Besetzung von Ausschüssen und Funktionen des Ortschaftsrates

Vorlage: 2024/1086
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen/Ortsvorstehenden-Wahl (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.10.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1086 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Besetzung von Ausschüssen und Funktionen des Ortschaftsrates Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.10.2024 4 Ö Entscheidung Erläuterung In § 30 Abs. 5 der Geschäftsordnung (GO) ist geregelt, dass die Mitglieder und Stellvertreter/-innen widerruflich aus der Mitte des Ortschaftsrates bestellt werden. In die beratenden Ausschüsse können durch den Ortschaftsrat sachkundige Einwohnerinnen / Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Ortschaftsräte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen; sie sind ehrenamtlich tätig; Ebenso wurde zu aktuellen Projekten und Themen beratende Arbeitskreise auch mit sachverständigen Einwohnenden gebildet. § 40 der Gemeindeordnung (GemO) regelt die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse. Eine solche Regelung fehlt für beratende Ausschüsse; nach allgemeiner Handhabung findet § 40 GemO auch für die Zusammensetzung bzw. Bildung von beratenden Ausschüssen analoge Anwendung. In der Regel bestimmen die einzelnen Fraktionen über die Besetzung der „ihnen zustehenden Sitze“. Für diese Legislatur hat der Ortschaftsrat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. September 2024 entschieden, erhält jede im Ortschaftsrat vertretene Partei bzw. Wählervereinigung jeweils einen Sitz für jeden der zu besetzenden Ausschüsse und Arbeitskreise. Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines Ausschusses nicht zustande, werden die Mitglieder auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt; wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt, § 40 Absatz 2 GemO. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – CDU MfG Grüne SPD FDP Die Fraktionsvorsitzenden Schönberger Schuhmacher Hauswirth- Metzger Siegrist Breier Stellvertretung Döring Daubenberger Dr. Vorberg Fischer Planung, Bauen, Umwelt und Technik (Ausschuss I) Schönberger Schuhmacher Hauswirth- Metzger Siegrist Breier Stellvertretung Pepper Daubenberger Kutscherauer Dr. Vorberg Fischer Finanzen, Personal u. Soziales (Ausschuss II) Döring Genthner Dr. Vorberg Cassarino- Benz Breier Stellvertretung Bühler Daubenberger Fettig Kauer Fischer Arbeitskreis Baggersee Pepper Schuhmacher Tamm Fischer Breier Stellvertretung Bühler Daubenberger Dr. Vorberg Siegrist Arbeitskreis Klimaschutz Pepper Kutscherauer Dr. Vorberg Siegrist Breier Stellvertretung Schönberger Genthner Knauer Cassarino- Benz Arbeitskreis Verkehr Siegele Daubenberger Tamm Siegrist Breier 1 OSR als Sachverständiger im Gutachterausschuss der Stadt Schönberger 5 OSR`e als Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt Döring Daubenberger Tamm Siegrist Breier Friedhofspfleger Blank Fettig Fischer Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat beschließt einvernehmlich die obig vorgeschlagene Neubesetzung der Ausschüsse und Arbeitskreise sowie Funktionen.