Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss

Vorlage: 2024/1137
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1137 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 49 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist der Schulträger verpflichtet, in allen wichti- gen Schulangelegenheiten Vertretungen der Schulleitungen, der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Religionsgemeinschaften, die an einer seiner Schulen Religionsunterricht ertei- len, bei beruflichen Schulen auch Vertretungen der für die Berufserziehung der Schülerinnen und Schüler Mitverantwortlichen, zu hören. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 26. Februar 1985 die Bildung eines Schulbeirats als beratenden Ausschuss im Sinne von § 41 Gemeindeordnung Baden-Württemberg beschlossen. Mit Beginn der Wahlperiode 2024 bis 2029 führt der bisherige Schulbeirat die Bezeichnung „Schulausschuss“. In diesen Ausschuss können auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Ihre Zahl darf die der Gemeinderäte im Ausschuss nicht erreichen. Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wurde die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder auf 14 festgelegt. Darüber hinaus sollen 11 sachkun- dige Einwohnerinnen und Einwohner in den Schulausschuss berufen werden. Folgende Institutionen schlagen sachkundige Einwohner*innen für die Mitgliedschaft im Schulaus- schuss vor: • Staatliches Schulamt Karlsruhe (für die Vertretung der Schulleitungen und der Lehrkräfte der all- gemeinbildenden Schulen sowie deren Stellvertretungen) • geschäftsführende Schulleitung der beruflichen Schulen (für die Lehrkräfte der beruflichen Schu- len sowie deren Stellvertretung) • Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertreter (AKS) (für die Vertretung der Schülerinnen und Schü- ler der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen sowie deren Stellvertretungen) • Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe (für die Vertretung der Eltern sowie deren Stellver- tretung) • Handwerkskammer Karlsruhe und Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (für einen abge- stimmten Vorschlag einer Vertretung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der für die Berufser- ziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen sowie deren Stellvertretung) • Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mittelbaden (für die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortli- chen sowie deren Stellvertretung) • Evangelisches Dekanatszentrum (für die Vertretung der Religionsgemeinschaften, die an Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Religionsunterricht erteilen sowie deren Stellvertretung) • Katholisches Dekanat Karlsruhe (für die Vertretung der Religionsgemeinschaften, die an Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Religionsunterricht erteilen sowie deren Stellvertretung) • Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe (für die Vertretung der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe sowie deren Stellvertretung) In der Sitzung des Gemeinderats vom 24. September 2024 wurden bereits folgende Vertretungen be- rufen: • Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen • Lehrkräfte der beruflichen Schulen • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schü- lern Mitverantwortlichen • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen • Evangelischen Kirche • Katholischen Kirche • Jüdische Kultusgemeinde Zwischenzeitlich liegen auch folgende noch ausstehenden Vorschläge für folgende sachkundige Ein- wohnerinnen und Einwohner zur Berufung in den Schulbeirat vor: – 3 – Vertretung der Schulleitungen: Stellvertretung: Heike Willamowski Alexandra Thiel Vertretung der Eltern: Stellvertretung: Peter Koch Françoise Vieser Die Vorgeschlagenen wohnen in Karlsruhe und sind mit der Berufung in den Schulausschuss einver- standen. Die noch fehlenden Vorschläge für die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbil- denden und der beruflichen Schulen wird der Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertreter (AKS) vo- raussichtlich in seiner ersten Sitzung des Schuljahres 2024/25 wählen. Die erste Sitzung des AKS findet statt sobald die Vertretungen der Schüler*innen an allen Schulen gewählt sein werden. Erfahrungsge- mäß wird dies frühestens Mitte/Ende Oktober der Fall sein. Die vom AKS per Wahl festgestellten Vor- geschlagenen werden dem Gemeinderat anschließend zur Berufung vorgeschlagen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis Top 7
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss Vorlage: 2024/1137 Beschluss: Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwoh- ner sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf: Und auch hier bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024