Begegnungszentrum mit Veranstaltungsraum für Durlach

Vorlage: 2024/1141
Art: Antrag
Datum: 08.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Knielingen, Neureut, Oberreut, Waldstadt

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.01.2025

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Begegnungszentrum mit Veranstaltungsraum für Durlach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1141 Eingang: 07.10.2024 Begegnungszentrum mit Veranstaltungsraum für Durlach Interfraktioneller Antrag der SPD- und B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktionen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 15.01.2025 3 Ö Behandlung Die Festhalle in der Kanzlerstraße ist seit Jahren marode und für Veranstaltungen von Durlacher Vereinen nicht mehr geeignet. Diese sind gezwungen, in passende Räumlichkeiten im Umland auszuweichen, etwa in die Begegnungsstätte Grötzingen. Gleichzeitig hat die Stadt ihre Förderrichtlinien für Vereine und Angebote neu aufgestellt, Einzelförderungen gestrichen und ihre Unterstützung auf Kooperationen mehrerer Träger in Stadtteilhäusern konzentriert. Durch den Wegfall der städtischen Zuschüsse wurde etwa der Seniorenclub Durlach, dessen bisherige Räume für Kooperationen weniger geeignet sind, empfindlich getroffen. Diese beiden Entwicklungen, die mittelbar miteinander zusammenhängen, veranlasst die SPD-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat zu folgendem interfraktionellen Antrag Die Verwaltung überprüft verschiedene Varianten und Standorte zur Errichtung eines Bürgerzentrums mit integriertem Veranstaltungsraum für Durlach und legt dem Ortschaftsrat bis Anfang des Jahres 2025 entsprechenden Ergebnisse zur Beratung vor. Begründung Derzeit hat die Stadt großes Interesse an der Einrichtung von Stadtteilhäusern, die - wie etwa in Oberreut - Synergieeffekte bei der Bündelung und Förderung unterschiedlicher Vereinsaktivitäten, ehrenamtlicher Tätigkeiten oder bei der Pflege des sozialen Gefüges und Zusammenhalts der Stadtgesellschaft erzielen sollen. Die Weiterentwicklung der Brauchtumspflege und das Angebot jüngerer kultureller Formate gehören ebenso dazu wie die Unterstützung für Hilfesuchende bei vielfältigen Problemstellungen, Kurse der Sprachförderung oder feste Treffs für Kinder wie für Seniorinnen und Senioren. Bei den Angeboten selbst kann sich die Stadt auf eine große Anzahl ehrenamtlicher Akteure verlassen, die mit ihrem Engagement auch kommunale Aufgaben erfüllen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine tragfähige Infrastruktur wie etwa die Begegnungsstätte in Grötzingen oder die Badnerlandhalle in Neureut. Beide Einrichtungen haben ausreichend Räumlichkeiten für unterschiedliche Formate von Treffs, Angeboten und Veranstaltungen. Zudem bietet in den Begegnungszentren in Grötzingen und Neureut jeweils ein integrierter großer Saal Vereinen und anderen Akteuren des Stadtteils die Gelegenheit für Großveranstaltungen jeglicher Art. Genau eine solche Einrichtung fehlt in Durlach. unterzeichnet von: SPD-Fraktion Mathias Tröndle Marianne Difflipp-Eppele Dr. Jan-Dirk Rausch B ́90/DIE GRÜNEN-Fraktion Martin Pötzsche Christina Stolz Margot Isele

