Schnellstmögliche Umsetzung der Verkehrserschließungsmaßnahme Spitalhof: Dringlicher Ausbau des landwirtschaftlichen Zufahrtsweges
| Vorlage: | 2024/1077 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1077 Eingang: 24.09.2024 Schnellstmögliche Umsetzung der Verkehrserschließungsmaßnahme Spitalhof: Dringlicher Ausbau des landwirtschaftlichen Zufahrtsweges Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 35 Ö Kenntnisnahme 1. Warum sind die in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger vereinbarten verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen noch nicht umgesetzt worden? 2. Warum wurde der im Durchführungsvertrag vereinbarte dringende Ausbau der Zufahrt des landwirtschaftlichen Weges noch nicht vollzogen? 3. Sind u.U.rechtliche Schritte zu erwägen, um eine schnellstmögliche Umsetzung zu erreichen? Begründung/Einordnung: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Spitalhof/Nahversorgung Hohenwettersbach“ ist am 21. Februar 2020 in Kraft getreten. Der Vorhabenträger hat am 17. Januar 2020 den Durchführungsvertrag unterzeichnet. Sehr zur Freude der Hohenwettersbacher Bevölkerung wurde am 21. September 2021 ein Netto-Lebensmittelmarkt im Spitalhof in Hohenwettersbach eröffnet. Der Markt erfreut sich großen Zuspruchs und ist eine Bereicherung der langersehnten Nahversorgung in den Bergdörfern. Die öffentlichen Verkehrsflächen rund um den Netto-Markt sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes vertragsgemäß vom Vorhabenträger herzustellen bzw. umzubauen. Sehr zum Leidwesen der hiesigen Bevölkerung sind die vereinbarten Verkehrsmaßnahmen (Herstellung des Gehweges, zwei Bushaltestellen mit Buswartehäuschen sowie Fußgängerüberweg bzw. Fahrbahnverengung) noch nicht umgesetzt worden. Auch der zugesicherte Anschluss des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges, der einem ortsansässigen Landwirt die Zufahrt zu seinen bewirtschafteten Feldern ermöglichen soll, wurde noch nicht vollzogen. Der Landwirt hat große Probleme mit seinen landwirtschaftlichen Geräten sein Grundstück zu erreichen, seit der Netto-Markt errichtet wurde. Dadurch wird die Bewirtschaftung seiner landwirtschaftlichen Fläche so stark erschwert, dass dies beinahe nicht mehr möglich ist. Für diesen bedeutet das einen starken, existenzbedrohenden nicht akzeptablen Eingriff in seine landwirtschaftliche Tätigkeit. Zahlreiche Vor-Ort-Termine und Gespräche zwischen dem Vorhabenträger und den Fachämtern der Stadt Karlsruhe haben nach drei Jahren bislang zu keinem Ergebnis geführt. Im Sinne der Verkehrssicherheit der einkaufenden Bürgerinnen und Bürger und der Existenz des landwirtschaftlichen Betriebs bitten wir um Auskunft, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Elke Ernemann
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1077 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Liegenschaftsamt Schnellstmögliche Umsetzung der Verkehrserschließungsmaßnahme Spitalhof: Dringlicher Ausbau des landwirtschaftlichen Zufahrtsweges Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 35 Ö Kenntnisnahme 1. Warum sind die in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Vorhabenträger vereinbarten verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen noch nicht umgesetzt worden? 2. Warum wurde der im Durchführungsvertrag vereinbarte dringende Ausbau der Zufahrt des landwirtschaftlichen Weges noch nicht vollzogen? Gem. der Regelungen im Durchführungsvertrag sind vom Vorhabenträger in Übereinstimmung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach)“ sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan u.a. folgende Umbauarbeiten an öffentlichen Verkehrsanlagen auszuführen: a) Anschluss eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges an die Straße Spitalhof b) Errichtung von zwei Bushaltestellen mit Buswartehäusern nebst Pflaster- und Gehweganpassungsarbeiten auf Grundstücken der Stadt Die Gehweganpassungsarbeiten führen zu einer Verengung der Straße Spitalhof. Diese möchte der Vorhabenträger entgegen der getroffenen vertraglichen Regelungen nicht durchführen, da er die Auffassung vertritt, dass statt einer Straßenverengung auch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich und ausreichend wäre, um die Sicherheit der querenden Fußgänger zu gewährleisten. Dem widersprechen die zuständigen städtischen Dienststellen und bestehen weiterhin auf die vertraglich vereinbarten Regelungen und die Verengung der Fahrbahn. Dies insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Stadt künftig die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Verkehrsraum trägt. Dem Vorhabenträger liegen alle notwendigen Genehmigungen der Stadt für den vertraglich vereinbarten Ausbau vor. Er weigerte sich bisher trotz zahlreicher stattgefundener Gespräche, den Ausbau, zu dem er sich im Durchführungsvertrag verpflichtet hat, durchzuführen und besteht auf die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. – 2 – Der Anschluss des landwirtschaftlichen Weges an die Straße Spitalhof wurde vom Vorhabenträger bisher nicht hergestellt, da er die Auffassung vertritt, dass erst über alle durchzuführenden Arbeiten Einigkeit zu erzielen ist. Dieser Auffassung wurde von Seiten der Verwaltung deutlich widersprochen und der Vorhabenträger aus verkehrsrechtlichen sowie haftungsrechtlichen Gründen unmittelbar zur Herstellung des Anschlusses des landwirtschaftlichen Weges aufgefordert. Mit Email vom 04. Oktober 2024 teilte der Vorhabenträger mit, dass er den Wirtschaftsweg ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in der von der Stadt gewünschten Ausführungsart und die Bushaltestellen nebst Bushaltehäuschen und Gehwegen herstellen wird. 3. Sind u.U. rechtliche Schritte zu erwägen, um eine schnellstmögliche Umsetzung zu erreichen? Derzeit befinden sich die Verwaltung und der Vorhabenträger in einer Phase, in der die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung mit dem Ziel ausgelotet werden, dass der Vorhabenträger die Erschließungsmaßnahmen und vordringlich den Anschluss des landwirtschaftlichen Weges schnellstmöglich umsetzt. Die Verwaltung zieht eine gerichtliche Durchsetzung der vom Vorhabenträger im Durchführungsvertrag übernommenen Verpflichtungen in Betracht, falls sämtliche Bemühungen um eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung scheitern. Für eine entsprechende Klage auf Erfüllung des Durchführungsvertrages wäre das Verwaltungsgericht Karlsruhe zuständig. Im Fall eines obsiegenden Urteils wäre die eingeklagte Durchführung der Erschließungsmaßnahmen dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Nachteil eines solchen Klageverfahrens, das sich über mehrere Instanzen hinziehen könnte, wäre insbesondere die zu erwartende lange Zeitdauer. Hinzu kommen Kostenrisiken, die man zusammen mit dem Prozessrisiko bewusst in Kauf nehmen müsste.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 35 der Tagesordnung: Schnellstmögliche Umsetzung der Verkehrserschließungsmaß- nahme Spitalhof: Dringlicher Ausbau des landwirtschaftlichen Zufahrtsweges Anfrage: SPD Vorlage: 2024/1077 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2024