Grüne Welle für Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/1059 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1059 Eingang: 18.09.2024 Grüne Welle für Karlsruhe Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 26 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.11.2024 2 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung schließt sich dem Projekt „SIMON“ („Sichere Mobilität und Navigation durch vorausschauendes Risikomanagement mittels Schwarm-Intelligenz und V2X-Kommunikation“) an und ermöglicht die Implementierung der App „trafficpilot“ im Karlsruher Straßenverkehr. Sachverhalt / Begründung Während Stop-and-go-Situationen im Straßenverkehr für den einzelnen Verkehrsteilnehmer einfach nur lästig sind, wirkt sich der ständige Wechsel zwischen Abbremsen und Beschleunigen vor allem auch nachteilig auf CO 2 -Emissionen sowie die Verkehrssicherheit aus. Im Umkehrschluss führt die Fahrt bei gleichmäßiger moderater Geschwindigkeit zu geringeren Emissionen (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, Straßenzubau und klimaschädlicher Stop-and-go-Verkehr [WD 8 - 3000 - 52/21]) und zu einem sicheren Verkehrsfluss. An diese Erkenntnis knüpft das von der Bundesregierung seit Juli 2024 mit 1,9 Millionen Euro geförderte mFUND-Projekt „SIMON“ („Sichere Mobilität und Navigation durch vorausschauendes Risikomanagement mittels Schwarm-Intelligenz und V2X-Kommunikation“) an, bei der ein Grötzinger Unternehmen Koordinator ist. Zu den derzeitigen Projektpartnern gehören unter anderem das Karlsruher Institut für Technologie. Als assoziierter Partner ist der Karlsruher Verkehrsverbund ebenfalls im Projekt vertreten. Die weiteren Partner und Ziele des Projekts können dem Projektsteckbrief entnommen werden (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mfund-projekte/simon.html). Das Projekt zielt darauf ab, einen digitalen Zwilling des Verkehrskontextes zu erstellen, der mithilfe von Künstlicher Intelligenz Echtzeit-Verkehrsdaten analysiert und Risikopotenziale (z.B. Ampeln oder Baustellen) ermittelt. Die intuitive App „trafficpilot“ bietet Nutzerinnen und Nutzern daraufhin Handlungsempfehlungen, die zu umweltfreundlichem und sicherem Verhalten anregen (z.B. durch vorausschauendes Verzögern der Geschwindigkeit aufgrund der Annäherung von anderen Fahrzeugen oder Fahrrädern an einer Kreuzung oder das Surfen auf der grünen Welle). Durch die Nutzung der App können unnötige Stopps verhindert, starke Brems- oder Beschleunigungsmanöver vermieden und Kraftstoff sowie CO 2 -Emissionen reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Dabei ist die App sowohl für den Autoverkehr als auch für den Radverkehr geeignet, um sicherer und effizienter ans Ziel zu gelangen. – 2 – Bisher kann die App bereits in einigen deutschen Großstädten (z.B. Hannover, Düsseldorf, Wuppertal und Erfurt) genutzt werden – nicht jedoch in Karlsruhe. Weil wir in „SIMON“ großes Potential für den Umweltschutz und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sehen, beantragen wir, dass sich die Stadtverwaltung dem Projekt anschließt und die Implementierung der App auch für den Karlsruher Verkehrsraum ermöglicht. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Katrin Schütz Stadtrat Tilman Pfannkuch
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1059 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Grüne Welle für Karlsruhe Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.11.2024 2 Ö Behandlung Kurzfassung Im Falle von Projektbeteiligungswünschen werden städtische Ämter in der Regel direkt von den Projektverantwortlichen kontaktiert, wenn für diese ein Mehrwert aus der Zusammenarbeit mit den städtischen Dienststellen erwartbar ist. Dies ist im Falle des Projekts SIMON bislang nicht erfolgt. Eine proaktive Einbringung in das Projekt SIMON ist in Anbetracht anderer verkehrstechnischer Projekte, wie zum Beispiel dem Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg, und der damit verbundenen Bindung von personellen Ressourcen nicht vorgesehen. Grüne Wellen für den Kraftfahrzeugverkehr haben aufgrund der Umgewichtung der verkehrspolitischen Ziele in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Für den Radverkehr werden Grüne Wellen vereinzelt vorgesehen (Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hans-Thoma-Straße) und deren Wirksamkeit durch Untersuchungen der Hochschule Karlsruhe beurteilt. Jedoch ist der Einsatzbereich von Grünen Wellen für den Radverkehr aufgrund des eher inhomogenen Geschwindigkeitsniveaus sehr begrenzt. Der verkehrsplanerische