Auskömmliche Zuschüsse für Betreuungsvereine: Situation der Betreuungsvereine verbessern und als Pflichtaufgabe anerkennen

Vorlage: 2024/1085
Art: Antrag
Datum: 25.09.2024
Letzte Änderung: 04.09.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.12.2024

    TOP: 6

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 32

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1085 Eingang: 24.09.2024 Auskömmliche Zuschüsse für Betreuungsvereine: Situation der Betreuungsvereine verbessern und als Pflichtaufgabe anerkennen Interfraktioneller Antrag: SPD, FDP/FW, CDU, KAL, Die Partei Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 30 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 6 Ö Behandlung Gemeinderat 17.12.2024 32 Ö Entscheidung 1. Die Stadt stellt dar, a. wie sich in Karlsruhe die zu leistende Zahl an Betreuungen, die nicht familiär abgedeckt werden können, in den vergangenen 5 Jahren entwickelt hat. b. wie viele davon die Stadt oder die Betreuungsvereine abdecken. c. wie die Mittelerhöhung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2023 verwendet wird. 2. Die Zuschüsse für den Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen werden um 40.385 Euro zur Existenzsicherung in der aktuellen Sondersituation erhöht. Der Gesamtbetrag für diese Soforthilfe wird aus den gestiegenen Förderungen des Landes finanziert. 3. Die Stadtverwaltung arbeitet beim Land Baden-Württemberg darauf hin, dass die Leistungen der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe definiert werden. Begründung/Sachverhalt: Trotz der gestiegenen Förderung des Landes auf 365.560,07 € im Jahr 2023/2024 bleibt für die uns unklar, warum der Betreuungsverein des SKF Stadt- Landkreis Karlsruhe e.V. (fortführend: SKF Karlsruhe) weiterhin lediglich 28.140 € von der Stadt erhält. Die Finanzierung des Vereins ist als sogenannte Querschnittsarbeit nach § 15 BtOG Landesrecht (VwV BtV) festgelegt. Die Kommune muss in gleicher Höhe wie das Land eine Co-Finanzierung garantieren. Dies entspräche einer Summe von 68.525 € für das Jahr 2024. Die Grundlage für die Co-Finanzierung der Kommunen findet sich in folgenden Gesetzen: § 17 BtOG: Anspruch der Betreuungsvereine auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln, § 6 BtOG: Die Behörde fördert – auch finanziell – die Tätigkeit gemeinnütziger und freier Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger, § 5 VwV BtV: Baden- württembergische Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Betreuungsvereine. Die Betreuungsvereine entlasten die Betreuungsbehörden. Das Land geht davon aus, dass sich die kommunalen Träger mindestens in gleicher Höhe wie das Land an den Ausgaben der Betreuungsvereine beteiligen. Die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine leisten einen wichtigen Beitrag bei der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen, deren Beratung und – 2 – Qualifizierung und bei der Beratung und Information zu Themen wie Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung. Stehen keine Betreuungsvereine zur Verfügung, muss die Betreuungsbehörde die „Ausfallbürgschaft“ für die Querschnittsarbeit übernehmen (§ 5 BtOG). Dies ist deutlich teurer als die Co-Finanzierung der Querschnittsarbeit für einen Betreuungsverein. Zum Jahr 01.01.2023 wurde eine Änderung des Landesgesetzes durchgeführt. Städtische Strukturen werden mit er- höhten Geldern unterstützt, und auch die Betreuungsvereine sollen in ihrer Arbeit finanziell ausreichend gefördert werden. Die meisten Städte folgen den Vorgaben des Landes und fördern die Betreuungsvereine mindestens in gleicher Höhe wie das Land, viele gehen sogar darüber hinaus. Viele Städte in Baden- Württemberg haben dem Gesetzentwurf zugestimmt und die Arbeit der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe anerkannt. Karlsruhe zählt jedoch zu den wenigen Ausnahmen in Baden- Württemberg, die den bisherigen Förderbetrag trotz der Gesetzesänderung beibehalten haben. Durch die Anerkennung der Arbeit der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe könnten diese eine bessere Planbarkeit erlangen. Die Kommune muss die wichtige Arbeit des SkF Karlsruhe anerkennen und entsprechend finanziell wertschätzen. Der SkF Karlsruhe übernimmt beispielsweise seit Jahren überdurchschnittlich viele Einzelfallberatungen. Die Einzelfallberatung gehört nach § 15 Abs. 3 BtOG nicht zu den Pflichtaufgaben eines Betreuungsvereins, jedoch nach § 5 Abs. 1 BtOG zur Pflichtaufgabe der Betreuungsbehörde. Um die Behörde zu entlasten, hat der SkF Karlsruhe in den vergangenen vier Jahren freiwillig bis zu 140 Einzelfallgespräche (durchschnittlich 100 pro Jahr) mit einer durchschnittlichen Dauer von 30 Minuten durchgeführt. Als Kommune haben wir den rechtlichen Auftrag, diese wichtige Arbeit sicherzustellen, und profitieren enorm von der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit, die der Verein täglich leistet. Daher bitten wir die Verwaltung, aufzuzeigen, wie der Betreuungsverein des SkF Karlsruhe künftig eine angemessenere finanzielle Unterstützung erhalten kann. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Mathias Tröndle Detlef Hofmann Dr. Thomas Müller Dr. Stefan Noé Petra Lorenz Lüppo Cramer Sonja Döring Max Braun

