Anpassung der Benutzungsordnung und Festlegung neuer Entgelte der Stadtbibliothek im Kontext neuer Services
| Vorlage: | 2024/1087 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.11.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.11.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1087 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Anpassung der Benutzungsordnung und Festlegung neuer Entgelte der Stadtbibliothek im Kontext neuer Services Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 04.11.2025 1 Ö Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 2 Ö Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kulturausschuss neue Entgelte für die Nutzung der Stadtbibliothek und die Änderung der Benutzungsordnung gemäß Anlage 5. Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 56.700 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Der Gemeinderat hat im Jahr 2017 nach Vorberatung im Kulturausschuss die letzte Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek mit Änderungen bei den Entgelten beschlossen. Im Rahmen der Vorgaben der Haushaltsstabilisierung sowie veränderter Services und einer neuen Bibliothekssoftware sieht die Stadtbibliothek ab 1. Januar 2026 Anpassungen in der Benutzungsordnung sowie eine Erhöhung der Entgelte vor. Die Stadtbibliothek schlägt vor, ▪ das Jahresentgelt von 19 Euro auf 25 Euro für Vollzahlende ▪ das Entgelt für Ermäßigungsberechtigte von 12,50 Euro auf 16 Euro zu erhöhen ▪ sowie die Gültigkeit des Schnupperausweises von drei Monaten auf einen Monat zu verkürzen und dementsprechend das Benutzungsentgelt dafür von 7 Euro auf 3 Euro zu reduzieren. Das neue Entgelt wurde – wie bereits im Jahr 2017 – gemäß der beiliegenden Anlage 1 neu ermittelt. Ausgangspunkt ist die Berechnung eines kostendeckenden Entgelts zur Finanzierung der Einrichtung. Gemäß beiliegender Kalkulation würde sich unter Berücksichtigung der Planzahlen für 2026 ein kostendeckendes Jahresentgelt von 313 Euro pro aktive Nutzerin bzw. Nutzer ergeben. Bei der Festlegung der neuen Entgelte hat die Stadtbibliothek einen interkommunalen Vergleich mit Bibliotheken anderer Städte vorgenommen und sich an deren Preissetzungen orientiert. Eine Auswahlliste, geordnet nach Städten in Baden-Württemberg und Städten in anderen Bundesländern, liegt dieser Vorlage bei (Anlage 2). Hervorzuheben ist, dass laut einer Umfrage unter den Bibliotheksleitungen viele größere Bibliotheken in Baden-Württemberg 2025 und 2026 eine ähnliche Entgeltanhebung wie die hier vorgeschlagene vornehmen werden. Bei den Bearbeitungs- und Verzugsentgelten schlägt die Stadtbibliothek eine Vereinheitlichung des Verzugsentgelts für alle Medien sowie eine Erhöhung des Entgelts von 0,30 Euro auf 0,50 Euro pro Tag je Medium vor. Gleichzeitig wird auf eine Staffelung der Erinnerungsschreiben bei verspäteter Rückgabe der Medien verzichtet und der Entgeltsatz pro schriftliches Schreiben auf 1 Euro (Porto- sowie Druckkosten) festgelegt. Außerdem wurden bei den Bearbeitungsentgelten neue Tatbestände aufgenommen und die Fallzahlen entsprechend aktualisiert. Entwicklung der Nutzungsstruktur und finanzielle Auswirkungen Die Nutzungsstruktur der Stadtbibliothek befindet sich im Wandel: während im Bereich der kostenfreien Kinder und Jugendlichen sowie bei den ermäßigten Seniorinnen und Senioren ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen ist, sinkt die Zahl der vollzahlenden Erwachsenen leicht. Dennoch erreichten seit Ende der Corona-Pandemie die Erträge aus den Benutzungsentgelten weitgehend die Planwerte bzw. lagen 2024 sogar darüber. Die am 28.04.2015 vom Gemeinderat beschlossene und im Anschluss von der Stadtbibliothek eingeführte E-Mail-Benachrichtigung drei Tage vor Ablauf der Ausleihfrist hat hingegen ihre Wirkung gezeigt: Die Kundinnen und Kunden sind dankbar für den Service und wurden von Verzugsentgelten wesentlich entlastet. Seit der Einführung des neuen Bibliothekssystems im Jahr 2024 werden die Leser*innen zusätzlich noch am Tag des Ablaufens der Ausleihfrist zum zweiten Mal erinnert. Außerdem sind an allen Stadtteilbibliotheken nun Rückgabeboxen vorhanden, so dass das Zurückgeben der Medien sehr erleichtert wurde. Diese Maßnahmen sind im Sinne der Kundenfreundlichkeit positiv, haben jedoch zu entsprechenden kontinuierlichen Mindereinnahmen bei den Verzugsentgelten seit der letzten Berechnung für das Jahresentgelt geführt. Eine Anpassung des Entgelts ist daher notwendig, da die Gesamterträge der Stadtbibliothek abgenommen haben, wie beiliegender Plan-Ist-Vergleich für das Jahr 2024 zeigt. – 3 – Jahresentgelte 2024 Plan in Euro Ist in Euro Abweichung in Euro Benutzungsentgelte 205.000 224.434 + 19.434 Verzugs- und Bearbeitungsentgelte 120.000 69.372 - 55.628 Sonstige Erträge 5.000 5.907 +987 Summe 330.000 300.413 - 29.587 Die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Benutzungsentgelte werden ausgehend von der neuen Kostenstruktur der zahlenden Erwachsenen (grundsätzlich ab 21 Jahren) im Vergleich zu den bisherigen Entgeltsätzen gemäß Anlage 1 mit ca. 69.000 Euro kalkuliert. Gegenüber den in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Planwerten in Höhe von 205.000 Euro bedeutet dies eine Erhöhung des Planansatzes ab 2026 um 86.300 Euro. Berücksichtigt sind dabei auch die Mindereinnahmen durch die Neustrukturierung bei den jungen Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren sowie durch die Streichung des DVD- Zuschlags. Die voraussichtlichen Planentgeltsummen aus den Bearbeitungs- und Verzugsentgelten wurden gemäß der beiliegenden Anlage 3 ermittelt. Berücksichtigt wurde hierbei neben der Anpassung der Tatbestandsmerkmale bei den Bearbeitungsentgelten insbesondere der bereits in den vergangenen Jahren erfolgte Rückgang der Erträge bei den Verzugsentgelten. Aufgrund der beschriebenen verbesserten Rückgabe- und Erinnerungsmöglichkeiten und steigenden Online-Ausleihen kommt es immer weniger zu Leihfristüberschreitungen. Zudem wird künftig mit längeren betriebsbedingten Schließungen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in den Bibliotheksgebäuden geplant, z. B. im Sommer 2025 die Kinder- und Jugendbibliothek aufgrund einer Bodensanierung. Ähnliche Szenarien sind in den kommenden Jahren immer wieder zu erwarten, so dass trotz einer Erhöhung des Entgeltsatzes insgesamt mit sinkenden Verzugsentgelten gegenüber den Planwerten (120.000 Euro) zu rechnen ist. Die voraussichtliche Plansumme der Bearbeitungs- und Verzugsentgelte liegt bei 90.400 Euro, und damit um 29.600 Euro unterhalb des Ansatzes in der mittelfristigen Finanzplanung. In Summe ergibt sich durch die Anpassung aller Entgeltarten jedoch eine voraussichtliche Erhöhung der Gesamterträge im Bereich der Stadtbibliothek in Höhe von 56.700 Euro. Darstellung und Begründung der neuen Entgelte im Einzelnen Die Änderungen der Benutzungsordnung sind der Synopse in Anlage 4 zu entnehmen. Neben sprachlichen Präzisierungen, rechtlich notwendigen Anpassungen, Änderungen im Datenschutz sowie Anpassungen aufgrund der neuen Bibliothekssoftware wurden folgende Bereiche der Benutzungsordnung neu strukturiert und festgelegt: Ausgliederung der Hausordnung Die Hausordnung wurde als separates Vertragswerk ausgegliedert. Die Hausordnung wird mit „Betreten“ der Bibliothek anerkannt, die Benutzungsordnung mit der (erstmaligen) Anmeldung als Nutzer*in. Benutzungsentgelte ▪ Erhöhung des Jahresentgeltes für einen Einzelausweis von 19,00 Euro auf 25 Euro sowie für einen ermäßigten Ausweis von 12,50 Euro auf 16 Euro. ▪ Schnupperausweis: Ersatz des bisherigen Drei-Monats-Ausweises durch einen Monatsausweis. Bisherige Kosten für einen Drei-Monats-Ausweis 7 Euro, neue Kosten für einen Monatsausweis 3 Euro. – 4 – Begründung: Die Erfahrung zeigt, dass diese Dauer für die meisten kurzfristigen Bedürfnisse ausreichend ist. ▪ Aufnahme in die Gruppe der kostenfreien Ausweise: Jugendliche ab 18 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Begründung: ▪ Vermeidung des Wegbrechens von jungen Erwachsenen als Zielgruppe ▪ Werbung von neuzugezogenen jungen Erwachsenen (Auszubildende und Studierende). Hierbei steht die Stadtbibliothek insbesondere in Konkurrenz zur Badischen Landesbibliothek und der KIT-Bibliothek, die einen kostenfreien Ausweis für diese beiden Gruppen bietet. Die zu erwartenden Mindereinahmen durch die Neustrukturierung bei den jungen Erwachsenen belaufen sich ausgehend vom Jahr 2024 auf circa 11.800 Euro. Unter dem Gesichtspunkt der Kundenbindung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen hält die Verwaltung dies für vertretbar. ▪ Generelle Aufnahme in die Gruppe der ermäßigten Ausweise: Junge Erwachsene ab 21 Jahre bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Diese waren bislang bereits zu einem ermäßigten Ausweis berechtigt, wenn sie eine Berechtigung (Studium, Ausbildung, Rente) vorgelegt haben. Begründung: Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall des Prüfens der Berechtigung, die ohnehin die meisten Leser*innen dieser Gruppen erfüllen (Studium, Ausbildung, Rente). Die Mindereinnahmen betragen hier voraussichtlich 1.800 Euro. ▪ Streichung des jährlichen DVD und Blu-ray-Disc-Zuschlags von 5 Euro bei ermäßigten Ausweisen Begründung: ▪ Die Sondergebühr für „moderne“ Medien ist nicht mehr zeitgemäß, da die Bibliothek mittlerweile auch Streaming-Angebote vorhält und DVDs keine hervorzuhebenden Medien mehr sind. ▪ Der Zuschlag ist in der neuen Bibliotheks-Software „Koha“ technisch nicht umsetzbar, so dass die Stadtbibliothek diesen seit der Umstellung Ende August 2024 manuell berechnen müsste, was in Bezug auf die erwarteten Einnahmen (ca. 5.000 Euro pro Jahr) in keinen angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Bearbeitungsentgelte ▪ Streichung der Kosten für eine Benachrichtigung auf dem Postweg bei einer Vormerkung Begründung: ▪ Der Postweg wird ohnehin kaum noch durchgeführt. ▪ Das Entgelt deckt ohnehin nicht die entstehenden Kosten für Porto und Material. ▪ Bei den wenigen Fällen trifft er in der Regel sozial Schwache und ältere Personen, da diese weniger häufig E-Mail-Adressen haben. Verzugsentgelte ▪ Vereinheitlichung des Verzugsentgelts: für alle Medien einheitliche Verzugsentgelte statt wie bisher unterschiedlicher Entgelte für verschiedene Medienarten sowie Erhöhung des Entgelts von 0,30 Euro auf 0,50 Euro. Begründung: ▪ Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften sorgt für bessere Akzeptanz und weniger Diskussionen an den Beratungstheken. – 5 – ▪ Die Unterscheidung nach Medien ist in der neuen Bibliotheks-Software „Koha“ technisch nicht umsetzbar, so dass die Stadtbibliothek diese seit Umstellung Ende August 2024 auf die bisherige Weise nicht mehr einnehmen kann. ▪ Die Mindereinnahmen, die die Stadt durch den Rückgang bei den Verzugsentgelten durch die verbesserten Benachrichtigungs- und Rückgabemöglichkeiten verzeichnet, können so teilweise wieder ausgeglichen werden. ▪ Wegfall der Staffelung bei den schriftlichen Erinnerungsschreiben. Begründung: ▪ Aufgrund der Anpassung und Weiterentwicklung des Rechts war im Zuge der Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe eine Anpassung der bisher gestaffelten Verzugsentgelte erforderlich. ▪ Des Weiteren dürfen lediglich die tatsächlich anfallenden Sachkosten in Rechnung gestellt werden, weshalb das Entgelt auf schriftliche Erinnerungsschreiben einheitlich auf 1 Euro (Porto- und Druckkosten) festgelegt wird. ▪ Möglichkeit des Versands des 1. und 2. Erinnerungsschreibens bei Verzugsentgelten per Mail statt wie bisher per Post, das 3. Erinnerungsschreiben wie bisher per Post. Die Stadtbibliothek behält sich mit dem vorliegenden Passus für die Zukunft vor, von Post auf E-Mail-Versand umzustellen. Eine rechtzeitige Information erfolgt vor Einführung. Begründung: ▪ Nachhaltigkeit ▪ schnellere Erreichbarkeit der Nutzer*innen Anlagen: - Anlage 1: Entgeltkalkulation Stadtbibliothek ab 2026 - Anlage 2: Interkommunale Liste: Vergleich mit anderen Stadtbibliotheken - Anlage 3: Entgeltberechnung Bearbeitungs- und Verzugsentgelte ab 2026 - Anlage 4: Gegenüberstellung der alten und neuen Benutzungsordnung der Stadtbibliothek - Anlage 5: Vorlage der neuen Benutzungsordnung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kulturausschuss die Anpassung der Benutzungsordnung und die Festlegung neuer Entgelte für die Nutzung der Stadtbibliothek gemäß der vorliegenden Benutzungsordnung aufgrund der Einführung neuer Services.
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Annahme Jeder Ausweisinhaber leiht die gleiche Menge Medien aus. Es werden die aktiven Benutzer (Ausweisinhaber) berücksichtigt. Plan 2026 Aktive Benutzer27.000 Entleihungen pro Jahr1.650.000 Entleihungen/Benutzer pro Jahr (Durchschnitt)61 KalkulationPlan 2026 Personalkosten4.053.750 € Sachkosten1.190.072 € Kalkulatorische Abschreibungen219.203 € Interne Leistungsverrechnungen (Miete, ZGK)2.164.427 € Kalkulatorische Zinsen40.938 € THH-interne Gemeinkosten868.119 € I. Gesamtkosten8.536.509 € Einnahmen aus Mahn- und Verzugsentgelten-91.000 € II. Entgeltvermindernde Erträge-91.000 € Entgeltbedarf (I - II)8.445.509 € Anzahl der Entleihungen1.650.000 Entgeltbedarf pro entliehenes Medium5,12 € Ermittlung des kostendeckenden Entgelts* Jahresentgelt313 € Monatsentgelt26 € *Entgeltbedarf pro entliehenes Medium mal durchschnittliche Anzahl Entleihungen pro aktiver Benutzer (Monatsgebühr 1/12) Berücksichtigung der freien Kinder- und Jugendausweise Plan 2026 Anzahl der Entleihungen gesamt1.650.000 - davon Entleihungen Kinder- und Jugendbücher800.000 = Anteil in %48,5% Auf Erwachsene fallender Anteil in %51,5% Entgeltbisher ab 01.01.2026 Jahresentgelt ab 01.01.202619,00 €25,00 € Ermäßigtes Entgelt ab 01.01.202612,50 €16,00 € Schnupperausweis 3 Monate7,00 €0,00 € Schnupperausweis 1 Monat ab 01.01.20260,00 €3,00 € Ermittlung des Erhöhungsentgelts Anzahl der Ausweise Plan 2026 Entgelt neu (gerundet) Differenz- betrag alt - neu Absolut- betrag Anteil der Erwachsenen an aktiven Ausweisen, ca.13.900 - davon prozentualer Anteil Vollzahler 58 % 8.060201.500 €6,00 €48.360 € - davon prozentualer Anteil Ermäßigte 40 % 5.56089.000 €3,50 €19.460 € - davon prozentualer Anteil Schnupperausweise 2 % 280800 €3,00 €840 € 291.300 €68.660 € Entgeltkalkulation für die Nutzerausweise der Stadtbibliothek Karlsruhe
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Bibliothek Einwohnerza hl JahresgebührErmäßigtKinder bis 18Monatsausweis?Verzugskosten Aachen250.00020,00 €10,00 €kostenlosTageskarte: 3 € Pro Medieneinheit nach 7 Kalendertage: 2€ Bonn338.00030 €, vierteljährlich 9 € Bonn-Card 15€, vierteljährlich 4,50€ kostenlospro Medium pro Tag 1 €, U18 0,50€ Braunschweig253.00021,00 €kostenlospro Medium pro Tag 0,20€. Ab 6. Tag 0,60€. U18 0,10€, ab 6. Tag 0,30€ Chemnitz243.60023 €, Abo 20 € 11,50€ Studenten + Azubis bis 27 kostenlosMonat 4€, Tag 3,50€pro Medium pro Tag 0,40€. U14 0,15€ Gelsenkirchen265.00016,00 €8,00 €kostenlosErw. 3€, Erm. 1,50€pro Woche pro Medium 1€ Kiel251.00022 €, Vierteljährlich 6 €11 €, vierteljährlich 3 €kostenlos3,00 €1. Woche 1€, 2. Woche 1,50€, 3. Woche 2€ pro Medium, Kinder 0,50 pro Woche Mönchengladbach276.00016,00 €8,00 €kostenlosBuch 1. Woche 1,50€, dann 1€ wtl. Film 0,50 tgl. Münster307.00024 €, vierteljährlich 8 €8,00 €kostenlosTag 5€Pro Medium pro Tag 0,50 €. Kindermedien 0,30€ Pforzheim128.00020,00 €10 €kostenlos 2 Öffnungstage 0,20€, 1. Mahnung 2€, 2. Mahnung 3,50€, 3. Mahnung 5€ Kinder unter 14 Jahren zahlen geringere Verzugskosten Ulm128.000 30€, keine Erhöhung geplant pro Tag 4€ 15 €kostenlos pro Tag 0,30€, Kinder 0,15€ 1. Mahnung 1€, 2. Mahnung 2,50€, 3. Mahnung 4€ Gebührenübersicht Städte ähnlicher Größenordnung Augsburg301.03320,00 €10,00 €kostenloseinmalige Ausleihe 3,00 €Überschreitung von insg. 1 Tag: 5€, Überschreitung von ins. 2 Wochen weitere 10€ Überschreitung 13 Öffungstage: 3€, 14 Öffnungstage 6,50€, 28 Öffnungstage 10€, 42 Öffnungstage 13,50€ Heidelberg 162.000 J=20,00 € Sonderfall Metropolkarte mit angrenzenden Kommunen: 24,00 €, evtl. gepl. 28€ 12, HD-Pass=10,00 €kostenlos3 M=5,00 €Fristüberschreitung pro Medium, 1€, mehr als 5 Tage 2€, mehr als 10 Tage 4€ FreiburgJ= 15,00 €, keine Erhöhung geplant10,00 €kostenlosTageskarte: 2 € 1. Tag nach Ablauf der Leihfrist 2€, 5. Tag 4€, 13. Tag 8€ Stuttgart632.000 Jahr= 20,00 €, gepl. 24€ Monat= 4,00 € 10,00 €kostenlosMonatskarte 4€ pro Medium pro Woche1 €, ab 4. Woche je Medium und Woche 2€ 1. Mahnung 1€, 2. Mahnung 2€ Mannheim322.00018€, gepl. 22€ 7€, gepl. 10€kostenlos Laut Aussagen der Bibliotheksleitungen sind auch in mittleren Städten in Baden-Württemberg Erhöhungen geplant, z.B. in Villingen-Schwenningen (von 16 auf 18€), in Esslingen (von 15 auf 20€), Konstanz (Höhe noch unklar) In Heilbronn wird zum 1.7.2025 auf 24€, in Tübingen wird zum 1.6.2025 auf 25€ erhöht. 236.000 1. Woche pro Medium 0,50€, 2. Woche pro Medium 1,50€, 3. Woche pro Medium 2,50€, 4. Woche 3,50€ Mahnung per Post: zusätzlich Portosten Wiesbaden300.000kostenlos-kostenlos pro Medium pro Öffnungstag 0,50€ 1 und 2. Mahnung, wenn per Brief 7,50€ Oberhausen211.000 einmalig J= 20,00 €; dauerhaft J=18,00 €; Tag (Internet)= 1 € J=10,00€, 1/2=2,50 €kostenlos3 M=5,00 €
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Ermittlung der Plansumme der Verzugs- und Bearbeitungsentgelte 5.2.BearbeitungsentgelteStaffelung Entgelt 2026 Plan- menge Planentgelt 2026 Erwachsene 5,00 €130650 € Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren3,00 €150450 € 5.2.2. Reparaturkosten bei leichteren Schädenpro Medium3,00 €40120 € 5.2.3. Ermitteln der aktuellen Adresse oder einer Namensänderungpro Nutzer5,00 €50250 € Fotokopien in schwarz-weiß0,10 €5.000500 € Ausdrucke in schwarz-weiß oder Farbe0,20 €2.500500 € 5.2.5. Bearbeitungsentgelt für Medien oder Geräte, die wegen Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung in Rechnung gestellt werden pro Medium5,00 € 2001.000 € 5.2.6. Kostenerstattung bei Schlüsselverlust pro Fall40,00 €280 € 5.2.7. Öffnung eines Schließfachs außerhalb der Öffnungszeiten auf Kundenwunschpro Fall100,00 €2200 € Zwischensumme Bearbeitungsentgelte 3.750 € 5.3. Verzugsentgelte a) Verzugsentgelte bei Überschreitung der Leihfrist für alle Medien pro Tag je Medium0,50 €161.50080.750 € Erinnerungen bei verspäteter Rückgabe der Medien pro schriftlicher Erinnerung1,00 €5.9005.900 € Zwischensumme Verzugsentgelte 86.650 € Summe Bearbeitungs- und Verzugsentgelte90.400 € 5.2.4. Entgelte für Fotokopien und Ausdrucke 5.2.1. Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung der digitalen Lesbarkeit)
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1 2017/2023 2025 Benutzungsordnung Stadtbibliothek Karlsruhe Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Karlsruhe. Als Medienzentrale dient sie der Information, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Allgemein Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung. Auch wer in Karlsruhe arbeitet, eine Lehranstalt besucht oder in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt wohnt, ist willkommen. Die Öffnungszeiten werden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Benutzung Jede Person ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung dazu berechtigt, die Stadtbibliothek und ihre Angebote zu nutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht angemeldete Benutzerinnen und Benutzer. Mit Betreten der Stadtbibliothek erkennt die benutzende Person die Benutzungsordnung an. Benutzungsordnung Stadtbibliothek Karlsruhe Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Karlsruhe. Als Medienzentrale dient sie der Information, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Allgemein Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung. Auch wer in Karlsruhe arbeitet, eine Lehranstalt besucht oder in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt wohnt, ist willkommen. Die Öffnungszeiten werden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Benutzung Jede Person ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung dazu berechtigt, die Stadtbibliothek und ihre Angebote zu nutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht angemeldete Benutzerinnen und Benutzer. Mit Anmeldung erkennen die Benutzerinnen und Benutzer die Benutzungsordnung an. Mit Betreten der Stadtbibliothek wird die Hausordnung anerkannt. 2 1. Anmeldung | Bibliotheksausweis Zur Entleihung von Medien sowie für die Nutzung der digitalen Angebote ist ein nicht übertragbarer Bibliotheksausweis notwendig, der auf Antrag unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit amtlichen Adressnachweis ausgestellt wird. Namens- und Adressänderungen oder der Verlust des Bibliotheksausweises sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt die Benutzerin bzw. der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, haftet er/sie für den daraus der Stadt Karlsruhe entstehenden Schaden. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen eine Gebühr ausgestellt. Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt die sich anmeldende Person die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe an. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung und Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis durch den/die gesetzlichen Vertreter. Der gesetzliche Vertreter und/oder die gesetzliche Vertreterin hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte. Bei den Bibliotheksausweisen handelt es sich um Karten vom Typ „MIFARE DESfire EV2“. Diese Karten beinhalten einen kleinen Chip, welcher kontaktlos auslesbar ist. Auf diesem Chip ist lediglich Ihre Benutzernummer gespeichert. Diese ist auch auf der Vorderseite des Ausweises aufgedruckt. Es sind keine personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Name oder Adresse auf der Karte gespeichert. Die Benutzernummer ist 1. Anmeldung | Bibliotheksausweis Zur Entleihung von Medien sowie für die Nutzung der digitalen Angebote ist ein nicht übertragbarer Bibliotheksausweis notwendig, der auf Antrag unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit amtlichen Adressnachweis ausgestellt wird. Namens- und Adressänderungen oder der Verlust des Bibliotheksausweises sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt die Benutzerin bzw. der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, haftet er/sie für den daraus der Stadt Karlsruhe entstehenden Schaden. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen ein Entgelt ausgestellt. Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt die sich anmeldende Person die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe an. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung und Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis durch den/die gesetzlichen Vertreter. Der gesetzliche Vertreter und/oder die gesetzliche Vertreterin hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte. Die Bibliotheksausweise beinhalten einen Chip, welcher kontaktlos auslesbar ist und auf dem lediglich die Benutzernummer gespeichert ist. Diese ist auch auf der Vorderseite des Ausweises aufgedruckt. Es sind keine personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Name oder Adresse auf der Karte gespeichert. Die Benutzernummer ist verschlüsselt abgespeichert und nur mit entsprechenden Schlüsseln auslesbar. 3 verschlüsselt abgespeichert und nur mit entsprechenden Schlüsseln auslesbar. Es ist möglich, den Bibliotheksausweis bei den beteiligten Bibliotheken freischalten zu lassen, um auch diese Bibliotheken nutzen zu können. Umgekehrt ist es genauso möglich, eine Karte der beteiligten Bibliotheken als Bibliotheksausweis bei der Stadtbibliothek freischalten zu lassen. Die jeweils anfallenden Nutzungsgebühren müssen gesondert bei den teilnehmenden Bibliotheken bezahlt werden. Bei der Nutzung des Ausweises in anderen Bibliotheken werden keine personenbezogenen Daten an diese übertragen. Der Verlust des Ausweises ist nur der ausgebenden Bibliothek zu melden. Es ist möglich, mit dem Bibliotheksausweis ein Konto bei einer der beteiligten Bibliotheken der Karlsruher Chipkarten-Föderation zu eröffnen. Umgekehrt ist es genauso möglich, ein Konto der Stadtbibliothek Karlsruhe mit der Karte einer der beteiligten Bibliotheken zu eröffnen. Die Chipkarten-Föderation ermöglicht die vereinfachte Nutzung der Karlsruher Bibliotheken. Die jeweils anfallenden Nutzungsentgelte müssen gesondert bei den teilnehmenden Bibliotheken bezahlt werden. Für die Benutzung der jeweiligen Bibliothek gilt die dortige Benutzungsordnung. Bei der Nutzung des Ausweises in anderen Bibliotheken werden keine personenbezogenen Daten an diese übertragen. Der Verlust des Ausweises ist nur der ausgebenden Bibliothek zu melden. 