Bauantrag Am Schwalbenloch 17+19
| Vorlage: | 2024/1072 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1072 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Am Schwalbenloch 17+19 Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.10.2024 5.1 Ö vertagt Ortschaftsrat Grötzingen 30.10.2024 5.1 Ö Entscheidung Erläuterung Die Eigentümergemeinschaft beantragt eine Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 492 „Im Schwalbenloch“ vom 21. Juni 1968, der im Teil B „Festsetzungen“ unter I. Absatz 2.2 in der Art der baulichen Nutzung zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude festsetzt. Es soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, sodass die Wohngebäude Am Schwalbenloch 17 + 19 zukünftig drei statt zwei Wohneinheiten haben werden. Für das Vorhaben werden neue Streifenfundamente und Mauerwerk errichtet, um die neuen Wohnungen baulich abzutrennen. Die vorhandene Heizungsanlage wird mitgenutzt. Die baulichen Veränderungen finden nur im Inneren der Gebäude statt. Außen sind keine Veränderungen vorgesehen, sodass dieses Bauvorhaben städtebaulich irrelevant ist. Es handelt sich um ein Kenntnisgabeverfahren, was bedeutet, dass das Bauvorhaben anzeigepflichtig ist. Sollte die Baurechtsbehörde nicht innerhalb eines Monats eine Genehmigungspflicht feststellen, kann das Vorhaben wie beantragt umgesetzt werden. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Die Verwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat, der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauantrag zuzustimmen.