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1085 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Auskömmliche Zuschüsse für Betreuungsvereine: Situation der Betreuungsvereine verbessern und als Pflichtaufgabe anerkennen Interfraktioneller Antrag: SPD, FDP/FW, CDU, KAL, Die Partei Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 6 Ö Behandlung Gemeinderat 17.12.2024 32 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwal- tung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Die Stadt stellt dar, a. wie sich in Karlsruhe die zu leistende Zahl an Betreuungen, die nicht familiär abgedeckt wer- den können, in den vergangenen 5 Jahren entwickelt hat. Die Gesamtzahl der rechtlichen Betreuungen im Stadtkreis Karlsruhe liegt in den letzten fünf Jahren bei durchschnittlich 3.287. Hiervon werden im Schnitt die Hälfte von Berufsbetreuer*in- nen und die andere Hälfte von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen geführt. Bei den ehrenamtlichen Betreuungen werden etwa 10 Prozent (164) von außerfamiliären eh- renamtlichen Betreuern und Betreuerinnen geführt. Etwa 90 Prozent (1.479) werden von An- gehörigen oder familiennahen Betreuern und Betreuerinnen geführt. Diese Zahl ist über die letzten fünf Jahre konstant geblieben. Die Berufsbetreuungen teilen sich auf in Betreuungen, die von den Betreuungsvereinen bezie- hungsweise deren Beschäftigten geführt werden (sogenannte Vereinsbetreuungen) und in Be- treuungen, die durch freie Berufsbetreuer*innen geführt werden. b. wie viele davon die Stadt oder die Betreuungsvereine abdecken. Die Führung rechtlicher Betreuungen fällt nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Karlsruhe, so lange es Berufsbetreuer*innen gibt, die diese Aufgabe übernehmen. In den letzten fünf Jahren lag die Anzahl der von den Vereinen (Sozialdienst katholischer Frauen und DRK) geführten Berufsbetreuungen (Vereinsbetreuungen) im Schnitt zusammen bei 14 Prozent (230). Die Anzahl der von freien Betreuern und Betreuerinnen geführten Berufs- betreuungen lag bei 86 Prozent (1.413). c. wie die Mittelerhöhung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2023 verwendet wird. Sowohl die Betreuungsvereine als auch die Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg erhiel- ten für das Jahr 2023 eine Landesförderung. Die Betreuungsvereine erhielten eine Einmalzahlung sowie eine seit 2023 laufend erhöhte Re- gelförderung. Die Betreuungsbehörden können Mehraufwendungen zur Umsetzung des Betreuungsorgani- sationsgesetzes (BtOG, seit 2023 in Kraft) geltend machen. Diese Mehraufwendungen wurden von der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2023 geltend gemacht. Für das Jahr 2024 kann die Gel- tendmachung erst in 2025 erfolgen. Dennoch wurden vom Land bereits Abschlagszahlungen für 2023 und 2024 in Höhe von 365.560 Euro an die Stadt Karlsruhe geleistet. Wie vom KVJS in seiner Rolle als überörtliche Betreuungsbehörde angekündigt, muss jedoch aufgrund der Abrechnung nach Aufwand und Verteilerschlüssel für 2023 von der Stadt Karls- ruhe ein erheblicher Anteil wieder zurückgezahlt werden, so dass die letztendliche Förder- summe sowohl für 2023 als auch für 2024 noch unklar ist. Die verbleibenden Fördermittel werden zur Finanzierung der erhöhten Personalkosten verwen- det, die zur Umsetzung der Betreuungsrechtsreform ab 2023 bei der Stadt Karlsruhe angefal- len sind. Zu den reformbedingten Mehraufgaben gehört unter anderem der Aufbau eines Betreuerregis- ters zur Registrierung sämtlicher Berufsbetreuer*innen nach umfangreicher Einholung und Überprüfung von Sachkunde- und anderer Nachweise. Ferner gehören dazu die Vermittlung – 3 – anderer betreuungsvermeidender Hilfen, Netzwerktreffen, Vorträge und Schulungen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie weitere zusätzliche Aufgaben. 