Bauantrag Am Wasserfall (Gewann) 2
| Vorlage: | 2024/1081 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen/Ortsvorstehenden-Wahl (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1081 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Am Wasserfall (Gewann) 2 Wohnhausaufstockung mit Dachgauben Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.10.2024 5.2 Ö Entscheidung Erläuterung Die Bauherrenschaft beabsichtigt, Dachgauben auf beiden Seiten des Steildaches zu installieren. Es entsteht keine Vergrößerung der Grundfläche. Durch die Maßnahme wird lediglich das Raumvolumen vergrößert, sodass die Aufenthaltsqualität in den Wohnräumen steigt. Durch die Maßnahme werden zudem bessere Lichtverhältnisse in den Dachgeschosszimmern erreicht. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Der Bauantrag ist somit nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist (§ 35 Absatz 2 BauGB). Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Grundfläche bleibt gleich und das Anwesen ist vom öffentlichen Straßenbereich aus nicht einsehbar. Es entfaltet keine städtebauliche Wirkung. Im Übrigen ist das Vorhaben außenbereichsverträglich und durch die beabsichtigte Dachdämmung nach heutigen Standards wird eine bessere Energieeffizienz beim Wärmebedarf erreicht. Aus Sicht der Verwaltung ist dem Bauantrag daher zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauantrag zu.