesetz Baden-Württemberg die Änderung der Schulbezirke der Nordschule Neureut und der Südschule Neureut. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulausschuss am 20. November 2024: Auch da können wir direkt in die Abstimmung einsteigen, und zwar ab jetzt. – Auch das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025