Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23
| Vorlage: | 2024/1122 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2024
Rolle: Behandlung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1122 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 8 Ö Behandlung Kurzfassung 1. Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23 bis zum bis zum 31.12.2074. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 11.539,02 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – I. Ausgangslage: Mit Erbbauvertrag UR Nr. 8 UR 4236/86 vom 15.08.1986 und Nachtragsvertrag 7 UR 432/97 vom 20.03.1997 wurde an dem Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23, ein Erbbaurecht zugunsten des Vereins „Freiraum e.V.“ in Karlsruhe bestellt. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am 25.11.2026. Gem. § 4 des Erbbauvertrages ist der Erbbauberechtigte berechtigt und verpflichtet, das Erbbaugrundstück ausschließlich für Zwecke eines sog. „Alternativen Gewerbehofes“ im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen zu nutzen und insoweit die dafür erforderlichen Mietverträge abzuschließen. Dem Erbbauvertrag als Anlage beigefügt ist die „Konzeption des innerstädtischen Gewerbehofes“: Demnach tragen ca. 20 Initiativen und Kleinbetriebe das Konzept des Gewerbehofes (gewerbliche Betriebe, Einzelhandelsbetriebe, Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich, sozialer Bereich, kultureller und sportlicher Bereich). II. Dauer der Laufzeitverlängerung: Eine Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1440/1 soll auf Wunsch des Erbbauberechtigten bis 31.12.2074 erfolgen. III. Vertragskonditionen: Im Rahmen der Laufzeitverlängerung soll das Erbbaurecht gleichzeitig an die aktuellen städtischen Konditionen angepasst werden. Diese sehen Änderungen bzw. Anpassungen in folgenden Punkten vor: a) Anpassung des Erbbauzinses (siehe Punkt IV) b) Versicherung des Bauwerks c) Veräußerung des Erbbaurechts d) Heimfallanspruch e) Ablauf des Erbbaurechts IV. Berechnung und Anpassung Erbbauzins: Der Erbbauzins beträgt lt. § 10 Abs. 1 des Erbbauvertrags jährlich 24.000,00 DM (6% aus 400.000 DM Bodenwert). Der Erbbauzins war für die ersten sieben Jahre nach Vertragsbeurkundung ermäßigt auf 3% aus 400.000,00 €, d.s. 12.000 DM jährlich, sofern das Erbbaugrundstück für den in § 4 vereinbarten Verwendungszweck genutzt wird (§ 10 Abs. 2). Seit 15.08.1993 wird der Erbbauzins i.H.v. 6% aus dem Bodenwert gefordert. d.s. 12.270,00 € p.a. Der Erbbauzins wird gem. § 11 Abs. 1 jeweils nach Ablauf von 5 Jahren angepasst. Gem. § 11 Abs. 8 verzichtet die Stadt auf die Erhebung eines sich evtl. errechnenden Erhöhungsbetrages, solange das Grundstück für den in § 4 vereinbarten Verwendungszweck („Alternativer Gewerbehof“) genutzt wird. Die letzte Anpassung nach § 11 Abs. 1 erfolgte zum 15.08.2021 auf 23.070,08 € jährlich. Da die Stadt aber auf die Erhebung des Erhöhungsbetrags gem. § 11 Abs. 8 verzichtet, wird aktuell ein Betrag i.H.v. 10.800,08 € p.a. NICHT erhoben (23.070,08 € abzgl. 12.270,00 €) – 3 – Der Verkehrswert für das Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² beträgt gem. Verkehrswertkurzgutachten vom 20. April 2023 260,00 €/m², ebf. Hiervon sind die Erschließungskosten 0,20 €/m² in Abzug zu bringen, so dass der Verkehrswert 259,80 €/m² ebp. beträgt, d.s. bei 2.115 m² insgesamt 549.477,00 €. Gem. der Satzung des Vereins „Freiraum e.V.“ (letzter Stand: Fassung vom 01.02.2010) verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Bei Gründung des Vereins hatte das Konzept einen Modellcharakter, der für bundesweites Interesse sorgte und das sich zwischenzeitlich zu einem anerkannten Lebensmodell entwickelt hat. Ein Hauptanliegen des Freiraum e.V. ist die Ermöglichung einer selbstbestimmten, kollektiven Arbeitsform, in der auch Nischenbetriebe, nichtkommerzielle Organisationen und Initiativen existieren können. Nicht das Profitdenken steht im Vordergrund, so dass auch Platz entsteht für Ideen, die anderswo nicht angegangen werden. Diese langjährige erfolgreiche Arbeit des Freiraum e.V., seine Stellung als Institution in Karlsruhe sowie die Tatsache, dass nicht nur nach Gewinnen gestrebt wird, können bei der Berechnung des Erbbauzinses berücksichtigt werden. Der Freiraum e.V. hat einen Nachweis darüber vorgelegt, dass die in der Konzeption von 1986 genannten Ziele und Aufgaben weiterhin eingehalten und verwirklicht werden. In einem Termin vor Ort wurde den teilnehmenden städtischen Vertretern das Konzept und die Arbeit des Gewerbehofes sehr beeindruckend und ausführlich dargestellt. Der Erbbauzins ist daher wie folgt zu berechnen: 6% aus dem aktuellen Verkehrswert i.H.v. 549.477,00 €, d.s. 32.968,62 €/p.a. Eine Ermäßigung des Erbbauzinses bei Flächen, die für den Gemeinbedarf genutzt werden, auf dann 11.539,02 € (= 3% aus einem um 30% ermäßigten Verkehrswert) kann gewährt werden. Dies entspricht dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. Februar 2020. Die Stadt wird künftig den sich errechnenden Erhöhungsbetrag erheben, da die Regelung des § 11 Abs. 8 nicht mehr Bestandteil der vom Gemeinderat am 18. Februar 2020 beschlossenen Konditionen für Erbbaurechte ist. Der Erbbauzins ist wertgesichert und wird jeweils nach Ablauf von fünf Jahren ab Vertragsbeurkundung an gerechnet nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Baden- Württemberg angepasst. Beschluss: Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23 bis zum bis zum 31.12.2074. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachtragsvertrag abzuschließen.
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Steinstraße Adlerstraße Lidellplatz Markgrafenstraße 25 32 40 29 27 92 94 84 37 31 38 36 86 40 23 82 90 96 78 19 31 88 42 21 34 29 36 38 31 80 27b 30a 27a 25a HsNr.29a 1423 1414 1419 1433 1428 1545 1418 1416 1407 1426 1429 1441 1424 1444 1417 1413 1422 1421 1430 1440 1442 1443 1425 1446 1415 1427 1420 105/4 1442/1 1442/2 1433/1 1441/1 1332/1 1433/2 1445/1 1440/1 Freiraum eV. 1544 ́ Legende Erbbaurecht Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 14.07.2023 Steinstraße Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Flurst.-Nr.: 1440/1 bei DIN A4 Maßstab: 1:750 Dieser Plan darf ohne Erlaub nis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu m achen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe
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Steinstraße Adlerstraße Lidellplatz Markgrafenstraße 25 32 40 29 27 92 94 84 37 31 38 36 86 40 23 82 90 96 78 19 31 88 42 21 34 29 36 38 31 80 27b 30a 27a 25a HsNr.29a 1423 1414 1419 1433 1428 1545 1418 1416 1407 1426 1429 1441 1424 1444 1417 1413 1422 1421 1430 1440 1442 1443 1425 1446 1415 1427 1420 105/4 1442/1 1442/2 1433/1 1441/1 1332/1 1433/2 1445/1 1440/1 Freiraum eV. 1544 ́ Legende Erbbaurecht Gemarkung Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 14.07.2023 Steinstraße Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kuttny Flurst.-Nr.: 1440/1 bei DIN A4 Maßstab: 1:750 Dieser Plan darf ohne Erlaub nis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu m achen. Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe
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Niederschrift 4. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Dezember 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23 Vorlage: 2024/1122 Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Verlängerung des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1440/1 mit 2.115 m² Gebäude- und Freifläche, Steinstraße 23 bis zum 31.12.2074. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Nachvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Herr Eldracher (Liegenschaftsamt) teilt auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) mit, dass sich der Verkehrswert von der Nutzung ableite und von der Grundstücksbewertungs- stelle ermittelt worden sei. Herr Dollinger (Stadtkämmerei) erläutert auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD), dass der Erbbaurechtnehmer wie ein Eigentümer die Grundsteuer zu leisten habe. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Dezember 2024