4 2. Datenschutzinformation en Verarbeitung von personenbezogenen Daten Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Behörde Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133- 3050/-3055, E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3059 Behördliche Datenschutzbeauftragte Stadt Karlsruhe, Stabsstelle Datenschutz Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3050/-3055, E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3059 Art der gespeicherten Daten Bei der Anmeldung werden Anrede, Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse gespeichert. Bei Minderjährigen zusätzlich Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum eines gesetzlichen Vertreters und/oder einer gesetzlichen Vertreterin. Auf Wunsch können bei der Anmeldung zusätzlich die Telefonnummer und die E- Mail-Adresse gespeichert werden. Telefonnummer und E-Mail-Adresse können in diesem Fall zur Kontaktaufnahme aus Servicegründen 2. Datenschutzinformation en Verarbeitung von personenbezogenen Daten Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Behörde Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133- 3050/-3055, E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3059 Behördlicher Datenschutzbeauftragter Stadt Karlsruhe, Stabsstelle Datenschutz Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3050/-3055, E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3059 Art der gespeicherten Daten Bei der Anmeldung werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse gespeichert. Bei Minderjährigen zusätzlich Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum eines gesetzlichen Vertreters und/oder einer gesetzlichen Vertreterin. Für anonyme statistische Auswertungen wird zudem das Geschlecht erfasst. Hier ist eine Nichtangabe möglich. Auf Wunsch können bei der Anmeldung zusätzlich die Telefonnummer und/oder die E-Mail-Adresse gespeichert werden. 5 durch die Stadtbibliothek verwendet werden. Es erfolgt weder auf postalischem, elektronischem oder telefonischem Weg Werbung für die Stadtbibliothek Karlsruhe. Die E-Mail-Adresse kann zusätzlich für folgende automatisierte Nachrichten verwendet werden: Benachrichtigungen über bereitgestellte Vormerkungen, Fälligkeit von Medien und den Ablauf des Benutzerausweises. Die Benachrichtigungsoptionen können während der Anmeldung auf Wunsch aktiviert werden. Zusätzlich können die Benachrichtigungsfunktionen jederzeit auch über den Bereich „Mein Konto“ und „Infoservice“ im Online-Katalog der Stadtbibliothek bearbeitet werden. Die Benachrichtigungen können hier aktiviert und deaktiviert werden. Die E-Mail- Adresse kann über diese Funktion nachträglich eingetragen, geändert oder gelöscht werden. Für die Dauer der Medienausleihe sind die Daten der Medien in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert. Entstehende Gebühren gemäß Benutzungsordnung werden ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert. Für jedes Medium werden die letzten zwei Entleiher gespeichert. Dies dient der Abklärung von Beschädigungen oder unvollständig Es erfolgt weder auf postalischem, elektronischem oder telefonischem Weg Werbung für die Stadtbibliothek Karlsruhe. Für die Dauer der Medienausleihe sind die Daten der Medien in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert. Entstehende Entgelte werden bis zur vollständigen Bezahlung in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert. Bezahlte Entgelte werden ebenfalls in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert und im Kundenportal angezeigt. Für jedes Medium werden die Benutzernummern der letzten zwei 6 zurückgegebenen Medien. Diese Information ist mit dem Medium verknüpft und nicht über das Benutzerkonto recherchierbar. Es werden für die Benutzerkonten keine Ausleihhistorien geführt. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Ausleihverbuchung in der Stadtbibliothek gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Entleiher gespeichert. Dies dient der Abklärung von Beschädigungen oder unvollständig zurückgegebenen Medien. Diese Information ist mit dem Medium verknüpft und nicht über das Benutzerkonto recherchierbar. Es werden für die Benutzerkonten keine Ausleihhistorien geführt, die von Seiten der Bibliothek einsehbar sind. Für die eigene Ansicht kann im Bereich Benutzerkonto im Kundenportal der „Ausleihverlauf“ aktiviert werden. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Ausleihvertrags mit der Stadtbibliothek verarbeitet. Die Verarbeitung von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Die Verarbeitung von Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgt zur Kontaktaufnahme aus Servicegründen. Die E-Mail-Adresse wird für eine Willkommens-E-Mail mit Informationen über die Stadtbibliothek sowie über den Ablauf des Bibliotheksausweises 28 Tage vor Ablauf verwendet. Sie kann zusätzlich für folgende automatisierte Nachrichten verwendet werden: Benachrichtigungen über bereitgestellte Vormerkungen, Fälligkeit von Medien, Ausleih- und Verlängerungsquittung und Rückgabequittung. Die Stadtbibliothek behält sich vor, zukünftig auch Erinnerungen für nicht rechtzeitig zurückgegebene Medien (Verzugsentgelte) per E-Mail zu versenden. Bei der Neuanmeldung sind die Benachrichtigungen über die Fälligkeit von Medien und bereitgestellte Vormerkungen als Standard aktiviert. Die Benachrichtigungsfunktionen können 7 Wenn auf Ihren Wunsch weitere personenbezogene Daten, insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse, durch die Stadtbibliothek Karlsruhe verarbeitet werden, entspricht dies einer freiwillig erteilten Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1a DSGVO, die Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. Empfänger der Daten – Stellen denen gegenüber die Daten offen gelegt werden Zur abschließenden Bearbeitung von nicht zurückgegebenen Medien und der damit verbundenen Rechnungsstellung werden die Daten an folgende Empfänger innerhalb der Stadt Karlsruhe weitergegeben: Kulturamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung/Zentrale Dienste und Stadtkämmerei, Abteilung Kasse. An Stellen außerhalb der Stadt Karlsruhe werden die Daten nicht weitergegeben. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach Erhebung mindestens für die Dauer der jederzeit über den Bereich „Benutzerkonto“ im Kundenportal der Stadtbibliothek bearbeitet werden. Die Benachrichtigungen können hier aktiviert und deaktiviert werden. Die E-Mail- Adresse kann über diese Funktion nachträglich eingetragen, geändert oder gelöscht werden. Die Verarbeitung von Telefonnummer und E-Mail- Adresse erfolgt aufgrund einer freiwillig erteilten Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1a DSGVO. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. Empfänger der Daten – Stellen denen gegenüber die Daten offen gelegt werden Zur abschließenden Bearbeitung von nicht zurückgegebenen Medien bzw. über einen längeren Zeitraum nicht beglichenen Entgelten und der damit verbundenen Rechnungsstellung werden die Daten an folgende Empfänger innerhalb der Stadt Karlsruhe weitergegeben: Kulturamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung/Zentrale Dienste und Stadtkämmerei, Abteilung Kasse. Die unter „Art der gespeicherten Daten“ aufgeführten Daten werden im Auftrag der Stadt und unter Weisung der Stadt beim Betreiber der Bibliothekssoftware „Koha“, der Firma LMSCloud GmbH, gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten werden während der Dauer der Ausweisgültigkeit oder bis zum 8 Ausweisgültigkeit gespeichert. Bei abgelaufener Ausweisgültigkeit werden die erhobenen Daten nach 24 Monaten Inaktivität gelöscht. Die Löschung erfolgt viermal im Jahr, jeweils zum Quartalsbeginn. Ausgenommen von der Löschung sind Benutzerkonten, auf die noch Medien ausgeliehen oder auf denen noch nicht beglichene Gebühren vorhanden sind. Weitere Datenschutzinformationen finden Sie auf www.karlsruhe.de/datenschutz . 3. Ausleihe Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Für Zeitschriften, CD-ROMs, CDs, DVDs und Blu-ray-Discs zwei bis vier Wochen (je nach Ausleihstelle). Weitere Abweichungen in den einzelnen Ausleihstellen sind möglich. Entsprechend gekennzeichnete Bestände sind nicht zu entleihen. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die E-Book-Reader sind lediglich für die Ausleihe des virtuellen Medienbestandes (Onleihe) der Stadtbibliothek Karlsruhe vorgesehen. Die aktuell gültigen Ausleihfristen sind dem Quittungsbeleg zu entnehmen, oder online im Benutzerkonto einzusehen. Computerspiele, DVDs und Blu-ray-Discs werden entsprechend der Altersfreigabe durch den Gesetzgeber (FSK) entliehen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist vor Fristablauf unter Angabe der Ausweisnummer persönlich, telefonisch oder online möglich, sofern das Medium nicht vorbestellt ist. Einzelheiten zu den Ausleihkonditionen, wie die maximale Ausleihanzahl bzw. die maximalen Verlängerungsoptionen, vollständigen Ausgleich von Entgelten gespeichert. Bei abgelaufener Ausweisgültigkeit werden die Daten nach 48 Monaten Inaktivität im Rahmen einer jährlichen Datenbereinigung gelöscht. Weitere Datenschutzinformationen finden sich unter www.karlsruhe.de/datenschutz . 3. Ausleihe Die Leihfrist beträgt für alle Medien vier Wochen. Unter Medien werden im Folgenden alle entleihbaren Dinge sowie digitale Medien der Stadtbibliothek verstanden. Entsprechend gekennzeichnete Bestände sind nicht zu entleihen. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die E-Book-Reader sind lediglich für die Ausleihe des virtuellen Medienbestandes der Stadtbibliothek Karlsruhe vorgesehen. Die für die entliehenen Medien gültigen Ausleihfristen sind dem Quittungsbeleg zu entnehmen, oder online im Benutzerkonto einzusehen. Computerspiele, DVDs und Blu-ray-Discs werden entsprechend der Altersfreigabe durch den Gesetzgeber (FSK) entliehen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist vor Fristablauf unter Angabe der Bibliotheksausweisnummer persönlich, telefonisch oder online möglich, sofern das Medium nicht vorbestellt ist. Einzelheiten zu den Ausleihkonditionen, wie z. B. die maximale Ausleihanzahl bzw. die maximalen 9 werden von den einzelnen Ausleihstellen in geeigneter Weise gesondert bekanntgegeben. Vormerkungen auf bereits entliehene Medien werden auf Wunsch durch das Bibliothekspersonal vorgenommen. Die Vormerkung erfolgt kostenlos, es sei denn der Vormerkende wird auf postalischem Weg über die Verfügbarkeit der vorgemerkten Medien informiert. Verfügbarkeitsbenachrichtigungen der vorgemerkten Medien per E-Mail sind kostenlos. Verlängerungen, Vormerkungen und Kontoeinsichten sind online unter https://stadtbibliothek.karlsruhe.de möglich. Verlängerungsoptionen, werden in geeigneter Weise gesondert bekanntgegeben. Die Bibliotheksleitung kann in Sonderfällen abweichende Konditionen festlegen. Vormerkungen auf bereits entliehene Medien sowie Bestellungen zwischen den Standorten können im Kundenportal online vorgenommen werden. Vormerkungen, Bestellungen sowie Verfügbarkeitsbenachrichtigungen per E- Mail oder Brief erfolgen kostenlos. 4. Sorgfaltspflicht | Haftung Die benutzende Person ist für die schonende Behandlung der Bibliothek, deren Einrichtung sowie der Medien und Geräte und deren fristgerechte Rückgabe verantwortlich. Die Medien sind vor jeder Ausleihe auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Etwaige Schäden sind dem Personal der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Bei Verunreinigungen, Beschädigungen, Veränderungen oder bei Verlust von Medien oder Geräten kann die Stadtbibliothek von der benutzenden Person entweder die Neubeschaffung in aktueller Ausgabe oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Bearbeitungsgebühren verlangen. Für Medien, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, setzt die Stadtbibliothek einen angemessenen Ersatz fest. 4. Sorgfaltspflicht | Haftung Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist für die schonende Behandlung der Bibliothek, deren Einrichtung sowie der Medien und Geräte und deren fristgerechte Rückgabe verantwortlich. Die Medien sind vor jeder Ausleihe auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Etwaige Schäden sind dem Personal der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Bei Verunreinigungen, Beschädigungen, Veränderungen oder bei Verlust von Medien oder Geräten kann die Stadtbibliothek von der Benutzerin bzw. dem Benutzer entweder die Neubeschaffung in aktueller Ausgabe oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Bearbeitungsentgelten verlangen. 10 Die Bestimmungen des Urheberrechts sind zu beachten. Die Stadtbibliothek Karlsruhe übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung ihrer Medien entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Daten- oder Tonträger an den entsprechenden Geräten entstehen. Für Medien, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, setzt die Stadtbibliothek einen angemessenen Ersatz fest. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind zu beachten. Die Stadtbibliothek Karlsruhe übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung ihrer Medien entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Daten- oder Tonträger an den entsprechenden Geräten entstehen. 5. Entgelt Die Benutzung der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: 1. Einzelausweis, jährlich 19,00 Euro berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten 2. Ermäßigungsberechtigte, jährlich 12,50 Euro (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem 5. Entgelte Die Entgelte entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek; sie sind sofort zur Zahlung fällig. Im Rahmen von Werbeaktionen und besonderen Anlässen können von der Bibliotheksleitung einzelne Entgelte gezielt und befristet ermäßigt oder erlassen werden. 5.1. Benutzungsentgelte Die Benutzung der Medien in den Räumen der Stadtbibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: 1. Einzelausweis, jährlich 25 Euro berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten 2. Ermäßigungsberechtigte, jährlich 16 Euro (Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit 11 Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. 3. Schnupperausweis für drei Monate 7,00 Euro 4. Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die Ausleihe von DVDs und Blu- ray-Discs beträgt der Zuschlag jährlich 5,00 Euro (entfällt für Personen mit Karlsruher Pass) 5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kulturellen, sozialen Bildungseinrichtungen erhalten nach Vorlage eines Nachweises einen personengebundenen kostenlosen Institutionsausweis für die Ausleihe im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit, davon ausgenommen sind DVDs und Blu-ray-Discs Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. In der Jahresgebühr ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E- Medien enthalten. Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. 3. Schnupperausweis für einen Monat 3 Euro 4. Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. 5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kulturellen oder sozialen Bildungseinrichtungen erhalten nach Vorlage eines Nachweises einen personengebundenen kostenlosen Institutionsausweis für die Ausleihe im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit. Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. Im Jahresentgelt ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E- Medien enthalten. 6. Bearbeitungsentgelt 1. Vormerkung pro Vorgang bei 0,60 Euro Benachrichtigung auf dem Postweg 5.2. Bearbeitungsentgelte 12 2. Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung der digitalen Lesbarkeit) Erwachsene 5,00 Euro Kinder 3,00 Euro 3. Reparaturkosten bei leichteren Schäden 3,00 Euro 4. Beschädigte oder nicht zurückgegebene DVD-, Blu-ray- Discs- und CD-Hüllen müssen ersetzt werden. 5. Ermitteln der aktuellen Adresse oder einer Namensänderung 5,00 Euro Namens- und Adressenänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. Bei einer Ermittlung durch die Bibliothek fallen Bearbeitungskosten an. 5. Entgelte für Fotokopien und Ausdrucke Fotokopien in schwarz-weiß 0,10 Euro Ausdrucke in schwarz-weiß oder Farbe 0,20 Euro 1. Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung der digitalen Lesbarkeit) Erwachsene 5,00 Euro Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 3,00 Euro 2. Reparaturkosten bei leichteren Schäden 3,00 Euro 3. Ermittlung der aktuellen Adresse oder einer Namensänderung 5,00 Euro Namens- und Adressenänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. Bei einer Ermittlung durch die Bibliothek fallen obige Bearbeitungskosten an. 4. Entgelte für Fotokopien und Ausdrucke Fotokopien in schwarz-weiß 0,10 Euro Ausdrucke in schwarz-weiß oder Farbe 0,20 Euro 5. Für Medien, die wegen Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium ein Bearbeitungsentgelt pro Medium in Höhe von 5 Euro erhoben. Nach Rückgabe berechneter Medien innerhalb eines Monats werden die Ersatzkosten für das Medium erlassen. 6. Schadensersatz bei Schlüsselverlust 40 Euro 13 7. Öffnung eines Schließfachs außerhalb der Öffnungszeiten auf Kundenwunsch 100 Euro 7. Verzugsentgelt Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugsentgelte: a) für alle Medien, außer DVDs und Blu-ray-Discs pro Tag je Medium 0,30 Euro b) DVDs und Blu-ray-Discs pro Tag je Medium 1,00 Euro c) E-Book-Reader pro Tag 2,00 Euro Zu den Verzugsentgelten werden erhoben für das 1. Erinnerungsschreiben 2,50 Euro 2. Erinnerungsschreiben 3,00 Euro 3. Erinnerungsschreiben 4,00 Euro 5.3. Verzugsentgelte Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugsentgelte: a) für alle Medien pro Tag je Medium 0,50 Euro Bei verspäteter Rückgabe der Medien ergehen drei schriftliche Erinnerungen. Danach werden die Kosten für den vollständigen Ersatz der Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Zuzüglich zu den Verzugsentgelten werden pro schriftliche Erinnerung 1 Euro erhoben. Zeitpunkt der Erinnerungen: 1. Erinnerung 7 Kalendertage nach Ende der Leihfrist 2. Erinnerung 14 Kalendertage nach Ende der Leihfrist 3. Erinnerung 21 Kalendertage nach Ende der Leihfrist Die Stadtbibliothek behält sich vor, im Kontext von Schließtagen den Zeitpunkt der Erinnerung zu verschieben Bei Vorliegen einer E-Mail-Adresse im Benutzerkonto im Kundenportal behält sich die Stadtbibliothek vor, in Zukunft die 1. und 2. Erinnerung per E-Mail zu versenden. Für die Richtigkeit der E-Mail- Adresse sowie die Überprüfung des Eingangs der E- Mail (auch im Spam- Ordner) haftet die Benutzerin bzw. der Benutzer. 