Bauantrag Am Wasserfall (Gewann) 2

Vorlage: 2024/1081
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen/Ortsvorstehenden-Wahl (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.10.2024

    TOP: 5.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1081 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Am Wasserfall (Gewann) 2 Wohnhausaufstockung mit Dachgauben Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.10.2024 5.2 Ö Entscheidung Erläuterung Die Bauherrenschaft beabsichtigt, Dachgauben auf beiden Seiten des Steildaches zu installieren. Es entsteht keine Vergrößerung der Grundfläche. Durch die Maßnahme wird lediglich das Raumvolumen vergrößert, sodass die Aufenthaltsqualität in den Wohnräumen steigt. Durch die Maßnahme werden zudem bessere Lichtverhältnisse in den Dachgeschosszimmern erreicht. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Der Bauantrag ist somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist (§ 35 Absatz 2 BauGB). Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Grundfläche bleibt gleich und das Anwesen ist vom öffentlichen Straßenbereich aus nicht einsehbar. Es entfaltet keine städtebauliche Wirkung. Im Übrigen ist das Vorhaben außenbereichsverträglich und durch die beabsichtigte Dachdämmung nach heutigen Standards wird eine bessere Energieeffizienz beim Wärmebedarf erreicht. Aus Sicht der Verwaltung ist dem Bauantrag daher zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauantrag zu.