Empfehlungen zur Konsolidierung der Anzahl kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen in Grünwettersbach und Palmbach

Vorlage: 2024/1107
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.10.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2024

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beschlossen mit geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1107 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Empfehlungen zur Konsolidierung der Anzahl kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen in Grünwettersbach und Palmbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 10.12.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat beschließt die Umsetzung der Empfehlungen des Gartenbauamtes zur Reduzierung von kontrollpflichtigen Spielgeräten auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Gartenbauamt stellt die Maßnahmen zur Konsolidierung der Anzahl kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün- und Spielanlagen vor. Die Prüfung erfolgte nach den Kriterien, die in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen vom 16.11.2023 (Vorlagen-Nr. 2023/1218) vorgestellt worden waren. Es wurden folgende Kriterien berücksichtigt: • Räumliche Verteilung des Spielangebots im jeweiligen Stadtteil: Genauere Betrachtung finden Spielplätze, die relativ nah zueinander verortet sind oder in Lage und Erreichbarkeit negativ bewertet werden. Quartierspielplätze, Spielflächen mit zentraler Bedeutung sowie Freizeitsportanlagen werden grundsätzlich nicht in die Überlegungen zur Konsolidierung einbezogen. • Entfernung zum nächsten Spielplatz innerhalb des Stadtquartiers bezogen auf die Altersgruppe: Bei den Anlagen für 3- bis 6-Jährige wird die Entfernung von 200 m angesetzt, bei jenen für unter 14-Jährige wird ein Ersatzangebot im Radius von 500 m geprüft. Dabei werden trennende Verkehrsachsen berücksichtigt. Liegen die Ersatzspielflächen nicht innerhalb dieser Entfernungen, werden Rückbaumaßnahmen in der Regel nicht weiterverfolgt. • Spielplatzausstattung: Bei der Ausstattung werden in erster Linie Spielgeräte mit Mängeln betrachtet und dort, wo sie nicht im Kontext des pädagogischen Spielplatzkonzepts stehen, abgebaut und nicht ersetzt. Geräte, die besonders wartungsintensiv sind, werden im Rahmen zukünftiger Sanierungen, wo dies möglich ist, durch wartungsärmere Geräte ersetzt. • Spielwert und Attraktivität des Geräts: Je mehr Sinneserfahrungen und motorische Fertigkeiten bei einem Spielgerät trainiert werden können, desto höher wird der Spielwert des Geräts eingestuft. Oft weisen veraltete Spielgeräte einen geringeren Spielwert auf. Geräte mit geringem Spielwert kommen eher für den Rückbau in Betracht. Bei negativer Wertung des Spielwerts erfolgt bei Abgängigkeit der Geräte kein Ersatz. • Frequentierung des Spielplatzes / Spielpunktes: Stark frequentierte Spielgeräte kommen für den Rückbau nicht in Betracht. Daher wird geprüft, ob ein Gerät und die jeweilige Fläche erkennbar angenommen werden oder nicht. • Zustand bzw. Erneuerungsbedarf der Spielgeräte: Die Berichte der Jahreshauptinspektion beinhalten Aussagen zum Zustand der Spielgeräte und kontrollpflichtigen Inventare. Zur Entscheidung, ob ein Spielgerät abgebaut werden muss, dient das Ergebnis der Jahreshauptinspektion in Bezug auf die ermittelten Mängel. • Konformität der Spielgeräte mit gültigen Normen, Richtlinien und Bestimmungen: Die Anforderungen an die Sicherheit der Geräte sind im Vergleich zu früheren Jahren gestiegen. Geräte, die dem aktuellen Stand der Technik nicht entsprechen, werden bevorzugt rückgebaut. • Statistische Kenndaten (Anzahl Kinder / Jugendliche): Bei einigen Spielplätzen der Vorauswahl wurden im Einzugsradius von 200 bzw. 500 Metern die Bevölkerungszahlen bei der Statistikstelle im Amt für Stadtentwicklung abgefragt. Die tatsächliche Anzahl an Kindern in direkter Nachbarschaft zum Spielplatz gibt Rückschlüsse über zukünftige Bedarfe. – 3 – Für die öffentlichen Spielanlagen in Grünwettersbach und Palmbach wurden folgende Empfehlungen getroffen: Der Nutzungsgrad und Spielwert ist bei den 4 Spielplätzen als gering eingestuft. Bezeichnung / Name Spielfläche Alters- gruppe (Jahre) Empfehlung Zeithorizont R = zeitnah S = Sukzessive sicherheits- techn. Mängel Anzahl Klein- geräte Anzahl größere Spielgeräte Anzahl Spiel- geräte Spielplatz Böhmerwaldstraße, Grünwettersbach < 6 R x 3 2 5 Spielplatz Im Winterrot bei Nr. 113, Palmbach < 12 S x 3 5 8 Spielplatz Kloth-Rübenacker Süd, Palmbach 6, >12 R-S x 1 2 3 Spielpunkt Grünwettersbacherstr. Nord, Palmbach > 6 R x 0 1 1 SUMMEN 7 10 17 R = Rückbau zeitnah S = sukzessiver Rückbau Hinweis: Kleingeräte: z.B. Wipptiere, Hüpfplatte, einzelnes Balancierelement, Drehelemente Größere Spielgeräte: z.B. Schaukel, Wippen, Spielgerätekombination Die Maßnahmen werden in der beigefügten Anlage detailliert erläutert. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Abbau von Spielgeräten und die gegebenenfalls notwendige Umwandlung von befestigten in begrünte Flächen erfolgen aus dem laufenden Budget des Amtes. Eine Umsetzung ist nur sukzessive in Abhängigkeit von verfügbaren Personalressourcen und Sachmitteln möglich. Intakte Spielgeräte werden nicht abgebaut bzw. aus- und an anderer Stelle wieder eingebaut, mangelbehaftete Spielgeräte je nach Prüfergebnis jedoch teilweise nicht mehr ersetzt. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat beschließt die Umsetzung der Empfehlungen des Gartenbauamtes zur Reduzierung von kontrollpflichtigen Spielgeräten auf folgenden öffentlichen Kinderspielplätzen und Grünanlagen: • Kinderspielplatz Böhmerwaldstraße • Spielpunkt Grünwettersbacher Straße Nord • Kinderspielplatz Im Winterrot • Kinderspielplatz Kloth-Rübenacker Nord

  • 2024-10-28_GBA_Konsolidierung der Inventare_Grünwettersbach_PPT 4zu3
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    Konsolidierung kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün-und Spielanlagen Grünwettersbachab 2022 Gartenbauamt Öffentliche Spielflächen: Statistische Angaben Stand 31.12.2023 ▪11 öffentliche Spielanlagen ▪Bespielbare Fläche: 6.796 m² ▪Berechnung Bedarf: 7.016 m² => wohnberechtigte Bevölkerung 4.127 x 1,7 m² ▪statistischer Fehlbedarf: -220 m² ▪Konsolidierung der Inventare an einer Spielfläche (ca. 374 m²) ▪Darüber hinaus besteht kein weiteres Einsparpotential. 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20222 Statistische Angaben: Stand 31.12.2023 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20223 Anzahl Bewohner/-innen:4.127 Anzahl Bewohner/-innen < 7 Jahre:251 Anzahl Bewohner /-innen 7 bis < 13 Jahre: 221 Anzahl Bewohner /-innen 13 bis < 18 Jahre: 211 Grünwettersbach: Konsolidierung der Inventare 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20224 Konsolidierung zeitnah Bespielbare Flächen ▪Kriterien: -geringer Nutzungsgrad -Spielangebot mit sicherheitstechnischen Mängeln; Abmessung ca. 8 m x 32 m (ca. 287 m²) -nächstgelegener Spielplatz in ca. 150 m Entfernung -Spielplatz ist nicht im B-Plan gesichert => Empfehlung: ersatzloser Abbau der Inventare; Geräte, die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, werden ausgebaut und –soweit möglich -an anderer Stelle aufgestellt. => Nachnutzung:Umwandlung in Grünfläche oder Verpachtung der Fläche Konsolidierung der Inventare am KSP Böhmerwaldstraße: 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20225

  • 2024-10-28_GBA_Konsolidierung der Inventare_Palmbach_PPT 4zu3
    Extrahierter Text

    Konsolidierung kontrollpflichtiger Inventare auf öffentlichen Grün-und Spielanlagen Palmbachab 2022 Gartenbauamt Öffentliche Spielflächen: Statistische Angaben Stand 31.12.2023 ▪6 öffentliche Spielanlagen ▪Bespielbare Fläche: 5.502 m² ▪Berechnung Bedarf: 3.349 m² => wohnberechtigte Bevölkerung 1.970 x 1,7 m² ▪statistischer Überhang: 2.153 m² ▪Konsolidierung der Inventare und Flächen an 3 Spielflächen (ca. 1.738 m²) ▪Darüber hinaus besteht kein weiteres Einsparpotential. 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20222 Statistische Angaben: Stand 31.12.2023 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20223 Anzahl Bewohner/-innen:1.970 Anzahl Bewohner/-innen < 7 Jahre:139 Anzahl Bewohner /-innen 7 bis < 13 Jahre: 157 Anzahl Bewohner /-innen 13 bis < 18 Jahre: 117 Palmbach: Konsolidierung der Inventare 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Rückbau öffentlicher Spielflächen ab 20224 ▪Kriterien: -geringer Nutzungsgrad -geringes Spielangebot -sicherheitstechnische Mängel -nächster Spielplatz in ca. 120 m Entfernung -Fläche über B-Plan 601 gesichert => Empfehlung: ersatzloser Abbau des Spielgeräts und Ausbau des Fallschutzes; Sitzmöglichkeiten neu ordnen und ergänzen unter Beibehaltung des Wegeverlaufs; Pflanzung ergänzen; Umwandlung in Grünanlage; Umstellen des Reifenschwingers wird geprüft; => Nachnutzung: naturnaher Platz mit verbesserter Aufenthaltsqualität Konsolidierung der Inventare am Spielpunkt Grünwettersbacher Straße Nord: 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20225 ▪Kriterien: -geringer Nutzungsgrad -sicherheitstechnische Mängel -Fläche entfällt langfristig (avisierte Bebauung); Ersatzspielfläche ist bereits vorhanden (KSP Ob den Gärten) -Entfernung zu Ob den Gärten ca. 180 m => Empfehlung: ersatzloser Abbau der Inventare bzw. abgängige Geräte nicht ersetzen, Ausbau Fallschutz, Umwandlung in Grün- fläche; => Nachnutzung: Grünfläche bis zur weiteren baulichen Entwicklung des Gebietes. Konsolidierung der Inventare am Spielplatz Im Winterrot bei Nr. 113 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20226 ▪Kriterien: -geringer Nutzungsgrad -sicherheitstechnische Mängel -benachbarter Spielplatz Kloth- Rübenacker Süd in ca. 70 m Entfernung -Fläche über B-Plan 606 gesichert => Empfehlung: ersatzloser Abbau der Inventare und Ausbau des Fallschutzes; Umsetzen der Schaukel prüfen; Umwandlung in Grünanlage; Aufwertung des KSP Kloth-Rübenacker Süd Konsolidierung der Inventare am Spielplatz Kloth-Rübenacker Nord 28.10.2024Spielflächenentwicklung -Prüfung Konsolidierung der Inventare öffentlicher Spielflächen ab 20227