Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin in der Ortschaft Hohenwettersbach

Vorlage: 2024/1089
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1089 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin in der Ortschaft Hohenwettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach: Frau Ortschaftsrätin Margarete Kögler zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Ursula Mayr zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) werden ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte (§ 69 Abs. 1 GemO) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 beschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen: Frau Ortschaftsrätin Margarete Kögler zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Ursula Mayr zur 2. Stellvertreterin zu wählen Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach: Frau Ortschaftsrätin Margarete Kögler zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Ursula Mayr zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin.

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin in der Ortschaft Hohenwettersbach Vorlage: 2024/1089 Beschluss: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach: Frau Ortschaftsrätin Margarete Kögler zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Ursula Mayr zur 2. Stellvertreterin der Ortsvorsteherin. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Hier wird als erste Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Margarete Kögler und als zweite Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Ursula Mayr vorgeschlagen. Gibt es auch da den Wunsch oder Nicht-Wunsch nach geheimer, nach offener Abstimmung, also geheime Abstimmung? Sie haben aber verstanden, was ich meine. Das ist nicht der Fall, dann können wir offen abstimmen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt – Auch das ist einstimmige Zustimmung. Ich darf den beiden Damen auch zu ihrer neuen Aufgabe gratulieren und auf gute Zusammenarbeit setzen. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024