Erwerb des Areals C in der Karlsruhe Nordstadt zur schnellstmöglichen Wohnbauentwicklung

Vorlage: 2024/1061
Art: Antrag
Datum: 19.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.11.2024

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1061 Eingang: 18.09.2024 Erwerb des Areals C in der Karlsruhe Nordstadt zur schnellstmöglichen Wohnbauentwicklung Antrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 25 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 3 Ö Behandlung 1. Aufgrund der immensen Wohnungsknappheit in Karlsruhe wird die Stadt Karlsruhe beauftragt, umgehend in Verhandlungen mit dem zuständigen Projektentwickler CG Elementum zu gehen, um den Erwerb des Grundstücks Areal C (ggf. in Teilen) im Stadtteil Nordstadt über die Volkswohnung GmbH abzuwickeln. 2. Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat zeitnah und in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte und Ergebnisse der Verhandlungen. 3. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe tritt bei der Sparkasse Karlsruhe als dessen Verwaltungsratsvorsitzender zusätzlich in weiteren Gesprächen für die Gewinnung des C- Areals für die Stadt Karlsruhe und einen schnellstmöglichen Beginn des Wohnungsbaus auf dem Grundstück ein. Der Bedarf an ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist in Karlsruhe weiterhin groß. Die Wohnungsknappheit in der Fächerstadt muss dabei noch schneller und gezielter von der Stadtverwaltung angegangen werden, um die Lage zu entspannen. Für das C-Areal der Karlsruher Nordstadt bestehen bereits Pläne zum Wohnungsbau, die seit Jahren jedoch vom zuständigen Projektentwickler CG Elementum nicht weiterverfolgt und umgesetzt werden. Die geplante Entstehung von ca. 1.000 Wohnungen auf dem Areal kommt nicht voran und das Grundstück ist mittlerweile der zunehmenden Verwahrlosung ausgesetzt. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation der Bau- und Immobilienbranche sowie der Annahme von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Projektentwicklers ist nicht zu erwarten, dass sich an der oben beschriebenen Situation etwas ändert. Deshalb sollte die Stadt Karlsruhe hinsichtlich der großen Wohnungsknappheit sowie einer zweckdienlichen Entwicklung und Aufwertung des Areals umgehend in Verhandlungen mit dem Projektentwickler CG Elementum gehen, um den Erwerb des C-Areals über Sachverhalt / Begründung: – 2 – die Volkswohnung GmbH abzuwickeln und darüber im Gemeinderat in regelmäßigen Abständen berichten. Im Hinblick auf die hohe Relevanz dieses stadtpolitischen Themas wird des Weiteren beantragt, dass der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Karlsruhe in zusätzliche Gespräche für die Gewinnung des Areals eintritt und sich für den schnellstmöglichen Beginn des Wohnungsbaus auf diesem Grundstück einsetzt. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Thomas H. Hock Annette Böringer Petra Lorenz

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1061 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Erwerb des Areals C in der Karlsruhe Nordstadt zur schnellstmöglichen Wohnbauentwicklung Antrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 25 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 3 Ö Behandlung 1. Aufgrund der immensen Wohnungsknappheit in Karlsruhe wird die Stadt Karlsruhe beauftragt, umgehend in Verhandlungen mit dem zuständigen Projektentwickler CG Elementum zu gehen, um den Erwerb des Grundstücks Areal C (ggf. in Teilen) im Stadtteil Nordstadt über die Volkswohnung GmbH abzuwickeln. 2. Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat zeitnah und in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte und Ergebnisse der Verhandlungen. 3. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe tritt bei der Sparkasse Karlsruhe als dessen Verwaltungsratsvorsitzender zusätzlich in weiteren Gesprächen für die Gewinnung des C- Areals für die Stadt Karlsruhe und einen schnellstmöglichen Beginn des Wohnungsbaus auf dem Grundstück ein. Zu Fragen 1. bis 2. In regelmäßig stattfindenden Koordinierungsgesprächen zur Realisierung des Baugebietes ist die Niederlassung der CG Elementum vertreten. Die Stadtverwaltung steht in kontinuierlichem Austausch mit der in Karlsruhe agierenden Niederlassung der CG Elementum im Hinblick auf die Umsetzung deren Projekte. Signale einer Verkaufsbereitschaft Seitens CG Elementum bestehen nicht, vielmehr ist nach dem jetzigen Kenntnisstand die CG Elementum aktiv an einer Umsetzung der Projekte auf den, im Eigentum von CG Elementum stehenden, Grundstücken im C Areal tätig. Falls sich an den Realisierungsvorhaben Änderungen bzw. Verwerfungen ergeben würden, wird die Verwaltung in den gemeinderätlichen Gremien berichten. Zu Frage 3. Der Oberbürgermeister darf und kann in seiner Rolle als Verwaltungsratsvorsitzender nicht zum Vorteil der Stadt Karlsruhe tätig werden und in Kauf- bzw. Verkaufsgespräche eingreifen.

