Übertragung des Bielefelder Modells zum selbstbestimmten Wohnen vom Rintheimer Feld auf andere Karlsruher Stadtteile

Vorlage: 2024/1145
Art: Anfrage
Datum: 09.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2024

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1145 Eingang: 09.10.2024 Übertragung des Bielefelder Modells zum selbstbestimmten Wohnen vom Rintheimer Feld auf andere Karlsruher Stadtteile Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 32 Ö Kenntnisnahme 1. Welches sind aus Sicht der Stadtverwaltung die Vor- und Nachteile des Bielefelder Modells? 2. Wie sind die Erfahrungen mit der Anwendung des Bielefelder Modells durch AWO und Volkswohnung in Rintheim? 3. In welchen weiteren Stadtteilen oder Quartieren kann das Modell sinnvoll angewendet werden? 4. Welche Schritte wären notwendig, um das Bielefelder Modell auch in anderen Stadtteilen/Quartieren einzuführen? 5. Welche Ressourcen wären dafür notwendig? Um die ältere Generation gut zu versorgen und möglichst lange selbstbestimmt wohnen zu können, sollten verschiedene Modelle in Karlsruhe angewandt und ausgebaut werden. Das sogenannte Bielefelder Modell gilt als eines der ältesten und bewährten Konzepte der altersgerechten Quartiersentwicklung und wurde mittlerweile bundesweit in vielen Städten übernommen. Die Besonderheit des Bielefelder Modells ist ein quartiersbezogener Ansatz. Die älteren Menschen, die dort wohnen, können je nach Bedarf Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne eine Servicepauschale zu bezahlen. Einbezogen in bestehende Wohnquartiere und in guter infrastruktureller Anbindung bietet es älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung barrierefreie Wohnungen, kombiniert mit Wohncafés als Begegnungsort, die allen Menschen in der Nachbarschaft offenstehen. Gleichzeitig bietet ein sozialer Dienstleister ein umfassendes Leistungsangebot und Versorgungssicherheit im Quartier. Auf die Hilfs- und Betreuungsangebote können alle Mieter*innen zurückgreifen, müssen diese aber nur im tatsächlichen Bedarfsfall bezahlen. Mit dem Konzept des Bielefelder Modells sind viele Vorteile für Ältere und allgemein Pflegebedürftige, wie auch für die Quartiersarbeit insgesamt, verbunden – wie in dem preisgekrönten Ansatz in Rintheim zu beobachten ist. Seit 2012 betreibt die AWO Karlsruhe in Kooperation mit der Volkswohnung das Quartiersprojekt “Gut versorgt daheim – selbstbestimmt wohnen ohne Betreuungspauschale” im Rintheimer Feld. Die AWO koordiniert vor Ort Hilfe und Betreuungsangebote und pflegt die Menschen im Quartier rund um die Uhr – zuhause oder in den fünf dafür von der Volkswohnung umgebauten Wohnungen im Hochhaus an der Heilbronner Straße 22. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Auf eigens dafür erweiterten Flächen im Erdgeschoss eines Gebäudes bietet die AWO Karlsruhe ein umfangreiches Angebot: In der ganztägig geöffneten Einrichtung gibt sie u.a. Tipps für Alltagsorganisation, informiert über Pflegedienstleistungen oder berät Menschen mit Behinderungen. Im Wohn-Café kann man Kontakte knüpfen, gemeinsam kochen und essen sowie Veranstaltungen und nachbarschaftliche Hilfen organisieren. Das Projekt wird von vielen ehrenamtlich engagierten Menschen unterstützt. Der wirtschaftliche Vorteil für die Versorgungsanbieter*innen (ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Angebote usw.) liegt darin, dass die Wege innerhalb eines Quartiers kurz sind und die Aufgaben teilweise sogar zu Fuß erledigt werden können. Da das Bielefelder Modell in Rintheim sehr gut funktioniert und für Versorgungssicherheit innerhalb des Quartiers bei älteren und pflegebedürftigen Menschen sorgt, stellt sich die Frage, ob dieses Modell auf weitere Quartiere in Karlsruhe übertragen werden kann. Hierzu käme z.B. das Mühlburger Feld mit mehreren Wohnblöcken im Besitz der Volkswohnung in Betracht oder auch Quartiere der Hardtwaldsiedlung oder anderer Wohnungsbaugenossenschaften. Neben den vielen genannten Vorteilen des Bielefelder Modells stellt sich grundsätzlich jedoch die Frage, inwieweit seitens der Verwaltung auch Nachteile darin zu sehen sind, dass als Nebeneffekt dieses Modells ein Versorgungsanbieter auf Dauer zum fast alleinigen Anbieter in einem Quartier wird. Daher ist die Einschätzung von allgemeinem Interesse, inwieweit das Verhältnis von Vor- und eventuellen Nachteilen aus fachlicher Perspektive zu beurteilen ist, bevor eine Ausweitung des Modells beschlossen werden kann. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Ivo Dujmović Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Dr. Susanne Heynen Dr. Sonja Klingert