14 Verzugsentgelte sind zu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Erinnerungsschreiben gelten als zugestellt, wenn sie an die angegebene Adresse geschickt worden sind. Sollte keine Erinnerungsmail vor Ablauf der Leihfrist empfangen worden sein, entbindet das nicht von entstandenen Verzugsentgelten. Bei verspäteter Rückgabe der Medien ergehen drei, bei DVDs und Blu-ray-Discs ergeht nur ein Erinnerungsschreiben. Danach werden die Kosten für den vollständigen Ersatz der Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Für Medien, die wegen Nichtrückgabe oder Verlust in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von fünf Euro pro Medium erhoben; für Zeitschriften ein Bearbeitungsentgelt von einem Euro. Nach Rückgabe berechneter Medien werden nur die Ersatzkosten für das Medium erlassen beziehungsweise zurückerstattet, wenn diese bereits beglichen wurden. Kassenbelege sind sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Verzugsentgelte sind zu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Erinnerungen gelten als zugestellt, wenn sie an die angegebene Adresse bzw. E- Mail-Adresse im Kundenportal geschickt worden sind. Sollte keine Benachrichtigung über die Fälligkeit von Medien vor Ablauf der Leihfrist empfangen worden sein, entbindet das nicht von entstandenen Verzugsentgelten. Kassenbelege sind sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 8. Ausschluss Personen, die gegen die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek verstoßen, können von der weiteren Medienausleihe ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere bei Zahlungsrückständen 6. Ausschluss Personen, die gegen die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek verstoßen, können von der weiteren Medienausleihe ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere bei Zahlungsrückständen 15 oder bei nicht fristgerechter Rückgabe von Medien. Benutzerinnen und Benutzer werden nicht ausgeschlossen, wenn sie den Verlust von Medien rechtzeitig melden und die aus dem Verlust entstandenen Kosten begleichen. oder bei nicht fristgerechter Rückgabe von Medien. 9. Aufenthalt/Verhalten in der Stadtbibliothek, Hausrecht Für den Aufenthalt und die Nutzung der Stadtbibliothek Karlsruhe gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des Bibliothekspersonals. Die Hausordnung ist einzuhalten. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder, teilweiser oder gänzlicher Ausschluss von der Nutzung der Bibliothek verfügt werden. Bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze erfolgen ein sofortiges Hausverbot sowie Strafanzeige. Entsprechendes gilt, wenn die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses aus anderen Gründen unzumutbar geworden ist. Karlsruhe, Oktober 2019 Der Oberbürgermeister Umfassende Informationen zu allen Angeboten der Stadtbibliothek unter https://stadtbibliothek.karlsruhe.de 7. Aufenthalt/Verhalten in der Stadtbibliothek, Hausrecht Für den Aufenthalt und die Nutzung der Stadtbibliothek Karlsruhe gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des Bibliothekspersonals. Die Hausordnung ist einzuhalten. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder, teilweiser oder gänzlicher Ausschluss von der Nutzung der Bibliothek verfügt werden. Bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze erfolgen ein sofortiges Hausverbot sowie Strafanzeige. Karlsruhe, Oktober 2025 Der Oberbürgermeister Umfassende Informationen zu allen Angeboten der Stadtbibliothek unter https://stadtbibliothek.karlsruhe.de 16 Hausordnung Aufgrund der Ziffer 9 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe gilt folgende Hausordnung: ▪ Der Aufenthalt im Gebäude und in den Räumen der Stadtbibliothek ist nur für die zweckbestimmte Nutzung erlaubt. ▪ Jede benutzende Person hat sich in den Räumen der Stadtbibliothek so zu verhalten, dass andere Benutzerinnen und Benutzer und der Bibliotheksbetrieb weder gestört, behindert, belästigt oder gefährdet werden. ▪ Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. ▪ Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist nur im Lesecafé im Erdgeschoss erlaubt. Das Alkohol- und Rauchverbot, das im gesamten Haus gilt, ist zu beachten. ▪ Wir bitten, auf die Nutzung von Mobiltelefonen zu verzichten. ▪ Das Auslegen von Werbung und Veranstaltungsprogrammen sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit Zustimmung der Stadtbibliothek möglich und wird von dieser selbst durchgeführt. ▪ Für Garderobe, Taschen, sonstige abgelegte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Hausordnung Aufgrund der Ziffer 7 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe gilt folgende Hausordnung: ▪ Der Aufenthalt im Gebäude und in den Räumen der Stadtbibliothek ist nur für die zweckbestimmte Nutzung erlaubt. ▪ Jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer hat sich in den Räumen der Stadtbibliothek so zu verhalten, dass andere Personen sowie der Bibliotheksbetrieb weder gestört, behindert, belästigt oder gefährdet werden. ▪ Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus den Räumen der Bibliothek verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Hausverbot erteilt. ▪ Der Verzehr von warmen Speisen ist nicht erlaubt. Das Alkohol- und Rauchverbot, das im gesamten Haus gilt, ist zu beachten. ▪ Wir bitten, auf Telefonieren zu verzichten. ▪ Das Auslegen von Werbung und Veranstaltungsprogrammen sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit Zustimmung der Stadtbibliothek möglich und wird von dieser selbst durchgeführt. ▪ Für Garderobe, Taschen, sonstige abgelegte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. 17 ▪ Das Mitbringen von Tieren (Ausnahme: Assistenzhunde wie z.B. Blindenhunde) in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. ▪ Zur Aufbewahrung von Taschen und Ähnlichem stehen Schließfächer zur Verfügung. Die Schließfächer können nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu bezahlen. Die Schließfächer sind mit der Beendigung der Benutzung, spätestens mit Ende der Öffnungszeit eines jeden Tages, zu räumen. Nach Ende der Öffnungszeiten sind die Schließfächer nicht mehr zugänglich. Sollte eine Öffnung der Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht werden müssen, werden der veranlassenden Person Bearbeitungskosten von 100 Euro in Rechnung gestellt. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nach Schließung der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. ▪ Fahrräder, Skater, Inliner- Rollschuhe und Ähnliches sind in der Stadtbibliothek wegen Unfallgefahr verboten. ▪ Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürgersteig und an den Hauswänden ist nicht gestattet. ▪ Das Mitbringen von Tieren (Ausnahme: Assistenzhunde wie z.B. Blindenhunde) in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. ▪ Zur Aufbewahrung von Taschen und Ähnlichem stehen an manchen Standorten Schließfächer zur Verfügung. Die Schließfächer können nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu bezahlen (gemäß 5.2. Bearbeitungsentgelte). Die Schließfächer sind mit der Beendigung der Benutzung, spätestens mit Ende der Öffnungszeit eines jeden Tages, zu räumen. Nach Ende der Öffnungszeiten sind die Schließfächer nicht mehr zugänglich. Sollte eine Öffnung der Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht werden müssen, werden der veranlassenden Person ein Bearbeitungsentgelt (gemäß 5.2. Bearbeitungsentgelte) in Rechnung gestellt. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nach Schließung der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. ▪ Fahrräder, Skater, Inliner- Rollschuhe und Ähnliches sind in der Stadtbibliothek wegen Unfallgefahr verboten. ▪ Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürgersteig und an den Hauswänden ist nicht gestattet. 18 ▪ Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus den Räumen der Bibliothek verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Hausverbot erteilt.
