Antrag der GRÜNE-Ortschaftsratsfraktion auf Sachstandsanfrage und Vorberatung in einem Ausschuss zum Umsetzungsstand „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Neureut 2020“ als Basis für eine „Zukunftsvereinbarung Neureut“

Vorlage: 2024/1101
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_4_Grüne_Zukunftsvereinbarung
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ON Neureut Antrag der GRÜNE-Ortschaftsratsfraktion auf Sachstandsanfrage und Vorberatung in einem Ausschuss zum Umsetzungsstand „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Neureut 2020“ als Basis für eine „Zukunftsvereinbarung Neureut“ Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 12.03.2024 öffentlich Kurzfassung Antrag der GRÜNE-Ortschaftsratsfraktion auf Sachstandsanfrage und Vorberatung in einem Aus- schuss zum Umsetzungsstand „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Neureut 2020“ als Basis für eine „Zukunftsvereinbarung Neureut“ Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vor knapp neun Jahren hat der Gemeinderat das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Neureut beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln beauftragt. Das Amt für Stadtentwicklung hat die betroffenen Dienststellen zum damaligen Maßnahmenkatalog und den in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbe- reich liegenden Projekten sowohl zu den Entwicklungen beziehungsweise dem aktuellen Umset- zungsstand angefragt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann im entsprechenden Ausschuss über die noch offenen Maßnahmen beraten werden. – 3 – Die Verwaltung empfiehlt Verweis in den Ausschuss für Planungs- und Bauprojekte zur weiteren Bera- tung. 1. Der Ortschaftsrat beschließt über den Antrag.