2. Die Zuschüsse für den Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen werden um 40.385 Euro zur Existenzsicherung in der aktuellen Sondersituation erhöht. Der Gesamtbetrag für diese Soforthilfe wird aus den gestiegenen Förderungen des Landes finanziert. Die Betreuungsvereine in Baden-Württemberg erhielten vom Land eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 560.000 Euro und erhalten in der Regelförderung seit 2023 eine Erhöhung um 1,9 Mil- lionen Euro. Die Aufteilung auf die jeweiligen Vereine erfolgt nach einem Verteilerschlüssel. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat im Jahr 2024 einen städtischen Zuschuss von 28.140 Euro für die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben im Rahmen des Betreuungsgesetzes erhal- ten. Außerdem wird ein weiterer Träger, das DRK Ortsverein Karlsruhe, für die gleichen Aufgaben mit einem städtischen Zuschuss von 26.221 Euro gefördert. Die Stadt Karlsruhe hat vom Land keine Gelder erhalten, um die Vereine über diesen Betrag hinaus zu fördern. Die Finanzierung der Betreuungsvereine durch das Land Baden-Württemberg erfolgt nicht im Rahmen einer Komplementärförderung, weshalb die städtischen Zuschüsse nicht im glei- chen Umfang der Landesförderung angepasst werden müssen. 3. Die Stadtverwaltung arbeitet beim Land Baden-Württemberg darauf hin, dass die Leistungen der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe definiert werden. Anerkannte Vereine haben einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich definierten Aufgaben (§ 17 Betreuungsor- ganisationsgesetz BtOG). Satz 2 dieser Vorschrift stellt klar, dass die Länder im Landesrecht für die Umsetzung der finanziellen Förderungsverpflichtung zu sorgen haben. Was eine „bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung“ sein soll, wird im BtOG leider nicht genauer konkretisiert. Auf der einen Seite besteht bereits die gesetzliche Bestimmung der Länder, für eine Umsetzung der finanziellen Förderungsverpflichtung zu sorgen. Andererseits bleibt es aber den Ländern überlassen, eigene Maßstäbe zu setzen. Wir weisen in diesem Zusammenhang noch auf die Ziff.5 der VwV BtV (Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen) hin. Hier hat das Land Baden-Würt- temberg auf Landesebene nähere Regelungen im Sinne des § 17 Satz 2 BtOG zum Thema Kommu- nale Mitfinanzierung getroffen: „Das Land geht davon aus, dass sich die kommunalen Träger an den Ausgaben der Betreuungsvereine mindestens in gleicher Höhe wie das Land beteiligen“. Diese vom Land Baden-Württemberg formulierte Erwartungshaltung beinhaltet aus Sicht der Stadt Karlsruhe keine entsprechende Verpflichtung zur Zuschussgewährung in gleicher Höhe wie die För- derung des Landes. Die Stadt Karlsruhe wird versuchen, die trotz der seit dem Jahr 2023 erfolgten Aufstockung der Re- gelförderung unzureichende finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine über den Städtetag Baden-Württemberg beim Land vorzubringen. Die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ sowie deren Erhöhung ist ausschließlich durch einen Beschluss des Gemeinderats möglich. Eine Erhöhung des Zuschusses kann somit ausschließlich durch einen Antrag für den nächsten Doppelhaushalt erfolgen.

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Auskömmliche Zuschüsse für Betreuungsvereine: Situation der Betreuungsvereine verbessern und als Pflichtaufgabe anerkennen Interfraktioneller Antrag: SPD, FDP/FW, CDU Vorlage: 2024/1085 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2024

  • Protokoll_HA_03.12.2024_TOP_6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Dezember 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Auskömmliche Zuschüsse für Betreuungsvereine: Situation der Betreuungsvereine verbessern und als Pflichtaufgabe anerkennen Interfraktioneller Antrag: SPD, FDP/FW, CDU, KAL, Die Partei Vorlage: 2024/1085 Beschluss: Verweisen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadträtin Melchien (SPD) plädiert dafür, die Betreuungsvereine auskömmlich auszustatten, da die Mittel dringend benötigt werden würden. Es sei erwartet worden, dass die Erhöhung der Landesmittel auf städtischer Seite nachgeführt werden. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) spricht sich dafür aus, den Verein so auszustatten, dass er überlebensfähig sei. Sie führt aus, dies auch im nächsten Doppelhaushalt zu verankern. Sie unterstützt auch die Idee, dass es zwei Anbieter gebe. Es sei ihr bewusst, dass es keine Verpflichtung für die Stadt gebe, die Zuschüsse nachzuführen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) stellt fest, dass die Angaben im Antrag denen in der Stellung- nahme widersprechen. Deshalb fragt er, ob der Verein auf eine Erhöhung der Zuschüsse an- gewiesen sei um überleben zu können. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) spricht sich dafür aus, den 2. Punkt des Antrags umzusetzen, da der SkF aus der langjährigen und kompetenten Zusammenarbeit gekannt werde und diese Mittel dringend benötigt werden. – 2 – Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag im Gemeinderat zu behandeln und eine Einschät- zung der finanziellen Situation des SkF nachzureichen. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass der Antrag in den Gemeinderat verwiesen sei. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Dezember 2024

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 32 der Tagesordnung: Auskömmliche Zuschüsse für Betreuungsvereine: Situation der Betreuungsvereine verbessern und als Pflichtaufgabe anerkennen Interfraktioneller Antrag: SPD, FDP/FW, CDU, KAL, Die Partei Vorlage: 2024/1085 Beschluss: Der Antrag wird in die Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/27 genommen. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Dezember 2024. Hier gab es ja die Diskussion, inwieweit man zwar auf der einen Seite einen haushaltsrele- vanten Antrag hat, auf der anderen Seite aber hier kurzfristig für einen der Träger das Überleben sichern soll. Wir haben jetzt vom Träger bestätigt bekommen, dass das für 24 und 25 noch nicht nötig ist. Insofern hatten wir uns ja darauf verständigt, dass wir den An- trag als Haushaltsantrag dann in die Haushaltsberatung 26/27 aufnehmen, weil es nach wie vor ein Begehren der interfraktionellen Antragsteller ist, dass die ausgereichten Landes- mittel auch weitergereicht werden sollen in einer bestimmten Höhe an den entsprechen- den Träger. Und das werden wir dann im Rahmen der Haushaltsberatung miteinander dis- kutieren. So waren wir verblieben und ich denke, so können wir das dann heute auch hier gemein- sam feststellen. Jetzt wäre eigentlich wieder eine Pause fällig. Wir können aber auch einmal durchziehen, wenn Sie dann eifrig mitmachen. Es gibt aber auch den Wunsch nach Pause. Wir können auch eine Viertelstunde kurz einmal schnaufen. Also es gibt einige, die doch eine Pause möchten, auch aus Ihrer Fraktion, Herr Hofmann. Also bitte, wir treffen uns um fünf vor halb wieder, eine Viertelstunde. Beeilen Sie sich. Fenster auf, kurzen Kaffee noch getrun- ken und dann schnell ans Werk. – 2 – (Unterbrechung der Sitzung von 19:08 Uhr bis 19:22 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025