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Allgemein Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung. Auch wer in Karlsruhe arbeitet, eine Lehranstalt besucht oder in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt wohnt, ist willkommen. Die Öffnungszeiten werden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Benutzung Jede Person ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung dazu berechtigt, die Stadtbibliothek und ihre Angebote zu nutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht angemeldete Benutzerinnen und Benutzer. Mit Anmeldung erkennen die Benutzerinnen und Benutzer die Benutzungsordnung an. Mit Betreten der Stadtbibliothek wird die Hausordnung anerkannt. 1. Anmeldung Bibliotheksausweis Zur Entleihung von Medien sowie für die Nutzung der digitalen Angebote ist ein nicht übertragbarer Bibliotheksausweis notwendig, der auf Antrag unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit amtlichen Adressnachweis ausgestellt wird. Namens- und Adressänderungen oder der Verlust des Bibliotheksausweises sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt die Benutzerin bzw. der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, haftet er/sie für den daraus der Stadt Karlsruhe entstehenden Schaden. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen ein Entgelt ausgestellt. Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt die sich anmeldende Person die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe an. Stadt Karlsruhe Stadtbibliothek Benutzungsordnung Stadtbibliothek Karlsruhe Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Karlsruhe. Als Medienzentrale dient sie der Information, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. 2 | Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung und Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis durch den/die gesetzlichen Vertreter. Der gesetzliche Vertreter und/oder die gesetzliche Vertreterin hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte. Die Bibliotheksausweise beinhalten einen Chip, welcher kontaktlos auslesbar ist und auf dem lediglich die Benutzernummer gespeichert ist. Diese ist auch auf der Vorderseite des Ausweises aufgedruckt. Es sind keine personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Name oder Adresse auf der Karte gespeichert. Die Benutzernummer ist verschlüsselt abgespeichert und nur mit entsprechenden Schlüsseln auslesbar. Es ist möglich, mit dem Bibliotheksausweis ein Konto bei einer der beteiligten Bibliotheken der Karlsruher Chipkarten-Föderation zu eröffnen. Umgekehrt ist es genauso möglich, ein Konto der Stadtbibliothek Karlsruhe mit der Karte einer der beteiligten Bibliotheken zu eröffnen. Die Chipkarten- Föderation ermöglicht die vereinfachte Nutzung der Karlsruher Bibliotheken. Die jeweils anfallenden Nutzungsentgelte müssen gesondert bei den teilnehmenden Bibliotheken bezahlt werden. Für die Benutzung der jeweiligen Bibliothek gilt die dortige Benutzungsordnung. Bei der Nutzung des Ausweises in anderen Bibliotheken werden keine personenbezogenen Daten an diese übertragen. Der Verlust des Ausweises ist nur der ausgebenden Bibliothek zu melden. 2. Datenschutzinformationen Verarbeitung von personenbezogenen Daten Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Behörde Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3050/-3055, E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3059 Behördlicher Datenschutzbeauftragter Stadt Karlsruhe, Stabsstelle Datenschutz Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3050/-3055, E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721 133-3059 Art der gespeicherten Daten Bei der Anmeldung werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse gespeichert. Bei Minderjährigen zusätzlich Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum eines gesetzlichen Vertreters und/oder einer gesetzlichen Vertreterin. Für anonyme statistische Auswertungen wird zudem das Geschlecht erfasst. Hier ist eine Nichtangabe möglich. Stadtbibliothek | 3 Auf Wunsch können bei der Anmeldung zusätzlich die Telefonnummer und/ oder die E-Mail-Adresse gespeichert werden. Es erfolgt weder auf postalischem, elektronischem oder telefonischem Weg Werbung für die Stadtbibliothek Karlsruhe. Für die Dauer der Medienausleihe sind die Daten der Medien in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert. Entstehende Entgelte werden bis zur vollständigen Bezahlung in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert. Bezahlte Entgelte werden ebenfalls in Verbindung mit der Benutzernummer gespeichert und im Kundenportal angezeigt. Für jedes Medium werden die Benutzernummern der letzten zwei Entleiher gespeichert. Dies dient der Abklärung von Beschädigungen oder unvollständig zurückgegebenen Medien. Diese Information ist mit dem Medium verknüpft und nicht über das Benutzerkonto recherchierbar. Es werden für die Benutzerkonten keine Ausleihhistorien geführt, die von Seiten der Bibliothek einsehbar sind. Für die eigene Ansicht kann im Bereich Benutzerkonto im Kundenportal der „Ausleihverlauf“ aktiviert werden. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Ausleihvertrags mit der Stadtbibliothek verarbeitet. Die Verarbeitung von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Die Verarbeitung von Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgt zur Kontaktaufnahme aus Servicegründen. Die E-Mail-Adresse wird für eine Willkommens-E-Mail mit Informationen über die Stadtbibliothek sowie über den Ablauf des Bibliotheksausweises 28 Tage vor Ablauf verwendet. Sie kann zusätzlich für folgende automatisierte Nachrichten verwendet werden: Benachrichtigungen über bereitgestellte Vormerkungen, Fälligkeit von Medien, Ausleih- und Verlängerungsquittung und Rückgabequittung. Die Stadtbibliothek behält sich vor, zukünftig auch Erinnerungen für nicht rechtzeitig zurückgegebene Medien (Verzugsentgelte) per E-Mail zu versenden. Bei der Neuanmeldung sind die Benachrichtigungen über die Fälligkeit von Medien und bereitgestellte Vormerkungen als Standard aktiviert. Die Benachrichtigungsfunktionen können jederzeit über den Bereich „Benutzerkonto“ im Kundenportal der Stadtbibliothek bearbeitet werden. Die Benachrichtigungen können hier aktiviert und deaktiviert werden. Die E-Mail-Adresse kann über diese Funktion nachträglich eingetragen, geändert oder gelöscht werden. Die Verarbeitung von Telefonnummer und E-Mail- Adresse erfolgt aufgrund einer freiwillig erteilten Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1a DSGVO. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 4 | Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe Empfänger der Daten – Stellen denen gegenüber die Daten offen gelegt werden Zur abschließenden Bearbeitung von nicht zurückgegebenen Medien bzw. über einen längeren Zeitraum nicht beglichenen Entgelten und der damit verbundenen Rechnungsstellung werden die Daten an folgende Empfänger innerhalb der Stadt Karlsruhe weitergegeben: Kulturamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung/Zentrale Dienste und Stadtkämmerei, Abteilung Kasse. Die unter „Art der gespeicherten Daten“ aufgeführten Daten werden im Auftrag der Stadt und unter Weisung der Stadt beim Betreiber der Bibliothekssoftware „Koha“, der Firma LMSCloud GmbH, gespeichert. Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten werden während der Dauer der Ausweisgültigkeit oder bis zum vollständigen Ausgleich von Entgelten gespeichert. Bei abgelaufener Ausweisgültigkeit werden die Daten nach 48 Monaten Inaktivität im Rahmen einer jährlichen Datenbereinigung gelöscht. Weitere Datenschutzinformationen finden sich unter www.karlsruhe.de/datenschutz . 3. Ausleihe Die Leihfrist beträgt für alle Medien vier Wochen. Unter Medien werden im Folgenden alle entleihbaren Dinge sowie digitale Medien der Stadtbibliothek verstanden. Entsprechend gekennzeichnete Bestände sind nicht zu entleihen. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die E-Book- Reader sind lediglich für die Ausleihe des virtuellen Medienbestandes der Stadtbibliothek Karlsruhe vorgesehen. Die für die entliehenen Medien gültigen Ausleihfristen sind dem Quittungsbeleg zu entnehmen, oder online im Benutzerkonto einzusehen. Computerspiele, DVDs und Blu-ray-Discs werden entsprechend der Altersfreigabe durch den Gesetzgeber (FSK) entliehen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist vor Fristablauf unter Angabe der Bibliotheksausweisnummer persönlich, telefonisch oder online möglich, sofern das Medium nicht vorbestellt ist. Einzelheiten zu den Ausleihkonditionen, wie z. B. die maximale Ausleihanzahl bzw. die maximalen Verlängerungsoptionen, werden in geeigneter Weise gesondert bekanntgegeben. Die Bibliotheksleitung kann in Sonderfällen abweichende Konditionen festlegen. Vormerkungen auf bereits entliehene Medien sowie Bestellungen zwischen den Standorten können im Kundenportal online vorgenommen werden. Vormerkungen, Bestellungen sowie Verfügbarkeitsbenachrichtigungen per E-Mail oder Brief erfolgen kostenlos. Stadtbibliothek | 5 4. Sorgfaltspflicht / Haftung Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist für die schonende Behandlung der Bibliothek, deren Einrichtung sowie der Medien und Geräte und deren fristgerechte Rückgabe verantwortlich. Die Medien sind vor jeder Ausleihe auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Etwaige Schäden sind dem Personal der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Bei Verunreinigungen, Beschädigungen, Veränderungen oder bei Verlust von Medien oder Geräten kann die Stadtbibliothek von der Benutzerin bzw. dem Benutzer entweder die Neubeschaffung in aktueller Ausgabe oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Bearbeitungsentgelten verlangen. Für Medien, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, setzt die Stadtbibliothek einen angemessenen Ersatz fest. Die Bestimmungen des Urheberrechts sind zu beachten. Die Stadtbibliothek Karlsruhe übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung ihrer Medien entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Daten- oder Tonträger an den entsprechenden Geräten entstehen. 