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1145 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Übertragung des Bielefelder Modells zum selbstbestimmten Wohnen vom Rintheimer Feld auf andere Karlsruher Stadtteile Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 32 Ö Kenntnisnahme Welches sind aus Sicht der Stadtverwaltung die Vor- und Nachteile des Bielefelder Modells? Das Bielefelder Modell verbindet aus Sicht der Stadtverwaltung auf integrative Weise Wohnen, Versor- gung und soziales Miteinander. Vorteile ▪ Verbleiben im vertrauten Wohnumfeld ▪ Förderung von nachbarschaftlichen Strukturen ▪ Kompatibilität mit dem Konzept der Sozialen Quartiersentwicklung in Karlsruhe durch die Verbin- dung von ambulanten Pflegeangeboten, Wohnraum und ehrenamtlichem Engagement Nachteile ▪ Komplexe Organisation und Koordination der beteiligten Akteurinnen und Akteure ▪ Finanzierung, die auf einem Mix aus Pflegekassenleistungen, Beiträgen der Mieterschaft bei Inan- spruchnahme von Dienstleistungen und anderen Mitteln basiert Es ist zu vermeiden, dass ein Versorgungsanbieter zum nahezu alleinigen Anbieter in einem Quartier wird, um negativen Auswirkungen einer monopolartigen Stellung auf die Qualität der Dienstleistun- gen und die Wahlmöglichkeiten der Bewohner*innen zu begegnen. Es muss sichergestellt werden, dass Mieter*innen auch andere ambulante Pflegedienste wählen können. Wie sind die Erfahrungen mit der Anwendung des Bielefelder Modells durch AWO und Volkswohnung in Rintheim? Die Erfahrungen mit der Umsetzung des Bielefelder Modells durch die AWO und die Volkswohnung in Rintheim sind sehr positiv. Das seit 2012 laufende Projekt „Gut versorgt daheim – Selbstbestimmt wohnen ohne Betreuungspauschale“ zeigt, dass das Konzept erfolgreich umsetzbar ist. Besonders her- vorzuheben sind die positiven Effekte für Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt im Quartier. In welchen weiteren Stadtteilen oder Quartieren kann das Modell sinnvoll angewendet werden? Aus Sicht der Stadtverwaltung kann das Bielefelder Modell auch in weiteren Quartieren von Karlsruhe eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Wohn- und Pflegeangeboten sein. Voraussetzungen ▪ Vorhandensein einer Wohnanlage mit Anlaufstellen wie Wohncafé oder Pflegebüro ▪ ausreichend barrierefreie Wohnungen oder Wohnungen, die mit geringem Aufwand barrierefrei umgebaut werden können, ▪ eine ausreichende Dichte, damit möglichst viele Personen von den Angeboten des Bielefelder Mo- dells profitieren können. – 2 – Welche Schritte wären notwendig, um das Bielefelder Modell auch in anderen Stadtteilen/Quartieren einzuführen? Zunächst sind geeignete Quartiere zu identifizieren, die über ausreichend barrierefreien Wohnraum verfügen oder umgestaltet werden können. Zudem ist die Finanzierung der Anpassungs-/oder Bau- maßnahmen ebenso zu klären wie die dauerhafte Dämpfung der Gewerbemiete beispielsweise für das Wohncafé sowie die Personalkosten für die Quartiersarbeit. Welche Ressourcen wären dafür notwendig? Die Einführung des Bielefelder Modells in weiteren Stadtteilen erfordert ▪ eine enge Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen und sozialen Trägerinnen und Trägern, ▪ die Sicherstellung von ausreichend qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal, ▪ personelle Ressourcen für die Koordination der beteiligten Akteurinnen und Akteure. Erforderlich ist außerdem die Finanzierung ▪ für den barrierefreien Umbau von Wohnanlagen, ▪ für soziale Angebote und Infrastrukturen, ▪ von Gewerbeflächen, wie den Büroräumen und das Wohncafé. Die Finanzierung dieser Flächen zu marktüblichen Gewerbemiethöhen kann für die Träger eine Her- ausforderung darstellen. Die Räumlichkeiten für das Wohncafé werden meist kostenfrei oder zu ver- günstigten Mieten durch das Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt. Aus wirtschaftlicher Sicht erfordert ein solches Modell die Bereitschaft des Wohnungsunternehmens, für die Gewerbeeinheit auf Mieterträge zu verzichten, und die Möglichkeit, für Anpassungsmaßnah- men beispielsweise im Freiraum auf Fördermittel zurückgreifen zu können. Die Stadtverwaltung ist überzeugt, dass die positiven Erfahrungen aus Rintheim eine gute Grundlage bieten, um das Bielefelder Modell auch auf andere Stadtteile zu übertragen. Anhang Stellungnahme der Kommunalen Behindertenbeauftragten; Gemeinderat 19. November 2024, Übertragung des Bielefelder Modells zum selbstbestimmten Wohnen vom Rintheimer Feld auf andere Karlsruher Stadtteile Anfrage: GRÜNE Die Kommunale Behindertenbeauftragte trägt die Vorlage mit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat zu der Vorlage wie folgt Stellung genommen:

  • Protokoll GR 19.11.2024 TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 32 der Tagesordnung: Übertragung des Bielefelder Modells zum selbstbestimmten Wohnen vom Rintheimer Feld auf andere Karlsruher Stadtteile Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2024/1145 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. November 2024