  • Stellungnahme Begegnungszentrum Durlach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1141 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: AfSta i. B. m. HGW Begegnungszentrum mit Veranstaltungsraum für Durlach Interfraktioneller Antrag der SPD- und B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktionen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 15.01.2025 3 Ö Behandlung Kurzfassung Der Ortschaftsrat Durlach nimmt die Stellungnahme zur Förderwürdigkeit im Rahmen des Förderprogramms für Stadtteilhäuser entsprechend der vorliegenden Rahmenbedingungen in Durlach zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: --- Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: --- Gesamteinzahlung: --- Jährlicher Ertrag: --- Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Stadtteilhäuser sind derzeit die einzige städtische Raumförderung auf der Grundlage von Förderrichtlinien. Im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel und entsprechend der Förderrichtlinie kann - unabhängig von der Stadtteilgröße - in jedem Stadtteil nur ein Stadtteilhaus gefördert werden. Bezuschusst werden Miet-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie einmalig auch Kosten der Erstausstattung. Förderfähig sind Räume mit maximal 300 Quadratmetern mit angemessener Auslastung und Angebotsstrukturierung. In der Fortführung des Doppelhaushalts 2022/2023 sind im Doppelhaushalt 2024/2025 aktuell pro Jahr Transferaufwendungen in Höhe von 227.000 Euro zur Förderung von Stadtteilhäusern vorgesehen (Teilhaushalt 1200). Die Jahressumme für die acht geförderten Einrichtungen beträgt für das Jahr 2024 insgesamt rund 197.000 Euro. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen bei den Miet-, Mietneben- und Reinigungskosten erhöht sich die Gesamtfördersumme der Bestandseinrichtungen im Jahr 2025 voraussichtlich auf rund 217.000 Euro. Folglich stehen ab dem Rechnungsjahr 2025 noch rund 10.000 Euro pro Jahr zur Förderung weiterer Stadtteilhäuser zur Verfügung. Legt man den Mittelwert der Fördersumme pro Standort zu Grunde, lässt sich mit dem verbleibenden Budget kein weiteres Stadtteilhaus fördern. Alle weiteren Anträge zur Förderung als Stadtteilhaus bedürfen eine individuelle Einzelfallentscheidung des Gemeinderats, ob eine außerordentliche Raumförderung als Stadtteilhaus bewilligt wird. Aktuell gibt es keine Interessierten, die mit dem Amt für Stadtentwicklung in Verbindung stehen, um ein Stadtteilhaus in Durlach zu entwickeln. Zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Vertreterinnen und Vertretern des Seniorenclubs Durlach e. V. fanden zwischen August 2023 und März 2024 mehrere Beratungs- und Austauschgespräche statt, um die Möglichkeit einer Raumförderung als Stadtteilhaus für die Räumlichkeiten in der Rappenstraße 5 zu erörtern. Als potentielle Kooperationspartnerin wurde die AWO Karlsruhe anfänglich in diese Überlegungen miteingebunden. Offen blieb bis zuletzt die Frage zur Trägerschaft des Stadtteilhauses. Während einige Seniorenbegegnungsstätten, wie in der Waldstadt und Knielingen, diesen Weg erfolgreich gegangen sind, verfolgt der Seniorenclub Durlach e. V. diesen Weg nicht weiter. Trägerschaft und Standort Wie in der Förderrichtlinie Stadtteilhäuser geregelt, sind der Ausgangspunkt für die Entstehung eines Stadtteilhauses engagierte Hauptamtliche und/oder ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure im Stadtteil als „Vorhabensträger“, die bereit sind, die Trägerschaft des Stadtteilhauses zu übernehmen. Für die Umsetzbarkeit und Tragfähigkeit ist es unverzichtbar, dass die als Standort des Stadtteilhauses ausgewählten Räume zum Betriebskonzept passen. Daher ist in der Förderrichtlinie geregelt, dass die Vorhabensträger nach einer geeigneten Immobilie im Stadtteil suchen oder in bestehenden Räumen ein Stadtteilhaus einrichten. Wenn ein Träger oder eine Trägergemeinschaft im Stadtteil die Bereitschaft zeigt, ein Stadtteilhaus in Durlach zu entwickeln, kann die Verwaltung bei Bedarf gemeinsam mit dem Vorhabensträger verschiedene Varianten und Standorte zur Errichtung eines Stadtteilhauses für Durlach suchen. In diesem Prozess kann dann auch geprüft werden, inwieweit ein integrierter (größerer) Veranstaltungsraum verwirklicht werden könnte. Grundsätzlich sollte der Standort eines Stadtteilhauses eine gute Erreichbarkeit mit privaten Fahrzeugen und dem öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen und in baulicher Hinsicht Barrierefreiheit berücksichtigen. Ein weiterer in den Förderrichtlinien der Stadtteilhäuser als obligatorisch definierter Schritt ist ein vorgeschalteter Prozess, in dem das zukünftige Nutzungskonzept mit der Stadtverwaltung und den anderen Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil abgestimmt wird. Hierzu zählen insbesondere das Amt für Stadtentwicklung, das Stadtamt Durlach, die Durlacher Bürgervereine, die Quartiersarbeit und anderen mehr. Um Synergieeffekte im Stadtteil effektiv nutzen zu können, erfolgt dies unter Berücksichtigung von und in Abgrenzung zu bestehenden Einrichtungen und Angeboten. Für die Planung und Realisierung dieser vorgeschalteten Prozesse und Vorhaben zur stadtteilbezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung kann vom Vorhabensträger Unterstützung durch das Büro für Mitwirkung und Engagement in Anspruch genommen werden.