5. Entgelt Die Entgelte entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek; sie sind sofort zur Zahlung fällig. Im Rahmen von Werbeaktionen und besonderen Anlässen können von der Bibliotheksleitung einzelne Entgelte gezielt und befristet ermäßigt oder erlassen werden. 5.1. Benutzungsentgelte Die Benutzung der Medien in den Räumen der Stadtbibliothek ist unentgeltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte: Einzelausweis, jährlich 25,00 Euro berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten Ermäßigungsberechtigte, jährlich 16,00 Euro (Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung. Schnupperausweis für einen Monat 3,00 Euro Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. 6 | Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kulturellen oder sozialen Bildungseinrichtungen erhalten nach Vorlage eines Nachweises einen personengebundenen kostenlosen Institutionsausweis für die Ausleihe im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit. Die jeweiligen Entgelte werden als Jahresbeitrag vom Zeitpunkt der Anmeldung an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitrag berechtigt zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. Im Jahresentgelt ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E-Medien enthalten. 5.2. Bearbeitungsentgelt Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung der digitalen Lesbarkeit) Erwachsene 5,00 Euro Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 3,00 Euro Reparaturkosten bei leichteren Schäden 3,00 Euro Ermittlung der aktuellen Adresse oder einer Namensänderung 5,00 Euro Namens- und Adressenänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden. Bei einer Ermittlung durch die Bibliothek fallen obige Bearbeitungskosten an. Entgelte für Fotokopien und Ausdrucke Fotokopien in schwarz-weiß 0,10 Euro Ausdrucke in schwarz-weiß oder Farbe 0,20 Euro Für Medien, die wegen Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung in Rechnung gestellt werden, wird zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium ein Bearbeitungsentgelt pro Medium in Höhe von 5 Euro erhoben. Nach Rückgabe berechneter Medien innerhalb eines Monats werden die Ersatzkosten eines Mediums erlassen. Schadensersatz bei Schlüsselverlust 40 Euro Öffnung eines Schließfachs außerhalb der Öffnungszeiten auf Kundenwunsch 100 Euro 5.3. Verzugsentgelte Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen folgende Verzugsentgelte: für alle Medien pro Tag je Medium 0,50 Euro Bei verspäteter Rückgabe der Medien ergehen drei schriftliche Mahnungen. Danach werden die Kosten für den vollständigen Ersatz der Medien einschließlich aller angefallenen Kosten berechnet. Zuzüglich zu den Verzugsentgelten werden pro schriftlicher Erinnerung 1 Euro erhoben. Stadtbibliothek | 7 Zeitpunkt der Erinnerungen: 1. Erinnerung 7 Kalendertage nach Ende der Leihfrist 2. Erinnerung 14 Kalendertage nach Ende der Leihfrist 3. Erinnerung 21 Kalendertage nach Ende der Leihfrist Die Stadtbibliothek behält sich vor, im Kontext von Schließtagen den Zeitpunkt der Erinnerung zu verschieben Bei Vorliegen einer E-Mail-Adresse im Benutzerkonto im Kundenportal behält sich die Stadtbibliothek vor, in Zukunft die 1. und 2. Erinnerung per E-Mail zu versenden. Für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse sowie die Überprüfung des Eingangs der E- Mail (auch im Spam-Ordner) haftet die Benutzerin bzw. der Benutzer. Verzugsentgelte sind zu entrichten, auch wenn keine Erinnerung eingegangen ist. Erinnerungen gelten als zugestellt, wenn sie an die angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse im Kundenportal geschickt worden sind. Sollte keine Benachrichtigung über die Fälligkeit von Medien vor Ablauf der Leihfrist empfangen worden sein, entbindet das nicht von entstandenen Verzugsentgelten. Kassenbelege sind sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 6. Ausschluss Personen, die gegen die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek verstoßen, können von der weiteren Medienausleihe ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere bei Zahlungsrückständen oder bei nicht fristgerechter Rückgabe von Medien. 7. Aufenthalt/Verhalten in der Stadtbibliothek, Hausrecht Für den Aufenthalt und die Nutzung der Stadtbibliothek Karlsruhe gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des Bibliothekspersonals. Die Hausordnung ist einzuhalten. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder, teilweiser oder gänzlicher Ausschluss von der Nutzung der Bibliothek verfügt werden. Bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze erfolgen ein sofortiges Hausverbot sowie Strafanzeige. Karlsruhe, November 2025 Der Oberbürgermeister Umfassende Informationen zu allen Angeboten der Stadtbibliothek unter https://stadtbibliothek.karlsruhe.de Hausordnung Aufgrund der Ziffer 7 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Karlsruhe gilt folgende Hausordnung: Der Aufenthalt im Gebäude und in den Räumen der Stadtbibliothek ist nur für die zweckbestimmte Nutzung erlaubt. Jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer hat sich in den Räumen der Stadtbibliothek so zu verhalten, dass andere Personen sowie der Bibliotheksbetrieb weder gestört, behindert, belästigt oder gefährdet werden. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus den Räumen der Bibliothek verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Hausverbot erteilt. Der Verzehr von warmen Speisen ist nicht erlaubt. Das Alkohol- und Rauchverbot, das im gesamten Haus gilt, ist zu beachten. Wir bitten, auf Telefonieren zu verzichten. Das Auslegen von Werbung und Veranstaltungsprogrammen sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit Zustimmung der Stadtbibliothek möglich und wird von dieser selbst durchgeführt. Für Garderobe, Taschen, sonstige abgelegte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen von Tieren (Ausnahme: Assistenzhunde wie z. B. Blindenhunde) in die Bibliotheksräume ist nicht gestattet. Zur Aufbewahrung von Taschen und Ähnlichem stehen an manchen Standorten Schließfächer zur Verfügung. Die Schließfächer können nur während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitgenommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu bezahlen (gemäß 5.2. Bearbeitungsentgelte). Die Schließfächer sind mit der Beendigung der Benutzung, spätestens mit Ende der Öffnungszeit eines jeden Tages, zu räumen. Nach Ende der Öffnungszeiten sind die Schließfächer nicht mehr zugänglich. Sollte eine Öffnung der Schließfächer außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht werden müssen, werden der veranlassenden Person ein Bearbeitungsentgelt (gemäß 5.2. Bearbeitungsentgelte) in Rechnung gestellt. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nach Schließung der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. Fahrräder, Skater, Inliner-Rollschuhe und Ähnliches sind in der Stadtbibliothek wegen Unfallgefahr verboten. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürgersteig und an den Hauswänden ist nicht gestattet. Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4249 oder -4258 E-Mail: stadtbibliothek@kultur.karlsruhe.de https://stadtbibliothek.karlsruhe.de © Stadt Karlsruhe | Layout: Kowarsch | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Oktober 2025
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Niederschrift 14. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 11. November 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Anpassung der Benutzungsordnung und Festlegung neuer Ent- gelte der Stadtbibliothek im Kontext neuer Services Vorlage: 2025/1087 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. Die Vorlage sei im Kulturausschuss vorberaten worden. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt er die erfolgte Vorberatung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 17. November 2025
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Anpassung der Benutzungsordnung und Festlegung neuer Entgelte der Stadtbibliothek im Kontext neuer Services Vorlage: 2024/1087 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Kulturausschuss die Anpassung der Benutzungsordnung und die Festlegung neuer Entgelte für die Nutzung der Stadtbibliothek gemäß der vorliegenden Benutzungsordnung aufgrund der Einführung neuer Services. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (38 Ja, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss am 4. November 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 11. November 2025: Auch da darf ich gleich um das Votum bitten, und zwar ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2025