Abschaltung von Ampeln in der Nacht

Vorlage: 2024/1080
Art: Antrag
Datum: 24.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 31.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: angehalten

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.11.2024

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.12.2024

    TOP: 29

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1080 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Abschaltung von Ampeln in der Nacht Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 14.11.2024 2 Ö Behandlung Gemeinderat 17.12.2024 29 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Umfang und die Betriebszeiten von Lichtsignalanlagen werden insbesondere aufgrund von Verkehrssicherheitsbeurteilungen (Unfalllage, Schutz von vulnerablen am Verkehr Teilnehmenden, wie beispielsweise Fuß- und Radverkehr oder Sehbehinderte) und dem Erreichen von verkehrspolitischen Zielen (zum Beispiel der Bevorrechtigung des ÖPNV) festgelegt. Der Stromverbrauch spielt aufgrund der Umstellung auf energiesparende LED-Technik nur eine untergeordnete Rolle. – 2 – Ergänzende Erläuterungen „Lichtsignalanlagen werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingerichtet“ (Zitat: Richtlinien für Lichtsignalanlagen 2015, Kapitel 1.1). Die Aufgaben von Lichtsignalanlagen sind vielfältig. Das übergeordnete Ziel, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, ist für alle Verkehrsteilnehmenden von großer Bedeutung. Zudem dienen Lichtsignalanlagen der Verkehrssteuerung, zum Beispiel im Rahmen der ÖPNV- Priorisierung und sichern die sogenannte Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere für untergeordnete Verkehrsströme an Kreuzungen. Lichtsignalanlagen werden daher nur dort vorgesehen, wo unsignalisierte Lösungen, wie Fahrbahnteiler oder unsignalisierte Knotenpunkte, keine ausreichende Sicherheit und keinen guten Komfort für die am Verkehr Teilnehmenden bieten. Insbesondere werden Lichtsignalanlagen dort vorgesehen, wo Unfälle durch den Einsatz anderer planerischen Mittel nicht vermeidbar sind. Die Betriebszeiten orientieren sich an der Verkehrsbelastung des motorisierten Verkehrs und hierbei auch des ÖPNV. Außerdem dienen Lichtsignalanlagen einer möglichst barrierearmen Mobilität auch von Seh- und Gehbehinderten, weshalb die Betriebszeiten auch im Hinblick auf die soziale Teilhabemöglichkeiten dieser Menschen abgestimmt werden. Zu den einzelnen in der Anfrage genannten Vorteilen für eine mögliche Reduzierung der Betriebszeiten kann wie folgt Stellung genommen werden: Zu „Kosteneinsparung für die Stadt“: Der Vorteil der Stromeinsparungen ist zwischenzeitlich dank des Einsatzes von LED-Signalgebern zu vernachlässigen. Hatten früher die Signalgeber eine Leistungsaufnahme von 80 Watt, sind aktuell bei modernen LED-Signalgebern lediglich 8 Watt zu veranschlagen, bei älteren LED-Signalgebern circa 17 Watt. Hierdurch wurden die Strom- und als Nebeneffekt auch die Wartungskosten (wegen entfallener proaktiver Glühlampentausche) reduziert. Eine Abschaltung in der Nacht würde daher nicht zu weiteren signifikanten Kosteneinsparungen führen. Zu „Verbesserter Verkehrsfluss“: Wie bereits einleitend erwähnt, dienen Lichtsignalanlagen oftmals gerade der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses. Die Stadt reagiert auf eine schwächere Verkehrsbelastung eines Knotenpunktes in der Regel mit