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 25
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 25 der Tagesordnung: Erwerb des Areals C in der Karlsruher Nordstadt zur schnellst- möglichen Wohnbauentwicklung Antrag: FDP/FW Vorlage: 2024/1061 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2024

  • Protokoll_HA_05.11.2024_TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 5. November 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz Punkt 3 der Tagesordnung: Erwerb des Areals C in der Karlsruher Nordstadt zur schnellst- möglichen Wohnbauentwicklung Antrag: FDP/FW Vorlage: 2024/1061 Beschluss: Mit Stellungnahme erledigt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Ge- meinderatssitzung am 22. Oktober 2024 vorwiesen. Sie führt aus, aus der Presse habe man entnommen, dass die Gröner Group GmbH Insolvenz beantragt habe. Man habe heute zwei Fragen vom SWR dazu bekommen. Diese wurden be- antwortet und gingen auch den Fraktionen zu. Die Projektentwicklerin CG Areal C BA 1 GmbH & Co. KG sei Eigentümer und Partner im Rahmen des städtebaulichen Vertrags. Diese Gesellschaft habe bisher keinen Insolvenzantrag gestellt. Insofern habe der Insolvenzantrag der Gröner Group GmbH keinen unmittelbaren Einfluss. Die Koordinierungsgespräche werde man entsprechend fortführen. Stadtrat Noé (FDP/FW) erklärt, es sei ein Ärgernis, dass auf der letzten verfügbaren Konversi- onsfläche die Wohnbebauung nicht vorankomme. Es sei gut zu hören, dass nach wie vor Gespräche stattfänden. Mit diesem Antrag wolle man darauf hinweisen, dass eventuell Al- ternativen geprüft werden, falls man nicht wie geplant vorankomme. Die Verwaltung sichere zu, dass man den gemeinderätlichen Gremien regelmäßig berichte. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) bekennt, grundsätzlich sei seiner Fraktion am wichtigsten, dass dort Wohnungen gebaut würden. Man sei überzeugt, dass es am schnellsten gehe, wenn Gröner CG Elementum das realisiere, weil diese am weitesten in der Planung drin sei. Daher hoffe man, dass es so realisiert werde. Das C-Areal sei ein sehr großes Gelände, was – 2 – erhebliche Kosten der Anschaffung von Grund und Boden sowie Errichtungskosten bedeute. Das könne die Volkswohnung nicht so einfach aus ihrem jetzigen Kapitalstock finanzieren. Das heißt, man müsse prüfen, ob man als Stadt in der Lage sei, die Volkswohnung mit dem nötigen Kapital auszustatten. Wenn man den städtischen Haushalt anschaue, wäre es nicht möglich, das Kapital, das die Volkswohnung benötige, bereitzustellen. Daher hoffe er, dass es so gelinge, wie es vorgesehen sei. Die Vorsitzende sagt regelmäßige Berichterstattung zu. Man habe ein großes Augenmerk darauf, weil die Entwicklung des Gebietes sehr wichtig sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erklärt sie den Antrag für erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 8. November 2024