Erschließungsbeitragssatzung, Aktualisierung der Einheitssätze
| Vorlage: | 2024/1090 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1090 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 18 N Vorberatung Gemeinderat 19.11.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe“ vom 28. März 2006, zuletzt geändert am 28. November 2023, einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XX der Einheitssätze. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzenden Erläuterungen Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen + 15,31 % und - 13,97 %. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund + 7,56 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 10,84 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe“ vom 28. März 2006, zuletzt geändert am 28. November 2023, einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XX der Einheitssätze.
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Geset- zes zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften vom 27. Juni 2023 (GBI. 2023, S. 229,231), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. 2005, S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 (GBI. 2020, S. 1233, 1249) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. 2017, I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023, I Nr. 394 vom 22. Dezember 2023), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 19. November 2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. November 2023 – veröffentlicht am 5. Dezember 2023, beschlossen: Artikel 1 Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XX (Anlage 2) ergänzt. - 2 - Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 19. November 2024 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßpflaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Fahrradständer ohne/mit Überdachung je Stellplatz NR 1 €/m 2 €/m ² 3 €/m 4 €/m ² 5 €/m 6 €/m ² 7 €/m ² 8 €/m ² 9 €/m ² 10 €/m ² 11 €/m ² 12 485,40 439,20 132,60 80,90 485,60 517,50 200,80 116,10 64,90 1.619,10 485,40 132,60 80,90 517,50 116,10 64,90 5a 59,50 94,40 135,40 +) 94,40 485,40517,50485,40 439,20 517,50 200,80 5d 135,40 +) XX. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die ab 1. Januar 2025 hergestellt wurden. 72,10 106,50 135,40 +)135,40 +)135,40 +) Anlage 2 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wird der Einheitssatz doppelt angesetzt. 133,30 5c,9 59,30 49,90 4 129,80 68,20 52,50 5b 59,50 105,40 105,40105,40 135,40 +) 105,40 26.09.2024
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßplaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Fahrradständer ohne/mit Überdachung je Stellplatz NR 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 + 4,21 + 11,16 + 5,24 + 14,59 + 15,12 + 5,83 + 14,55 + 4,03 + 14,66 + 9,96 + 4,21 + 5,24 + 14,59 + 5,83 + 4,03 + 14,66 5a + 15,31 + 13,46 + 10,84 + 13,46 + 4,21+ 5,83+ 4,21 + 11,16 + 5,83 + 14,55 5d + 10,84 Anlage 3 XX. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2025 hergestellt wurden. + 8,10 + 6,62+ 6,62 + 10,84+ 10,84+ 10,84 + 4,58 4 + 10,00 - 9,67 - 13,97 1-3, 6,9 + 5,29 + 7,93 5c,9 + 14,70 - 1,39 5b + 15,31 + 6,62 + 10,84 27.09.2024 Veränderungen in Prozent
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Anlage 4 Erläuterungen zur 19. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2024 als auch nach denen von 2025 wie folgt berechnet: 2024 2025 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 742.252,-- € 702.464,--€ Entwässerung 1.035 m 482.103,-- € 502.389,--€ Bordsteine 2.071 m 262.189,--€ 276.064,--€ Parkflächen (längs) 511 m² 64.386,-- € 67.759,--€ Parkflächen (senkrecht) 75 m² 8.370,-- € 8.708,--€ Grünflächen 259 m² 3.056,-- € 3.056,--€ Gehwege 3.191 m² 315.430,-- € 336.331,--€ Saumsteine 1.595 m 82.302,-- € 94.903,--€ Verbindungswege 150 m² 16.200,-- € 15.975,--€ Saumsteine 150 m 7.755,-- € 8.895,--€ Einzelbäume 13 Stück 14.342,-- € 15.262,--€ Beleuchtung 1.146 m 139.927, -- € 155.168--,€ 2.260.947,-- € 2.309.609,-- € davon trägt die Stadt 5 % 113.047,-- € 115.480,-- € zu verteilen 2.147.900,-- € 2.194.129,-- € Die Beitragsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2024 2025 23.419,-- € 23.923,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 2,15 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, Straßenentwässerungssystem - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2024/1090 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe“ vom 28. März 2006, zuletzt geändert am 28. November 2023, einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XX der Einheitssätze. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024: Ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2024