sogenannten vollverkehrsabhängigen Programmen, die möglichst kurze Wartezeiten gewährleisten, aber den Nachteil haben, keine Grüne Welle aufrecht zu erhalten. Ein Beispiel hierfür ist die Linkenheimer Landstraße, die nur während der Hauptverkehrszeiten in einer Grünen Welle betrieben wird. Zu „Verringerte Emissionen und Energieverbrauch für den motorisierten Verkehr“: Für den bevorrechtigten motorisierten Straßenverkehr gilt dieses Argument zweifellos. Allerdings ist zu beachten, dass dies für den straßenverkehrsrechtlich untergeordneten motorisierten Verkehr schon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gilt. Erkauft würden diese Vorteile durch unsichere Querungen und damit Gefährdungen nicht-motorisierter am Verkehr Teilnehmender. Die Verkehrssicherheit wäre deutlich eingeschränkt. Das Ziel der Stadtverwaltung ist, vor allem die sogenannte aktive Mobilität zu stärken, wozu insbesondere das objektive Sicherheitsempfinden beiträgt, das eine in Betrieb befindliche Lichtsignalanlage bietet. – 3 – Zu „Verbesserte Akzeptanz der Signalisierung durch Radfahrer und Fußgänger“: Rotlichtverstöße durch Rad Fahrende und zu Fuß Gehende sind leider an vielen Stellen zu beobachten. Die Strategie der Stadtverwaltung Karlsruhe ist daher, Signalisierungen auf ein nötiges Maß zu beschränken und zum Beispiel durch die Umwandlung von regulären Fußgängersignalanlagen mit Rot als Grundzustand für den Fußverkehr in sogenannte Dunkel-Dunkel-Signalisierungen zu transformieren, wo es unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit vertretbar ist. Die Anzahl der Rotlichtverstöße lässt sich so deutlich reduzieren. Bei komplexeren Signalanlagen sind diese Steuerungen jedoch aus Gründen der Signalsicherung nicht mehr möglich. Zu „Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad Fahrende und zu Fuß Gehende“: Dieser genannte Vorteil ist aus Sicht der Verwaltung nicht empirisch nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung liegen die Rotlichtverstöße vielmehr im Ermessensbereich der einzelnen Verkehrsteilnehmenden und resultieren aus einer falschen Einschätzung der tatsächlichen Risiken. Der Oststadtkreisel ist an der Westseite sowie an der Südostseite permanent für den Fuß- und Radverkehr signalisiert. Die Einmündungen, die zwischen den beiden Furten liegen (Wolfartsweierer Straße und Stuttgarter Straße), profitieren von den Signalisierungen, indem Lücken im Verkehrsfluss der Hauptrichtung, die durch die Signalisierung entstehen, zum Einbiegen und Kreuzen genutzt werden können. Ohne diese Signalisierungen hätten die Nutzer*innen der Fuß- und Radverkehrsquerungen kaum eine Möglichkeit, die Ludwig-Erhard-Allee beziehungsweise die östliche Wolfartsweierer Straße zu queren. Leider ist der Oststadtkreisel nach wie vor die unfallträchtigste Kreuzung im Stadtgebiet. Dieser Knotenpunkt muss daher als Negativbeispiel für eine weitergehende Reduzierung von Signalisierungen gesehen werden. Mit dem Knotenpunkt und der Verringerung der Unfalllage befasst sich aktuell eine Kommission aus Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Polizei und KIT. Zum Themenkomplex „Nachtabschaltungen von Lichtsignalanlagen“ liegt von der Unfallforschung ein Papier vor, das unter 07-nachtabschaltung-von-ampeln-data.pdf (udv.de) abgerufen werden kann. In diesem wird insbesondere das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit thematisiert.

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1080 Eingang: 24.09.2024 Abschaltung von Ampeln in der Nacht Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 31.1 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.11.2024 3 Ö Behandlung Gemeinderat 17.12.2024 29 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Lichtsignalanlagen (Ampeln) in Karlsruhe nicht nur zeitweise während der Nachtstunden, sondern auch tagsüber außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs bzw. am Wochenende aufgrund geringer Verkehrsmengen ausgeschaltet werden können. Dabei sollen insbesondere auch die Bedürfnisse von Radfahrern und Fußgängern mit einbezogen werden, indem nachfrageabhängig ein Betrieb der Lichtsignalanlagen als sogenannte Dunkelampeln (ausgeschaltet, durch Radfahrer / Fußgänger bei Bedarf einschaltbar) eingerichtet wird. Die Kriterien, nach denen diese Prüfung erfolgt (insbesondere die hinsichtlich Abschaltung entscheidungsrelevanten Verkehrsmengen) sind darzulegen. Sachverhalt/Begründung Die vermehrte zeitweise Abschaltung von Lichtsignalanlagen zu verkehrsarmen Zeiten bietet die nachfolgenden Vorteile: 1. Kosteneinsparung für die Stadt: Die steigenden Energiekosten erfordern es angesichts der Haushaltslage, dass die Stadt weitere Möglichkeiten zur Reduktion des Stromverbrauchs und damit einhergehend der Kostenreduktion prüft. Durch die Abschaltung von Ampeln zu verkehrsarmen Zeiten lässt sich deren Energieverbrauch und damit die Kostenbelastung für die Stadt verringern. 2. Verbesserter Verkehrsfluss: In Zeiten geringer Verkehrsnachfrage verursachen Lichtsignalanlagen die im Dauerbetrieb gefahren werden, unnötige Anhalte-, bzw. Wartevorgänge aller betroffenen Verkehrsteilnehmer. Eine Abschaltung zu diesen Zeiten verbessert den Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer, in dem insbesondere, aber nicht nur, dem Kraftfahrzeugverkehr unnötige Wartezeiten erspart bleiben. 3. Verringerte Emissionen und Energieverbrauch für den motorisierten Verkehr: Durch die Einsparung von Abbrems- und Beschleunigungsvorgängen verringern sich die durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Emissionen. 4. Verbesserte Akzeptanz der Signalisierung durch Radfahrer und Fußgänger: Wer kennt es nicht aus eigener Anschauung? Radfahrer und Fußgänger überqueren täglich – 2 – vielfach Kreuzungen, Einmündungen oder Überwege, trotz einer für sie per Rotlicht signalisierten Wartepflicht, wenn sie nach ihrer Einschätzung das Rotlicht wegen nicht vorhandenem kreuzenden Verkehr ignorieren können. Für diejenigen unter ihnen, die sich bei der Einschätzung der Verkehrssituation unsicher fühlen, kann der mögliche Betrieb solcher abgeschalteter Lichtsignalanlagen als Dunkelampeln die Sicherheit der Überquerung gewährleisten. 5. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger: Verkehrsteilnehmer, die ein Verhalten wie unter 4. beschrieben, eingeübt haben und vielfach praktizieren, neigen dazu, dies auch in Situationen zu tun, in denen sie die Querungssicherheit falsch einschätzen und sich damit aufgrund ihres Verhaltens selbst und ggf. auch andere gefährden, wenn diese ein solches nicht regelkonformes Verhalten nachahmen. In diesem Kontext sei darauf hingewiesen, dass selbst der verkehrlich stark belastete Kreisel in der Oststadt, jenseits der kurzfristigen Signalisierung aufgrund querender Straßenbahnen ohne Lichtsignalanlagen im Dauerbetrieb auskommt. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Andreas Seidler

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 31.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 31.1 der Tagesordnung: Abschaltung von Ampeln in der Nacht Antrag: AfD Vorlage: 2024/1080 Beschluss: Behandlung im Planungsausschuss am 14. November 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31.1 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2024

  • Abstimmungsergebnis TOP 29
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 17.12.2024 TOP 29
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 29 der Tagesordnung: Abschaltung von Ampeln in der Nacht Antrag: AfD Vorlage: 2024/1080 Beschluss: Ablehnung Antrag Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (5 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 14. November 2024. Stadtrat Schnell (AfD): Wir haben ja die Vermutung, irgendjemand in der Verwaltung hat unseren Antrag nach Berlin weitergeleitet, denn schließlich ist die Ampel dort mittlerweile abgeschaltet. Aber anders als in Berlin prompt übererfüllt, beantragten wir für Karlsruhe ja nur, die Stadt möge prüfen, welche Lichtsignalanlagen jenseits des Berufsverkehrs auch tagsüber zeitweise abgeschaltet oder als Bedarfsampel für querende Fußgänger, Radfahrer oder öffentliche Verkehrsmittel betrieben werden könnten. Nun mag der Aspekt der Energieeinsparung tatsächlich nachrangig sein. Die durchaus rele- vanten Aspekte der verringerten Emissionen durch Autos sowie die Verbesserung des Ver- kehrsflusses sind dagegen nicht von der Hand zu weisen. Diese Aspekte negiert die Stadt jedoch ganz bewusst. Die Antwort der Stadt, Zitat, das Ziel der Stadtverwaltung ist vor al- lem, die sogenannte aktive Mobilität zu stärken. Anders gesagt, den Verkehrsfluss des mo- torisierten Verkehrs zu behindern, zeigt dagegen in entwaffnender Offenheit, worum es hier wirklich geht. Von Duktus und Inhalt implizieren wir bei den Ausführungen der Stadt, wir hätten das generelle Abschalten von Lichtsignalanlagen zum Nachteil des nichtmotori- sierten Verkehrs beantragt. Dem ist keineswegs so. Auch uns ist Sinn und Zweck von Licht- signalanlagen durchaus bekannt, aber jeder Autofahrer in Karlsruhe erlebt es häufig an Ampeln jenseits stark befahrener Straßen, insbesondere in den Außenbereichen, dass er an Kreuzungen beim Fehlen jeglichen queren Verkehrs mit seinem Fahrzeug ohne verkehrli- ches Erfordernis halten muss. Immerhin gibt die Stadt zu, dass es zuhauf Rotlichtverstöße durch Radfahrer und Fußgänger gibt, aber mit, wieder Zitat, „aus Sicht der – 2 – Stadtverwaltung liegen die Rotlichtverstöße vielmehr im Ermessensbereich der einzelnen Verkehrsteilnehmenden“, Zitat Ende. Da sagt die Stadt doch implizit, Rotlichtverstöße bei Radfahrern und Fußgängern seien eigentlich schon in Ordnung. Sie sind halt auf eigenem Risiko. Und wenn die Stadt der Ansicht ist, es gäbe keine empirische Erhöhung der Ver- kehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger durch das eingeübte Verhalten, ein Rotlicht zu missachten, so möchte ich in diesem Kontext auf den sich vor wenigen Wochen genau aus jenem Grund ereigneten Unfall an der Einmündung Linkenheimer Landstraße /Mol- daustraße hinweisen. Die dortige Ampelschaltung, die das Grün für die Linkenheimer Land- straße querenden Radfahrer und Fußgänger nur mit langem zeitlichen Vorlauf freigibt, be- wirkt, dass bei Grün für den parallelen Kfz-Verkehr oftmals weiterhin Rot für Radfahrer und Fußgänger signalisiert wird, mit dem Effekt, dass diese das Rotlicht ignorieren. Schließ- lich, wenn der Oststadtkreisel ein Negativbeispiel für nicht durchgängig betriebene Ampeln sein soll, wieso gibt es sie dann dort überhaupt? Jedenfalls, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, denn Verkehrsfluss und Emissionen sollten wir im Auge behalten. Stadtrat Schütz (CDU): Liebe AfD-Fraktion, im Vergleich zu Berlin sind Lichtzeichenanlagen in Karlsruhe eine eher gute Nachricht. Ich denke, die Verwaltungsantwort hat es auch dar- gelegt, dass die Unfallforschung solche Regelungen an besonders gefährlichen Kreuzungs- bereichen durchaus befürwortet. Jetzt hier so einen durchaus traurigen Vorfall ins Feld zu führen für den Antrag, finde ich problematisch, wenn, wie gesagt, wissenschaftliche Unter- suchungen zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Kosteneinsparungen, die Sie da ins Feld führen, die hat die Verwaltungsantwort auch überzeugend dargelegt, dass das nicht der Fall ist. Und insofern halten wir den Antrag auch für überflüssig und würden ihn soweit ablehnen. Der Vorsitzende: Ich will nur für das Protokoll feststellen, Herr Schnell, dass Sie einige aus meiner Sicht zwar aus Ihrer Perspektive nachvollziehbare, aber inhaltlich nicht korrekte In- terpretationen in unsere Aussagen gesteckt haben. Wenn wir sagen, es liegt im Ermessen, dann ist das nicht eine Aussage, die sagt, dass uns das egal ist oder dass es quasi irgendwie legitimiert ist, sondern soll, glaube ich, an der Stelle nur deutlich machen, das Risiko liegt bei demjenigen, der es an der Stelle macht. Das ist dann doch noch einmal etwas anderes, als wenn ich den Autoverkehr nicht mit Ampeln regele. Da können wir jetzt drüber strei- ten, ob es so ist, aber ich bitte, das einfach vom Protokoll her so festzuhalten. Wir kommen damit zur Abarbeitung, und ich stelle den Antrag hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025