Schwerpunkt liegt daher aktuell nicht auf der Konzeption von Grünen Wellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Grüne Wellen für den Kraftfahrzeugverkehr haben lediglich einen Vorteil: stark gerichtete Verkehre können unter günstigen Umständen nahezu ohne Halt einen Streckenzug passieren. Nachteilig sind Grüne Wellen im Hinblick auf die folgenden Aspekte: - Der Verkehrsstrom der Gegenrichtung kann zumeist nicht koordiniert geführt werden, da insbesondere die verkehrlichen Rahmenbedingungen des Abstands zum nächsten Knotenpunkt und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (beziehungsweise Progressionsgeschwindigkeit) nicht oder nur minimal veränderbar sind. Dadurch bleibt nur wenig zeitlicher Spielraum innerhalb eines Umlaufs für die Gegenrichtung. Diesen auf die benachbarten Knotenpunkte abzustimmen ist schwer realisierbar. - Da Grüne Wellen nur funktionieren, wenn von den koordinierten Verkehren möglichst niemand aus der Grünphase fällt, ist diese so lange vorzusehen, dass die Freigabezeit weniger effizient genutzt wird als ohne Koordinierung. Dies sorgt für längere Signalprogrammumläufe und damit zu längeren Wartezeiten der nicht koordinierten Verkehre, also insbesondere des querenden Fuß- und Radverkehrs und der Ab- und Einbiegenden. - Die Kombination von ÖPNV-Bevorrechtigung und Grünen Wellen ist zumeist nicht möglich. Bus- und Bahnverkehr, der die Grüne Welle quert, unterbricht diese oft, wenn er bevorrechtigt freigegeben wird. Busverkehr, der mit der Grünen Welle fährt, fällt aus dieser aufgrund von Haltestellenbedienungen heraus. - Die Umlaufzeit der Signalprogramme orientiert sich bei Grünen Wellen immer an dem Knotenpunkt, der den Bedarf für das längste Signalprogramm hat. Knotenpunkte, die mit kürzeren Signalprogrammen eine ausreichende Leistungsfähigkeit bieten, haben somit Verlustzeiten durch zu lange Signalprogramme, was zusätzlich zum zweitgenannten Punkt zu längeren Wartezeiten und obendrein aufgrund der objektiv sichtbaren Leerlaufzeiten zu einer Verringerung der Akzeptanz der Signalisierung und damit zu einer Reduzierung der Verkehrssicherheit führen kann. Aus diesen Gründen hat sich die Anzahl von Grünen Wellen im Stadtgebiet im Laufe der letzten zehn bis fünfzehn Jahre verringert. Stattdessen wird eine leistungsfähige Signalisierung der einzelnen Knotenpunkte gewährleistet. Grüne Wellen für den Radverkehr werden ähnlich projektiert wie Koordinierungen für den Kraftfahrzeugverkehr. Lediglich die angenommene Progressionsgeschwindigkeit, also die Geschwindigkeit, die für möglichst viele Radfahrende angenommen wird, ist niedriger. Durch das inhomogene Geschwindigkeitsniveau Radfahrender ist eine Koordinierung für diese Verkehrsart daher nur bei verhältnismäßig geringen Knotenpunktabständen sinnvoll, da ansonsten zu viele Radfahrende nicht berücksichtigt werden können. Eine Grüne Welle wurde daher entlang der Kriegsstraße zwischen Kapellenstraße und Ettlinger Tor sowie weiterführend zwischen Ettlinger Tor und Ritterstraße eingerichtet. Seit diesem Jahr wird auch eine Rad-Grüne-Welle auf der Ettlinger Straße im Bereich zwischen Rüppurrer Straße und Augartenstraße betrieben sowie eine auf der Hans-Thoma-Straße zwischen Moltkestraße und Stephanienstraße. Die letztgenannte Grüne Welle wird nach Fertigstellung der Kunsthalle auf den Knotenpunkt mit der Waldstraße erweitert. V2X-Kommunikation ist, das zeigen Informationen, die im Rahmen des Testfelds Autonomes Fahren Baden-Württemberg gesammelt wurden, bislang nur bei einem Bruchteil der Fahrzeugflotte möglich. Der überwiegende Teil der Fahrzeuge verfügt noch nicht über Möglichkeiten der V2X-Kommunikation ebenso wie ein Großteil der Lichtsignalanlagen. – 3 – Die Verwaltung ist neuen Entwicklungen auch im Bereich der Verkehrstechnik stets aufgeschlossen und unterstützt diese, wenn ein Mehrwert im Sinne des Projekts oder der technischen Anlagen entsteht. Die personellen Kapazitäten der Verwaltung werden hingegen auf Projekte gelenkt, die für möglichst viele am Verkehr Teilnehmenden einen Mehrwert versprechen. Sollte eine Kooperation seitens der Projektverantwortlichen gewünscht sein, ist das Projekt auf Kompatibilität mit den verkehrspolitischen Zielen der Stadt und den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen hin zu prüfen.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Grüne Welle für Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2024/1059 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 14. November 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2024