Änderung am Verkehrskonzept

Vorlage: 2024/1108
Art: Antrag
Datum: 30.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.11.2024

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Änderung am Verkehrskonzept
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1108 Eingang: 29.09.2024 Änderung am Verkehrskonzept CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.11.2024 6 Ö Entscheidung Antrag: 1. Die Prinzessenstraße wird weiterhin für den Kraftverkehr in beide Fahrtrichtungen geöffnet und eine Ausweisung als Fahrradstraße wird verworfen. 2. Keine Verlängerung der Fußgängerzone in der Pfinztalstraße zwischen Seboldstraße und Bienleinstorstraße und eine Beibehaltung der aktuellen Aus- und Einfahrtsituation für den Kraftverkehr. 3. Öffnung der Pfinztalstraße für den Kraftverkehr von der Karlsburgstraße in Richtung Hengstplatz. Begründung: Die aktuelle Planung zur Fortschreibung des Verkehrskonzepts für Durlach erscheint uns unausgereift und berücksichtigt die Verkehrssituation in den umliegenden Straßen nur unzureichend. Durch die Beibehaltung der Prinzessinnenstraße als reguläre, in beide Richtungen zu befahrenden Straße, bleibt es weiterhin möglich die größte Tiefgarage im Zentrum Durlachs ohne Umwege von Osten zu erreichen. Zudem wird der wegfallende Verkehr von etwa 930 Fahrzeugen pro Tag am Knotenpunkt Pfinztalstraße/Marsstallstraße nicht zusätzlich über den nördlichen Teil der Marsstallstraße und die B3 zur Tiefgarage umgeleitet. Diese Straße ist bereits heute mit etwa 3670 Fahrzeugen pro Tag in beide Richtungen stark belastet. Hinzu kommt, dass die Lückenampel am Knotenpunkt B3/Marsstallstraße nach Abschluss der Bauarbeiten an der Schlossschule entfernt wird. Eine Beibehaltung der bisherigen Planung, würde den Verkehr früher oder später vermehrt über die Basler-Tor-Straße ausweichen lassen, um in Richtung der Festhalle zu gelangen. Eine Öffnung der Karlsburgstraße für den Kraftverkehr in Richtung Hengstplatz über die Pfinztalstraße würde zusätzlich den abfließenden Verkehr von der Tiefgarage am Scheck-In sowie aus den umliegenden Straßen entlasten und eine weitere Möglichkeit schaffen, einen reibungslosen Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Durch die Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung am Knotenpunkt Bienleinstorstr./Seboldstr. bleibt der Kraftverkehr weiterhin in der Lage, von der Pfinztalstraße in den Altstadtring ein- und auszufahren. Die geplante Verlängerung der Fußgängerzone in der Pfinztalstraße nach Westen würde eine Verkehrsverlagerung zu den verbliebenen Einfahrten für den Altstadtring über die Pforzheimerstr./Pfinzstr./Lederstraße und Palmaienstr./Kanzlerstr. nach sich ziehen. Die geplanten Zufahrten führen nur zu einer weiteren Verkehrsbelastung der Knotenpunkte Lederstraße und Kanzlerstraße welche eigentlich entlastet werden sollen. In unseren Augen wurde allerdings der bereits stark überlastete Knotenpunkt Auerstraße/Pfinztalstraße in den Planungen völlig außeracht – 2 – gelassen. Da nur über diesen Knotenpunkt Umfahrungen von Durlach mit der Rommelstr./Pfinzstr. erreicht werden. Zudem fehlt bisher eine verkehrsplanerische Anbindung des zukünftigen BMD-Areals um ein ganzheitliches Verkehrskonzept adäquat fortzuschreiben. CDU-OR-Fraktion Andreas Kehrle Dirk Müller Ulrike Dörflinger Rüdiger Miersch Steffen Zwilling Elke Graf

