Stolpersteine
| Vorlage: | 2024/1114 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 01.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1114 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Stolpersteine Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 13.12.2024 2 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Umgang mit Stolpersteinen ist in dem 2016 vom Gemeinderat beschlossenen „Leitfaden für die Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ beschrieben. Die für die Organisation der Stolpersteinverlegungen viele Jahre verantwortlich zeichnende ehrenamtliche Koordinationsgruppe löste sich 2017 im Dissens mit dem Künstler Gunter Demnig auf. Daher gibt es derzeit keinen Ansprechpartner für Stolpersteinverlegungen in Karlsruhe, und es ist nicht möglich, entsprechenden Wünschen angemessen nachzukommen. Der Kulturausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Stolpersteine sind ein dezentrales Erinnerungsprojekt zum Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, welches von dem Konzeptkünstler Gunter Demnig initiiert wurde. Die Stadt Karlsruhe stimmte 2004 im Hauptausschuss prinzipiell der Verlegung von Stolpersteinen zu, unter der ausdrücklichen Vorgabe, dass die Verlegungen durch bürgerschaftliches Engagement durchgeführt werden sollten. Unterstützung durch die Stadt wurde in Form notwendiger Recherchen durch das Stadtarchiv sowie durch Mithilfe bei den Verlegungsarbeiten durch das Tiefbauamt zugesagt. Weiter gehen die Stolpersteine nach der Verlegung in die Obhut der Stadt über, die z. B. für den Ersatz von durch Bauarbeiten beschädigten Steinen sorgt. Bis heute wurden in der Stadt Karlsruhe insgesamt 318 Stolpersteine zum Gedenken an Menschen aus unterschiedlichen vom NS-Regime verfolgten Gruppen verlegt. Zur Organisation der Stolpersteinverlegungen bildete sich nach dem Grundsatzbeschluss eine ehrenamtliche Koordinationsgruppe, die diese Aufgabe viele Jahre lang übernahm. Die Koordinationsgruppe löste sich jedoch 2017 im Dissens mit dem Künstler Gunter Demnig auf. Seitdem gibt es in Karlsruhe keinen Ansprechpartner mehr für die Organisation der Stolpersteinverlegungen. Einzelne Stolpersteine, insbesondere auf drängende Bitten von Nachfahren jüdischer Opfer, wurden in den letzten Jahren durch externe Einzelpersonen mit Zuarbeit des Stadtarchivs verlegt. Der Dissens mit dem Künstler Demnig entstand über die Frage, ob auch für Überlebende der NS- Verfolgung Stolpersteine verlegt werden sollten. Ursprünglich waren Stolpersteine als herausragendes Gedenkzeichen den ermordeten und zu Tode gekommenen Menschen vorbehalten, was von der ehemaligen Koordinationsgruppe wie auch der Stadtverwaltung als Standpunkt weiter vertreten wurde und wird. Seit 2015/16 forderte Gunter Demnig, dessen Projekt mittlerweile durch eine Stiftung weitergeführt wird, jedoch die Umsetzung seines erweiterten Konzeptes, dass auch die Verlegung von Stolpersteinen für nicht ermordete oder zu Tode gekommene Personen, insbesondere überlebende jüdische Verfolgte, vorsieht. Der Umgang mit Stolpersteinen wurde 2016 im „Leitfaden für die Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ beschrieben und vom Gemeinderat beschlossen. Dadurch wurde bestätigt, dass Stolpersteinverlegungen als Projekte bürgerschaftlichen Engagements konzipiert sind, welche von städtischer Seite durch historische Recherchen des Stadtarchivs sowie Mithilfe des Tiefbauamtes bei den Verlegungsarbeiten unterstützt werden. Außerdem bekräftigte der Leitfaden, dass die „Stadt Karlsruhe [...] im Dissens mit dem Künstler Wert darauf [legt], nur Stolpersteine für Todesopfer und nicht für Überlebende der NS-Verfolgung zu verlegen.“ Die Regelungen des Leitfadens stellen die derzeit gültige Grundlage für das Vorgehen bei Stolpersteinverlegungen in der Stadt Karlsruhe dar. Gunter Demnig und seine Stiftung vertreten das erweiterte Konzept, dass Steine auch für Überlebende verlegt werden sollen. In vielen Gemeinden wurde den Forderungen nach Verlegung von Stolpersteinen für Überlebende durch die ehrenamtlichen oder kommunalen Stolpersteininitiativen nachgegeben. In Karlsruhe würde eine Entscheidung für die Ausweitung des Konzepts bedeuten, dass allein für die von NS-Repressalien betroffenen Karlsruher Jüdinnen und Juden (ohne Berücksichtigung weiterer Opfergruppen), im Stadtgebiet rund 5000 Stolpersteine zur Verlegung kommen könnten. Da es nach Auflösung der ehrenamtlichen Koordinationsgruppe seit 2017 in Karlsruhe keinen Ansprechpartner für die Organisation von Stolpersteinverlegungen mehr gibt, ist es aktuell nicht möglich, den Wünschen nach Stolpersteinverlegungen, die in letzter Zeit vermehrt von Nachfahren jüdischer Opfer aus der Enkelgeneration geäußert werden, angemessen nachzukommen. Bisherige Bemühungen, engagierte Personen für die Neugründung einer bürgerschaftlichen Stolpersteingruppe zu gewinnen, hatten bisher keinen Erfolg.