Grundsatzentscheidung zum Neubau Turmbergbahn: Endgültige Entscheidung im Doppelhaushalt 2026/27
| Vorlage: | 2024/1088/5 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 07.01.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Verkehrsbetriebe Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.01.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1088/5 Eingang: 07.01.2025 Grundsatzentscheidung zum Neubau Turmbergbahn: Endgültige Entscheidung im Doppelhaushalt 2026/27 Änderungsantrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 9.5 N Vorberatung Gemeinderat 18.02.2025 5.5 Ö Entscheidung Die endgültige Entscheidung über eine notwendige Sanierung der Turmbergbahn und die derzeit geplante, erweiterte Streckenführung wird im nächsten Doppelhaushalt getroffen. Sachverhalt / Begründung: Die Voraussetzungen zur politischen Entscheidung des Gemeinderats haben sich seit 2020, dem Jahr des ersten Grundsatzbeschlusses, zum Projekt stark geändert. Hier sind die Pandemie, der russische Angriffskrieg und die wirtschaftliche Lage in Deutschland zu nennen. Die aktuelle Haushaltslage der Stadt Karlsruhe und ihrer Tochtergesellschaften macht es notwendig, dieses Projekt aus haushalterischen Gründen nochmal auf den Prüfstand zu stellen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1088/5 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe Grundsatzentscheidung zum Neubau Turmbergbahn: Endgültige Entscheidung im Doppelhaushalt 2026/27 Änderungsantrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 9.5 N Vorberatung Gemeinderat 21.01.2025 5.5 Ö Entscheidung Kurzfassung Die VBK empfehlen die Grundsatzentscheidung zeitnah zu treffen, um nach Vorliegen des Förderbescheids umgehend die Bauleistung beauftragen zu können. Jede weitere Verzögerung führt aufgrund der allgemein steigenden Baupreise zu höheren Kosten. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Projekt zum Neubau der Turmbergbahn wird seit 2017 öffentlich präsentiert, diskutiert und dokumentiert. Sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen sind online verfügbar oder können auf Wunsch auch kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Zudem wurde auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens alle notwendigen Gutachten und darüber hinaus auch die wirtschaftlichen Gutachten zur Verfügung gestellt und diese sind, neben dem Planfeststellungsbeschluss, ebenfalls online verfügbar. Die VBK haben in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium um die Wirtschaftlichkeit des Projektes erneut darzulegen, ein weiteres Wirtschaftlichkeitsgutachten bei der PTV Transport Consult GmbH auf Basis der standardisierten Bewertung 2016+ beauftragt. Erst in dieser Version der standardisierten Bewertung aus dem Jahr 2023 sind auch Seilbahnen aufgenommen worden. Das Ergebnis des Gutachtens kommt auf einen Nutzen-Kosten-Index deutlich über 1, was auch die Voraussetzung für die Förderfähigkeit des Projektes ist. Da die Förderanträge aktuell noch in Bearbeitung seitens des Verkehrsministeriums / Regierungspräsidiums sind und das Gutachten Teil dieses Antrags ist, ist eine Veröffentlichung noch nicht möglich. Es kann aber auch weiterhin, wie seit dem 23.12.2024 angeboten, durch Gemeinderatsmitglieder bei den VBK eingesehen werden. Die VBK beabsichtigen, insofern eine Entscheidung zum Neubau der Turmbergbahn getroffen wird, den Zeitraum der Außerbetriebnahme so kurz wie möglich zu halten. Wesentlich ist aber auch, dass mit jedem Monat der späteren Beauftragung die Baukosten steigen werden, so dass mit Blick auf die Kosten eine baldmöglichste Beauftragung erfolgen sollte. Zudem sind derzeit keine grundlegenden Veränderungen in den finanziellen Rahmenbedingungen erkennbar, die bei einer späteren Entscheidung im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushaltes zu neuen Erkenntnissen führen würden. Deshalb ist es das Ansinnen der VBK eine Grundsatzentscheidung auch ohne vorliegendem Förderbescheid zu erhalten, um dann umgehend und ohne weitere Verzögerung die nächsten Schritte, wie eben die Beauftragung zum Bau der Turmbergbahn, veranlassen zu können. Der Vorbehalt einer mindestens 50%igen Förderung besteht weiterhin.
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Extrahierter Text