  • Stellungnahme Änderung am Verkehrskonzept
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1108 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Änderung am Verkehrskonzept CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 13.11.2024 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach wurde im Dezember 2023 durch den Ortschaftsrat Durlach beschlossen und die aufgeführten Änderungsanträge unter Top 1 und Top 2 wurden in der gleichen Sitzung abgelehnt. Die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach 2000 ist die konzeptionelle Grundlage für die Umsetzung der einzelnen im Ortschaftsrat am 13.12.2023 erläuterten Maßnahmen. Diese Maßnahmen bauen teilweise aufeinander auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach 2000 orientieren sich an den, durch den Ortschaftsrat geforderten Zielen. Der Ortschaftsrat hat Juni 2021 beschlossen, dass das Verkehrskonzept Durlach 2000 fortgeschrieben werden soll, da der Beschluss von Einzelanträgen als nicht sinnvoll erachtet wurde. Zu den Zielen zählen unter anderem der Erhalt der verkehrsberuhigten Bereiche im Altstadtring und die verkehrliche Entlastung im Bereich der Schlossschule vom Autoverkehr. Die im Umsetzungskonzept beschriebenen Maßnahmen ergeben in ihrer Gesamtheit ein schlüssiges und für den Verkehrsteilnehmenden verständliches Konzept. Die Verwaltung bittet den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach wurde im Dezember 2023 durch den Ortschaftsrat Durlach beschlossen und die aufgeführten Änderungsanträge unter Top 1 und Top 2 wurden in der gleichen Sitzung abgelehnt. Die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach 2000 ist die konzeptionelle Grundlage für die Umsetzung der einzelnen im Ortschaftsrat am 13.12.2023 erläuterten Maßnahmen. Diese Maßnahmen bauen teilweise aufeinander auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach 2000 orientieren sich an den, durch den Ortschaftsrat geforderten Zielen. Der Ortschaftsrat hat Juni 2021 beschlossen, dass das Verkehrskonzept Durlach 2000 fortgeschrieben werden soll, da der Beschluss von Einzelanträgen als nicht sinnvoll erachtet wurde. Zu den Zielen zählen unter anderem der Erhalt der verkehrsberuhigten Bereiche im Altstadtring und die verkehrliche Entlastung im Bereich der Schlossschule vom Autoverkehr. Die im Umsetzungskonzept beschriebenen Maßnahmen ergeben in ihrer Gesamtheit ein schlüssiges und für den Verkehrsteilnehmenden verständliches Konzept. Zu 1. Die Prinzessenstraße wird weiterhin für den Kraftverkehr in beide Fahrtrichtungen geöffnet und eine Ausweisung als Fahrradstraße wird verworfen. Die Beibehaltung der Prinzessinstraße mit Kfz-Verkehr in beide Richtungen steht dem Ziel, die Schlossschule von Verkehr zu entlasten, entgegen. Die Verkehre ca. 1000 Kfz/Tag würden sich auf die anliegenden Straßen mit vorwiegender Wohnnutzung verlagern und sich dann an der Prinzessinstraße bündeln. Aus dem Verkehrsgutachten ergibt sich nur die verkehrliche Notwendigkeit, die Prinzessinstraße bis zum Umbau des Knotenpunktes B3/Marstallstraße als Einbahnstraße Richtung Osten zum Abfluss der Scheck-In Verkehre auszuweisen. Für die Zufahrt zum Scheck-In sind die Kapazitäten an der Weiherstraße und am Knotenpunkt B3/Marstallstraße ausreichend. Das Verkehrskonzept sieht zunächst nur den Ausschluss des Kfz-Verkehrs in Richtung Marstallstraße vor. Der vollständige Ausschluss der Kfz-Verkehre in beide Richtungen bedarf einer weiteren Prüfung/Verkehrserhebung circa ein Jahr nach Umsetzung der übrigen Maßnahmen, wie der Ausbau des Knotenpunktes B3/Marstallstraße mit Lückenampel, um eine endgültige Aussage zur verkehrlichen Notwendigkeit treffen zu können. Dies ist im Verkehrskonzept entsprechend vorgesehen und dem Ortschaftsrat zu gegebenem Zeitpunkt zum Beschluss vorzulegen. Zu 2. Keine Verlängerung der Fußgängerzone in der Pfinztalstraße zwischen Seboldstraße und Bienleinstorstraße und eine Beibehaltung der aktuellen Aus- und Einfahrtsituation für den Kraftverkehr. Aus den Ortschaftsratsanträgen und den daraus resultierenden Verkehrsgutachten ergibt sich für die Ziele, Erweiterung der Fußgängerzone Richtung Westen und Erhaltung des verkehrsberuhigten Bereichs des Altstadtrings, die zwingende Notwendigkeit die Fußgängerzone Richtung Westen zu erweitern. Straßenverkehrsrechtlich ist das losgelöste Verbot der Einfahrt an dieser Stelle ansonsten nicht begründbar. Der Altstadtring wird durch die geplanten Maßnahmen entlastet und es entstehen insgesamt weniger Verkehre, so dass sich die Mehrbelastungen der umliegenden Wohnbebauung in Grenzen halten. Zu 3. Öffnung der Pfinztalstraße für den Kraftverkehr von der Karlsburgstraße in Richtung Hengstplatz. Die Öffnung der Pfinztalstraße für den Kraftverkehr von der Karlsburgstraße in Richtung Hengstplatz widerspricht den Grundsätzen der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes. Die Freigabe für den Kfz- Verkehr steht dem Ziel, die Schlossschule von Verkehr zu entlasten, um eine möglichst hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten, entgegen und würde zu Mehrbelastungen der umliegenden Wohnbebauung führen. Die Mehrbelastungen würden auch die Ausweisung dieses Straßenabschnittes als verkehrsberuhigter Bereich in Frage stellen. Die verbleibenden Flächen für zu Fuß Gehende bei Entfall der Mischfläche wären nicht ausreichend und die ausgewiesene Parkierung müsste komplett entfallen. Des Weiteren müsste der Autoverkehr auf Grund der, in die Pfinztalstraße – 3 – einbiegenden, entgegenkommenden Straßenbahn am Knotenpunkt Pfinztalstraße / Badener Straße signaltechnisch geregelt werden, was mit entsprechenden Kosten für eine Lichtsignalanlage verbunden wäre und zunächst technisch geprüft werden müsste. Es ist davon auszugehen, dass eine signaltechnische Regelung auf Grund der Straßen- und Gleisgeometrie sowohl für die Kfz, wie auch für die Straßenbahnen mit erheblich höheren Wartezeiten für Kfz und Straßenbahn im Verhältnis zu heute verbunden wäre. Die Stadtverwaltung lehnt die Öffnung für den Kfz-Verkehr aus den genannten Gründen ab. Beschluss: Die Verwaltung bittet den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten.